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In eigener Sache: 19. September: „Marsch für das Leben“ findet statt

Berlin (ALfA). Zur Erinnerung: Der für den 19. September geplante „Marsch für das Leben“ wird stattfinden. Derzeit sind in Berlin Großveranstaltungen bis zu 5.000 Teilnehmern erlaubt. Der Bundesverband Lebensrecht bittet um Anmeldung, um entsprechend planen und alle Teilnehmer rechtzeitig über Aktuelles informieren zu können.

Mehr Informationen unter: www.bv-lebensrecht.de







Inhaltsangabe

In eigener Sache: 19. September: „Marsch für das Leben“ findet statt
USA: Richter stoppen „Heartbeat Bills“
Abtreibungszwang für Ärzte I: Kretschmann beendet Debatte in Baden-Württemberg
Abtreibungszwang für Ärzte II: Im Bund diskutieren Grüne weiter
CSU wehrt sich gegen Vorwurf, die Abtreibungslobby zu fördern
Termine

USA: Richter stoppen „Heartbeat Bills“

Nashville/Atlanta (ALfA). In zwei US-amerikanischen Bundesstaaten haben Bundesrichter sogenannte „Heartbeat bills“ gestoppt, die Ärzten die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen verbieten, sobald der Herzschlag des Kindes nachgewiesen werden kann. Medizinisch möglich ist das bereits in der sechsten Woche.

Medienberichten zufolge erließ in Tennessee am Mittwoch ein Bundesrichter eine einstweilige Verfügung gegen das „Herzschlaggesetz“, das der Gouverneur von Tennessee, der Republikaner Bill Lee, zuvor unterzeichnet hatte. Geklagt hatten die Bürgerrechtsorganisation „American Civil Liberties Union“, „Planned Parenthood“ und das „Center for Reproductive Rights“.

Am Montag hatte bereits ein Bundesrichter im US-amerikanischen Bundesstaat Georgia ein ähnliches Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Ein Gesetz, das Abtreibungen nicht mehr erlaubt, nachdem der Herzschlag des Fötus feststellbar ist, würde gegen das mit Grundsatzentscheidung „Roe vs. Wade“ verbriefte Recht auf straffreie Abtreibungen bis zur zwanzigsten Schwangerschaftswoche verstoßen, so Bundesrichter Steve Jones.Wie das „Time Magazine“ berichtet, kündigte der republikanische Gouverneur des Bundesstaates, Brian Kemp, bereits an, die Gerichtsentscheidung anzufechten. „Georgia achtet das Leben, und wir werden weiter für die Rechte Ungeborener kämpfen“, so Kemp gegenüber „Time“.

Die Präsidentin der Pro-Life-Organisation „Susan B. Anthony List“, Marjorie Dennenfelser, zeigte sich „enttäuscht, dass der Wille des Volkes mit der Entscheidung, dieses mitfühlende Gesetz zu streichen, vereitelt wird“. Abtreibungen bleiben in Georgia nun weiterhin bis zur 20. Schwangerschaftswoche erlaubt. Das Gesetz, das Gouverneur Kemp bereits im Mai 2019 unterzeichnet hatte, hätte eigentlich bereits im Januar in Kraft treten sollen.

Mehrere US-amerikanische Bundesstaaten wie Ohio oder Mississippi hatten in den vergangenen Jahren Gesetze erlassen oder in die Parlamente eingebracht, die Abtreibungen verbieten, wenn ein Herzschlag des Kindes festgestellt werden kann. Nachdem Abtreibungsbefürworter dagegen geklagt hatten, waren diese jedoch von Gerichten blockiert oder gekippt worden. US- amerikanische Lebensrechtler haben das jedoch bereits einkalkuliert. Mit den „Heartbeat bills“ wollen US-amerikanische Lebensrechtler letztlich das Oberste Gericht der USA, den „Supreme Court“, dazu zu bringen, ein neues Grundsatzurteil zu fällen, das „Roe vs. Wade“ aufhebt.





Bildnachweis: Flagge Georgia: wikipedia

Abtreibungszwang für Ärzte I:
Kretschmann beendet Debatte in Baden-Württemberg

Stuttgart (ALfA). Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) hat die von der Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Soziales und Integration Bärbl Mielich (ebenfalls Bündnis 90/Die Grünen) losgetretene Debatte über die Abschaffung der Gewissensfreiheit von Ärzte beendet. Über den „Evangelischen Pressedienst“ ließ der Katholik seine Parteifreundin wissen: „Man kann Ärztinnen und Ärzte selbstverständlich nicht dazu verpflichten, Abtreibungen vorzunehmen, wenn sie dies aus persönlichen, ethischen Gründen ablehnen – und das sollte auch kein Einstellungskriterium sein.

