Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA bedauert Tempo bei Abstimmung zur Suizidhilfe – Kaminski: Notwendig wäre breitere Debatte


Augsburg (ALfA) 
Zu der für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause in der kommenden Woche geplanten Abstimmung über die Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, gestern in Augsburg: „Nahezu völlig unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit hat der Bundestag für die letzte Sitzungswoche des Parlaments vor der Sommerpause die Abstimmung über zwei Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid angesetzt. Dabei wäre hier eine breite gesellschaftliche Debatte dringend notwendig gewesen, die vor allem eins in den Blick nimmt: die Verbesserung der palliativen Versorgung und die Suizidprävention. Leider scheinen sämtliche mahnenden Stimmen zur Besonnenheit der Experten ungehört zu verhallen: unter anderem die Experten der Bundesärztekammer und des Nationalen Suizidpräventionsprogramms, die allesamt ein Innehalten und eine ausführliche Befassung des Parlaments mit den neugefassten Gesetzentwürfen fordern.

Die beiden zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe sind erst vor kurzem zusammengeführt worden (Helling-Plahr, Künast et al.) oder sollen noch überarbeitet werden (Castellucci et al.). Eine gründliche Befassung im Parlament oder eine breite gesellschaftliche Auseinandersetzung damit ist in den wenigen noch zur Verfügung stehenden Tagen gar nicht möglich.

Die ALfA fordert die Bundestagsabgeordneten auf, die Sommerpause zur Meinungsbildung und intensiven Befassung mit den vorliegenden Entwürfen zu nutzen, statt im Eiltempo ein Gesetz zu verabschieden, dass mit Blick auf die hohen Suizidzahlen in den Ländern, die eine solche Regelung bereits getroffen haben, nur als todbringend bezeichnet werden kann. Der Staat hat die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung. Auch ein Mensch, der nicht mehr produktiv ist, sondern auf Grund seines Alters oder seiner Krankheit Kosten verursacht, muss Wertschätzung erfahren und darf nicht den Eindruck haben, nur noch eine unzumutbare Last zu sein. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten.

Keiner der vorliegenden Gesetzentwürfe trägt dem in ausreichendem Maße Rechnung. Keiner der Gesetzentwürfe gibt rechtsverbindliche Antworten auf entscheidende Fragen: Wie soll ein missbräuchlicher Nutzen der todbringenden Substanz verhindert werden?  Wer kann mit Sicherheit sagen, dass die Entscheidung für die Selbsttötung nicht fremdbestimmt ist? Wo sollen angesichts des jetzt schon bestehenden Fachärztemangels die Psychiater herkommen, die ein solches Urteil fällen? Wie kann effektiv die Werbung für den assistierten Suizid verhindert werden? Hinzu kommt, dass davon auszugehen ist, dass der restriktivere Entwurf um den Abgeordneten Lars Castellucci – sollte sich der Bundestag hierfür entscheiden – mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen würde, da die darin formulierten Einschränkungen der Vorgabe des BVG, ein Recht auf Beihilfe zur Selbsttötung in jeder Phase der menschlichen Existenz zu gewähren, zuwiderlaufen.

In einem Staat, der die Beihilfe zur Selbsttötung eines Mitmenschen als eine von zwei legalen Optionen betrachtet, muss sich jeder rechtfertigen, der diese Beihilfe nicht in Anspruch nehmen will und dadurch Kosten und Mühen verursacht. Hier droht eine katastrophale Entgleisung unserer Gesellschaft.

Die ALfA stellt daher ab sofort Postkarten zur Verfügung, die in der Bundesgeschäftsstelle oder über den Internetauftritt bestellt und an die Abgeordneten versandt werden können. Sie fordern die Parlamentarier dazu auf, sich zu besinnen und das halsbrecherische Tempo aus dem Gesetzesvorhaben herauszunehmen.“

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA bedauert Tempo bei Abstimmung zur Suizidhilfe – Kaminski: Notwendig wäre breitere Debatte
Suizidhilfe: Showdown im Deutschen Bundestag am 6. Juli
Abtreibung: Statistisches Bundesamt meldet Anstieg erneuten um 6,8 Prozent
Abtreibungsstatistik: ALfA fordert politisches Handeln – Kaminski spricht von „gesellschaftlicher Bankrotterklärung“
EKD steigt aus „Woche für das Leben“ aus
BVL nennt Ausstieg der EKD aus der „Woche für das Leben“ „konsequent“
Termine

 

Suizidhilfe: Showdown im Deutschen Bundestag am 6. Juli


Berlin (ALfA) Laut der auf dem Webauftritt des Deutschen Bundestags veröffentlichten Tagesordnung wird der Deutsche Bundestag kommende Woche abschließend über die Neuregelung der Suizidhilfe beraten. Demnach findet die Zweite und Dritte Lesung der Gesetzesentwürfe am Donnerstag, den 6. Juli, ab 9.00 Uhr statt. Für die Aussprache und die anschließende namentliche Abstimmung, bei der der Fraktionszwang aufgehoben ist, sind in der Tagesordnung 105 Minuten vorgesehen.

