Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA begrüßt Bundestagsentscheidung zur Suizidhilfe


Berlin (ALfA) 
Zur Ablehnung aller Gesetzentwürfe zum assistierten Suizid erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, gestern in Berlin: „Der Versuch, im Schnellverfahren in Deutschland die radikalste Regelung zum assistierten Suizid weltweit zu schaffen, ist im Bundestag gescheitert. Die vorgelegten Gesetzentwürfe wiesen dermaßen viele Ungereimtheiten auf, dass es nur folgerichtig war, alle abzulehnen – getreu der Devise: Besser gar keine Regelung noch eine Weile ertragen, als eine schlechte Regelung langfristig zementieren. Für die breite gesellschaftliche Debatte und Einbeziehung der Experten durch das Parlament ist nun Zeit gewonnen – ebenso wie dafür, mit einem finanziell gut ausgestatteten Präventionsprogramm der Selbsttötung vorzubeugen und durch eine breit aufgestellte palliative Versorgung das Lebensende würdig zu gestalten. Dass die Abgeordneten sich dem Unterfangen verweigert haben, in aller Eile noch vor der Sommerpause eine Entscheidung über Leben und Tod treffen zu sollen, indem sie keinem der vorgeschlagenen Entwürfe eine Mehrheit zukommen ließen, ist sehr begrüßenswert.

Die ALfA fordert die Bundestagsabgeordneten nun auf, die Sommerpause zur Meinungsbildung und intensiven Befassung mit den vorliegenden Entwürfen zu nutzen, und dabei vor allem zu bedenken: Der Staat hat die Verpflichtung, das Leben jedes Menschen zu schützen – ohne jede Kosten-Nutzen-Rechnung. Auch ein Mensch, der nicht mehr produktiv ist, sondern auf Grund seines Alters oder seiner Krankheit Kosten verursacht, muss Wertschätzung erfahren und darf nicht den Eindruck haben, nur noch eine unzumutbare Last zu sein. Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist dringend geboten. Es ist Aufgabe des Staates, dafür zu sorgen, dass dies gewährleistet wird.

Eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids hingegen täuscht den Menschen vor, hierbei handele es sich um einen schnellen, schönen Tod, der langes Leiden vermindert. Dass in bis zu 18 Prozent der Fälle der assistierte Suizid scheitert, dass dieses Verfahren daher in Ländern, in denen die aktive Sterbehilfe erlaubt ist, bisweilen ganz verboten ist oder dringend davon abgeraten wird, weil er unsicher ist und daher häufig zur aktiven Sterbehilfe führt – das alles gehört nun offengelegt. Es ist gut, dass der deutsche Bundestag dafür die Zeit gewonnen hat.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA begrüßt Bundestagsentscheidung zur Suizidhilfe
Suizidhilfe: Alles bleibt, wie es ist
Erleichterung überwiegt: Reaktionen zum Abstimmungsergebnis
Abtreibung: angeblich positive Effekte auf Psyche sind wissenschaftlich nicht nachweisbar
Termine

 

Suizidhilfe: Alles bleibt, wie es ist


Berlin (ALfA) Der Deutsche Bundestag ist mit dem Unterfangen, die Suizidhilfe rechtlich neu zu regeln, gescheitert. 90 Minuten lang debattierte die Parlamentarier gestern ab 9.00 Uhr zwei unterschiedliche, interfraktionell erarbeitete Gesetzesentwürfe. Der Fraktionszwang war aufgehoben. Bei der Namentlichen Abstimmung stimmten am Ende 304 Abgeordnete für den „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung“, der von einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) vorgelegt worden war. 363 Parlamentarier stimmten dagegen. 23 enthielten sich. 46 der insgesamt 736 Abgeordneten nahmen an der Abstimmung erst gar nicht teil.

