Sehr geehrter Herr Do, die familiäre Übertragung von Betrieben und Immobilien wird häufig von Wohnrechten und wiederkehrenden Leistungen wie Rentenzahlungen, Kostenübernahmen oder Pflegeleistungen abhängig gemacht. Der Knackpunkt dabei: Liegt eine Leibrente oder „dauernde Last“ vor? Dieser Unterschied kann für Ihre Mandanten bares Geld bedeuten, denn davon hängt die Höhe des Steuerabzugs ab. Der BFH hat zuletzt unterschiedliche Vertragsregelungen und deren steuerliche Folgen aufgeschlüsselt - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |