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In eigener Sache: Abweichende Erscheinungsweise

Augsburg (ALfA). Wegen des Fests Christi Himmelfahrt und dem von vielen genutzten „Brückentag“ hat die Redaktion das Erscheinen des wöchentlichen ALfA-Newsletters diesmal auf den heutigen Mittwoch vorgezogen. Am Freitag, den 22. Mai, erscheint also kein weiterer Newsletter. Der nächste reguläre Newsletter erscheint am 29. Mai. Die Newsletter-Redaktion bittet für diese Änderung um Verständnis und wünscht, ebenso wie die ALfA, allen einen besinnlichen Feiertag und ein erholsames verlängertes Wochenende.









Inhaltsangabe

In eigener Sache: Abweichende Erscheinungsweise
Pränatale Bluttests: Entwurf der Versicherteninformation erntet heftige Kritik
Corona-Krise offenbart: Leihmutterschaft macht Kinder zur Ware
Österreich: Kritik an Stellungnahme des Familienministeriums nimmt zu

Pränatale Bluttests: Entwurf der Versicherteninformation erntet heftige Kritik

Berlin (ALfA). Der Berufsverband der niedergelassenen Pränatalmediziner (BVNP) hat der vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erarbeiteten Versicherteninformation zu nichtinvasiven pränatalen Testverfahren (NIPT) „gravierende wissenschaftlich-fachliche und inhaltliche Mängel“ attestiert. Das berichtete gestern das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“. Mit den einfachen Bluttests können Schwangere ihre ungeborenen Kinder auf das Vorliegen von Chromosomenanomalien wie das Down-Syndrom (Trisomie 21) testen. Bislang stellen diese Tests eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) dar, die von den Paaren selbst zu zahlen sind. Die Kosten dafür betragen, je nach Anbieter zwischen 130 und 300 Euro.

Im vergangenen Jahr entschied jedoch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass die Tests in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Der Beschluss sieht vor, „dass die Kassen den Test bezahlen, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gibt“, sobald die notwendigen Versicherteninformationen verabschiedet sind.

Im Gegensatz zu den invasiven Verfahren handele es sich bei den Bluttests um ein Such- und keinesfalls ein beweisendes Diagnoseverfahren. „Jeder NIPT-Bluttest hat eine gewisse Fehlerrate. Je jünger die Schwangere ist, desto eher kann er falsch positiv sein“, zitiert der Bericht BVNP-Präsident Alexander Scharf. Seine Aussagekraft sei keineswegs so hoch wie etwa eine Nackentransparenzmessung in Verbindung mit einer Ultraschallfeindiagnostik, wie sie zur Überprüfung der Organentwicklung von ungeborenen Kindern durchgeführt werde. Zu wenig deutlich werde auch, dass ein unauffälliges Testergebnis keineswegs die Geburt eines Kindes ohne Behinderung bedeutet.

Kritisiert werde laut dem der Bericht zudem, dass der Entwurf der Broschüre ein „defizitorientierter Blick auf das Leben von Menschen mit Fehlbildungen“ werfe, und daher Gefahr laufe, Ängste vor Kindern mit Behinderungen zu vermehren.Zu wenig deutlich gemacht werde ferne, in welcher Weise Paare von einer den Test begleitenden psychosozialen Beratung profitierten. Außerdem fehle der Hinweis, dass Ärzte nach der geltenden Rechtslage die Pflicht besäßen, Paare auf entsprechende Beratungsstellen hinzuweisen und Eltern auf Wunsch dorthin zu vermitteln.


Corona-Krise offenbart:
Leihmutterschaft macht Kinder zur Ware

Kiew (ALfA). In der Ukraine sind mehr als 100, von Leihmüttern geborene Kinder von nicht von ihren Bestelleltern abgeholt worden. Der Grund: das wegen der SARS-CoV2-Pandemie verhängte Einreiseverbot. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ unter Berufung auf ein Video, das die ukrainische Kinderwunschklinik Biotexcom erstellt habe und das von Presseagenturen weltweit übernommen und verbreitet worden sei. Dem Bericht zufolge zeige das „schockierende Video“ Dutzende Neugeborene, die in ihren Betten „liegen und schreien“.


Österreich: Kritik an Stellungnahme des Familienministeriums nimmt zu

Wien (ALfA). Die Kritik an einer Stellungnahme des im österreichischen Bundeskanzleramtes angesiedelten Familienministeriums zu der Bürgerinitiative „fairändern“, die sich für eine bessere Unterstützung ungeborener Kinder und ihrer Mütter einsetzt, (vgl. ALfA-Newsletter v. 15. Mai) nimmt zu. Wie die katholische Presseagentur Österreichs, KAP, berichtet, sei die Stellungnahme auch bei dem von der österreichischen Bischofskonferenz getragenen Institut für Ehe und Familie (IEF) auf Unverständnis und Irritationen gestoßen.

Die Stellungnahme erwecke den Eindruck, in Österreich bestehe ein Rechtanspruch auf Gewährleistung einer Abtreibung durch das Gesundheitssystem. Dem sei jedoch nicht so und könne daher nicht unwidersprochen bleiben, so das IEF. Weiter heißt es, die Stellungnahme des beim Bundeskanzleramt angesiedelten Bundesministerium für Frauen und Integration sei „wort-ident“ mit einer vor über einem Jahr abgegebenen Stellungnahme der damaligen Frauenministerin. Im IEF habe man sich darüber „irritiert“ gezeigt. 



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