Auf den „Entwurf des Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und Regelung der Hilfe zur Selbsttötung sowie zur Änderung weiterer Gesetze“, der von einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) aus ehemals getrennt vorgelegten Gesetzesentwürfen zusammengeführt worden war, entfielen im Anschluss 287 Ja-Stimmen. 375 Abgeordnete stimmten mit Nein. 20 enthielten sich. 54 Abgeordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil. Angenommen wurde ein Entschließungsantrag, mit dem das Parlament die Bundesregierung auffordert, die Suizidprävention zu stärken. Für den Antrag votierten in Namentlicher Abstimmung 688 Abgeordnete. Ein Parlamentarier stimmte dagegen, vier enthielten sich. 43 Abgeordnete nahmen auch an dieser Abstimmung nicht teil. Die Abstimmung über den Antrag musste wiederholt werden, nachdem sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darüber beschwert hatten, dass die Abstimmungsurnen nicht lang genug besetzt gewesen seien. In der Debatte kamen 18 Abgeordnete zu Wort. Die Redezeit betrug jeweils fünf Minuten. Zwischenfragen und Kurzinterventionen waren, anders als sonst üblich, dabei nicht zugelassen.

Erleichterung überwiegt: Reaktionen zum Abstimmungsergebnis


Berlin (ALfA) Repräsentanten der Ärzteschaft, Kirchen, Verbände und Lebensrechtsorganisationen haben überwiegend mit Erleichterung auf das Ergebnis der Bundestagsentscheidungen zur Suizidhilfe und zur Suizidprävention reagiert. Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, bezeichnete es als „richtig“, dass der Bundestag „noch keine Entscheidung über ein Suizidhilfegesetz getroffen hat. Das wäre im dichtgedrängten Sitzungsbetrieb der letzten Sitzungswoche der Sache nicht angemessen gewesen. Nun haben wir Zeit für die noch nicht ausreichend geführte gesamtgesellschaftliche Debatte. Und es gibt Zeit, bei diesem wichtigen Thema den ersten Schritt vor dem zweiten zu tun: Wir brauchen zunächst einmal ein umfassendes Gesetz zur Vorbeugung von Suiziden.“ Mit dem angenommenen Entschließungsantrag habe der Bundestag die Weichen dafür jetzt gestellt. „Für die Erarbeitung des Suizidpräventionsgesetzes hat ein breites fachliches Bündnis unter Beteiligung der Bundesärztekammer mit fundierten fachlichen Empfehlungen bereits vor über einem Jahr die Voraussetzungen geschaffen. Nach dem Suizidpräventionsgesetz ist eine Regelung zur Suizidhilfe der zweite Schritt. Wir wollen gern dazu beitragen, dafür bessere Lösungen zu finden, als sie die bisher vorgelegten Gesetzentwürfe gebracht hätten.“

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Limburgs Bischof Georg Bätzing, bedauerte hingegen, „dass der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe Castellucci/Heveling et al. keine Mehrheit gefunden hat. Dieser Gesetzentwurf hätte mit seinem Schutzkonzept dazu beitragen können, dass der assistierte Suizid in Deutschland nicht zur gesellschaftlichen Normalität am Lebensende wird. Ich betone, dass es eines derartigen ausbalancierten gesetzlichen Schutzkonzepts dringend bedarf. Ein solches Schutzkonzept muss die Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten und zugleich ein dem Leben zugewandtes Gesamtklima und eine Kultur gegenseitiger Fürsorge und Zuwendung bewahren. Andernfalls findet Suizidassistenz in Deutschland statt, ohne dass der Gesetzgeber den Gefahren begegnet, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen, und ohne dass der Gesetzgeber der Tendenz entgegenwirkt, dass sich der assistierte Suizid als selbstverständliche Form der Lebensbeendigung durchsetzt. Ein derart wichtiges Thema, von dem potenziell alle Menschen in existenzieller Weise betroffen sein können und das unser Zusammenleben prägt, darf nicht ungeregelt bleiben.“ Nun gelte es, „niedrigschwellige Angebote zur Suizidprävention durch ein entsprechendes Suizidpräventionsgesetz auszubauen“. Bätzing weiter: „Dieses muss nach der begrüßenswerten, von einer sehr breiten Mehrheit des Bundestags getragenen Annahme des Antrags zur Stärkung der Suizidprävention schnell verabschiedet werden. Wir müssen sicherstellen, dass wir die Menschen in Notlagen möglichst frühzeitig erreichen. Fachlich kompetente und menschlich zugewandte Hospizarbeit und Palliativversorgung fördern die Lebensqualität und ein Sterben in Würde. Zentral ist schließlich – und darauf müssen wir unseren Blick genauso richten – eine qualitativ gute Pflege, der sich älter werdende Menschen gerne anvertrauen.“

