Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. In eigener Sache: ALfA begrüßt Urteil des Hamburger Landgerichts
Freiburg (ALfA). Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. hat das Urteil, dass das Landgerichts Hamburg Anfang der Woche gegen den Anti-Abtreibungs-Aktivisten Klaus Günter Annen gefällt hat, begrüßt. „Der Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden darf nicht instrumentalisiert werden, um auf das Unrecht massenhafter vorgeburtlicher Kindstötungen aufmerksam zu machen.“ Das erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA am Dienstag in einer von verschiedenen Medien aufgegriffenen Pressemitteilung.
Auch wenn der deutsche Rechtsstaat seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens ungeborener Kinder derzeit nur höchst unzureichend nachkomme, stelle die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib – anders als die Vernichtung der Juden im Deutschen Reich – doch kein Staatsziel des wiedervereinigten Deutschlands dar, zu dessen Erreichung es – anders als das Hitler-Regime – sämtlich ihm zur Verfügung stehenden Mittel einsetze.
Kaminski: „Mit der Pflichtberatung, die aus Sicht der ALfA verbesserungswürdig ist und deren Praxis daher auf den Prüfstand gehört, werden ungewollt Schwangeren staatliche Hilfen für ein Leben auch mit einem unerwarteten oder gar zunächst unerwünschten Kind angeboten. Dass Ärzte von dem allgemeinen Tötungsverbot ausgenommen werden, wenn die Schwangere die Beratung nachweist, braucht niemand gutzuheißen, ändert aber nichts daran, dass Abtreibungen in Deutschland weiterhin rechtswidrige Taten darstellen."
Mit Genugtuung registrierte Kaminski, dass das Landgericht Hamburg in seinem Urteil auch festgestellt habe, „dass die Abtreibungen anbietende Ärztin Kristina Hänel weiterhin Äußerungen hinnehmen muss, wie die, dass vorgeburtliche Kindstötungen ein ,abscheuliches Verbrechen‘ seien (ähnlich auch das II. Vatikanische Konzil) und „Blut“ an „ihren Händen“ klebe. Aus Sicht der ALfA ist das Urteil gegen Annen, der sich keiner der im Bundesverband Lebensrecht (BVL) zusammengeschlossenen Lebensrechtsorganisationen angeschlossen hat, daher eines, mit dem das Landgericht Hamburg Augenmaß bewiesen hat“, erklärte Kaminski. |
| In eigener Sache: ALfA begrüßt Urteil des Hamburger Landgerichts | Landgericht Hamburg verbietet Schmähkritik mit Holocaustbezug |
Landesbischof hält Suizidhilfe der Kirche für möglich |
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Suizidhilfe: Kardinal Kasper widerspricht Meister |
| Landgericht Hamburg verbietet Schmähkritik mit Holocaustbezug
Berlin (ALfA). Der Weinheimer Anti-Abtreibungsaktivist Klaus Günter Annen darf vorgeburtliche Kindstötungen, die von der Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel vorgenommen werden, nicht länger mit dem Holocaust vergleichen. Das entschied zum Wochenbeginn das Landgericht Hamburg.
Auf der von ihm betriebenen Internetseite www.babycaust.de hatte Annen Abtreibungen als eine Steigerungsform der NS-Verbrechen bezeichnet und Hänel mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern verglichen. Außerdem wurde die Allgemeinmedizinerin, die bundesweite Bekanntheit erlangte, nachdem sie 2017 vom Amtsgerichts Gießen wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden war, auf der von Annen betriebenen Internetseite als „entartet“ bezeichnet. Dagegen hatte die 64-Jährige eine Unterlassungsklage eingereicht.
Zu der Verhandlung am Freitag vergangener Woche war Annen nicht erschienen. Wie ein Sprecher des Gerichts erklärte, sollte sein Anwalt per Video zugeschaltet werden, sei aber nicht ans Telefon gegangen. Da es sich um einen Zivilprozess handele, habe das Gericht auch ohne den Beklagten zu hören, entscheiden dürfen. „Wer gehört werden will, muss kommen“, so der Sprecher.
