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In eigener Sache: ALfA absolviert Bundesdelegiertenversammlung erfolgreich

Augsburg (ALfA). Die Bundesdelegiertenversammlung der „Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.“ in Göttingen konnte am 7./8. Mai 2021 trotz der Pandemie dank eines ausgeklügelten Hygiene-Konzeptes erfolgreich durchgeführt werden.

Mehr Informationen dazu finden Sie demnächst auf der ALfA-Homepage unter: www.alfa-ev.de

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA absolviert Bundesdelegiertenversammlung erfolgreich
Staatsziel Abtreibung: Grüne wollen vorgeburtliche Kindstötung für alle
6.938 Fälle: Niederlande melden erneut mehr Euthanasietote
Nach Änderung der Berufsordnung: „Ärzte für das Leben“ mahnen zu Wachsamkeit
Termine

Staatsziel Abtreibung: Grüne wollen vorgeburtliche Kindstötung für alle

Berlin (ALfA). Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zieht mit Forderungen nach einem Paradigmenwechsel bei der Bewertung vorgeburtlicher Kindstötungen in den diesjährigen Bundestagswahlkampf. Die Ökopartei, die praktisch seit ihrer Gründung im Jahre 1980 die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch fordert, veröffentlichte dazu jetzt ein Positionspapier, das alles in den Schatten stellt, was die Grünen dazu bislang verlauten ließen. Das siebenseitige Dokument trägt den Titel: „Flächendeckende Versorgungsicherheit beim Schwangerschaftsabbruch schaffen“.

In ihm fordern die Grünen nicht nur, vorgeburtliche Kindstötungen nicht länger als „rechtswidrig“ einzustufen, sondern künftig als Bestandteil einer „reproduktiven Gesundheitsversorgung“ zu betrachten. Wörtlich heißt es in dem Papier: „Wir wollen für Frauen und gebärfähige Menschen die bestmögliche reproduktive Gesundheitsvorsorge. Nur so können wir bezüglich der reproduktiven Rechte zu Selbstbestimmung und damit zur Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern beitragen.“

Die Kosten für die Abtreibung – „250 Euro (medikamentös) und 600 Euro aufwärts (operativ)“ – wollen die Grünen „unabhängig vom Einkommen“ ungewollt Schwangerer auf die Solidargemeinschaft abwälzen. Der Schwangerschaftsabbruch sei „eine Leistung, für die es eine umfassende Kostenübernahme braucht“. Gleiches müsse auch für die Abgabe von Kontrazeptiva gelten. „Wir wollen, dass jeder Mensch, unabhängig von Einkommen, Alter oder Geschlecht, Zugang zu allen Verhütungsmitteln hat“, schreiben die Grünen in dem Papier.

Aus der bisherigen Beratungspflicht soll künftig ein „Recht auf Beratung“ werden. Bund und Länder hätten dafür Sorge zu tragen, dass dennoch ein „regional dichtes Beratungsnetz bestehen bleibt und Beratungsstellen staatlich so finanziert werden, dass alle Beratungsangebote kostenfrei in Anspruch genommen werden können“. Die Passage liest sich wie eine Arbeitsplatzgarantie für Mitarbeiter von „pro familia“, die in dem Papier „als größter Träger innerhalb der Beratungslandschaft“ ausdrücklich genannt wird.

Vorgehen wollen die Grünen auch gegen die von Lebensrechtlern organisierten Gebetswachen und angebotene Gehsteigberatung vor Abtreibungseinrichtungen, die in dem Papier als „Gehsteigbelästigung“ bezeichnet werden. Geprüft werden solle, „ob ein Vorgehen gegen Persönlichkeitsverletzungen bei ,Gehsteigbelästigungen‘ unter Berücksichtigung insbesondere der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Abtreibungsgegner*innen durch die Schaffung eine Ordnungswidrigkeitstatbestandes gefördert werden kann“.

Im November erst hatten die Grünen mit der Verabschiedung ihres neuen Grundsatzprogramms auf den Feldern der Reproduktionsmedizin und der Sterbehilfe einen programmatischen Schwenk vollzogen.


6.938 Fälle: Niederlande melden erneut mehr Euthanasietote

Utrecht (ALfA). In den Niederlanden haben noch nie so viele Menschen Euthanasie in Anspruch genommen wie im vergangenen Jahr. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, den die Regionalen Kontrollkommissionen für Sterbehilfe (RTE) für das Jahr 2020 vorgelegt haben. Demnach töteten Ärzte in den Niederlanden im vergangenen Jahr 6.705 Personen auf deren Verlangen. 216 weiteren leisteten sie Beihilfe zum Suizid. In 17 weiteren Fällen praktizierten die Ärzte dem Bericht zufolge eine Kombination aus beidem.

