Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA auf MEHR-Konferenz mit zwei Ständen vertreten

 
Augsburg (ALfA) Vom 4. bis 7. Januar 2024 sind die beiden ALfA-Initiativen „Jugend für das Leben“ und „Patin für 9 Monate“ mit einem eigenen Stand auf der „MEHR-Konferenz“ in der Augsburger Messehalle vertreten. Besucher der MEHR-Konferenz sind herzlich eingeladen, vorbeizuschauen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA auf MEHR-Konferenz mit zwei Ständen vertreten
ALfA kritisiert Ärztekammerpräsident – Kaminski: Reinhardts Aussagen fehlt jede Evidenz
CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek: „Es geht um Wert und Würde des Menschen“
ALfA lobt Aussagen des CSU-Fraktionschefs – Kaminski:  Holetschek spricht für Mehrheit
„Ärzte für das Leben“ kritisieren Stellungnahme der Bundesärztekammer und der KBV
Termine

 




ALfA kritisiert Ärztekammerpräsident – Kaminski: Reinhardts Aussagen fehlt jede Evidenz

Augsburg (ALfA) Zu der Forderung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. med. Klaus Reinhardt, Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen zu errichten, erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am Mittwoch (3.1.) in Augsburg:

„Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt hat offenbar eine Vorliebe für das Errichten Potemkinscher Dörfer. Dabei könnte niemand besser als er wissen, dass Gebetswachen oder Demonstrationen vor Einrichtungen, die Abtreibungen vornehmen, die Ausnahme und nicht die Regel sind. Schließlich lässt sich die Bundesärztekammer die Pflege der Liste, die Ärzte und Einrichtungen auflistet, welche vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, honorieren. 374 Einrichtungen führt die Liste derzeit. Regelmäßige Gebetswachen bzw. Demonstrationen vor Scheine ausstellenden Beratungsstellen, die zu einer straffreien Abtreibung berechtigen oder Praxen und Kliniken, die Abtreibungen vornehmen, gibt es bisher genau in drei Städten: Frankfurt a. M., Pforzheim und München.

Käme es dabei zu Bedrohungen oder gar Übergriffen ,radikal auftretender Aktivisten‘ (Reinhardt) wären die Nachrichten voll davon. Auch gibt es keine Berichte über Anzeigen oder gar Festnahmen durch die Polizei. Umgekehrt muss der „Marsch für das Leben“ friedlich demonstrierender Lebensrechtler jedes Jahr von mehreren Hundertschaften der Polizei vor den Übergriffen von Abtreibungsbefürwortern geschützt werden. werden Geschäftsstellen von Lebensrechtsorganisationen zu Anschlagszielen ebenso wie Pfarrgemeinden, die ihnen Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung stellen.

Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. tritt entschieden für einen gewaltfreien und respektvollen Umgang mit jedem ein, insbesondere auch mit Abtreibungsbefürwortern und Abtreibungsärzten. Genauso entschieden wehren wir uns aber gegen ein Framing, das die Repression einfach umzukehren sucht. Während Abtreibungsärzte in Deutschland mit Preisen überhäuft werden, werden ,selbsternannte‘ und ,sogenannte Lebensschützer‘ in weiten Teilen der Medien und der Politik so fortgesetzt wie wahrheitswidrig als ,Rechte‘ und ,Radikale‘ diffamiert, werden die Autos von Journalisten angezündet, die öffentlich daran erinnern, dass auch ungeborene Kinder ein Recht auf Leben besitzen, versucht man, Professoren von Universitäten zu vertreiben, die sich im Ehrenamt für das Recht auf Leben eines jeden Menschen engagieren.