Hinnehmen müsse Hänel dagegen Aussagen, wie die, dass an „ihren Händen Blut“ klebe und Abtreibung ein „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ sei. Das Landgericht Hamburg verurteilte den Anti-Abtreibungs-Aktivisten zu einer Entschädigungszahlung von 6.000 Euro. Gegen das Urteil kann Annen binnen zwei Wochen Einspruch erheben.Das Magazin „Emma“ versuchte die Entscheidung des Hamburger Landgerichts umzudeuten, in dem es ihm einen neuen Rahmen verpasste. Das wird gemeinhin als „Framing“ bezeichnet. Auf dem Kurznachrichtendienst „Twitter“ schrieb das 1977 von Alice Schwarzer gegründete Magazin: „das Urteil das @haenel_kh erstritten hat, ist auch ein Sieg für alle Frauen und das Recht auf selbstbestimmte Mutterschaft“ und fragte: „Doch wird es den fanatischen Lebensschützer Klaus Günter Annen stoppen?“Auf der von Annen betriebenen Internetseite sind die vom Landgericht Hamburg beanstandeten Schmähungen nicht mehr zu finden. Der Weinheimer Anti-Abtreibungsaktivist zeigt seit Jahren Ärzte an, die auf ihrer Webseite gegen das inzwischen reformierte Werbeverbot für Abtreibungen (§219a StGB) verstoßen. Meist wurden die Verfahren von der Staatsanwaltschaft wiedereingestellt, nachdem die Ärzte die zu Recht beanstandeten Formulierungen wieder gelöscht hat.
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| Landesbischof hält Suizidhilfe der Kirche für möglich
Hannover (ALfA). Der evangelisch-lutherische Landesbischof von Hannover, Ralf Meister, hält Beihilfe zum Suizid in kirchlichen Einrichtungen für möglich. Das berichten zahlreiche Medien. Zwar wünsche er sich, dass ein zum Suizid entschlossener Mensch von seinem Vorhaben Abstand nehme. „Aber wenn das nicht geschieht, muss ich ihm beistehen, auch in der Phase des Suizids. Warum sollte die Kirche das einem Sterbehilfeverein überlassen?“, so Meister.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte am 26. Februar das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt.
Gegenüber der „Zeit“-Beilage „Christ und Welt“ hatte Meister zuvor erklärt, dass innerhalb der evangelischen Kirche – wenn „auch strittig“ – bereits über eine mögliche Suizidhilfe in kirchlichen Einrichtungen diskutiert werde. Zuvor hatte Meister im Gespräch mit „Osnabrücker Zeitung“ die These vertreten, der Mensch habe – wenn auch nicht juristisch, so doch theologisch – ein Recht auf Selbsttötung. „Wenn mir Gott das Leben schenkt, hat er mir an dem Tag, ab dem ich Erdenbürger bin, auch die Berechtigung zur Gestaltung dieses Lebens gegeben“, so Meister.
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| Suizidhilfe: Kardinal Kasper widerspricht Meister
Rom (ALfA). Der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper hat dem hannoveranischen Landesbischof Ralf Meister widersprochen. In einem Namensbeitrag für die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ schreibt Kasper: „Nach Art. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Mit dieser grundlegenden Feststellung steht die deutsche Verfassung auf dem Boden der christlichen Tradition wie in der Tradition der neuzeitlichen Aufklärung, wie sie von dem Philosophen Immanuel Kant vertreten wurde. Nach christlicher Auffassung ist Gott ein Gott des Lebens, die Kirche wie der Staat haben darum in je ihrer Weise die Aufgabe, dem Leben zu dienen und das Leben zu schützen."
Dass Meister nicht von einem Recht im juristischen Sinn, sondern von einem Recht im theologischen Sinn spreche, mache „seine Position nicht weniger, sondern eher noch mehr problematisch“, so Kasper. „Meister sieht die menschliche Freiheit in ihrer Relation zu Gott, der sie dem Menschen in der Schöpfung als die größte seiner Schöpfungsgaben zum verantwortlichen Gebrauch geschenkt hat. Das schließt ein, dass der Mensch die Möglichkeit der Selbsttötung hat. Aber kann man aus der Möglichkeit ein Recht ableiten? Und kann man dieses Recht vor Gott, der ein Gott des Lebens ist, verantwortlich zur Geltung bringen? Widerspricht ein solches Recht nicht der Verdanktheit und der Verwiesenheit der menschlichen Freiheit und Selbstbestimmung auf Gott? Und muss nicht die Kirche, die den Gott des Lebens und den österlichen Sieg des Lebens über den Tod zu bezeugen hat, nicht als Anwalt des Lebens, keinesfalls aber als Fürsprecherin des Todes auftreten?“, fragt Kasper.