Die Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, erklärte: „Die Evangelische Kirche in Deutschland hat den parlamentarischen Prozess, der durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2022 angestoßen wurde, intensiv und mit großem Respekt vor der Gewissensentscheidung der Abgeordneten des Deutschen Bundestags verfolgt. Aus christlicher Sicht ist jedes menschliche Leben von Gott gewollt und gehalten. Daraus leitet sich eine Verantwortung der Gemeinschaft ab, alles zu tun, um das Leben zu schützen und den Lebenswillen auch in schwierigen Situationen zu stärken“, so die Ratsvorsitzende. „Gott hat jeden Menschen mit einer eigenen, unverlierbaren Würde ausgestattet. Zu dieser Würde im Leben gehört auch ein Sterben in Würde.“ Das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt: „Solche Würde schließt das Recht ein, selbstbestimmt sterben zu können und sich dazu die notwendige medizinische Hilfe zu holen. Der selbstgewählte Tod muss allerdings eine Entscheidung in auswegloser Ausnahmesituation bleiben. Als Evangelische Kirche in Deutschland werden wir aktiv mit dafür sorgen, dass Menschen auch in schwerer Lage einen Sinn in ihrem Leben erkennen sowie unterstützende Gemeinschaft, liebevolle Fürsorge und professionelle Begleitung erfahren. Wir treten entschieden einer gesellschaftlichen Entwicklung entgegen, in der der Suizid zu einer regulären Form des Sterbens wird. Kein Mensch darf sich dem sozialen Druck ausgesetzt sehen, seinem Leben ein Ende bereiten zu müssen“, so Kurschus. Nun müsse der Fokus von Staat und Gesellschaft „auf einem konsequenten Ausbau der Suizidprävention, der Palliativmedizin und der Palliativpflege liegen. Die medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufe müssen entsprechend gestärkt werden, damit Menschen in Notlagen und existenziellen Grenzsituationen in jeder Hinsicht bestmöglich unterstützt werden können.“ Einer gesetzlichen Regelung der Suizidassistenz bedürfe es nach Auffassung der EKD gleichwohl. Vielleicht liege „in der Nicht-Entscheidung eine Chance, im nächsten Jahr einen neuen Entwurf vorzulegen, der die Bedenken gegen die beiden aktuell vorliegenden Entwürfe ausräumt und die überzeugende Mehrheit erhält, die es für ein derart sensibles Thema braucht“, so die EKD-Ratsvorsitzende abschließend.

Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) begrüßte das Ergebnis der Abstimmung. „Ohnehin ist fraglich, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt nötig ist“, erklärte der Münsteraner Labormediziner und BVL-Vorstandsmitglied, Paul Cullen. So habe der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, kürzlich darauf hingewiesen, dass die vorgelegten Gesetzesentwürfe suizidgefährdeten Menschen nicht wirklich helfen. „Die Position von Ärzten, jene also, die die Lage der Suizidgefährdeten am besten einschätzen können, wäre geschwächt. Nun ist Zeit gewonnen, an einem neuen Konzept zu arbeiten, die vor allem die Suizidprävention und die Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung in den Mittelpunkt rückt.“ Die „große Gefahr einer gesetzlichen Regelung“ bestehe darin, „dass sie zu einer Normalisierung der Suizidhilfe beitragen oder gar jenen gewerblichen Suizidhilfeorganisationen in die Hände spielen könnte, die man eigentlich verhindern will“, so Cullen.