Bislang hat noch kein Gericht in Deutschland festgestellt, dass Ärzte, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen, belästigt oder gar bedroht und abtreibungswillige Schwangere in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt würden. Stattdessen haben sie daran erinnert, dass es kein Recht gibt, von gegenteiligen Meinungen verschont zu bleiben und der Lebensschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Den jüngsten Äußerungen des Präsidenten der Bundesärztekammer fehlt daher jede Evidenz.“



CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek: „Es geht um Wert und Würde des Menschen“


München (ALfA) Der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, hat sich für den Erhalt des § 218 im Strafgesetzbuch ausgesprochen. In einem großangelegten, ganzseitigen Interview mit der in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinenden katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ (Ausg. v. 4.1.) sagte der CSU-Politiker: „So eine schwerwiegende Frage wie die Abtreibung muss im Strafgesetzbuch geregelt sein. In den 1990er Jahren wurde diese Diskussion intensiv geführt. Es war ein hartes Ringen damals. Das Ergebnis: Der Schwangerschaftsabbruch blieb grundsätzlich rechtswidrig und unter Strafe. Mit der Schwangerschaftskonfliktberatung wurde aber ein gangbarer Weg gefunden, damit ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei bleiben kann. Dieser Kompromiss war tragfähig. Fast drei Jahrzehnte lang wurde nicht daran gerüttelt. Und auch jetzt gibt es überhaupt keinen Grund, ihn aufzubrechen.“

Besonders erschreckt habe ihn „die Stellungnahme des Rats der Evangelischen Kirche Deutschlands, der dafür eintrat, Abtreibungen künftig teilweise außerhalb des Strafrechts zu regulieren und ein abgestuftes Fristenkonzept vorschlug“. Er sei „froh, dass die Synode lautstark dagegen protestierte und darüber noch einmal gesprochen werden soll“, so Holetschek. Die Deutsche Bischofskonferenz habe „zwischenzeitlich zwar das Wort für den Lebensschutz ergriffen. Aber mir ist das zu wenig. Ich appelliere an alle: Schauen wir nicht zu, wie hier über die grundlegendsten Fragen menschlicher Ethik hinweggefegt wird, als ginge es um die Entfernung eines Leberflecks. Es geht um den Wert und die Würde des Menschen. Es geht neben dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter um den Schutz und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes“, sagte der CSU-Spitzenpolitiker.

In dem Exklusiv-Interview mit der „Tagespost“ äußerte sich Holetschek auch zur Leihmutterschaft, Eizellspende, Sterbehilfe und Suizidprävention. Zusammenfassend erklärte er am Ende: „Angesichts der aktuellen Diskussionen, die wir ja gar nicht groß führen, weil die Bundesregierung sie im Verborgenen hält, weil sie um den moralisch-ethischen Sprengstoff weiß, gilt für mich: Wir müssen dafür sorgen, dass der Wert des Lebens von Beginn an zählt und die Würde des Menschen bis zum Ende gewahrt bleiben kann. Dafür werde ich auch weiterhin das Wort ergreifen.“

Das vollständige, lesenswerte Interview findet sich hier: https://www.die-tagespost.de/politik/holetschek-es-geht-um-wert-und-wuerde-des-menschen-art-246430



ALfA lobt Aussagen des CSU-Fraktionschefs – Kaminski:  Holetschek spricht für Mehrheit


Augsburg (ALfA) Zu der Feststellung des Fraktionsvorsitzenden der CSU im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, Wert und Würde des Menschen verdienten mehr Beachtung, erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, gestern (4.1.) in Augsburg:

„Es ist sehr begrüßenswert, dass mit dem Vorsitzenden der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, nun ein führender Politiker deutlich erklärt, wofür Christsoziale stehen: für den Schutz der uneingeschränkten Würde des Menschen von Anfang bis Ende seines Lebens. Mit seiner Haltung dürfte Holetschek bei den Mitgliedern der Unionsparteien auf viel Zustimmung stoßen: Der Schutz des Lebens ist 95 Prozent der CDU-Mitglieder wichtig, den allermeisten von ihnen (64,4 Prozent) sogar sehr wichtig. Und auch Wähler anderer Parteien muss Holetscheks Haltung ansprechen. Laut einer Umfrage, die das Magazin Frontal 21 im Juni letzten Jahres in Auftrag gegeben hatte, halten Zweidrittel der Deutschen daran fest, dass Abtreibungen nicht grundsätzlich und immer erlaubt sein sollten. Selbst unter den Wählern der Ampelregierung gibt es keine Mehrheit für eine völlige Legalisierung der Abtreibung. Wer das christliche Menschenbild ausschließlich bemüht, um die Grenzen für Schutzsuchende aus der ganzen Welt zu öffnen, es aber unter den Teppich kehrt, sobald es um den Schutz der Kleinsten unter unseren Mitmenschen geht, ist als Politiker und Kirchenvertreter wenig glaubwürdig.