“Wie im ALfA-Newsletter (Ausgabe vom 10.7.) berichtet, hatte Mielich Anfang vergangener Woche im Interview mit der „taz“ erklärt, die Landesregierung prüfe derzeit, „inwiefern wir die Unikliniken, die ja dem Land unterstehen, dazu verpflichten können“, vorgeburtliche Kindstötungen durchzuführen und „Neueinstellungen“ davon abhängig werden könnten, „dass Ärzte und Ärztinnen bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“.

Nun ruderte sie zurück. In einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Wissenschaftsministerin Theresia Bauer erklärten die beiden Grünen-Politikerinnen, die Bereitschaft von Medizinern, Abtreibungen durchzuführen, solle kein Einstellungskriterium an Unikliniken werden. Man müsse aber sicherstellen, dass Frauen „die notwendige medizinische Versorgung“ erhielten. Weiter erklärten die Grünen-Politikerinnen, dass es sich um eine „sehr komplexe, schwierige Fragestellung“ handele, zu der es keine einfachen Antworten gebe. Man sei sich aber einig: „Es geht dabei ausdrücklich nicht darum, auf einzelne Ärztinnen oder Ärzte Druck auszuüben oder deren individuelle Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs zum Einstellungskriterium an einer Universitätsklinik zu machen“, so Mielich.

Wie die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ berichtet, hatte sich der ehemalige Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder zuvor schriftlich an Kretschmann gewandt. In dem Schreiben hatte Kauder die Pläne Mielichs kritisiert. „Niemand darf verpflichtet werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen“, zitierte das Blatt aus dem Brief Kauders. Dies gelte nur dann nicht, wenn „es eine anders nicht abwendbare Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung abzuwenden gilt“. Eine anderslautende Klausel sei nach seiner Einschätzung „ein klarer Verstoß gegen § 12 Schwangerschaftskonfliktgesetz“. Zudem dürften junge Ärztinnen und Ärzte nicht zu einem Verhalten genötigt werden, das sie nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können.








Bildnachweis: Winfried Kretschmann:
Staatsministerium Baden-Württemberg

Abtreibungszwang für Ärzte II:
Im Bund diskutieren Grünen weiter

Berlin (ALfA). Auf Bundesebene ist die von Mielich losgetretene Debatte hingegen keineswegs beendet. Laut einem Bericht des Online-Portals des „Deutsche Ärzteblattes“ erklärte die grüne Gesundheitspolitkerin, Kirsten Kappert-Gonther, wenn Unikliniken bevorzugt Ärzte einstellten, „die in der Lage sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, kann das ein Beitrag für eine bessere Versorgungslage sein“. Es sei eine „verhältnismäßig milde Maßnahme“, aus der sich keine grundsätzliche Verpflichtung für alle Mediziner ergebe. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, sagte der „taz“, Mielichs Vorstoß sei „gut und verantwortlich: Es gibt einen staatlichen Auftrag, die Versorgungssicherheit für Frauen sicherzustellen. Es ist richtig, endlich die Debatte zu führen, wie dieser gewährleistet werden kann.“ Nun sollten alle Möglichkeiten dazu geprüft werden. Zwar könne eine Klinik „nicht nur Menschen einstellen müssen, die Abbrüche machen. Aber für die Frauen muss es Sicherheit geben, nicht abgewiesen zu werden“, zitiert die „taz“ Schauws.

Unterdessen gab es aus Reihen der Union Kritik an dem Vorstoß Mielichs. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter nannte der ehemalige Bundgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Vorstoß Mielichs „skandalös“ und fragte: „Wie würden wohl die @Die_Grünen reagieren, wenn eine Universitätseinstellung von der Bereitschaft zu Tierversuchen abhängig gemacht werden sollte?“. Die Antwort lieferte Gröhe gleich mit: „Empörung garantiert.“

Die Vorsitzende des Bundeverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Linder, erklärte in einer Pressemitteilung des Verbandes: „Abtreibung ist keine Gesundheitsversorgung, sie dient weder der Heilung noch der medizinischen Behandlung.“ Auch gebe es keine einzige wissenschaftliche Studie, die belege, dass Abtreibung einen gesundheitlichen oder psychischen Vorteil für die Frauen habe, sehr wohl aber zahlreiche Studien, die nachteilige Folgen und Schäden für Frauen nachwiesen. „Im Sinne der Frauengesundheit dürfte man also eigentlich gar keine Abtreibungen durchführen“, so Linder.







Bildnachweis: Hermann Gröhe: DBT/ von Salder

CSU wehrt sich gegen Vorwurf,
die Abtreibungslobby zu fördern

Berlin (ALfA). Die CDU hat sich in Gestalt des Bundestagsabgeordneten Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger in einem Interview mit der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ gegen den Vorwurf gewehrt, die Bundesregierung fördere die Abtreibungslobby. Unter der Überschrift „Union erzürnt Lebensrechtler“ hatte die „Tagespost“ in der Ausgabe vom 4. Juni über den Unmut von Lebensrechtlern berichtet, die die Rücknahme eines von den Regierungsfaktionen in der Woche zuvor verabschiedeten Antrags zu Globalen Gesundheit (Bundestagsdrucksache 19/19491) forderten. Grund: in dem Antrag fänden sich auch Forderungen der Internationalen Abtreibungslobby wieder.

