Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: 40 Days for Life-Präsident Shawn Carney zu Gast im ALfA-Podcast „Life Talks“


Augsburg (ALfA)
Heute wartet die aktuelle Ausgabe des ALfA-Podcast „Life Talks“ mit einem Knaller der Extraklasse auf: Kaum zu glauben, aber wahr. Shawn Carney ist zu Gast. Carney ist der Mitbegründer, Geschäftsführer und Präsident von 40 Days for Life. Er begann als Freiwilliger in der Pro-Life-Bewegung, als er noch das College besuchte. Während dieser Zeit half er, die allererste lokale Kampagne von 40 Days for Life zu leiten. Nach seinem College-Abschluss wurde Shawn gebeten, als Geschäftsführer der Coalition for Life zu dienen, einer lokalen Pro-Life-Organisation in Texas, die aus mehr als sechzig Kirchen besteht.

2019 wurden Shawn und seine Frau Marilisa in dem Film Unplanned porträtiert, weil sie der ehemaligen Direktorin von Planned Parenthood, Abby Johnson, bei ihrer Bekehrung halfen. Abby war die sechsundzwanzigste von bisher mehr als zweihundert Abtreibungsmitarbeitern, die sich an 40 Days for Life gewandt haben.

Shawn und seine Arbeit sind von zahlreichen Medien porträtiert worden – er ist zu Gast in Talkshows bei amerikanischen und internationalen Sendern. Dazu gehören NBC News, Fox News, Fox & Friends, die Glenn Beck Show, die Laura Ingraham Show, die britische BBC, aber auch The Guardian oder USA Today.

Wir sind sehr froh, dass Shawn so spontan und unkompliziert unserer Interviewbitte nachgekommen ist und freuen uns, das Interview, das wir am Mittwoch geführt haben, heute schon in deutscher Übersetzung präsentieren zu können. 

Zu Beginn thematisiert die aktuelle Folge von „Life Talks“ aber kurz die Aufnahme vorgeburtlicher Bluttests in den Leistungskatalog der Krankenkasse, die ab heute greift.

Zum Podcast auf Spotify geht es hier lang.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: 40 Days for Life-Präsident Shawn Carney zu Gast im ALfA-Podcast „Life Talks“
ALfA kritisiert Aufnahme der NIPT in den Leistungskatalog der Krankenkassen – Prof. Schneider: Vorgeburtliche Fahndung nach Kindern mit Down-Syndrom straft Inklusionsdebatten Lügen
Frauenarzt Kiworr mahnt: „Selektion auf Kasse darf nicht zur Routine werden“
USA: Abtreibungsbefürworter blockieren Abtreibungsverbote in zwei Bundesstaaten
Termine

 

ALfA kritisiert Aufnahme der NIPT in den Leistungskatalog der Krankenkassen


Erlangen (ALfA) Zu der ab 1. Juli geltenden Kostenerstattung für nicht-invasive Pränataltests (NIPT) erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Prof. Dr. med. Holm Schneider, heute in Erlangen: „Ab dem 1. Juli sind Bluttests in der Schwangerschaft zur Feststellung eines überzähligen Chromosoms beim ungeborenen Kind (NIPT) reguläre Kassenleistung. Diese Entscheidung war bereits 2019 gefallen – unter anderem mit der Begründung, Gewissheit und Sicherheit für die Eltern dürften keine Frage des Geldbeutels sein. Die Tests stehen seit einiger Zeit zur Verfügung, mussten jedoch bisher in der Regel selbst bezahlt werden.

Seit heute zahlen nun die Krankenkassen ab der 10. Schwangerschaftswoche jeder Mutter eine Blutprobe, mittels derer ihr ungeborenes Kind auf das Vorliegen eines zusätzlichen Chromosoms (Trisomie 13, 18 und 21) getestet wird.

Zwar empfehlen Mediziner im Falle eines positiven Testergebnisses weitere Diagnostik, um das Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft zweifelsfrei bestätigen zu lassen, es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass jede Schwangere von diesem Angebot Gebrauch macht. Die Eltern stehen nach Mitteilung eines positiven Testbefundes unmittelbar vor der Entscheidung, ob sie das Kind abtreiben oder mit seiner Besonderheit akzeptieren, also leben lassen wollen, und eine Abtreibung im ersten Schwangerschaftsdrittel ist einfacher als eine Spätabtreibung, auch weil ein Grund dafür bis zur 12. Woche nach der Befruchtung (14. Schwangerschaftswoche) nicht angegeben werden muss.

