Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA mit eigenem Infostand auf der didacta – Besucher willkommen

 
Stuttgart (ALfA) Am Dienstag ist es wieder soweit. Dann öffnen sich auf dem Stuttgarter Messegelände die Tore für die Bildungsmesse didacta. Mit dabei auch in diesem Jahr die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Wie in den Jahren zuvor freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ALfA dann wieder auf tiefschürfende Gespräche und die Vorstellung ihrer sorgfältig aufbereiteten Materialien zu zahlreichen Lebensrechtsthemen. Die Messe geht von Dienstag, dem 11. bis zum Samstag, dem 15.2. Interessierte finden den ALfA-Stand in Halle 7 unter der Standnummer 7E54.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA mit eigenem Infostand auf der didacta – Besucher willkommen
§ 218 StGB: Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss – Bundestag überträgt live
Bischöfe lehnen Paradigmenwechsel beim § 218 StGB „entschieden ab“
USA: „Task Force“ soll Christen vor Verfolgung schützen – Auch Lebensrechtler betroffen
Termine

 




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§ 218 StGB: Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss – Bundestag überträgt live

Berlin (ALfA) Am Montag kommender Woche (10. Februar) wird der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die mit Spannung erwartete „Öffentliche Anhörung“ von Sachverständigen zum „Entwurf eines Gesetzes für zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) durchführen. Ganze drei Stunden hat der Ausschuss dafür vorgesehen.

Die Anhörung, die im Sitzungsaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Berliner Regierungsviertel stattfindet, beginnt um 17.00 Uhr. Wie der Ausschuss auf seiner Internetseite mitteilte, sei „das Platzangebot für eine persönliche Teilnahme“ jedoch bereits „ausgeschöpft“. Die auf drei Stunden angesetzte Anhörung werde jedoch live auf dem Internetportal des Deutschen Bundestags (bundestag.de) ausgestrahlt und soll anschließend auch in der Bundestags-Mediathek abrufbar sein.

Spannung verspricht auch die Wahl der Sachverständigen, die von den im Bundestag vertretenen Fraktionen, proportional zur ihrer jeweiligen Stärke, bestellt wurden. Die Union, die auch den Vorsitz im Rechtsausschuss innehat, wartet daher, ebenso wie die SPD, mit drei Sachverständigen auf. Während CDU/CSU den Augsburger Strafrechtler Michael Kubiciel, den Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing und den Berliner Gynäkologen Matthias David, der auch Koordinator der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe für die aktuelle Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch ist, ins Rennen schicken, setzt die SPD auf die Ärztin und Abtreibungs-Aktivistin Alice Baier, die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Beate von Miquel, und die Gesundheitswissenschaftlerin der Hochschule Fulda, Rona Torenz.

Bündnis 90/Die Grünen haben mit der Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius Gersdorf und der Konstanzer Strafrechtlerin Liane Wörner zwei Sachverständige bestellt, die beide der „Arbeitsgruppe 1“ der von der Ampelregierung berufenen „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ angehörten.

Die FDP wartet dagegen mit der Kölner Strafrechtlerin und Rechtsphilosophin Frauke Rostalski sowie dem Direktor des Instituts für Medizinrecht der Hamburger „Bucerius Law School“, Karsten Gaede, auf. Die AfD schließlich schickt den ProLife-Aktivisten und Geschäftsführer der 1000plus-Profemina gGmbH, Kristijan Aufiero, ins Rennen.

Aufgrund vorheriger Äußerungen kann erwartet werden, dass sich die sechs von Union, FDP und AfD berufenen Sachverständigen gegen und die fünf von SPD und Grünen bestellten Sachverständigen für den Gesetzesentwurf ansprechen werden.



