Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA-Bundesvorsitzende diskutiert heute im Deutschlandfunk über Forschung an menschlichen Embryonen


Augsburg (ALfA) 
„Kommt der Mensch bald aus dem Labor?“, so lautet der Titel einer Sendung des Deutschlandfunks Kultur, die heute um 18:05 Uhr ausgestrahlt wird. Mit von der Partie: die Bundesvorsitzende der Aktion „Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski. Gemeinsam mit dem emeritierten Hamburger Strafrechtsprofessor Reinhard Merkel und dem Vorsitzendem der Deutschen Gesellschaft für Stammzellforschung, Jürgen Hescheler, diskutiert die Lebensrechtlerin über die Forschung an menschlichen Embryonen. Anlass für die von Annette Riedel moderierte Sendung sind die Experimente, bei denen mehrere Wissenschaftler-Teams sogenannte synthetische Embryonen im Labor erschaffen haben. Zum Programm geht es hier lang.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA-Bundesvorsitzende diskutiert heute im Deutschlandfunk über Forschung an menschlichen Embryonen
Bundesverwaltungsgericht gibt Lebensrechtlern Recht: Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen sind rechtmäßig
Aus der Deckung: Weitere Forscher melden die Erschaffung „synthetischer Embryonen“
Neue Form des Klonens: Britischer Bioethiker kritisiert die Schaffung embryoähnlicher Gebilde
Termine

 

Bundesverwaltungsgericht gibt Lebensrechtlern Recht: Gebetswachen vor Abtreibungseinrichtungen sind rechtmäßig


Pforzheim / Leipzig (ALfA) Mahn- und Gebetswachen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Schwangerschaftsberatungsstellen bleiben rechtmäßig. Der Veranstalter habe das Recht, „selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen“. Das entschied jetzt der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig und bestätigte damit ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) (AZ: 1 S 3575/21).

2019 verfügte die Stadt Pforzheim ein Verbot der Gebetswachen in Sichtweite der staatlich anerkannten Schwangerenkonfiktberatungsstelle „Pro Familia“, die jene Scheine ausstellt, die schwangeren Frauen eine straffreie Abtreibung ihres ungeborenen Kindes ermöglichen. Dagegen klagte die Gruppe „40 Tage für das Leben“, die in mehreren Städten Deutschland zweimal im Jahr, jeweils 40 Tage lang, gegen Abtreibung demonstriert, darunter auch gegenüber der „Pro Familia“-Beratungsstelle in Pforzheim. Im vergangenen Jahr gab der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim den Lebensrechtlern Recht. Dagegen klagte wiederum die Stadt Pforzheim und rief das Bundesverwaltungsgericht an. Dessen Sechster Senat entschied nun, „in einer pluralistischen Gesellschaft“ gebe es „kein Recht darauf, von der Konfrontation mit abweichenden religiösen Vorstellungen oder Meinungen gänzlich verschont zu bleiben“.

Die Stadt Pforzheim hatte argumentiert, die betroffenen Schwangeren befänden sich in einer psychischen Ausnahmesituation und müssten einen „Spießrutenlauf“ über sich ergehen lassen. Wie die Bundesverwaltungsrichter in ihrem Beschluss schreiben, habe es dafür jedoch keine Belege gegeben. Eine Einschränkung der Versammlungsfreiheit sei zulässig, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestehe. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

„Ich bin wirklich erleichtert. Unsere Gebete helfen wirklich, wie uns betroffene Frauen immer wieder gesagt haben. Ich bin dankbar, dass wir unsere Gebetsmahnwachen fortsetzen können. Jedes menschliche Leben ist kostbar und verdient Schutz“, erklärte Pavica Vojnović, Leiterin der Gebetsgruppe „40 Days for Life“ in Pforzheim nach der Urteilsverkündung. „Das Leipziger Gericht hat erneut klargestellt, dass friedliche Gebetsmahnwachen nicht verboten werden können. Die Bundesregierung ist gut beraten, angesichts des eindeutigen Gerichtsurteils von ihren Plänen Abstand zu nehmen, die Grundrechte im Umfeld von Abtreibungsorganisationen massiv einzuschränken“, so Felix Böllmann, Rechtsanwalt und Leiter der europäischen Anwaltschaft von ADF International, die Vojnović vor Gericht vertrat.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90 / Die Grünen) hat wiederholt angekündigt, Gebets- und Betreuungsangebote in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen per Gesetz einschränken zu wollen. „Das Urteil bestätigt die fundamentale Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum. Das Gericht hat das Grundrecht von Pavica und ihrer Gruppe bestätigt, sich zu versammeln, um in Frieden zu beten. Es ist doppelzüngig und irreführend, Verbote von Gebetsversammlungen im Namen des Schutzes von Frauen zu fordern“, so Böllmann weiter. Die Belästigung von Frauen sei in Deutschland immer schon eine Straftat.