Das zeigt sich an den weiteren Plänen der Ampelregierung, die Holetschek ebenfalls kritisiert. Nicht nur das Recht auf Leben, das durch die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen und ihre geplante völlige Legalisierung eingeschränkt wird, auch die Religions-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit stehen durch das Vorhaben, Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen zu verbieten, im Fadenkreuz der Regierenden. Allerdings gilt: Nur ein vollumfängliches Bekenntnis zu den Menschenrechten, die wiederum ohne ihre christliche Grundlage nicht denkbar und nicht durchsetzbar sind, kann unsere Gesellschaft zusammenhalten. Das Wertefundament, auf dem sie ruht, kommt ohne dieses Bekenntnis nicht aus. Das sollte eine Regierung unbedingt bedenken, die sich anschickt, an eben diesem Menschenrechtsfundament massiv zu rütteln. Klaus Holetschek ist dafür zu danken, dass er im Interview mit der Tagespost daran erinnert.“



„Ärzte für das Leben“ kritisieren Stellungnahme der Bundesärztekammer und der KBV


Berlin (ALfA) Die „Ärzte für das Leben“ kritisieren in einer Pressemitteilung den Präsidenten der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt. Wir dokumentieren die Pressemitteilung vom 3.1. im Wortlaut:

„Die Bundesärztekammer unterstützt vor dem Hintergrund der aktuellen Plänen der Ampel-Koalition ein Verbot der Beratung vor Abtreibungszentren. Ärzte für das Leben e.V. zeigen sich enttäuscht darüber, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses Verbot entschieden ab.

„Die Bundesärztekammer unterstützt ausdrücklich die Einführung von Belästigungsverboten, die Schwangere bei der Inanspruchnahme […] von Schwangerschaftsabbrüchen schützen […] sollen. Da jedoch auch das Personal in den Einrichtungen regelmäßig belästigt wird, sollte dieses nicht nur vor einer Behinderung bei der Arbeit, sondern ebenso vor Belästigungen geschützt werden“, so die Stellungnahme der Kammer zum Referentenentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes am 19.12.23. Am 2. Januar 2024 legte Ärztepräsident Klaus Reinhardt in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ nach: „Die Kolleginnen und Kollegen haben es mit teilweise radikal auftretenden Aktivisten zu tun, die in der Nähe von Praxen teilweise wochenlang demonstrieren.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat sich in ähnlichem Sinn geäußert.

Ärzte für das Leben e.V. sind enttäuscht, dass Bundesärztekammer und KBV ein diffamierendes Framing von Menschen, die gegen die Abtreibung friedlich und respektvoll protestieren, übernimmt, und lehnen dieses entschieden ab. Prüft man nämlich die Hintergründe, so findet man schnell heraus: Die im Gesetzesentwurf beschriebenen „Belästigungen“ finden gar nicht statt. Für die Behauptung der Bundesregierung gibt es also außerhalb der Echokammer, in der dieses Gesetzesvorhaben offensichtlich entstanden ist, keine Evidenz. Laut Information der Bundeskammer werden vorgeburtliche Kindestötungen an hunderten von Stellen durchgeführt. Demonstrationen finden dagegen in genau drei Städten statt: Frankfurt am Main, Pforzheim und München. Würde es tatsächlich zu Belästigungen vor Abtreibungszentren kommen, würden diese mit Sicherheit eine hohe mediale Aufmerksamkeit erzeugen.

Bisherige Urteile zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“ haben zudem anerkannt, dass die hiermit gemeinten Gebetswachen und Informationsveranstaltungen die Persönlichkeitsrechte der Frauen eben nicht verletzen. Auch eine Behinderung der Arbeit von Abtreibungseinrichtungen oder Beratungsstellen konnte nicht festgestellt werden. Weder für die Schwangeren noch für das Personal der Abtreibungseinrichtungen sind nach Meinung der Gerichte relevante Einschränkungen entstanden. Die Behauptung, es gehe bei der Gesetzesinitiative um Schaffung von Rechtsklarheit, ist also unbegründet.

