Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA präsentiert sich auf Kongress in Schwäbisch Gmünd


Augsburg (ALfA) 
Mit einem eigenen Stand präsentiert sich die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. an diesem Wochenende auf dem vom Bundesverband Lebensrecht veranstaltete Kongress „Leben.Würde“ in Schwäbisch Gmünd von 21. bis 23. Oktober. Das vollständige Programm findet sich unter https://www.bundesverband-lebensrecht.de/wp-content/uploads/sites/42/2021/08/Pro_Leben-Wuerde_2022_web.pdf.

Für alle die nicht vor Ort dabei sein können:
Der TV-Sender EWTN überträgt Teile des Programms unter https://www.youtube.com/playlist?list=PLyk0j1wI__5kfW9nWgKHI5kTP2ne8w284

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA präsentiert sich auf Kongress in Schwäbisch Gmünd
Vatikan: Umstrittene Ökonomin in „Päpstliche Akademie für das Leben“ berufen
Erzbischof Paglia verteidigt Berufung Mazzucatos in Päpstliche Akademie
London: Unterhaus will Proteste vor Abtreibungskliniken verbieten
Humanisten fordern straffreie Abtreibungen bis zur 20 Woche
Weiterer Streit um rechtliche Regelung der Triage
Termine

 

Umstrittene Ökonomin in „Päpstliche Akademie für das Leben“ berufen


Vatikanstadt (ALfA) Die „Päpstliche Akademie für das Leben“ steht abermals in der Kritik. Grund für den neuerlichen Unmut ist die am vergangenen Samstag (15.10.) vom Presseamt des Heiligen Stuhls verkündete Berufung der Wirtschaftswissenschaftlerin Mariana Mazzucato in die Akademie. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Die 1968 in Italien geborene und in den USA aufgewachsene Ökonomin, lehrt derzeit am „University College London“. Laut der „Financial Times“ vertritt Mazzucato die Auffassung, „der öffentliche Sektor“ solle sich aktiv an der „Schaffung von Wohlstand“ beteiligen und das „Wachstum steuern, um seine Ziele zu erreichen“.

Der mit dem italienischen Film-Produzenten Carlo Cresto-Dina verheirateten Mutter von vier Kindern wird vorgeworfen, Abtreibungen zu befürworten. Wie die „Tagespost“ schreibt, hätten ihre Recherchen ergeben, dass die von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ als „Habecks Lieblingsökonomin“ bezeichnete Wirtschaftswissenschaftlerin auf ihrem Twitter-Account tatschlich eine ganze Reihe von Tweets geteilt habe, in denen die Aufhebung des Grundsatzurteils „Roe v. Wade“ durch den US-Supreme Court scharf kritisiert wird und Abtreibungen unter anderem als „Gesundheitsvorsorge“ verherrlicht werden.

So soll teilte Mazzucato auf ihrem Twitter-Account am 24. Juni, dem Tag, an dem die US-amerikanischen Höchstrichter ihr Urteil verkündeten, unter anderem einen Tweet des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus geteilt haben. Darin heiße es: „Sichere Abtreibung ist Gesundheitsvorsorge. Sie rettet Leben. Sie einzuschränken, treibt Frauen und Mädchen zu unsicheren Abtreibungen, die zu Komplikationen und sogar zum Tod führen. Die Beweise sind unwiderlegbar.“ Zwei Tage später, am 26. Juni, soll die Ökonomin ein Video der Journalistin Ana Kasparian retweetet und es mit dem Kommentar „So gut!“ versehen haben. In dem Video wende sich die sich als Atheistin bezeichnende Journalistin direkt an Christen: „Alle Frauen, die sich mit Eurer Religion identifizieren, haben jedes Recht der Welt, keine Abtreibung durchführen zu lassen und keine Geburtenkontrolle in Anspruch zu nehmen. Aber sie haben nicht das Recht, mein Leben zu bestimmen und darüber zu befinden, was ich entscheide, mit meinem Körper zu tun. Ich interessiere mich nicht für Eure gottverdammte Religion.“

Noch am 3. Juli habe Mazzucato einen Tweet des ehemaligen US-amerikanischen Arbeitsministers Robert Reich, der an der „University of Carlifornia“ in Berkeley lehrt, geteilt. Darin heißt es: „Nennt mich, einen radikalen Linken, aber ich denke, es sollte einfacher sein, eine lebensrettende Abtreibung zu erhalten, als ein Schnellfeuergewehr.“ Wie die Zeitung weiter schreibt, hindere all dies die Ökonomin jedoch nicht, für sich mit Papst Franziskus zu werben. Auf der Startseite der Interpräsenz der mit zahlreichen Auszeichnungen überhäuften Wirtschaftswissenschaftlerin finde sich auch ein Zitat des Heiligen Vaters. Es laute: „Marina zwingt uns dazu, lang gehegte Überzeugungen darüber, wie Volkswirtschaften funktionieren, zu hinterfragen.“