Aus der Deckung: Weitere Forscher melden die Erschaffung „synthetischer Embryonen“


Cambridge/Rehovot/Pittsburgh/Kunming (ALfA) Nachdem vergangene Woche die britisch-polnische Entwicklungsbiologin Magdalena Zernicka-Goetz von der Universität Cambridge, die auch an dem „California Institute of Technology“ in Pasadena forscht, während einer Konferenz der Internationalen Gesellschaft für Stammzellforschung in Boston im US-Bundesstaat Massachusetts erklärt hatte, ihrer Arbeitsgruppe sei es gelungen, sogenannte „synthetische“ Embryonen im Labor herzustellen (vgl. ALfA-Newsletter v. 16. Juni) sind weitere Wissenschaftler aus der Deckung gekommen. Zunächst berichtete eine weitere Arbeitsgruppe um den Stammzellbiologen Jacob Hanna vom „Weizmann Institut of Science“ im israelischen Rehovot, ihr sei etwas ganz Ähnliches gelungen. Keine der beiden Arbeitsgruppen kann sich bislang auf eine von unabhängigen Experten begutachtete Publikation ihrer Ergebnisse (Peer Review) stützen. Allerdings luden sie noch in derselben Woche Ergebnisse ihrer Experimente als Vorabveröffentlichung auf einen sogenannten „Preprint“-Server namens „bioRxiv“ hoch, wo die Daten von anderen eingesehen werden können. In dieser Woche folgten noch zwei weitere Arbeitsgruppen diesem Beispiel. Dabei handelt es sich um ein Team von Wissenschaftlern um den Iraner Mo Ebrahimkhani, der am „McGowan Institute“ für Regenerative Medizin der Universität Pittsburgh forscht und eigentlich an der Herstellung von Leberzellen arbeitet sowie um ein weiteres Team um die Chinesin Tianging Li von der Kunming University of Science and Technology im Südwesten Chinas.

Alle vier Arbeitsgruppen verfolgen unterschiedliche Ansätze. Gemeinsam ist ihnen nur das Ziel: Ihre „in vitro“ geschaffenen „synthetischen“ Embryonen, die teils auf so exotische Namen wie „iDiscoids“ (Ebrahimkhani) oder „E-Assembloide“ (Tianging) hören, sollen herkömmlichen Embryonen so nahe wie möglich kommen. Dabei werden die von den Forschern um Hanna erzielten Ergebnisse von den meisten Experten bislang höher bewertet als die der übrigen Arbeitsgruppe. „Die Ähnlichkeit mit dem natürlichen Embryo ist bemerkenswert, fast unheimlich“, sagte etwa Jesse Veenvliet vom „Max-Planck-Institut für molekulare Zellbiologie und Genetik“ in Dresden dem britischen „Science Media Center“. Um die embryonalen Stammzellen zu den „embryoähnlichen Strukturen zu überreden“, hätten „die Stammzellkulturprotokolle umfassend optimiert werden“ müssen. Laut Vennvliet besteht die „einzigartige Leistung“ der Arbeitsgruppe um Hanna darin, dass sie die Bildung embryoähnlicher Strukturen allein durch Optimierung der Nährmedien erzielten, ohne dabei auf Transgene zurückzugreifen. Einer Methode, bei der zuvor genetisch veränderte Zellen verwandt werden und die einem „Vorschlaghammer“ gliche, mit dem sich der gewünschte Zustand „erzwingen“ ließe. Es sei „faszinierend“, wie die menschlichen embryonalen Stammzellen, „die Fähigkeit erlangen, sich selbst in Strukturen zu organisieren, die den Embryo imitieren“, sobald sie „in einen Zustand gebracht wurden, der den frühesten embryonalen und extra-embryonalen Zellzuständen sehr ähnlich ist“. „Bemerkenswert“ sei auch, dass die embryoähnlichen Strukturen „aufgrund der Art des Protokolls nicht die frühesten Entwicklungsstadien“ durchliefen. Insbesondere durchliefen sie „nicht das Blastozystenstadium, das Stadium, in dem sich der natürliche Embryo in die Gebärmutter einnistet“. „Inwieweit sich dies auf das Entwicklungspotenzial der embryoähnlichen Strukturen“ und ihre „Fähigkeit, einen gesunden, voll ausgebildeten Fötus hervorzubringen“, auswirke, bleibe „unklar“.