Abtreibung: Statistisches Bundesamt meldet Anstieg erneuten um 6,8 Prozent


Wiesbaden (ALfA) Im 1. Quartal 2023 wurden dem Statistischen Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden rund 27.600 Abtreibungen gemeldet. Das gab die Behörde am Dienstag in Wiesbaden bekannt. Danach stieg die Zahl der vorgenommen vorgeburtlichen Kindstötungen gegenüber dem Vorjahresquartal um 1.877 Fälle oder 6,8 Prozent. Nach Berechnungen der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ werden demnach in Deutschland pro Werktag rund 431 Abtreibungen durchgeführt.

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, seien Ursachen für diese Entwicklung anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere lägen dem Amt „keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor“. 70 Prozent der Frauen, die im 1. Quartal 2023 eine Abtreibung durchführen ließen, seien zwischen 18 und 34 Jahre alt gewesen, 19 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre. Acht Prozent der Frauen seien 40 Jahre und älter gewesen, 3 Prozent jünger als 18 Jahre. Rund 43 Prozent der Frauen hatten vor der Abtreibung noch kein Kind zur Welt gebracht. 96 Prozent der dem Amt gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen wurden laut den Wiesbadener Statistikern nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten sein in den verbleibenden vier Prozent der Fälle Begründung für die Abtreibung gewesen. Die meisten Abtreibungen, nämlich 48 Prozent, seien mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt worden, bei 38 Prozent sei die Abtreibungspille Mifegyne zum Einsatz gekommen. Die Vornahme der vorgeburtlichen Kindstötungen erfolgte überwiegend ambulant, 85 Prozent davon in Arztpraxen oder OP-Zentren, 13 Prozent in Krankenhäusern.

Abtreibungsstatistik: ALfA fordert politisches Handeln – Kaminski spricht von „gesellschaftlicher Bankrotterklärung“


Augsburg (ALfA) Zu dem vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bekannt gegebenen erneuten Anstieg der Abtreibungszahlen erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg: „Die vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bereits zum fünften Mal in Folge bekannt gegebene Zunahme der behördlich gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen ist erschreckend. Waren schon im 1. Quartal 2022 im Vergleich zum Vorjahr die Zahlen um 4,8 Prozent gestiegen, so sind es nun noch einmal 6,8 Prozent mehr Abtreibungen.  Die Behauptungen, es gäbe in Deutschland nicht genügend Abtreibungsärzte, und diese seien zudem ebenso „stigmatisiert“ wie die Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, sind abermals auf traurige Weise von diesen Zahlen widerlegt.

Aller Mahnungen und Forderungen zum Trotz liegen nach wie vor keine aussagekräftigen Daten vor, die die Gründe für diesen Anstieg erklären helfen könnten. Denkbar ist, dass das politische Handeln die Ursache dafür ist. Mit Einrichtung einer außerparlamentarischen Kommission zur Untersuchung der Möglichkeit, vorgeburtliche Kindstötungen außerhalb des Strafrechts zu regeln, nimmt das Vorhaben der Ampelkoalition, Abtreibungen vollständig zu legalisieren Fahrt auf. Ein Kind im Mutterleib wäre dann der einzige Mensch, dessen Tötung nicht gesetzeswidrig ist.

Der Versuch, die vorgeburtliche Kindstötung derart zu verharmlosen geht einher mit den Bestrebungen der Grünen und Linken, all diejenigen zu stigmatisieren und kriminalisieren, die sich der Abtreibungstragödie entgegenstellen. Nichts anderes sind die Unternehmungen der Linken bzw. Grünen im hessischen und bayerischen Landtag, die ein Verbot der Mahnwachen vor Abtreibungseinrichtungen gefordert haben. Die entsprechenden Gesetzesvorhaben sind zum Scheitern verurteilt – das Bundesverfassungsgericht in Leipzig hat letztinstanzlich solche Mahnwachen für rechtmäßig erklärt. Den Politikern dieser Lager geht es also vielmehr darum, gesellschaftlich den Eindruck entstehen zu lassen, nicht das Recht auf Leben sei ein schützenswertes Menschenrecht, sondern das Recht auf vorgeburtliche Tötung des eigenen Kindes. Die in weiten Teilen positive Berichterstattung über diese Bestrebung ist allem Anschein nach nicht folgenlos geblieben, sondern hat Leben gekostet. Das lassen zumindest die vorliegenden Zahlen zum Abtreibungsgeschehen in Deutschland vermuten.

Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, zu dem die Verfassung den Gesetzgeber nachdrücklich verpflichtet, kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann kann es kein ,weiter so‘ der Regierungsverantwortlichen geben – und schon gar keine weitere Aufweichung des Lebensschutzes.“

EKD steigt aus „Woche für das Leben“ aus


Hannover/Berlin (ALfA) Die Evangelischen Kirchen in Deutschland steigen aus der seit 1994 gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz veranstalteten „Woche für das Leben“ aus. Das berichtete heute als erster der „Weser-Kurier“. Nach Informationen der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ hat der Rat der EKD dies der Deutschen Bischofskonferenz bereits am Freitag schriftlich mitgeteilt. Eine diesbezügliche Anfrage der „Tagespost“ bei der EKD-Pressestelle sei, „trotz Wiederholung, unbeantwortet“ geblieben. Der „Weser-Kurier“ hatte zuvor den Pressesprecher der EKD, Carsten Splitt, mit den Worten zitiert: „Wir sind in Gesprächen über die weitere Gestaltung der Themenwoche und reden dazu auch mit unseren katholischen Partnern“.

Dagegen sagte Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, der „Tagespost“ auf Anfrage: „Die Deutsche Bischofskonferenz bedauert, dass der Rat der EKD den Ausstieg aus der ökumenischen Woche für das Leben beschlossen hat. Wir sind traurig, dass eine der ältesten ökumenischen Initiativen in Deutschland, die sich seit fast 30 Jahren als wichtiger Beitrag zur Bewusstseinsbildung für den Wert und die Würde des menschlichen Lebens einsetzt, für die EKD keine Relevanz mehr hat.“ Die Themen lägen „auf dem Tisch – von der Suizidprävention über die Frage von Demenz bis hin zu einem würdevollen Sterben im Alter“. Kopp: „Wir können nicht nachvollziehen, dass die EKD dieses gemeinsame Projekt, bei dem wir als Kirchen mit einer Stimme in der Öffentlichkeit aufgetreten sind, verlässt. Dazu hätten wir uns vor allem eine gemeinsame Bewertung der gerade abgeschlossenen Evaluation der Woche für das Leben gewünscht.“ Die Deutsche Bischofskonferenz werde nun „bei ihrer nächsten Vollversammlung über den Fortbestand der Woche für das Leben beraten, die dann möglicherweise nicht mehr ökumenisch stattfinden wird“, so Kopp.

Die deutsche Lebensrechtbewegung reagierte indessen gelassen auf die Nachricht. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, erklärte auf Anfrage der „Tagespost“: „Einerseits ist es bedauerlich, dass die beiden großen christlichen Kirchen in Fragen des Lebensschutzes künftig nicht mehr zusammen öffentlich in Erscheinung treten werden. Andererseits bietet dies der katholischen Kirche in Deutschland die Möglichkeit ihre diesbezüglichen Positionen nun wieder profilierter darzustellen.“ Die Chefin der größten Lebensrechtsorganisation in Deutschland nannte es „ein offenes Geheimnis“, dass die EKD in der Vergangenheit in vielen Fragen, die den Lebensschutz berührten, „weniger eindeutige und klare Positionen vertreten hat, als die Deutsche Bischofskonferenz und sich dies auch bei der Themenfindung und Ausgestaltung der ,Woche für das Leben‘ niedergeschlagen hat“. „Eine ,Woche für das Leben“, die sich mit Nischenthemen begnügt, während in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft Mega-Themen wie die Streichung vorgeburtlicher Kindstötung aus dem Strafgesetzbuch, die rechtliche Ausgestaltung des assistierten Suizids oder die Aufgabe des Verbots embryonenverbrauchender Forschung auf der Agenda stehen, braucht niemand.“ Auch zusammen stellten die beiden christlichen Konfessionen inzwischen eine Minderheit in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland dar. „In einer derart individualisierten Gesellschaft wie der unseren kommt es ohnehin nicht mehr auf Bevölkerungsmehrheiten an, sondern, wie die gesellschaftspolitischen Erfolge von Minderheiten zeigen, auf die Güte der Argumente sowie die Kampagnenfähigkeit“, so Kaminski weiter.