Erzbischof Paglia verteidigt Berufung Mazzucatos in Päpstliche Akademie


Vatikanstadt (ALfA) Der Präsident der „Päpstlichen Akademie für das Leben“, Erzbischof Vincenzo Paglia, hat die Berufung der umstrittenen Wirtschaftswissenschaftlerin Mariana Mazzucato vom „University College London“ in die Akademie verteidigt. Gegenüber „Catholic News Service“ erklärte Paglia gestern: Allen Mitgliedern, einschließlich Mazzucato, liege der Wert menschlichen Lebens „in ihrem Fachgebiet am Herzen“. Die Berufung Mazzucatos beruhe „auf den Empfehlungen mehrerer Akademiker, Angriffe auf das Leben durch Ungleichheit zu bekämpfen“. Laut der Organisation „Save the Children“ stürben jedes Jahr rund zwei Millionen Kinder an Unterernährung. Diese Tragik könne die „Päpstliche Akademie für das Leben“ nicht ignorieren.

Auf die Frage, wie er selbst die Aufhebung des Urteils „Roe v. Wade“ durch den US-Supreme Court bewerte, die Mazzucato in mehreren Tweets auf dem Kurznachrichtendienst deutlich kritisiert hatte, sagte Paglia: „Jede Entscheidung, die den Schutz des Lebens begünstigt, ist absolut eine gute Sache.“ Die katholische Kirche erkenne aber auch an, dass Menschen guten Willens in manchen Situationen Gesetze und öffentliche Ordnungen unterstützen können, die darauf abzielen, den Rückgriff auf Abtreibung einzuschränken, während sie das Verfahren in einigen Fällen erlaubten.

Gefragt nach den Kommentaren Mazzucatos auf Twitter, die das Urteil der Höchstrichter kritisierten, sagte Paglia: „Unsere Überprüfung hat gezeigt, dass sie in ihrer wissenschaftlichen Arbeit nie eine Position gegen das Leben bezogen hat. Man kann die tiefsten Überzeugungen einer Person nicht anhand von vier Tweets beurteilen.“ Ihre Tweets seien vielleicht „pro-choice“ gewesen, aber sie seien nicht „pro-abtreibung“.

London: Unterhaus will Proteste vor Abtreibungskliniken verbieten


London (ALfA) Das britische Unterhaus hat am Dienstag einen parteiübergreifenden Gesetzesentwurf gebilligt, der Demonstrationen vor Abtreibungskliniken in England und Wales in einem Radius von 150 Metern verbietet. Verstöße können laut der Gesetzesvorlage mit Strafen geahndet werden. Das berichtete am Mittwoch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. Demnach stimmten 297 Abgeordnete für den Gesetzesentwurf. Um Rechtskraft zu erlangen, bedürfe die Gesetzesvorlage noch der Zustimmung des Oberhauses, die jedoch als sicher gelte. Für Schottland gebe es ähnliche Pläne.

Humanisten fordern straffreie Abtreibungen bis zur 20. Woche


Berlin (ALfA) Wie im ALfA-Newsletter bereits mehrfach berichtet, hat sich die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einberufung einer Kommission geeinigt. Die soll unter anderem prüfen, ob die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen anstelle in den §§ 218ff. StGB zukünftig außerhalb des Strafgesetzbuches rechtlich geregelt werden kann. Vor Beginn der eigentlichen Debatte hat sich nun der „Humanistische Verband Deutschlands“ (HVD) mit einer eigenen Stellungnahme zu Wort gemeldet. Das 7-seitige Papier trägt den Titel „Humanistische Positionen und Argumente gegen die jetzige Strafbestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch“.

Darin heißt es, es sei Frauen „unzumutbar, dass das Strafrecht Abbrüche prinzipiell verbietet und unter Strafe stellt“, selbst dann, wenn, wie derzeit, „nach einer Pflichtberatung innerhalb einer dreimonatigen Frist seit Schwangerschaftsbeginn von strafrechtlicher Verfolgung abgesehen wird.“ Der Deutsche Bundestag solle die §§ 218 ff. „aus dem Strafgesetzbuch ganz herausnehmen und in eine Sondergesetzgebung überführen“. Dabei könnten der „willkürlichen Selbstbestimmung über den eigenen Körper gesellschaftlich Grenzen gesetzt werden“. Wie „ein Körperteil nicht ohne medizinische Indikation oder ausführliche psychologische Beratung amputiert werden dürfe, so ist auch im Falle des Schwangerschaftsabbruchs im fortgeschrittenen Stadium eine vorherige Beratung sinnvoll, um zu einer selbstbestimmten und verantwortungsvollen Entscheidung zu finden, die das Wissen um die medizinischen Risiken eines Spätabbruchs“ sowie „den Entwicklungsstand und den moralischen Wert des Fötus“ einschlösse.

