Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA kommentiert „Dokumentation“ von Spiegel-TV


Augsburg (ALfA) 
Unter dem Titel „Kreuzzug für das Leben“ hat „Spiegel-TV“ am 24. Oktober eine „Dokumentation“ über die deutsche Lebensrechtsszene veröffentlicht, in der auch die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. vorkommt. Auf ihrer Internetpräsenz nimmt die ALfA dazu ausführlich Stellung und klärt über Hintergründe auf. Zu der Analyse geht es hier lang: https://www.alfa-ev.de/die-spiegel-tv-dokumentation-analysen-und-hintergruende/

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA kommentiert „Dokumentation“ von Spiegel-TV
BVL wertet Kongress „Leben.Würde“ in Schwäbisch Gmünd als „Erfolg“
Dokumentation der Abschlusserklärung zum Kongress „Leben.Würde“
Theologe Raedel: Stärkung von Ehe und Familie verhindert Abtreibungen
Termine

 

BVL wertet Kongress „Leben.Würde“ in Schwäbisch Gmünd als „Erfolg“


Schwäbisch Gmünd (ALfA) „Seminare und Referate von herausragender Qualität, Themenvielfalt, rege Beteiligung der Teilnehmer, Präsenz vieler Vereine und Institutionen: Der erste Lebensrechtskongress des Bundesverband Lebensrecht, gleichzeitig der erste Kongress dieser Art im deutschsprachigen Raum, war ein Erfolg.“, resümiert der Bundesverband Lebensrecht (BVL) in einer Mitte der Woche versandten Pressemittelung.

Die gemeinsam mit dem Kongresszentrum Schönblick und der Nachrichtenagentur idea veranstaltete Großveranstaltung, an der mehr als 450 Besucher teilnahmen, habe Fachleute und Institutionen, die auf verschiedenen Ebenen für die Menschenwürde und das Lebensrecht aller Menschen von der Zeugung bis zum Tod tätig sind, vereint.

Eingeladen gewesen seien „Experten aus grundlegenden Bereichen (Jura, Medizin, Philosophie, Theologie), darunter Prof. Dr. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, Prof. Dr. Jörg Benedict und Prof. Dr. Christoph Raedel.“ Über 40 weitere Referenten verschiedener bioethischer Fachbereiche (unter anderem assistierter Suizid, Beratung, Abtreibung und Hilfen für Betroffene) hätten die Thematik in Seminaren vertieft.

Der Vorstand und die Mitgliedsvereine des BVL hätten eine große Zahl an Referenten und Moderatoren gestellt und damit die Fachkompetenz der Lebensrechtsbewegung unter Beweis gestellt. Mit der Stiftung Ja zum Leben (Dr. Theresia Theuke), der Stiftung für Familienwerte (Sylvia Pantel) sowie die PROVITA Stiftung (u.a. Dr. Detlev Katzwinkel) seien auch drei Stiftung vertreten gewesen.

Weitere externe Referenten seien beispielsweise Prof. Dr. Armin Schmidtke (Experte für Suizidforschung), Dr. Werner Sosna (Bildungsreferent Erzbistum Paderborn), die Frauenärztinnen Dr. Susanne van der Velden (Expertin für FertilityCare), Dr. Ute Buth und Dr. Kathrin Sander sowie Robert Antretter (SPD/MdB a.D., Ehrenvorsitzender Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.) gewesen. Die ehemalige Ministerpräsidentin von Thüringen, Christine Lieberknecht, die als Schirmherrin am Eröffnungsabend in die Thematik einführt, sagte: „Dieser Kongress geht uns alle an“. Es gehe „um grundsätzliche Fragen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens“ und um das zugrundeliegende Menschenbild, denn der Zusammenhang von Menschenbild und Lebensrecht sei elementar. Der zweite Schirmherr, Bischof Dr. Stefan Oster (Passau), übersandte eine Videobotschaft, in der er auf das Menschsein von Anfang an und die Bedeutung umfassender Hilfen für Betroffene hinwies, verbunden mit einem Dank an die Lebensrechtler.

Mit einem ökumenischen Gottesdienst unter Beteiligung von Bischof em. Dr. Hans-Jürgen Abromeit (evangelische Kirche), Bischof Anba Damian (koptische Kirche), Weihbischof Thomas Maria Renz (Bistum Rottenburg-Stuttgart) und Martin Scheuermann (Schönblick) und einer Podiumsdiskussion zum Thema „Kirche und Lebensrecht“ ging der Kongress, der teilweise von EWTN live übertragen wurde, am Sonntag zu Ende.

Dokumentation der Abschlusserklärung zum Kongress „Leben.Würde“


Berlin (ALfA) Im Nachgang zu dem Kongress „Leben.Würde“, der vom 21. bis 23. Oktober 2022 in Schwäbisch Gmünd stattfand veröffentlichte der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am Mittwoch dieser Woche die folgende „Abschlusserklärung“, wie hier nachfolgend dokumentiert wird: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieser oberste Verfassungsgrundsatz in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes wurde, auch als Folge der Erfahrungen einer menschenverachtenden totalitären Herrschaft des Dritten Reiches, an die Spitze der Grundrechte gesetzt. Der Kongress Leben.Würde hat in verschiedensten Bereichen der sogenannten Bioethik aktuelle Forschungsstände ebenso aufgezeigt wie die Tatsache, dass die Menschenwürde mancher Personengruppen sehr wohl angetastet wird.

Ausnahmslos jeder Mensch hat das Recht auf Leben

Jeder Mensch, der durch die Vereinigung von Ei und Samenzelle gezeugt wird, hat seine eigene Würde. Diese Würde ist in seinem Menschsein begründet, sie muss dem Menschen weder zugestanden noch kann sie ihm abgesprochen werden. Unmittelbare Folge daraus ist das Recht auf Leben, das auch dem noch nicht geborenen Menschen zukommt. Freiheit und Selbstbestimmung sind hohe Werte und Grundrechte. In einer gerechten Gesellschaft enden sie dort, wo Leben, Freiheit und Selbstbestimmung anderer Menschen gefährdet sind. Entsprechend sind Staat und Gesellschaft verpflichtet, jeden Menschen zu schützen. Ein „Recht auf Abtreibung“ kann es aufgrund dieser staatlichen Schutzpflicht ebenso wenig geben wie eine uneingeschränkte, „liberale“ Abtreibungsregelung. Jede Frau soll in freier Verantwortung und Selbstbestimmung bestimmen können, ob und wann sie schwanger werden will. Wenn sie schwanger ist, ändern sich durch die Existenz mindestens einer weiteren Person die Entscheidungsgrundlagen. Dem muss persönlich wie gesetzlich Rechnung getragen werden.

Frauen im Schwangerschaftskonflikt haben das Recht auf Information und Unterstützung

Wir stehen auf der Seite der Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Deshalb rufen wir dazu auf, Frauen beizustehen, die sich in einem solchen Konflikt, in schwieriger oder aussichtslos erscheinender Lage befinden. Eine echte Gemeinschaft verlangt tatkräftige Solidarität, die besonders zur Hilfe bereitstehen sollte, wenn Menschen einsam, in Konflikten und in Not sind. Das seit 1995 bestehende Abtreibungsgesetz (§§ 218 ff. StGB) hat das Ziel, Leben zu schützen und Frauen zu unterstützen, nicht erreicht. Statt auf verstärkte, flächendeckende Abtreibungsförderung sollte daher auf vollständige, sachgemäße Aufklärung (auch in Bezug auf den Entwicklungsstand des Kindes), bessere Prävention und Information (unter anderem in Bezug auf den weiblichen Zyklus, Risiken, Versagerquoten und Nebenwirkungen künstlicher Verhütungsmittel sowie Wirkungen der „Pille danach“), umfassende Hilfestellung, Förderung der Eigenverantwortung, Flexibilität der Lebensgestaltung und Möglichkeit der Adoption gesetzt werden. Gleichzeitig brauchen wir ein kinder- und familienfreundliches Umfeld, in dem Lebensleistung nicht allein in Geldwert bemessen wird und Kinder kein Armutsrisiko sind.

