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Sehr geehrter Herr Do,

wenn die Nachkommen ihren Eltern Unterhalt leisten, müssen sie daneben auch für sich selbst vorsorgen. Aber was ist konkret beim Elternunterhalt vom Einkommen abziehbar? Inwieweit ist z.B. eine Immobilienfinanzierung Teil der geschützten Altersvorsorge? Der BGH hat hierzu Antworten gegeben, die bares Geld bedeuten können. Dabei kann Ihre Rolle als Anwalt ausschlaggebend sein: Sie müssen wissen, welche Vorsorgekosten geltend gemacht werden können. In unserem Newsletter erfahren Sie mehr dazu!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Elternunterhalt: Altersvorsorge und Tilgung bei Eigenheim 
Tilgungsleistungen sind neben den Zinsen für ein Eigenheim bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen. Nur die den Wohnwert nach Abzug der Zinsen übersteigenden Tilgungsleistungen müssen bei einer zusätzlichen Altersvorsorge als Vermögensbildung angerechnet werden. Das hat der BGH entschieden. Dabei kann gerade der anwaltliche Sachvortrag wichtig sein. Mehr erfahren VRD © fotolia.de
 
Kündigungsschutz: Wenn der Betriebsrat die Entlassung verlangt 
Der Betriebsrat kann nach § 104 BetrVG auch die Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen. Das BAG hat einen solchen Fall entschieden. Wird das Verfahren rechtskräftig im Sinne des Betriebsrats beendet, liegt ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine ordentliche Kündigung vor. Der Beschluss ist dann präjudiziell für einen nachfolgenden Kündigungsschutzprozess. Mehr erfahren VRD © fotolia.de
 
Falsche Bewertung nach eBay-Auktion
Eine falsche Bewertung für den Verkäufer durch den Käufer nach einer eBay-Auktion stellt eine Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrags dar und führt zu einem Löschungsanspruch des falsch Bewerteten. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Im Streitfall hatte der Käufer fälschlicherweise eine fehlende Originalverpackung moniert. Mehr erfahren
 
Rennstreckenunfall ohne Schutz der Vollkasko
Schließen die Versicherungsbedingungen einer Kraftfahrzeugversicherung den Versicherungsschutz für „Touristenfahrten auf offiziellen Rennstecken“ aus, hat ein Versicherungsnehmer, der mit seinem Fahrzeug im Rahmen eines „Freien Fahrens“ auf der Nordschleife des Nürburgrings verunglückt, keinen Leistungsanspruch gegen seinen Vollkaskoversicherer. Das hat das OLG Hamm entschieden. Mehr erfahren
 
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