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In eigener Sache: ALfA Podcast „LifeTalks“ schaut über den Teich

Augsburg (ALfA). Unter der Überschrift: „Mit eiserner Faust: wie Regierungen und oberste Gerichtshöfe ein ,Recht auf Abtreibung‘ durchboxen“, schaut der ALfA-Podcast „LifeTalks“ mit seiner aktuellen Ausgabe nach Amerika. Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, und der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Prof. Dr. med. Paul Cullen, analysieren darin die jüngsten Vorgänge in Mexiko und den USA gewähren tiefe Einblicke in interessante Hintergründe. Zum Podcast geht es hier.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA Podcast „LifeTalks“ schaut über den Teich
US-Regierung verklagt Bundesstaat Texas wegen Herzschlag-Gesetz
USA: Präsident Biden vollzieht Wende beim Lebensbeginn
Mexiko: Höchstgericht erklärt Sanktionen für Abtreibungswillige für verfassungswidrig
Paderborn: Erzbischof Becker unterstützt „Marsch für das Leben“
Termine

US-Regierung verklagt Bundesstaat Texas wegen Herzschlag-Gesetz

Washington/Austin (ALfA). Die Regierung von US-Präsident Joe Biden hat den Bundestaat Texas vor einem Bezirksgericht in Austin verklagt. Grund ist das in dem zweitgrößten Bundesstaat der USA Anfang September in Kraft getretene sogenannte „Herzschlag-Gesetz“ (engl.: „heartbeat bill“). Das Gesetz verbietet Ärzten – außer in Fällen, in denen das Leben der Mutter bedroht ist, – die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen, sobald der Herzton des ungeborenen Kindes nachgewiesen werden kann. Dies ist regelmäßig ab der 6. Schwangerschaftswoche der Fall.

„Das Gesetz ist nach der langjährigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs eindeutig verfassungswidrig“, erklärte US-Justizminister Merrick Garland gestern bei der Bekanntgabe der Klage. Am 22. Januar 1973 hatte der US-Supreme Court in seinem Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ unter Berufung auf den 14. Zusatzantrag der US-Verfassung mit sieben gegen zwei Richterstimmen entschieden, die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen verstoße nicht gegen die US-Verfassung. Das Justizministerium habe „die Pflicht, die Verfassung der Vereinigten Staaten zu verteidigen und die Rechtstaatlichkeit aufrechtzuerhalten“, so Garland weiter.

Zuvor hatte der US-Supreme Court eine Klage auf einstweilige Verfügung, mit der Anbieter von Abtreibungen in Texas das Gesetz stoppen wollten, mit fünf gegen vier Richterstimmen abgewiesen.Bidens Pressesprecherin, Jen Psaki, erklärte gestern morgen beim Presse-Briefing für Journalisten im Weißen Haus: „Ich möchte hervorheben, dass die Vizepräsidentin (Anm. d. Red.: Kamala Harris) heute Nachmittag in ihrem Zeremonienbüro mit Abtreibungs- und Reproduktionsmedizinern und Patienten zusammentreffen wird, um die Auswirkungen des Gesetzesentwurfs des Senats von Texas und andere Einschränkungen der Reproduktionsmedizin zu erörtern.“ Harris werde dabei betonen, „dass dieses Thema eine kritische Priorität für die Verwaltung hat, und sie wird den Anbietern und Aktivisten danken, die für den Schutz der Fortpflanzungswahl in ihren Bundesstaaten kämpfen“. Tatsächlich erklärte Harris später, das Recht von Frauen, auf dem Gebiet der Fortpflanzung ihre „eigene Wahl“ und mit Blick auf „ihre Körper“ ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, sei „nicht verhandelbar“.


