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CREM SOLUTIONS digitale Lösungen auf der Expo Real erleben | Besuchen Sie uns an unserem Stand 340 in der Halle A3. Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Beratungstermin mit Ihren Ansprechpartnern von CREM SOLUTIONS. Mit unseren Softwarelösungen decken wir sämtliche Aufgaben des Immobilienbetriebs softwareseitig ab.
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| Wenn Wolkenkratzer wanken: Flächenschwund, Notverkäufe und pespektivreiche Zukunftskonzepte Weitere Themen dieser Ausgabe:
- Social Media für Makler
- Onboarding im Verwalterunternehmen
- Urteil des Monats
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Fixpreis oder flexibler Tarif? So profitieren Sie beim Energieeinkauf | Viele Verwalter nahmen bisher den Herbstanfang zum Anlass, die Energieversorgung zu planen. Sie holten Angebote bei Versorgern ein und schlossen langfristig wirtschaftliche Verträge ab. Am aktuell turbulenten Energiemarkt ist das schwer. Doch wie wird den volatilen Bedingungen am besten begegnet?
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Wo die Konkurrenz um Studentenwohnungen wächst | |
| Der Corona-Effekt sinkender Studentenmieten ist verpufft: Egal ob Apartment oder WG-Zimmer – die Wohnkosten sind das zweite Jahr in Folge gestiegen, wie aus dem MLP-Report 2023 hervorgeht. Das Angebot ist in fast allen deutschen Hochschulstädten noch knapper geworden. Jetzt weiterlesen > |
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Mieterstrom und Elektromobilität sind kein Hexenwerk | Ihre Mieterinnen und Mieter werden immer klima- und energiebewusster? Jede Chance, den CO2-Fußabdruck zu reduzieren, soll genutzt werden? Wie Mieterstrom und E-Mobilität zu einem Geschäftsmodell für die Wohnungswirtschaft werden können.
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Birgit Noack – in memoriam | |
| Unsere langjährige Autorin und Referentin, die Rechtsanwältin Birgit Noack, stellvertretende Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins München und Umgebung, ist am 5.9.2023 im Alter von 61 Jahren in München gestorben. Jetzt weiterlesen > |
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BGH: Jahresabrechnung muss korrigiert werden | |
| Wird ein Beschluss über eine abweichende Kostenverteilung für ungültig erklärt, muss eine hierauf beruhende Jahresabrechnung selbst bei Bestandskraft korrigiert werden. Nachforderungen aus der ursprünglichen Abrechnung sind nicht mehr durchsetzbar. Jetzt weiterlesen > |
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