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Bischöfe lehnen Paradigmenwechsel beim § 218 StGB „entschieden ab“


Berlin (ALfA) Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Limburgs Bischof Georg Bätzing, hat sich erneut in der Debatte um die von SPD, Grünen und Linken propagierte Neuregelung des § 218 StGB zu Wort gemeldet. In einer heute von der DBK verbreiteten Pressemitteilung erklärte Bätzing, die katholische Kirche lehne die angestrebte Gesetzesänderung „entschieden ab“. Der Gesetzentwurf sei „erst nach dem Bruch der Regierungskoalition in den Deutschen Bundestag eingebracht“ worden und stelle „einen Versuch dar, in dieser ebenso hoch emotionalen wie komplexen Thematik noch in den letzten Tagen vor den Neuwahlen in Eile grundlegende Änderungen herbeizuführen“. Allein dies sei „Anlass genug, dieses Gesetzgebungsvorhaben klar abzulehnen“.

Mehr noch als das Vorgehen müsse „aber die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzentwurfs auf schwerwiegende Kritik stoßen“. Der vorgelegte Gesetzentwurf betone zwar „zu Recht die grundrechtliche Stellung der Frau“. Dennoch dürfe das ungeborene Kind „nicht einfach ignoriert werden“. Es sei von einem Schwangerschaftskonflikt der Mutter „existenziell betroffen“. „Gesellschaft und Staat“ müssten „auch ihm gegenüber ihre Schutzpflicht wahrnehmen, auf die das Kind lebensentscheidend angewiesen“ sei. „Humanität und Gemeinwohlorientierung einer Gesellschaft und ihres Staatswesens“ bemesse sich „nicht zuletzt daran, mit welcher Sorgfalt sie mit denjenigen vulnerablen Personen umgeht, die in besonderer, ja lebensentscheidender Weise auf Schutz und Unterstützung angewiesen sind“. An der „Sorgfalt gegenüber dem Individuum, seiner Menschenwürde und seinen Grundrechten“ entschieden sich auch „die Liberalität und die Modernität eines Rechtsstaates“.

Zu den Grundrechten des Kindes verhalte sich der Gesetzentwurf nicht explizit. „Stattdessen werden das vollgültige Lebensrecht des Kindes von Anfang an und die ihm zukommende Menschenwürde infrage gestellt.“ Letztlich basiere der Gesetzentwurf „auf der Annahme eines abgestuften Lebensrechts, das seine volle Wirkung erst in der späteren Phase der Schwangerschaft entfaltet“. Damit aber werde „die besondere Schutzbedürftigkeit des Kindes in der frühen Schwangerschaft zum Argument gegen seine Schutzwürdigkeit verkehrt“. Das Bundesverfassungsgericht habe jedoch „in ständiger Rechtsprechung betont, dass spätestens mit der Nidation von einem menschlichen Leben auszugehen ist, dem der verfassungsrechtlich gebotene Schutz unabhängig vom Entwicklungsstadium zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 88, 203, 254)“.

Die deutschen Bischöfe sähen „deshalb eine eklatante Gefahr, dass bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ein abgestuftes Konzept der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in die Gesetzgebung Eingang fände. Das aber wäre ein hoch problematischer verfassungsrechtlicher Paradigmenwechsel, der nicht ohne Auswirkungen auch auf andere Rechtsbereiche bliebe. Die mit unserem Grundgesetz verbundene und damit auch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung bestimmende Ethik des menschlichen Lebens würde dadurch in höchst bedenklicher Weise umgestürzt.“

Zudem nehme der „Entwurf den Schutz des ungeborenen Kindes gegenüber der geltenden Regelung deutlich zurück. Die Verortung im Strafrecht wird nahezu vollständig aufgegeben. Die Beratung als Element des Schutzkonzepts wird zwar beibehalten, darf sich aber nicht mehr daran orientieren, zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Vornahme der Abtreibung entfällt. Der Verstoß gegen verfahrensrechtliche Verpflichtungen stellt für Ärzte nur noch eine Ordnungswidrigkeit dar.“

