Sehr geehrte Damen und Herren, wie weit reichen die Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf? Das ist fast immer die Frage, wenn es später Streit gibt. Soweit Makler beteiligt waren, geht’s auch um deren Honoraranspruch. Aus Ihrer anwaltlichen Sicht fragt sich: Was wusste der Makler über den Zustand des Kaufobjekts? Und müssen Makler auch über die konkreten Gegebenheiten in einer Mietwohnung informieren? In einem Fall vor dem OLG Hamm war eine sog. Messie-Wohnung nicht besichtigt worden. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion |