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In eigener Sache: ALfA-Newsletter-Redaktion wünscht „frohe und gesegnete Ostern“

Augsburg (ALfA). Die Redaktion des ALfA-Newsletters wünscht allen Beziehern des ALfA-Newsletters trotz der COVID-19 Pandemie ein frohes und gesegnetes Osterfest!

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!








Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA-Newsletter-Redaktion wünscht gesegnete Ostern
Deutsche Bischöfe: Triage darf sich nicht allein an Prognose orientieren
Irland ermöglicht Do-it-Yourself-Abtreibungen wegen COVID-19-Pandemie
Italien: Abtreibungsärzte fordern Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen
Lateinamerikanische Lebensrechtler danken US-Präsident Trump

Deutsche Bischöfe: Triage darf sich nicht
allein an Prognose orientieren

Bonn (ALfA). Mit einem Paukenschlag hat sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) gestern in die unter Medizinern und Juristen entbrannte Debatte über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen für den Fall eingeschaltet, dass diese im Zuge der COVID-19-Pandemie nicht mehr für alle reichen sollten. „Eine aussichtsreiche Behandlung abzubrechen, etwa weil ein weiter Patient mit noch besser Prognose hinzugekommen ist“, sei „abzulehnen“, heißt es in der am Mittwoch auf der DBK-Homepage veröffentlichten „Argumentationsskizze“. Das vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitete Papier trägt den Titel „Triage – Medizinische Allokationsprobleme angesichts der COVID-19-Pandemie in ethischer Beurteilung“. In ihm setzt sich die DBK auch eingehend mit zwei, kürzlich veröffentlichten Empfehlungen auseinander.

Am 26. März hatten zunächst sieben medizinische Fachgesellschaften „klinische-ethische Empfehlungen“ für die Durchführung einer sogenannten „Triage“ (dt. Sichtung, Sortierung, Auswahl) der Öffentlichkeit vorgestellt (DT vom 2. April). In seinen tags darauf veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlungen „Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise“ hatte sich auch der Deutsche Ethikrat des Themas angenommen.„Im Fall einer unüberbrückbaren Kluft von medizinischen Ressourcen und Behandlungsbedarf in Folge einer pandemischen Überlastung des Gesundheitssystems“ sei eine „Triage“ als „ultima ratio“ nicht nur „zulässig“ und „gerechtfertigt“, sondern „sogar geboten“, heißt es in der „Argumentationsskizze“ des Sekretariats der DBK. „Unerlässlich“ sei auch, „alle Patienten, die zum Zeitpunkt der Überlastung eine intensivmedizinische Behandlung benötigen, in die Triage einzubeziehen und diese nicht nur auf die Personen mit COVID-19 zu begrenzen“. Die Entscheidung darüber, welche Patienten, eine intensivmedizinische Behandlung erführen, dürfe „nicht einem Algorithmus überlassen werden“. Das „medizinische Personal, das hier in schwieriger Situation nach bestem Wissen und Gewissen handelt“, bedürfe „psychosozialer und seelsorgerischer Begleitung“, und verdiene „allgemeine Anerkennung“.

Ärzte müssten in solchen Situationen zwischen der „Behandlungsbedürftigkeit (Dringlichkeit) und Prognose (therapeutische Erfolgsaussicht)“ abwägen. Dabei könne „die klassische Maßgabe der Triage, so viele Leben wir möglich zu retten“, aufgrund „ihrer Ähnlichkeit zur utilitaristischen Maxime vom ,größten Glück der größten Zahl‘ (J. Bentham) dazu verleiten, einzig auf den Aspekt der Prognose zu schauen. Das aber würde unweigerlich bedeuten, junge nicht vorerkrankte Patienten mit leichterem Verlauf gegenüber älteren vorerkrankten Patienten vorzuziehen, weil erstere ja die deutlich bessere Prognose“ besäßen, heißt es in dem Papier. Hierzu stellt die DBK klar: „Eine Triage nach solchen Kriterien aber muss aus ethischer Perspektive klar verworfen werden“ und „widerspräche dem ärztlichen Ethos von Grund auf“.


Irland ermöglicht Do-it-Yourself-Abtreibungen
wegen COVID-19-Pandemie

Dublin (ALfA). Das irische Gesundheitsministerium hat Richtlinien herausgegeben, die die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen mit der Abtreibungspille „Mifegyne“ vereinfachen. Das berichtet die Internetagentur „Lifesitenews“ unter Berufung auf einen Bericht der „Irish Times“. Demnach sollen Ärzte abtreibungswilligen Schwangeren die Abtreibungspille vorrübergehend jetzt auch telefonisch oder per Videochat verschreiben können. Üblicherweise müssen Frauen bei einer chemischen Abtreibung zwei Mal im Abstand von drei Tagen einen Arzt aufsuchen. „In der gegenwärtigen Situation, in der die Notwendigkeit sozialer Distanzierung, die Verringerung persönlicher Kontakte und der Belastung von Ärzten von größter Bedeutung ist, ist es für Frauen möglichweise nicht möglich oder ratsam, persönlich einen Arzt aufzusuchen, um Zugang zu einem Abbruch“ zu erhalten, zitiert der Bericht das Gesundheitsministerium.


Italien: Abtreibungsärzte fordern Lockerung
der gesetzlichen Bestimmungen

Rom (ALfA). Italienische Abtreibungsärzte haben Italiens Gesundheitsminister aufgefordert, die Bestimmungen für die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen während der COVID-19-Pandemie zu lockern. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ unter Berufung auf einen Bericht der italienischen Zeitung „La Repubblica“. Demnach beklagen die Ärzte um Silvana Agatone des Vereins „Laiga“, dass im Norden Italiens ein Großteil der für Abtreibungen vorgesehenen klinischen Ressourcen, wie Betten und Anästhesisten, für die Behandlung von Covid-19-Patienten abgezogen worden seien. Viele Frauen müssten für eine Abtreibung von Nord- nach Süditalien reisen. Wie die Zeitung schreibt, forderten Laiga und weitere Lobbyisten, Abtreibungen in Italien nicht länger zwingend an eine stationäre Behandlung zu binden und die Abtreibungspille „Mifegyne“ freizugeben.


Lateinamerikanische Lebensrechtler
danken US-Präsident Trump

Washington (ALfA). Lateinamerikanische Lebensrechtsorganisationen haben US-Präsident Donald Trump in einem gemeinsamen Schreiben für dessen Einsatz für das Recht auf Leben ungeborener Kinder gedankt. Das berichtet das Internetportal „kath.net“. Dem Bericht zufolge dankten die 49 Unterzeichner Trump dafür, dass seine Regierung wiederholt die Forderung nach „sexuellen und reproduktiven Rechten“ in Beschlüssen der Organization of Amercian States (OAS) und der Vereinten Nationen bekämpft habe. Hinter diesen Forderungen verberge sich ein „Recht auf Abtreibung auf Verlangen“. Mit Formulierungen dieser Art würden lateinamerikanische Staaten unter Druck gesetzt, die vorgeburtliche Kindstötungen verboten oder nur in sehr begrenztem Umfang legalisiert hätten. Wie es in dem Bericht weiter heißt, dankten die Unterzeichner Trump und den Mitgliedern seiner Regierung dafür, dass sie die Souveränität lateinamerikanischer Staaten und ihre Lebensschutzgesetze geschützt hätten.



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