Bereits die geltende gesetzliche Regelung setze „auf die Letztentscheidung der Frau“ und basiere „auf dem Prinzip ‚Hilfe statt Strafe‘“. Sie beinhalte daher „keine Kriminalisierung des individuellen, beratenen Schwangerschaftsabbruchs“. Die Rede einer „erforderlichen Entkriminalisierung der Abtreibung“ stelle „ein die Wirklichkeit verzerrendes Narrativ“ dar. Die deutschen Bischöfe hielten es „für richtig und sinnvoll, dass die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch verortet“ sei. Dies sei „ein Beitrag dazu, das Bewusstsein vom verfassungsrechtlichen Rang des Schutzanspruchs wachzuhalten, den das ungeborene Kind hat, so Bätzing in seiner Stellungnahme.



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USA: „Task Force“ soll Christen vor Verfolgung schützen – Auch Lebensrechtler betroffen


Washington (ALfA) US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, eine „Task Force“ ins Leben rufen zu wollen, die „antichristliche Vorurteile beseitigen“ soll. Die Leitung werde die neue US-Justizministerin Pam Bondi übernehmen. US-amerikanischen Medien zufolge gab Trump dies gestern beim traditionellen überparteilichen „National Prayer Breakfast“ in Washington bekannt.

Ziel der „Task Force“ werde es sein, „alle Arten von antichristlichen Angriffen und von Diskriminierung innerhalb der Regierung“ zu beenden, erklärte Trump. Zudem werde er eine präsidiale Kommission zum Schutz der Religionsfreiheit ins Leben rufen, erklärte Trump. Sie solle „unermüdlich“ dafür arbeiten, das „fundamentalste Recht“ auf Religionsfreiheit zu schützen. Auch solle ein im Weißen Haus angesiedeltes „Büro für Glaubensfragen“ eröffnet werden, an dessen Spitze die evangelikale Pastorin Paula White stehen werde, die Trump schon länger in religiösen Fragen berät.

Die „Task Force“ und die Kommission sollen dafür sorgen, dass „antichristliche Gewalt und Vandalismus in unserer Gesellschaft vollumfänglich strafrechtlich verfolgt werden“. Man werde, so der US-Präsident wörtlich, „Himmel und Erde in Bewegung setzen“, um die Rechte von Christen und Gläubigen in Amerika zu schützen. „Solange ich im Weißen Haus sitze, werden wir Christen in unseren Schulen, im Militär, in unserer Regierung, am Arbeitsplatz, in Krankenhäusern und im öffentlichen Raum schützen“, kündigte Trump an. Er wolle das Land wieder als „eine Nation unter Gott“ zusammenführen.

In der Vergangenheit hatte Trump der Biden-Regierung immer wieder vorgeworfen, antichristliche, insbesondere antikatholische Vorurteile zu hegen. Er begründete dies beispielsweise damit, dass sein Amtsvorgänger mehrere Lebensrechts-Aktivisten aufgrund des sogenannten „FACE Act“ inhaftieren ließ. De facto hatten sie lediglich vor Abtreibungskliniken demonstriert und gebetet. Trump kritisierte auch die US-Bundespolizei FBI, die unter der Administration von US-Präsident Biden in ihrer internen Kommunikation etwa traditionalistisch orientierte Katholiken explizit unter Extremismusverdacht gestellt haben soll.




 

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Termine

 


11. bis 15.02.2025
| Stand der ALfA bei der Didacta 2025

Ort: Messe Stuttgart
Info: beratung@alfa-ev.de

12.02.2025
| Wissenssprint. Wahl in den USA – Was bedeutet das für den Lebensschutz?

Beginn: 20 Uhr
Ende: 21 Uhr
Online per Zoom

18.02.2025
| Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15 Uhr


26.02.2025
| Wissenssprint. Wahl in den USA – Was bedeutet das für den Lebensschutz?

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21 Uhr
Online per Zoom

Mehr Termine finden Sie unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

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