„Wir sind zutiefst erleichtert, da beide Gesetzentwürfe die liberalste Regelung der Sterbehilfe weltweit darstellen würde“, kommentierten für die Christdemokraten für das Leben (CDL) die ehemalige Bundesvorsitzende, Mechthild Löhr, und Odila Carbanje als stellv. Bundesvorsitzende“, die Abstimmung im Parlament. Viele Abgeordnete hätten durch die Ablehnung beider Gesetzentwürfe gezeigt, „dass sie darin eine Gefahr der Ausweitung der Suizidangebote und eine staatliche Förderung der Suizidwillens befürchteten“. So beinhalte „ein straffreies öffentliches Suizidangebot vor allem für vulnerable Personenkreise und sozial Unterstützungsbedürftige, Einsame oder chronisch Kranke ein besonders hohes Gefährdungspotenzial. Da schon heute in der Beratung, Betreuung und Pflege viele Kapazitäten zu einer angemessenen Unterstützung fehlen, wirkte ein liberales Suizidhilfegesetz quasi wie eine Aufforderung, anderen Menschen und der Gesellschaft doch möglichst nicht weiter zur Last zu fallen. Angesichts von derzeit fast 10.000 Suiziden jährlich brauchen wir sehr wohl die nun beschlossene Suizidpräventionsförderung, nicht aber eine Suizidförderung“, erklärten Löhr und Carbanje.

„Es war richtig, dass der Bundestag über die organisierte Suizidbeihilfe abgestimmt und sich gegen beide Entwürfe entschieden hat. So wird Deutschland vor einem ethischen Dilemma bewahrt“, meinte auch der Vorstand der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Es dürften aber keine weiteren Jahre bis zur Verabschiedung eines wirksamen Suizidpräventionsgesetzes vergehen. „Der Rechtsanspruch auf kurzfristige Sprechstunden, Behandlungsplätze und aufsuchende Therapieangebote muss aber kommen“, so Brysch weiter.

Abtreibung: angeblich positive Effekte auf Psyche sind wissenschaftlich nicht nachweisbar


Wien (ALfA) Eine Abtreibung hat keine wissenschaftlich nachweisbaren positive Effekte auf die Psyche ungewollt schwangerer Frauen. Das ist eines der wichtigsten Ergebnisse einer neuen Studie, die das Wiener „Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE) jetzt veröffentlicht hat. Für die 96-seitige „qualitative Studienanalyse“, die den Titel „Schwangerschaftsabbruch und Psyche“ trägt, haben die Autoren um IMABE-Direktorin Susanne Kummer 14 Einzelstudien und Übersichtsarbeiten, die zwischen 2008 und 2018 publiziert wurden, eingehend untersucht. Dabei fanden sie zahlreiche methodische Mängel, die bis hin zur Verwechslung von „Kausalität“ und „Korrelation“ reichten und geeignet sind, die Validität der publizierten Ergebnisse zu erschüttern.

Allerdings gelte auch: Mit „rein statistischen Methoden“ lasse sich auch nicht beweisen, „dass eine Abtreibung bei Frauen zu psychischen Schäden führt“. Wie die Autoren schreiben, bedeute der „fehlende statistische Nachweis, dass eine Abtreibung die Ursache für psychische Störungen ist“, jedoch weder, „dass eine solche Störung nicht auftreten kann“, noch schließe er aus, „dass eine Frau, die abtreibt, damit rechnen muss.“ „Der Großteil seriös gemachter Studien“ zeige eine „statistisch signifikante Korrelationen zwischen Schwangerschaftsabbruch und einigen psychischen Gesundheitsproblemen.“