BVL nennt Ausstieg der EKD aus der „Woche für das Leben“ „konsequent“


Berlin (ALfA) Zum Ausstieg der EKD aus der „Woche für das Leben“ erklärte Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., Alexandra Maria Linder, an Dienstag in Berlin: „Als Tiger startete 1991 die Woche für das Leben der Deutschen Bischofskonferenz – es ging um harte, kritische Themen, die eine klare ethische Positionierung und Erläuterung verlangten und lebensbejahende Alternativen nach vorne bringen sollten. Ein weiteres Ziel war es, solche Themen auch in die einzelnen Diözesen und Gemeinden zu tragen, um damit zu einer breiten öffentlichen Debatte beizutragen. Das funktionierte aus hausgemachten Gründen schon seit Jahren nicht mehr, wie man an der geringen medialen Resonanz und der mager gefüllten Veranstaltungsseite feststellen konnte. Vor allem Lebensrechtsorganisationen und überwiegend katholische Gemeinden griffen die Themen auf und nutzten die zur Verfügung gestellte schriftliche Vorbereitung, die übrigens durchweg ganz hervorragend im jeweiligen Themenheft ausgearbeitet war.

Natürlich haben Themen wie ,Sinnsuche der Jugend nach Corona‘ oder ,Pflege im Alter‘ ihre Berechtigung, doch entsprechen sie nicht dem Sinn und Ursprungsgedanken der Woche für das Leben. Nach dem Einstieg der EKD 1994 wurde sie über die Jahre das, was das lieblose Logo wiedergibt: eine irgendwie kirchliche, bunte Pflichtveranstaltung, um die sich niemand richtig zu kümmern schien, im Ökumenischen Eröffnungs-Gottesdienst mit immer mühsamer befüllten Kirchen nicht besonders anspruchsvoll dargebracht, weder textlich noch musikalisch. Letztendlich wandelte sich der Tiger zum Bettvorleger – in einer Zeit, in der diese Veranstaltung vielleicht mehr denn je benötigt wird, weil unter anderem die Abtreibungszahlen massiv steigen, der assistierte Suizid in Kürze legalisiert werden soll, der pränatale Bluttest zulässig ist, das Embryonenschutzgesetz abgeschafft werden soll.

Der Ausstieg der EKD aus der Woche für das Leben jedoch ist vor allem aus ethischen Gründen konsequent: Eine Kirche, die die begleitete Selbsttötung in ihre Einrichtungen lässt, die Abtreibung nicht nur mit der Vergabe von Beratungsscheinen als normale Option gutheißt, verliert ihre Glaubwürdigkeit und hat keine Veranlassung, sich an einer an der unabdingbaren Menschenwürde von der Zeugung bis zum Tod orientierten Veranstaltung zu beteiligen.

Gleichzeitig wächst der Zulauf zur jährlichen Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht am Eröffnungsort und -tag der Woche für das Leben kontinuierlich. Auch Veranstaltungen in Kirchengemeinden erfolgen seit vielen Jahren unter Beteiligung von Vereinen und Vertretern des BVL. Für uns bleibt die Woche für das Leben ein wichtiger Anlass für Tagungen, Diskussionen und weitere Formate. Die Deutsche Bischofskonferenz hat jetzt die Chance, zu früherer Qualität zurückzukehren und über neue Partnerschaften nachzudenken.“
Megafon

Termine

08.07.2023 | Ulrichsfest – ALfA e.V. ist mit Stand dabei

Auftaktveranstaltung zum Ulrichs Jubiläum in Augsburg
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 14.00 Uhr
Ort: Rathausplatz Augsburg

Info: www.ulrichsjubiläum.de
26.07.2023 | WISSENSPRINT

Thema: Strukturen der Sexualpädagogik der Vielfalt
Referentin: Maja Jovicic, Aktionsbündnis DemoFürAlle
Beginn: 19.30 Uhr, per Zoom
Ende: 20.30 Uhr

Anmeldung unter:
assistenz@alfa-ev.de
01./02.09.2023 | Fachtagung ALfA e.V. und Stiftung für Ökologie und Demokratie e.V.
Der Mensch – ein Auslaufmodel?

Beginn: 18.00Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus in Fulda

Anmeldung und Info unter: stiftung-fuer-oekologie-u-demo@t-online.de
15. bis 17.09.2023 | Pro Life Weekend
Mit der Jugend für das Leben!

Ort: Berlin

Weitere Informationen: kontakt@jugendfuerdasleben.de
15.09.2023 | Fachtagung Bundesverband Lebensrecht (BVL)

Beginn: 13.00 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Berlin, Hotel Mövenpick

Anmeldung und Info unter:
berlin@bv-lebensrecht.de
16.09.2023 | Marsch für das Leben
Der Marsch für das Leben zum ersten Mal in zwei Städten!

Beginn: 13:00 Uhr ab Brandenburger Tor in Berlin und ab Roncalliplatz in Köln
Ort. Berlin und Köln

Mehr Infos unter: www.marsch-fuer-das-leben.de oder berlin@bv-lebensrecht.de

19.09.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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