Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: 14.11. WISSENSWERT.LEBENSWERT mit Heiner Melching

 
 

Augsburg (ALfA) 
„Assistierter Suizid und die Alternativen der Palliativmedizin“ so lautet der Titel der nächsten kostenlosen Online-Veranstaltung „WISSENWERT.LEBENSWERT“, zu der die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) und die „Jugend für das Leben“ (JfdL) am 14. November gemeinsam herzlich einladen. Zu Gast bei dem Zoom-Format ist dann Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Los geht’s um 20.00 Uhr. Ende: 21.30 Uhr. Zur Anmeldung geht es hier: alfa-ev.de/kalender/wissenwert-lebenswert/

Inhaltsangabe

In eigener Sache: 14.11. WISSENSWERT.LEBENSWERT mit Heiner Melching
Kein Recht auf tödliche Betäubungsmittel: Bundesverwaltungsgereicht weist Revision ab
US-Bundesstaat Ohio schreibt „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung fest
§ 218 StGB: Weiter Kritik an EKD und Diakonie
Evangelische Allianz lehnt Aufweichung des § 218 StGB ab
Termine

 




Kein Recht auf tödliche Betäubungsmittel: Bundesverwaltungsgereicht weist Revision ab

Leipzig (ALfA) Das im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) festgeschriebene Verbot des Erwerbs von Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung sei „angesichts der Möglichkeiten, sein Leben medizinisch begleitet mit anderen Mitteln zu beenden“, mit dem nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts durch das Grundgesetz geschützten Rechts auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar. Das entschied der Dritte Senat des Bundesverwaltungsgerichts heute in Leipzig und wies die Revision der Kläger gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster ab (Az.: BVerwG 3 C 8.22). Wie das Gericht in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung schreibt, verletze die „Versagung der Erlaubnis“ die Grundrechte der Kläger nicht. Zwar greife der „Erlaubnisvorbehalt“ in das Recht des Einzelnen ein, sein Leben zu beenden. Doch sei ein solcher Eingriff „gerechtfertigt“. Mit dem generellen Verbot, Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung zu erwerben, verfolge das BtMG unter anderem „das legitime Ziel, Miss- und Fehlgebrauch von tödlich wirkenden Betäubungsmitteln zu verhindern“. Zu dessen Erreichung sei die Verbotsregelung nicht nur „geeignet“ und „erforderlich“. Sie sei überdies auch „angemessen“. Der mit der Verbotsregelung verfolgte Zweck stünde „nicht außer Verhältnis“ zur Schwere des Grundrechtseingriffs. Menschen, die selbstbestimmt entschieden hätten, ihr Leben zu beenden, hätten andere „zumutbare Möglichkeiten“ ihren Sterbewunsch zu verwirklichen.

Wie das Gericht weiter ausführt, bestehe für Sterbewillige „die realistische Möglichkeit, über eine Ärztin oder einen Arzt Zugang zu (verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln zu erhalten, mit denen eine Selbsttötung durchgeführt werden“ könne. Zwar müssten die Sterbewilligen „eine ärztliche Person finden, die bereit ist, die notwendige pharmakologische und medizinische Unterstützung zu leisten“ Allerdings könnten sie sich bei der Suche helfen lassen. „Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 26. Februar 2020 das in § 217 StGB normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt hat, hätten, wie das Oberverwaltungsgericht festgestellt habe, „mehrere Organisationen die Vermittlung von zur Suizidhilfe bereiten Ärzten wiederaufgenommen“. Derartigen „Belastungen der Sterbewilligen“ stünden „wichtige Gemeinwohlbelange gegenüber, die durch die Nichteröffnung des Zugangs zu Natrium-Pentobarbital geschützt“ würden. Angesichts der „tödlichen Wirkung und der einfachen Anwendbarkeit“ seien die „Gefahren für Leben und Gesundheit der Bevölkerung durch Miss- oder Fehlgebrauch besonders groß“ und wögen „schwer“. Bis zur Veröffentlichung des schriftlichen Urteils dürften noch einige Woche verstreichen.



US-Bundesstaat Ohio schreibt „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung fest


Columbus (ALfA) Im US-Bundesstaat Ohio haben Lebensrechtler Anfang der Woche eine herbe Niederlage hinnehmen müssen. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Demnach stimmte am Dienstag eine Mehrheit der Bürger des im Mittleren Westen der USA gelegenen Staates in einem Referendum dafür, ein „Recht“ auf Abtreibung in die Verfassung des Bundesstaates aufzunehmen. Gut 56 Prozent sprachen sich für den Verfassungszusatz aus, knapp 44 Prozent dagegen.

Laut dem Zusatz hat nun „jedes Individuum ein Recht, seine eigenen reproduktiven Entscheidungen zu treffen und auszuführen“, einschließlich Entscheidungen zu Verhütung, Fruchtbarkeitsbehandlungen, dem „Fortsetzen der eigenen Schwangerschaft“, der Betreuung im Fall einer Fehlgeburt sowie Abtreibung. Der Staat dürfe niemanden daran hindern, dieses Recht zu beanspruchen. Weiter heißt, Abtreibungen könnten verboten werden, wenn ein ungeborenes Kind außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sei. Eine Abtreibung dürfe jedoch in keinem Fall verboten werden, „wenn diese nach dem professionellen Urteil des behandelnden Mediziners der schwangeren Patientin nötig sein sollte, um das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren zu schützen“.