Wie die Autoren weiter schreiben, könne „die Wissenschaft die Frage einer Ursache-Wirkungs-Relation zwischen einem Schwangerschaftsabbruch und negativen, neutralen oder positiven Folgen für eine bestimmte Personengruppe“ aufgrund eines Methodenproblems prinzipiell nicht „endgültig beantworten“. Sogenannte „randomisierte Doppelblindstudien“, wie sie etwa bei der Prüfung von Arzneimitteln üblich sind, seien in dem Kontext von Abtreibungen und ihren möglichen Folgen für die Psyche von Frauen „praktisch nicht realisierbar“ und überdies „unethisch“. „Man müsste nämlich dafür eine Gruppe von Frauen mit gleichen Voraussetzungen und nach dem Zufallsprinzip entweder einer ‚Abtreibungsgruppe‘ oder einer ‚Geburtsgruppe‘ nach ungeplanter oder ungewollter Schwangerschaft zuweisen, ohne dass die Frau oder der Arzt wissen, wer zu welcher Gruppe gehört, um dann die Folgen zu vergleichen.“

Wie die Autoren in ihren Schlussfolgerungen und Empfehlungen schreiben, hätten Frauen „ein Recht darauf, über mögliche Komplikationen, Nebenwirkungen und Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufgeklärt zu werden“. Auch sollte ihnen „ein sicherer Zugang zu Alternativen“ sowie im Falle einer Abtreibung eine „psychologische Nachbetreuung“ angeboten werden. Ferner sollten „Allgemeinmediziner, Gynäkologen, Pflegekräfte und Berater von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen oder vor kurzem vornehmen haben lassen“, so geschult werden, dass sie „mögliche psychische Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs und die Risikofaktoren für negative Folgen“ erkennen könnten. „Politische Entscheidungsträger“ schließlich sollten den „Rechtfertigungsgrund ‚Schwangerschaftsabbruch zum Schutz der psychischen Gesundheit der Frau‘, überdenken“, da der sich auf keine wissenschaftliche Evidenz stützen könne.
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Termine

08.07.2023 | Ulrichsfest – ALfA e.V. ist mit Stand dabei

Auftaktveranstaltung zum Ulrichs Jubiläum in Augsburg
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 14.00 Uhr
Ort: Rathausplatz Augsburg

Info: www.ulrichsjubiläum.de
26.07.2023 | WISSENSPRINT

Thema: Strukturen der Sexualpädagogik der Vielfalt
Referentin: Maja Jovicic, Aktionsbündnis DemoFürAlle
Beginn: 19.30 Uhr, per Zoom
Ende: 20.30 Uhr

Anmeldung unter:
assistenz@alfa-ev.de
01./02.09.2023 | Fachtagung ALfA e.V. und Stiftung für Ökologie und Demokratie e.V.
Der Mensch – ein Auslaufmodel?

Beginn: 18.00Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus in Fulda

Anmeldung und Info unter: stiftung-fuer-oekologie-u-demo@t-online.de
15. bis 17.09.2023 | Pro Life Weekend
Mit der Jugend für das Leben!

Ort: Berlin

Weitere Informationen: kontakt@jugendfuerdasleben.de
15.09.2023 | Fachtagung Bundesverband Lebensrecht (BVL)

Beginn: 13.00 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Berlin, Hotel Mövenpick

Anmeldung und Info unter:
berlin@bv-lebensrecht.de
16.09.2023 | Marsch für das Leben
Der Marsch für das Leben zum ersten Mal in zwei Städten!

Beginn: 13:00 Uhr ab Brandenburger Tor in Berlin und ab Roncalliplatz in Köln
Ort. Berlin und Köln

Mehr Infos unter: www.marsch-fuer-das-leben.de oder berlin@bv-lebensrecht.de

19.09.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


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Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
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Telefon: 0821-512031 
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