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Foto: Kardinal-Kasper-Stiftung.de
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| „Natürlich weiß jeder, der das Leben kennt, und zumal jeder, der in der Seelsorge, besonders in der Klinik-, Hospiz- oder Altenseelsorge tätig war, um die menschlich schwierigen und ans Herz gehenden Situationen von Menschen, die an unheilbaren schmerzhaften Krankheiten leiden, oder die psychisch belastet, die einsam sind, keinen Sinn und keinen Ausweg mehr sehen und sich am Ende geradezu in einem Suizid-Syndrom befinden, aus dem sie nicht mehr herausfinden. Niemand kann und darf über einen solchen Suizid moralisch richten. Er ist in Deutschland zu Recht nicht strafbar, und auch das geltende Kirchenrecht lässt die Möglichkeit eines differenzierten Urteils und einer differenzierten pastoralen Praxis offen. Menschen, welche in großer innerer Not den Tod selbst gewählt haben, können wir als Christen nur der Barmherzigkeit Gottes empfehlen, der allein in die letzten Winkel und Abgründe unseres Herzens hineinschauen kann“, so der Kurienkardinal.
Der „Grundfehler aller Art der Beanspruchung eines Rechts auf Suizid mit Berufung auf die von Gott gegebene Selbstbestimmung des Menschen“ sei, „Selbstbestimmung abstrakt und losgelöst von der konkreten Lebenssituation und von der sozialen Situation“ zu betrachten. „Die Freiheit ist immer auch und sogar wesentlich die Freiheit der anderen. Man hat erfüllte Freiheit nur in einem freiheitlichen, fürsorglichen, lebenswerten und liebenswerten sozialen Kontext, in dem die Würde jedes Menschen nicht nur prinzipiell betont, sondern der Lebenswert jedes Menschen unabhängig von der Leistungsfähigkeit, der Produktivität und vom Alter anerkannt wird. Nur so kann der Kurzschluss verhindert werden, das eigene Leben sei nichts mehr wert, könne darum beendet und weggeworfen werden“, so Kasper.
Aufgabe der Kirche sei es, „die schwierigen menschlichen Situationen rechtzeitig überhaupt wahrzunehmen und im Vorfeld als Anwältin, Helferin und Beschützerin des Lebens präsent zu sein. Ihre Aufgabe kann nicht Sterbehilfe im Sinn der Suizidhilfe sein, sondern nur der Sterbebegleitung auf dem Weg einer menschenwürdigen Ausgestaltung der letzten irdischen Lebensphase. Das kann durch Ausbau und Intensivierung der palliativen Therapie, der Hospizarbeit, durch caritative und diakonische Beratungsdienste, durch die Telefonseelsorge geschehen, die ihrerseits ärztliche und psychologische, oft auch praktische Lebenshilfe vermitteln können. Die Pfarreien können soziale Kontakte organisieren und durch Besuchsdienste alleinstehenden alten, kranken, psychisch belasteten Menschen aus ihrer Isolation nach Kräften heraushelfen und sie soweit möglich am sozialen und kulturellen Leben teilhaben lassen oder ihnen durch vielfältig mögliche kleine Gesten der Aufmerksamkeit Lebensfreude und Lebensmut vermitteln“, so Kasper.
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| 18.09.2020 | „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“
Fachtagung Bundesverband Lebensrecht 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Katholische Akademie, Berlin – Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de
| 18./19.09.2020 | Pro Life-Kongress der Jugend für das Leben in Berlin – Mehr Informationen: www.jugend.alfa-ev.de
| 9.10. – 10.10.2020 | Salzburger Bioethik-Dialoge: Sterben in Würde – „selbstbestimmter“ Tod
Ort: Unipark Salzburg, Nonntal Veranstalter: Salzburger Ärzteforum für das Leben in Kooperation mit Ärztekammer Salzburg, Hospiz Bewegung Salzburg
Mehr Informationen: www.bioethik-dialoge.at
| 9.10. – 11.10.2020 | Praxisseminar: Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder Ort: Dornstadt bei Memmingen Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt Anmeldung und weitere Informationen: monika.friedrich@alfa-ev.de
| 13.10. – 15.10.2020 | Praxisseminar: Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder Ort: Bad Laer bei Osnabrück Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Personen begrenzt Anmeldung und weitere Informationen: monika.friedrich@alfa-ev.de
| 17.10.2020 | Seminar für Patinnen für 9 Monate
Ort: Stuttgart Beginn 10:00 Uhr Ende: 18.00 Uhr Mehr Informationen: www.patin-fuer-9-monate.de
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle |
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