USA: Präsident Biden vollzieht Wende beim Lebensbeginn

Washington (ALfA). Der Erzbischof der Diözese Washington D.C., Wilton D. Kardinal Gregory, hat US-Präsident Joe Biden vorgehalten, wenn es um den Schutz des Lebens ungeborener Menschen gehe, nicht mehr die katholische Lehre zu vertreten. Anlass dazu hatte der Präsident zuvor selbst gegeben. Vergangenen Freitag erklärte Biden, er respektiere Menschen, „die glauben, Leben beginne mit dem Moment der Empfängnis“. Er stimme aber nicht mit ihnen überein. 2015 hatte Biden, damals Stellvertreter von US-Präsident Barack Obama, dagegen noch erklärt: „Ich bin bereit zu akzeptieren, dass der Mensch ab dem Moment der Zeugung ein menschliches Leben und Wesen ist.“ Laut der Washington Times erklärte Gregory: „Die katholische Kirche lehrt und hat gelehrt, dass das Leben, das menschliche Leben mit der Empfängnis beginnt. Der Präsident demonstriert also nicht die katholische Lehre.“


Mexiko: Höchstgericht erklärt Sanktionen für Abtreibungswillige für verfassungswidrig

Mexiko-Stadt (ALfA). Mexikos Oberster Gerichtshof hat am Dienstag strafrechtliche Sanktionen für Frauen, die sich für die Abtreibung ihres ungeborenen Kindes entscheiden, für verfassungswidrig erklärt. Mit der aufsehenerregenden Entscheidung wies der Oberste Gerichtshof den mexikanischen Bundesstaat Coahuila zugleich an, anderslautende Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Experten rechnen damit, dass die Entscheidung auf kurz oder lang dazu führt, dass vorgeburtliche Kindstötungen in dem nordamerikanischen Land vollständig legalisiert werden. Presseberichten zufolge bezeichnete der Vorsitzende Richter des Obersten Gerichtshofs, Luis Maria Aguilar, das Urteil bei der Verkündigung als „historischen Schritt für die Rechte der Frauen“.

Der Lebensschutzbeauftragter der Mexikanischen Bischofskonferenz, Bischof Jesús José Herrera Quiñonez von Nuevo Casas Grandes, hatte vor der Verkündigung des Urteils erklärt: „Wir erinnern daran, dass der Mensch, das Kind eines Vaters und einer Mutter, dessen Leben im Moment der Empfängnis beginnt, in allen Lebensphasen in seiner Würde anerkannt werden muss und den gleichen Schutz des Gesetzes gegenüber Handlungen verdient, die seine Integrität bedrohen könnten.“


Paderborn: Erzbischof Becker unterstützt „Marsch für das Leben“

Paderborn/Berlin (ALfA). Paderborns Erzbischof Hans-Josef Becker unterstützt den vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisierten „Marsch für das Leben“ kommende Woche in Berlin. „Ihr öffentliches Engagement macht auf unsere gemeinsame Überzeugung aufmerksam, dass sich eine wirkliche Kultur des Lebens nur dort entwickeln kann, wo wir uns schützend vor die Menschen stellen, deren Lebensrecht bedroht und missachtet wird“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Grußwort Beckers an die Teilnehmer der Demonstration.

Der am 18. September stattfindende „Marsch für das Leben“ beginnt mit einer Kundgebung vor dem „Brandenburger Tor“. Es sei bedrohlich, wenn „Menschen nur als ein bloßes Produkt, als quasi bestellbare Ware, und als ein Mittel zu Zwecken“ betrachtet würden und das Lebensrecht von „erwünschten“ Eigenschaften und Merkmalen abhängig gemacht werde. Demgegenüber betone der christliche Glaube, dass jeder Mensch vom Beginn seiner Existenz an von Gott gewollt und geliebt sei, so Becker weiter. Seit 2009 findet der erstmals 2002 in Berlin durchgeführte „Marsch für das Leben“ jährlich statt.


Termine


17.09.2021 | Fachtagung des Bundesverbands Lebensrecht

Thema: Der Mensch als Produkt. Reproduktionsmedizin – Fortschritt oder Irrweg?

Ort: Mövenpick Hotel Berlin, Schöneberger Str. 3, 10963 Berlin

Beginn: 13.00 Uhr
Ende: 17.30 Uhr

Referenten: Prof. Dr. theol. Peter Schallenberg, Mag. Susanne Kummer, Prof. Dr. med. Paul Cullen

Programm und Anmeldung unter: www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung


17.09.2021 | Pro-Life-Wochenende der Jugend für das Leben

Mehr Informationen in Kürze

18.09.2021 | Marsch für das Leben in Berlin

Beginn der Kundgebung: 13:00 Uhr

Mehr Informationen in Kürze

09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de

14. – 17.10.2021 | KALEB-ALfA-Kooperationsseminar

Anmeldung unter info@kaleb.de


22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de



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Telefon: 0821-512031       
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