Allerdings werde „die bemerkenswerte Ähnlichkeit mit dem natürlichen Embryo nur bei etwa drei Prozent der Strukturen erreicht“ und selbst „innerhalb dieser der Prozent gibt es im Vergleich zum Embryo viel mehr Abweichungen“. Um „das volle Potenzial dieser embryoähnlichen Strukturen auszuschöpfen“, müssten daher „Reproduzierbarkeit und Effizienz verbessert werden“. Dies gelte insbesondere dann, „wenn man die embryoähnlichen Strukturen z. B. für Toxizitätstests an Embryonen verwenden will.“ Auch sei „anzumerken, dass sich die Autoren sehr stark auf die Ähnlichkeiten konzentriert“ und bisher „nicht im Detail über die Unterschiede zwischen dem Embryo und seinem Modell berichtet“ hätten, so Vennvliet weiter.

„Die Ergebnisse, die im Preprint-Format vorliegen, scheinen darauf hinzuweisen, dass die aus Stammzellen abgeleiteten embryonalen Modelle der Gruppe von Hanna strukturell eher einem Embryo ähneln, während die Modelle der Gruppe von Zernicka-Goetz weniger strukturiert sind, aber die Genexpression in diesen Embryonen spricht dafür, dass sie sich zu Organvorläufern differenzieren“, meint die Genetikerin Gemma Marfany von der Universitat de Barcelona. Zwar seien diese „noch nicht über das Stadium eines 14 Tage alten Embryos hinausgekommen“, doch handele es sich bei ihnen „um synthetische Embryonenmodelle, die durch die Verbindung verschiedener Stammzellen entstanden sind, und nicht um einen lebensfähigen menschlichen Embryo“. Die „wichtigste Frage“ sei derzeit, „wie diese Modelle kategorisiert werden, d. h. ob sie als menschliche Embryonen gelten oder nicht“. Momentan seien sie das nicht. Es gelte aber zu „bedenken, dass diese Modelle an dem Tag, an dem zelluläre und genetische Manipulationstechniken dies ermöglichen, ein Potenzial und eine Lebensfähigkeit haben könnten“. Dass mache es „notwendig, sowohl aus bioethisch-rechtlicher als auch aus wissenschaftlicher Sicht zu definieren, was sie sind und welche Regeln für sie gelten, wie ihre Erzeugung kontrolliert wird und bis zu welchem Punkt der Entwicklung sie untersucht werden können“.

Neue Form des Klonens: Britischer Bioethiker kritisiert die Schaffung embryoähnlicher Gebilde


Oxford (ALfA) Der Direktor des „Anscombe Bioethics Centre“ in Oxford, David Albert Jones, hat die Erschaffung synthetischer Embryonen kritisiert: „Wir sollten sehr skeptisch gegenüber Behauptungen sein, dass diese Art von Forschung dazu beitragen wird, genetische Krankheiten zu verstehen oder zu behandeln“, erklärte Jones. Ähnliche Behauptungen würden jedes Mal aufgestellt, wenn Wissenschaftler ethische Grenzen überschreiten wollten. „Wir sollten uns daran erinnern, was bei solchen Gelegenheiten passiert ist, z. B. an das Versprechen, jedes Jahr 150 Leben zu retten, indem man die IVF mit drei Elternteilen zulässt. Es wurden auch außergewöhnliche Behauptungen darüber aufgestellt, dass Hybrid-Embryonen aus Tier und Mensch der angebliche Weg zur Heilung aller Krankheiten von Parkinson und der Motoneuronen-Krankheit bis hin zu Alzheimer seien, aber das waren grausame und leere Versprechungen, ein Hyp. Und als dieser Weg der Forschung einmal legalisiert war, wurde er schnell wieder aufgegeben. Je größer und allgemeiner die Behauptungen sind, desto mehr sollten wir skeptisch sein. Ein Allheilmittel heilt nichts.“