In Wahrheit stellt diese von der Bundesärztekammer unterstützte Verbotsinitiative einen Eingriff in die Grundrechte derjenigen dar, die vor Abtreibungszentren versuchen, das Lebensrecht des vorgeburtlichen Kindes sowie die Implikationen einer Abtreibung für die schwangere Frau ins Bewusstsein zu rücken.

„Anstelle von Versuchen, die öffentliche Debatte um dieses schwierige Thema mit weiteren Verboten zu unterbinden, empfehlen wir die Einführung einer Qualitätssicherung in der Schwangerschaftskonfliktberatung“, sagte Julia Kim, stellvertretende Vorsitzende der Ärzte für das Leben e.V. in Fulda. „Diese hilft Frauen in einer schwierigen Situation, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, frei von ideologischer Färbung und von externen Zwängen familiärer, finanzieller, existentieller oder beziehungstechnischer Art. Die Beratung muss unabhängig sein und dem wissenschaftlichen Stand bezüglich der Bedeutung einer Schwangerschaft für die Frau und der Entwicklung des vorgeburtlichen Kinds entsprechen. Auch muss sie der gesetzlichen Aufgabe gerecht sein, das vorgeburtliche Leben zu schützen“, so Kim weiter.

„Das Lebensrecht eines jeden Menschen wird im deutschen Grundgesetz, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der Europäische Menschenrechtskonvention sowie im Völkerrecht anerkannt. Bestrebungen der Bundesregierung, Möglichkeiten zur öffentlichen Verteidigung dieses Rechts zu beschneiden, stehen im Widerspruch zu dieser Rechtstradition und stellen keine Verbesserung in der Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt oder ihrer Kinder da. Hier ist eine bessere Beratung gefragt und nicht ein ideologiegetriebenes Abwürgen der öffentlichen Diskussion“, resümierte Kim.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

Megafon

Termine

 

04. – 07.01.2024 | MEHR-Konferenz
Die Jugend und die Patinen für 9 Monate jeweils mit Stand dabei.

Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Ort: MEHR-Konferenz, Am Messezentrum 5, 86159 Augsburg

Anmeldung und Tickets: glaubensfestival.org/tickets

09.01.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT

Lebensrecht in den Medien
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender/wissenswert-lebenswert-januar

15.01.2024 | Assistierter Suizid: Rechtslage und Möglichkeiten kirchlicher Seelsorge

Beginn: 20:00 Uhr
Ende: 21:00Uhr, per Zoom

Anmeldung: www.alfa-ev.de/kalender/vortragsreihe2024-1

16.01.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

20.01.2024 | Digitale Patinnenschulung per Zoom

Beginn: 10.00 Uhr
Ende 16.00 Uhr
Digitale Patinnenschulung

Anmeldung und Info: brit@vita-L.de

23.01.2024 | Pro Life Arena
Vaterschaft – sollte ein Mann das Recht haben, die Fortsetzung einer Schwangerschaft zu fordern?

Beginn: 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

31.01.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.00 Uhr
Ort: EFG Unna-Königsborn, Heidestraße 11, 59425 Unna

Anmeldung: brit@vita-L.de

 
01.02.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.30 Uhr
Ort: Panta Point, Am Pantaleonsberg 8, 50676 Köln
 
Anmeldung: brit@vita-L.de
 

09. – 11.02.2024 | Schattenkind Fortbildung

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 14.00 Uhr
Ort: Geistliches Zentrum Schönstatt im Bistum Fulda, Josef-Engling-Haus Tagungs- und Gästehaus, Marienhöhe 1, 36093 Künzell-Dietershausen

Info und Anmeldung: monika.friederich@alfa-ev.de

13.02.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT

Leihmutterschaft
Beginn: 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender/wissenwert-lebenswert-februar

20.02.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

27.02.2024 | Pro Life Arena

Schwangerschaft als Beruf – Sollte es Frauen erlaubt sein, gegen Bezahlung als Leihmutter zu arbeiten?
Beginn: 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

 

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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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