Damit stiegen die von Ärzten gemeldeten Euthanasiefälle gegenüber 2019 um 9,1 Prozent. 2019 verzeichneten die Regionalen Kontrollkommissionen 6.092 Tötungen auf Verlangen, 245 ärztlich assistierte Suizide und 45 Kombinationen aus beidem.Letzteres kommt dann zum Tragen, wenn der Suizident „nach Einnahme eines im Rahmen des assistierten Suizids bereitgestellten Getränks nicht innerhalb eines“ zwischen dem Arzt und Suizidenten „vereinbarten Zeitrahmens stirbt“. In sollen Fälle beende der Arzt das Leben des Suizidenten, indem er diesem „intravenös ein Koma-induzierendes Mittel gefolgt von einem Muskelrelaxans verabreicht“.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht entsprach die Gesamtzahl der Euthanasiefälle (6.938) 4,1 Prozent aller Todesfälle des vergangenen Jahres. Der überwiegende Teil der Sterbewilligen war dem Bericht zufolge 60 Jahre und älter (87,6 Prozent) und hatte Krebs im Endstadium (4.480). In 458 Fällen litten die Sterbewilligen unter Erkrankungen des Nervensystems (Morbus Parkinson, MS oder ALS), in 286 an Herz-Kreislauf- und in 209 an Erkrankungen der Lunge. Dem Bericht zufolge begründeten 168 Personen ihren Sterbewunsch mit „Demenz im Anfangsstadium“. 235 Personen suchten wegen „anhäufender Alterbeschwerden“ um Euthanasie nach.


Nach Änderung der Berufsordnung: „Ärzte für das Leben“ mahnen zu Wachsamkeit

Münster (ALfA). Wie bereits im ALfA-Newsletter vom 7. Mai berichtet, folgte der 124. Deutsche Ärztetag am 5. Mai dem Wunsch des Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.2.2020 und beschloss mit großer Mehrheit, den Satz „Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“, aus der Musterberufsordnung zu streichen.Dazu erklärte die Ärztevereinigung „Ärzte für das Lebens e.V“ inzwischen in Münster: „Ärzte für das Leben e.V. sehen diese Entwicklung mit Sorge und mahnen zur Wachsamkeit. Wie der Internist und CDU-Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke beim Ärztetag feststellte, wäre dieser Änderungsschritt nicht nötig gewesen, da ,eine rechtskonforme Anwendung der Berufsordnung bis zu einer neuen gesetzlichen Lösung auch möglich sei‘. Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer ist rechtlich nicht bindend. Dies trifft nur für die Berufsordnungen der einzelnen Länderkammern zu. Dennoch wirkt sie, wie das Bundesverfassungsgericht festhielt ,faktisch handlungsleitend‘, so dass mit einer raschen Übernahme dieser Regelung bei allen Länderkammern zu rechnen ist. Somit steht fest, dass Ärzte in Deutschland künftig frei entscheiden können, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen.

,Mit diesem Schritt driftet das Berufsbild des Arztes weiter in Richtung Ambivalenz in Bezug auf den Erhalt des Lebens‘, sagte Prof. Paul Cullen, Vorsitzender der Organisation ,Ärzte für das Leben e.V.‘ in Münster. ,Wir dürfen auch nicht hoffen, dass diese Entwicklung an diesem Punkt zum Stillstand kommen wird. Denn das Töten auf Verlangen ist bereits in der Suizidbeihilfe angelegt. Was macht der Arzt, wenn der Suizid misslingt, der Suizidwillige aber nicht mehr ansprechbar ist? Verlegt er ihn gegen seinen Willen auf die Intensivstation oder setzt er mit der Spritze nach?‘, so Cullen.

,Bisher hat man hoffen können, dass die Ärzteschaft eine rühmliche Ausnahme zum allgemeinen Trend hin zur Freigabe des assistierten Suizids bilden und ihre Aufgabe ausschließlich darin sehen würde, „das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, [und] Sterbenden Beistand zu leisten“, wie es noch in der Musterberufsordnung steht‘, sagte Cullen. Diese Hoffnung muss man jetzt leider aufgeben.

,Vor diesem Hintergrund ist es wichtiger denn je, sicherzustellen, dass Ärzte und Institution, die sich weigern, Suizidbeihilfe zu leisten, weder direkt noch auf welche Weise auch immer indirekt unter Druck gesetzt werden dürfen, dies doch zu tun‘, bekräftigte der ÄfdL-Vorsitzende.“


Termine


12.06.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de

09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de


22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de



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Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
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Telefon: 0821-512031       
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