Frauen haben Anspruch auf Begleitung nach Abtreibung

Diesen Anspruch auf Information, Hilfe und Begleitung haben Frauen auch nach einer Abtreibung. Oft sind sie mit vielfältigen Problemen konfrontiert. Diese Frauen werden nicht selten gerade von denjenigen im Stich gelassen, die ihnen die Abtreibung nahegelegt und ermöglicht oder – wie häufig der Fall – sie dazu genötigt haben. Das Leugnen solcher Probleme ignoriert und verschlimmert das Leid der Frauen.

Eltern brauchen Zuspruch für das Leben mit einem besonderen Kind

Eltern werden zunehmend unter Druck gesetzt, vorgeburtliche Untersuchungen in Anspruch zu nehmen, die nach genetischen Besonderheiten, Behinderungen und Krankheiten suchen. Die Folge solcher Befunde ist nicht selten eine Abtreibung. Wir fordern dazu auf, Pränataldiagnostik nur anzuwenden und als Kassenleistung zu finanzieren, insofern sie einen therapeutischen Nutzen für die Mutter und/oder das Kind zum Ziel hat. Vorgeburtliche Therapien und Operationen sollten auf jeden Fall vollständig finanziert werden, was aktuell nicht der Fall ist.

Prinzipien der Menschenwürde gelten auch bei modernen reproduktiven Verfahren

Wir treten für umfassenden Embryonenschutz ein. Jede „Herstellung“ eines Menschen, die nicht ausschließlich seiner eigenen Geburt dient, ist abzulehnen. Die In-Vitro-Fertilisation (IVF), vor allem die heterologe Form (künstliche Befruchtung durch genetisch fremde Spender), beinhaltet des weiteren größere Gefahren für die austragende Frau und die Kinder. Außerdem werden zunehmend sogenannte Leihmütter angeboten. Deren Ausbeutung als „Gebärmaschinen“ ist frauenfeindlich und gesundheitsschädlich. Wir plädieren für die Förderung der Behandlung von Fruchtbarkeitsstörungen (FertilityCare), die eine höhere Erfolgsquote hat als die IVF. Jede Form und jedes Ziel der Embryonenverwertung sowie die Produktion von überzähligen Embryonen widersprechen der Menschenwürde.

Ethische Medizin erfordert Gewissensfreiheit

Die Aufgabe der Medizin besteht darin, Krankheiten zu heilen, Schmerzen und Leid zu lindern und an der Seite der Menschen zu stehen. Handlungen, die den absichtlich herbeigeführten Tod von Menschen zur Folge haben, widersprechen der medizinischen Ethik; hierzu gehören auch der assistierte Suizid, die Euthanasie, die Verwertung von Embryonen und die Abtreibung.

Die Gewissensfreiheit ist ein Menschenrecht und hohes Gut und muss auch für Menschen, die in medizinischen Bereichen arbeiten, bestehen bleiben: zum Beispiel für Hebammen, Gynäkologen, Labormediziner, Apotheker, Mitarbeiter im Gesundheitswesen oder in der Pharmaindustrie.

Menschen am Ende ihres Lebens brauchen Zuwendung und Unterstützung

Die Lebenssituation von Menschen, die über assistierten Suizid oder Euthanasie nachdenken, ist meistens von Leid, Schmerzen oder depressiven Erfahrungen geprägt. Entsprechend ist eine autonome Entscheidung zum Tod kaum möglich. Assistierter Suizid und Euthanasie sind eine Kapitulation vor schwierigen Lebenslagen und dürfen nicht erlaubt sein. Stattdessen muss die Begleitung im Sterben (palliative Pflege und Medizin, Hospize usw.) solide finanziert, verbessert und ausgebaut werden.

Selbstbestimmung und vollständige Aufklärung auch bei Organspende wichtig

Wir achten die Entscheidung von Menschen, ihren Körper durch Organspendenbereitschaft anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. Es kann jedoch weder ein Anrecht auf noch eine Pflicht zur Organspende geben. Da außerdem begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Kriteriums „Hirntod“ bestehen, muss die Entscheidung zu einer Organ- oder Gewebespende immer eine freiwillige Zustimmungslösung sein. Jede Fremdbestimmung über den menschlichen Körper lehnen wir ab.