Zudem ist zu befürchten, dass dieses kostenlose „Angebot“ schnell zu einer „moralischen Verpflichtung“ wird: Eine Kassenziffer für eine medizinische Leistung gilt als Qualitätsstempel. So entsteht Druck auf die Schwangere, diese Leistung auch in Anspruch zu nehmen, um sich nicht später vor der Solidargemeinschaft rechtfertigen zu müssen, wenn sie trotz früher Selektionsmöglichkeit ein Kind mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) zur Welt bringt. Ein Test ausschließlich auf andere, mit dem Leben kaum vereinbare Trisomien wird nicht angeboten.  Inklusionsdebatten, in denen Politiker ihre Forderung nach Diversität auch auf Menschen mit Behinderungen ausweiten, werden durch diese Tests als Nebelkerzen entlarvt. Die systematische Selektion von Menschen durch vorgeburtliche Bluttests wird von ihnen nur deswegen nicht als Eugenik gebrandmarkt, weil sie hinter den Türen von Laboren und Abtreibungseinrichtungen geschieht.

Frauenarzt Kiworr mahnt: „Selektion auf Kasse darf nicht zur Routine werden“


Berlin (ALfA) Seit heute übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Bluttests, mit denen im Blut von Schwangeren nach Trisomien von Kindern fahnden lässt. Bei Menschen mit Trisomien liegt ein einzelnes Chromosom dreifach in den Zellen, statt wie üblich, zweifach vor. Mit nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) kann anhand einer Blutprobe der Mutter festgestellt werden, ob ihr noch nicht geborenes Kind eine der drei häufigsten chromosomalen Besonderheiten besitzt. Das sind die Trisomien 21 (Down-Syndrom), 13 (Patau-Syndrom),18 (Edward-Syndrom). Auch Störungen der Geschlechterchromosomen sowie das Geschlecht des Kindes lassen sich mittels NIPT feststellen, wobei Ärzte gehalten sind, Letzteres Eltern erst nach der 12. Schwangerschaftswoche mitzuteilen.

Der Mannheimer Gynäkologen Michael Kiworr zeigte sich gestern in Berlin besorgt über die Aufnahme der Bluttests in den Leistungskatalog der Krankenkassen. „Die Zuteilung einer Kassenziffer wird oft als moralische Adelung eines medizinischen Verfahrens angesehen“, sagte der Frauenarzt, der auch Mitglied der „Ärzte für das Leben e.V.“. Viele Eltern dächten: „Was kann an einer Methode schlimm sein, wenn die Kasse dafür bezahlt?“ „Es geht aber noch weiter“, sagt Kiworr, „denn gehört ein Test zur Regelversorgung entsteht ein subtiler Druck, diesen auch in Anspruch zu nehmen. Bereits heute sehen sich Eltern von Down-Kindern oft mit dem Vorwurf konfrontiert, „ob sowas noch sein muss“. Und obwohl es noch keine politischen Bestrebungen in die Richtung gebe, wäre es naiv auszublenden, dass irgendwann die Frage aufkommen könnte, ob die Solidargemeinschaft für die medizinische Versorgung eines Menschen mit Down-Syndrom aufkommen muss, dessen Geburt „vermeidbar“ gewesen wäre.“

„Deshalb appellieren wir an unsere Kolleginnen und Kollegen, die ethische Tragweite des vorgeburtlichen Gentests trotz Kassenziffer nicht aus den Augen zu verlieren und vorher mit den Eltern die Implikationen eines auffälligen Testergebnisses ergebnisoffen zu besprechen.“ Lehnten Eltern von vorneherein eine Abtreibung ab, so habe auch der Test meist wenig Sinn. „Leider erfolgt diese Aufklärung oft auf unzureichender Weise“, so Kiworr, „so dass Eltern in einen Zugzwang geraten, der mit Ängsten und Unsicherheiten behaftet ist. Zudem muss mit den Eltern besprochen werden, dass ein unauffälliges Testergebnis keine Garantie liefert, dass mit ihrem Kind „alles in Ordnung ist“. Gerade letzteres wird von vielen Eltern angenommen, obwohl der Test nicht-chromosomale Störungen gar nicht erfassen kann.“