Das nach der britischen Philosophin Elizabeth Anscombe (1919-2001) benannte Institut, einer Schülerin Ludwig Wittgensteins, die zum katholischen Glauben konvertierte, wird von der katholischen Kirche in England und Wales, Schottland und Irland gefördert und verteidigt, ähnlich wie seine Namensgeberin zu Lebzeiten, die Würde des menschlichen Lebens in den bioethischen Diskursen. Jones: „Wenn es sich wirklich um einen Embryo handelt, dann ist dies eine neue Möglichkeit, einen Embryo ohne Befruchtung zu erzeugen. Wenn Zellen eines Erwachsenen verwendet werden könnten, dann wären synthetische Embryonen eine neue Form des Klonens. Dies wäre aus denselben Gründen falsch wie die alte Art des Klonens eines Menschen“, mit der das Schaf Dolly erzeugt wurde. „Sie missachtet die Würde der menschlichen Fortpflanzung. Sie missachtet die Würde des Menschen in der ersten Phase seiner Entwicklung. Sie instrumentalisiert den Menschen, indem sie ihn in tödlichen wissenschaftlichen Experimenten vernichtet.“

Und weiter: „Ein synthetischer Embryo ist kein ,Modell‘ eines Embryos, sondern ein Versuch, einen Embryo herzustellen. Wenn dieser Versuch wissenschaftlich erfolgreich ist, ist er ethisch falsch. Wenn er wissenschaftlich nicht erfolgreich ist, wird er uns nicht viel über die normale menschliche Entwicklung sagen können.“ Bisher sei es nicht einmal bei Mäusen gelungen, dass sich ,synthetische Embryonen‘ bis zur Geburt entwickelten. „Vielleicht handelt es sich also nicht um einen Embryo, sondern um einen uninteressanten Zellklumpen. Andererseits sollte man im Zweifelsfall dem embryoähnlichen Wesen den Vorzug des Zweifels geben“, so Jones.

In seinem Statement plädiert der Bioethiker auch für einen Perspektivwechsel: „Wir alle haben unser Leben als Embryo begonnen. Menschliche Embryonen herzustellen, mit ihnen zu experimentieren und sie zu zerstören, bedeutet, menschliche Wesen herzustellen, mit ihnen zu experimentieren und sie zu zerstören.“ Das sei „ungerecht“. Menschen sollten nicht versuchen, „menschliche Embryonen auf diese Weise herzustellen.“
Megafon

Termine

08.07.2023 | Ulrichsfest – ALfA e.V. ist mit Stand dabei

Auftaktveranstaltung zum Ulrichs Jubiläum in Augsburg
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 14.00 Uhr
Ort: Rathausplatz Augsburg

Info: www.ulrichsjubiläum.de
26.07.2023 | WISSENSPRINT

Thema: Strukturen der Sexualpädagogik der Vielfalt
Referentin: Maja Jovicic, Aktionsbündnis DemoFürAlle
Beginn: 19.30 Uhr, per Zoom
Ende: 20.30 Uhr

Anmeldung unter:
assistenz@alfa-ev.de
01./02.09.2023 | Fachtagung ALfA e.V. und Stiftung für Ökologie und Demokratie e.V.
Der Mensch – ein Auslaufmodel?

Beginn: 18.00Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus in Fulda

Anmeldung und Info unter: stiftung-fuer-oekologie-u-demo@t-online.de
15. bis 17.09.2023 | Pro Life Weekend
Mit der Jugend für das Leben!

Ort: Berlin

Weitere Informationen: kontakt@jugendfuerdasleben.de
15.09.2023 | Fachtagung Bundesverband Lebensrecht (BVL)

Beginn: 13.00 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Berlin, Hotel Mövenpick

Anmeldung und Info unter:
berlin@bv-lebensrecht.de
16.09.2023 | Marsch für das Leben
Der Marsch für das Leben zum ersten Mal in zwei Städten!

Beginn: 13:00 Uhr ab Brandenburger Tor in Berlin und ab Roncalliplatz in Köln
Ort. Berlin und Köln

Mehr Infos unter: www.marsch-fuer-das-leben.de oder berlin@bv-lebensrecht.de

19.09.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


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