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Sehr geehrter Herr Do,

die familiäre Übertragung von Betrieben und Immobilien wird häufig von Wohnrechten und wiederkehrenden Leistungen wie Rentenzahlungen, Kostenübernahmen oder Pflegeleistungen abhängig gemacht. Der Knackpunkt dabei: Liegt eine Leibrente oder „dauernde Last“ vor? Dieser Unterschied kann für Ihre Mandanten bares Geld bedeuten, denn davon hängt die Höhe des Steuerabzugs ab. Der BFH hat zuletzt unterschiedliche Vertragsregelungen und deren steuerliche Folgen aufgeschlüsselt - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Vorweggenommene Erbfolge: Leibrente oder dauernde Last? 
Wann sind wiederkehrende Leistungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge als „dauernde Last“ und wann als Leibrente einzuordnen? Vor allem in der Landwirtschaft werden solche Leistungen oft mit der familiären Hofübergabe verknüpft. Der BFH ist zuletzt u.a. bei einer Verpflichtung zu erheblichen Pflege- und Betreuungsleistungen von einer steuerlich voll abzugsfähigen dauernden Last ausgegangen. Mehr erfahren Franz Pfluegl © fotolia.de
 
Aufrechnungsverbot nach beendetem Insolvenzverfahren? 
Kann das Finanzamt nach einem Insolvenzverfahren gegenüber einer abgetretenen Forderung aufrechnen? Der BFH hat dies bejaht. Denn das Aufrechnungsverbot gilt nur im Insolvenzverfahren - nach dessen Aufhebung können Gläubiger ihre Ansprüche aber unbeschränkt geltend machen. Dabei besteht dann das Risiko, dass der Wert einer abgetretenen Forderung durch eine Aufrechnung sinkt oder entfällt. Mehr erfahren Reinhold Fögler © fotolia.de
 
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