Wie die Zeitung schreibt, hätten Meinungsumfragen im Vorfeld des Referendums auf eine klare Mehrheit zugunsten der Abtreibungsbefürworter hingedeutet. Bislang waren Abtreibungen in Ohio erlaubt, solange ein ungeborenes Kind nicht außerhalb des Mutterleibs überleben kann, also in etwa bis zur 22. oder 24. Schwangerschaftswoche. Aktuell bieten in Ohio neun Kliniken Abtreibungen an.

Lebensrechtler übten bereits im Vorfeld des Referendums Kritik an dem Vorhaben: Der Verfassungszusatz erlaube de facto Abtreibungen „auf Abruf“ bis zur Geburt, senke grundlegende Sicherheitsstandards und beschneide die Rechte von Eltern, in medizinische Entscheidungen ihrer Kinder eingebunden zu werden. Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA im Juni 2022 das umstrittene, seit 1973 gültige Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ gekippt hatte, war in dem US-Bundesstaat zunächst ein striktes Abtreibungsverbot ab der sechsten Schwangerschaftswoche in Kraft getreten. Unterzeichnet hatte der republikanische Gouverneur des Bundesstaates, Mike DeWine, das entsprechende Gesetz bereits 2019. Es konnte jedoch erst umgesetzt werden, nachdem der Oberste Gerichtshof mit seinem Urteil im Fall „Dobbs“ das Recht, über Abtreibungsgesetze zu entscheiden, wieder den einzelnen Bundesstaaten überlassen hatte. Im September diesen Jahres hatte ein Gericht das Gesetz außer Kraft gesetzt.



§ 218 StGB: Weiter Kritik an EKD und Diakonie


München (ALfA) Der Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC) hat die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland aufgefordert, die jüngsten Stellungnahmen des Rates der EKD und der Diakonie zum Strafrechtsparagrafen 218 zurückzuweisen. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Die Synode tagt vom 10. bis 13. November in Ulm. Laut dem ABC spiegelten die Stellungnahmen eine Neupositionierung des Rates der EKD und der Diakonie wieder. Es sei tragisch, dass der Rat der EKD und die Diakonie den „bisherigen Konsens beim Thema Lebensschutz aufgeben“, zitiert „idea“ ABC-Sprecher Hans-Joachim Vieweger. Die neue Haltung, die „inhaltlich wie argumentativ gottlos“ sei, erkläre auch den Ausstieg der EKD aus der „Woche für das Leben“, so Vieweger.



Evangelische Allianz lehnt Aufweichung des § 218 StGB ab


Berlin (ALfA) Der Vorstand der Evangelischen Allianz in Deutschland, Frank Heinrich, hat sich gegen eine Aufweichung des § 218 StGB ausgesprochen. Der Evangelische Nachrichtenagentur „idea“ sagte Heinrich, er habe Verständnis dafür, dass viele Christen angesichts der jüngsten EKD-Stellungnahme Sorge hätten, dass der Schutz des Lebens weiter erodiert und scheibchenweise ausgehöhlt werde. „Eine Aufweichung des Paragrafen 218 lehnen wir als Evangelische Allianz ab“, zitiert „idea“ Heinreich. Die Pflichtberatung, wie sie auch die EKD fordere, dürfe nicht ein bloßer „Programmpunkt zum Abhaken“ sein, sondern müsse „im Sinne einer lebensbejahenden Beratung“ durchgeführt werden.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

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Termine

10.11.2023 | Patin für 9 Monate stellt sich vor 

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr 
Ort: Walsroder Str. 110, 29699 Walsrode

brit@vita-L.de

14.11.2023 | WISSENSWERT.LEBENSWERT
Assistierter Suizid
Referent: Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP).

Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom
Ende: 21.30 Uhr

Anmeldung und Info unter: jugend.alfa-ev.de/wissenswert-lebenswert/

18.11.2023 | Patinnenschulung Stuttgart

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr
Ort: Danneckerstraße 19 A in 70182 Stuttgart

info@patin-fuer-9-monate.de

21.11.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

28.11.2023 | Pro Life Arena

Mein Leben, meine Wahl? Sollte assistierter Suizid legalisiert werden?
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

jugend.alfa-ev.de/pro-life-arena/

19.12.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

09.01.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT

Lebensrecht in den Medien
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

23.01.2024 | Pro Life Arena

Vaterschaft – sollte ein Mann das Recht haben, die Fortsetzung einer Schwangerschaft zu fordern?
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

 
13.02.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT 

Leihmutterschaft
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom
 
Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

27.02.2024 | Pro Life Arena

Schwangerschaft als Beruf – Sollte es Frauen erlaubt sein, gegen Bezahlung als Leihmutter zu arbeiten?
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

 

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