Abendländische Kultur und Tradition sind ohne das Christentum und seine Werte nicht denkbar. Deshalb erinnern wir daran, dass es einen wert-neutralen Staat nicht gibt, weil die sogenannte Neutralität entweder zu einem Werte-Vakuum oder zur ideologischen Fremdbestimmung und damit zum Verlust an Menschlichkeit und Grundrechten führt. Das christliche Menschenbild bietet auch im 21. Jahrhundert handlungsleitende Orientierungshilfe für ethische Entscheidungen in einer humanen Gemeinschaft.

Theologe Raedel: Stärkung von Ehe und Familie verhindert Abtreibungen


Schwäbisch Gmünd (ALfA) Das wirkungsvollste Mittel zur Verhinderung von Abtreibungen ist die Stärkung von Ehe und Familie. Diese Ansicht vertrat, wie die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“ berichtet, der Professor für Systematische Theologie und Theologiegeschichte an der Freien Theologischen Hochschule Gießen (FTH), Christoph Raedel, am vergangenen Wochenende beim Kongress „Leben.Würde“ im Christlichen Gästezentrum Württemberg „Schönblick“. Alle Beteuerungen der Politik, man wolle die Zahl der Abtreibungen senken, seien unglaubwürdig, solange die Stellung der Familie nicht gestärkt werde. In westlichen Gesellschaften wiesen leider viele Entwicklungen eher in die gegenteilige Richtung. Raedel beklagte in diesem Zusammenhang auch, dass es mit dem vielbeschworenen Konzept der Menschenwürde nicht weit her sei, wenn es um das Lebensrecht ungeborener Menschen gehe. Christen sollten sich für diese „Schwächsten der Gesellschaft“ einsetzen. Dabei dürften sie sich jedoch nicht wundern, wenn sie viel Hass und Widerstand erführen. „Uns stehen weiterhin schwere Kämpfe bevor“, so Raedel. 

Die Vorstellung, dass man Menschen die Entscheidung über Leben und Tod am Beginn und am Ende des Lebens überlassen sollte, wies der Theologe zurück. In solchen Fällen sei Autonomie ein Konzept, das Menschen überfordern müsse. Wer entscheiden solle, ob er sein Kind abtreiben oder seinem eigenen Leben ein Ende setzen solle, werde in eine Notlage gebracht. Der Verzicht auf eine autonome Entscheidung könne dagegen frei machen.

Christen sollten „der Logik des Machens die Logik des Geschaffen-Seins entgegenstellen“. Sie sähen in jedem Menschen das Antlitz Jesu. Das gelte für alle – auch für militante Abtreibungsbefürworter. „Es gibt kein größeres Zeugnis für die Liebe Gottes, als auch diese Menschen zu lieben.“

Die katholische Religionsphilosophin Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz von der Theologisch-Philosophischen Hochschule Benedikt XVI. in Heiligenkreuz bei Wien hob die Bedeutung der Polarität der Geschlechter für die menschliche Existenz hervor. Dabei sorge das Interesse an der Andersartigkeit für die Anziehung von Mann und Frau. Beide blieben füreinander stets ein Geheimnis. Nur mit der Frau könne der Mann zum Vater werden, und sie nur mit dem Mann zur Mutter.
Megafon

Termine

03.11.2022 | RV-Stammtisch, Regelmäßiges Treffen der Regionalverbände per Zoom

Zeit für Austausch, Diskussion und Pro Life Input
Anmeldung: bielefeld@alfa-ev.de (Andreas Pegel, Leitung RV-Stammtisch, Vorsitzender RV Bielefeld)
05.11.2022 | Schulung Patinnen für 9 Monate in Stuttgart

10.00 – 18.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter brit@vita-l.de
05. bis 06.11.2022 | Mitgliederversammlung Jugend für das Leben
Weitere Informationen folgen
07.11.2022 | Fortbildung für vitaL Beraterinnen
Thema: „Getrübte Schwangerschaft und Geburt“

19.30 – 21.30 Uhr

Referentin: Dr. med. Ute Buth

www.herzenskunst-beratung.de
15.11.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
10.12.2022 | Patinnenschulung in Jena

Weitere Informationen:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
20.12.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
Facebook firmen name Twitter Name Instagram Name