„Eine Sensibilisierung der Ärzteschaft ist dringend nötig, denn die Feststellung von chromosomalen Störungen ist nur der Anfang“, so Kiworr. „Mit der Verfeinerung der genetischen Diagnostik wird es bald möglich sein, viele genetische Abweichungen mittels NIPT festzustellen. Eine Rasterfahndung der genetischen Andersartigkeit kann keiner sich wünschen und wäre auch mit der hippokratischen Tradition, die allen Menschen gleichermaßen achtet, nicht vereinbar. Deshalb müssen wir Ärzte wachsam bleiben: Selektion auf Kasse darf nicht zur Routine werden.“

USA: Abtreibungsbefürworter blockieren Abtreibungsverbote in zwei Bundesstaaten


Washington (ALfA) Keine Woche nachdem der US-Supreme Court sein aus dem Jahr 1973 stammendes Urteil „Roe vs. Wade“ zurückgenommen und die Kompetenz, Abtreibungsgesetze zu erlassen, wieder in die Hände der Bundesstaaten gelegt hat, haben Abtreibungsbefürworter erste Gegenmaßnahmen veranlasst. Das berichtet die Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Internetportal.

Demnach blockierte am Montag in Utah ein Richter ein Gesetz, das Abtreibungen komplett verbietet, Ausnahmen aber in Fällen von Vergewaltigung und Inzest sowie wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist, zulässt. Geklagt hatte der Abtreibungsanbieter „Planned Parenthood“. Der argumentiere, das Gesetz verstoße gegen ein in der Verfassung des Bundesstaates garantiertes Recht auf Privatsphäre sowie das Recht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz.

In Louisiana soll ein Richter aus New Orleans eine einstweilige Verfügung gegen ein ähnlich restriktives Gesetz, das Abtreibungen nur erlaubt, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist, verhängt haben. Abtreibungsaktivisten behaupteten, das Gesetz sei verfassungswidrig, da es unklar formuliert sei und gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoße. Für den 8. Juli ist eine Gerichtsverhandlung angesetzt, in der über das Bestehen des Gesetzes entschieden werden soll.

Sowohl in Utah wie auch in Louisiana handelt es sich um sogenannte „Trigger Laws“, die nahezu automatisch in Kraft traten, nachdem „Roe vs. Wade“ gekippt worden war. Insgesamt 13 Bundesstaaten hatten solche Gesetze erlassen. In einigen davon sind sie bereits planmäßig in Kraft getreten, so etwa in Kentucky, Missouri, Oklahoma oder South Dakota.

Wie die Zeitung weiter berichtet, setze auch Regierung von US-Präsident Joe Biden ihre Bemühungen fort, den Zugang zu Abtreibungen aufrechtzuerhalten – auch für Frauen, die in Bundesstaaten leben, in denen diese nun eigentlich verboten sind. Demnach erklärt Bidens Gesundheitsminister Xavier Becerra am Dienstag vor Journalisten, dass man vor allem Abtreibungspillen noch leichter verfügbar machen wolle. Zudem wolle das Gesundheitsministerium dafür sorgen, dass die Anonymität derjenigen, die derartige Präparate bezögen, gewahrt bleibe. Gleiches gelte für die Anbieter. Becerra kündigte ferner an, dafür zu sorgen, dass der Zugang zu Verhütungsmitteln im Rahmen der staatlichen Gesundheitsversorgung erleichtert werde.

Der Gesundheitsminister räumte jedoch ein, dass es „keine Wunderwaffe“ gebe, mit der man gegen die neue Rechtslage vorgehen könne. „Wenn es aber etwas gibt, was wir tun können, dann finden wir es und setzen es im Gesundheitsministerium um“, so Becerra. Das sei die Anweisung, die er „vom Präsidenten der Vereinigten Staaten erhalten habe“.
Megafon

Termine

06.07.2022 | Pro Life Arena – Debattierabend (JfdL)

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: prolifearena@jugendfuerdasleben.de

16. Juli 2022
| Pro Life City Tour Lindau

Mehr Informationen & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de


22. bis 24.07.2022 | Pro Life Weekend Passau (JfdL)

Save the date

Anmeldung ab dem 03. Juni unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
27.07.2022 | Wissenssprint – Was brauchen Schwangere im Konflikt? Was sind Gründe für Abtreibung?

Referentin: Sandra Sinder
Zoom-Veranstaltung

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Anmeldung:
assistenz@alfa-ev.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20-22 | D-86150 Augsburg
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Telefon: 0821-512031 
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