In einem ganzseitigen Interview (Ausgabe v. 16. Juli) erhebt Pilsinger nun schwere Vorwürfe gegen die Berichterstattung der Tagespost. „In dem Antrag geht es nicht um Abtreibung, sondern um Aufklärung“, so der CSU-Bundestagsabgeordnete. Die Tagespost hatte aus dem Antrag eine Passage zitiert, in der es heißt: „Die Bundesregierung legt einen besonderen Fokus auf die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR). (...) Die Verbesserung des Zugangs zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit trägt maßgeblich zur Reduktion von Mütter- sowie Senkung der Neugeborenen- und Kindersterblichkeit bei und ermöglicht es Frauen, selbstbestimmt über ihre Familienplanung zu entscheiden.

“Wie die Zeitung weiter schrieb, handele es sich „bei der Formulierung ,Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte‘ (SRGR) um einen Code, hinter dem sich das Streben der Abtreibungslobby nach schrankenlosen und von den Solidargemeinschaften zu bezahlenden vorgeburtlichen Kindstötungen verbirgt.“ Er würde, so die Zeitung weiter, üblicherweise von Sozialisten und Grünen in Resolutionen und Entschließungen supranationaler Einrichtungen wie der UNO oder des Europäischen Parlaments hineingewoben. Für die Mitgliedstaaten der EU seien derartige Forderungen bisher insofern folgenlos geblieben, als die Gesundheitspolitik gemäß den EU-Verträgen in die Zuständigkeit der nationalen Parlamente falle. „Dass mit CDU und CSU nun erstmals auch Konservative die eigene Regierung auf die Förderung von SRGR verpflichten“, habe daher „eine ganz neue, eigene Qualität“, so die „Tagespost“ damals.Im Interview mit der Tagespost erklärt Pilsinger dazu nun: „Der Begriff ,Sexuelle und reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte‘ ist im Sinne des Aktionsprogramms der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo und der dort definierten Begriffe ,reproduktive Rechte‘ und ,sexuelle und reproduktive Gesundheit‘ gemeint und hat keine über diese Definitionen hinausgehende Bedeutung. Insbesondere statuiert er kein uneingeschränktes Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Andere Interpretationen sind für unseren Antrag völlig irrelevant, da der Antrag auf Maßnahmen zur Reduktion von Mütter-, sowie Senkung der Neugeborenen- und Kindersterblichkeit abzielt und damit gerade den Schutz des Lebens erreichen möchte. Nicht verhindern können wir, dass die Abtreibungsbefürworter diesen Begriff missbrauchen.

“In dem Interview äußert sich der CSU-Gesundheitspolitiker auch zu der Förderung der International Planned Parenthood Federation (IPPF) durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie das Engagement der dortigen Parlamentarischen Staatssekretärin, Maria Flachsbarth (CDU), als „Champion“ der IPPF-Tarnorganisation „She Decides“ (vgl. DT v. 12. und 25. Juni). Pilsinger: „In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind für uns als Union Schwangerschaftsabbrüche selbstverständlich und ausdrücklich kein Mittel der Familienplanung. Auch wenn nicht alle Projekte des IPPF meinen moralischen Ansprüchen genügen, gibt es dennoch auch IPPF- Projekte, insbesondere, wenn es um die Verhinderung ungewollter Schwangerschaften durch bessere Bildung geht, die ich gut finde und die finanziell unterstützenswert sind. Reines Schwarz-Weiß-Denken halte ich in der internationalen Entwicklungshilfepolitik für nicht zielführend, wenn man Gutes bewegen möchte.“


Termine


25.07. – 16.08.2020 | Internationale Pro Life Tour – Mehr Informationen: www.prolifetour.org


18.09.2020 | „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“

Fachtagung Bundesverband Lebensrecht
14.00 Uhr – 18.00 Uhr Katholische Akademie, Berlin – Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de

18./19.09.2020 | Pro Life-Kongress der Jugend für das Leben in Berlin – Mehr Informationen: www.jugend.alfa-ev.de


19.09.2020 | Marsch für das Leben in Berlin – Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de

9.10. – 10.10.2020 | Salzburger Bioethik-DialogeSterben in Würde – „selbstbestimmter“ Tod

Ort: Unipark Salzburg, Nonntal
Veranstalter: Salzburger Ärzteforum für das Leben in Kooperation mit Ärztekammer Salzburg,
Hospiz Bewegung Salzburg

Mehr Informationen: www.bieoethik-dialoge.at




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