„Zuvorderst“ gelte jedoch, dass „keine Frau zur Austragung eines Ungeborenen genötigt oder gedrängt werden darf, auch nicht indirekt.“ Stattdessen sollten „allen Frauen, die einen Abbruch erwägen, behandlungsunabhängig ein umfassendes kostenloses psychosoziales Beratungsangebot zur Verfügung stehen, das sie freiwillig nutzen können“. Bei den „neu zu treffenden Normen“ sei „der fortgeschrittene Entwicklungsstand von Föten ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel“ sowie insbesondere „bei Überlebensfähigkeit außerhalb des Uterus zu beachten“.

„Im Rahmen der Berufsausübungsfreiheit und nach dem Gewissensvorbehalt im aktuellen Schwangerschaftskonfliktgesetz können einzelne Ärzt*innen nicht dazu verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.“ „Strukturpolitisch“ sei jedoch „sicherzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche gemäß den medizinisch heute verfügbaren Methoden und bestmöglichen Standards flächendeckend durchführbar sind“.

Krankenhäuser, die staatlich gefördert würden, müssten „als Sofortmaßnahme gesetzlich verpflichtet werden, in ihren gynäkologischen Abteilungen innerhalb der ersten 12 Wochen, in denen die sogenannte Absaugmethode einsetzbar ist, Abbrüche vorzunehmen.“ Des Weiteren solle „der Schwangerschaftsabbruch verpflichtend in die Lehre der Medizin an den deutschen Universitäten aufgenommen werden“. Bis zur 9. Woche sei darüber hinaus „die ambulante Möglichkeit des frühen medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs mit Hormonpräparaten zu fördern, wie sie in Frankreich und Schweden bereits bei bis zu 50 Prozent der Abbrüche“ zur Anwendung komme.

Da die meisten Studien davon ausgingen, dass „Föten ab der 20. bis 24. Schwangerschaftswoche Schmerzen empfinden“ könnten und „für das eigenständige Überleben außerhalb des Uterus“ eine Grenze „zwischen der 21. bis 24. Schwangerschaftswoche“ gesehen werde, sei „eine Frist bis zur 20. Woche vertretbar, innerhalb derer allein das Votum der Schwangeren“ zähle. Danach erforderten „Größe und Gewicht des Fötus zudem besondere technische Vorgehensweisen“, die „das medizinische Risiko für die Frau“ erhöhten.

Auf eine „Beratungspflicht“ sei „innerhalb der neu zu normierenden Fristen zu verzichten“. Stattdessen sollten vor jeder pränatalen Untersuchung „eine freiwillige Beratung angeboten werden, die über mögliche Diagnosen und daraus folgende Handlungsoptionen inklusive Schwangerschaftsabbruch und palliative Geburt aufgrund einer embryopathischen Indikation“ informierten. Dabei sollten die Schwangeren auch „explizit auf das Recht auf das Nichtwissen über den körperlichen und geistigen Zustand des Embryos hingewiesen werden. Gynäkolog*innen sollen diese Beratungszeiten über die Krankenkassen abrechnen können“.

„Frauen und Eltern, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen“, sollte „ein umfassendes psychosoziales Beratungsangebot zur Verfügung stehen, das sie freiwillig nutzen können“. Die Beratung solle „ergebnisoffen“ sein und „medizinische Aufklärung über verschiedene Formen des Schwangerschaftsabbruchs, über mögliche physiologische und psychologische Folgen sowie mögliche Alternativen wie Adoption, Pflegefamilien, anonyme Geburt und Mutter-Kind-Einrichtungen umfassen“. Auch nach einer Abtreibung solle „Frauen und Eltern eine psychosoziale Beratung zur Verfügung stehen“.

Für „spätere Schwangerschaftswochen“, also nach der 20. Schwangerschaftswoche, soll nach Ansicht der HVD „eine Indikationslösung gelten, die auch die embryopathische als eigenständige Indikation thematisieren“ müsse. Um hier „sensible Lösungen“ zu finden, sei „ein weiterer Austausch auch mit Behindertenverbänden nötig“. Um festzulegen, „welche Indikatoren einen späteren Abbruch legitimieren“, sei „eine größere gesellschaftliche Debatte nötig, die möglichst viele Interessen berücksichtigt und in gegenseitiger Wertschätzung und Offenheit geführt werden“ solle.

Weiter Streit um rechtliche Regelung der Triage


Berlin (ALfA) Die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen lehnen die Zulassung von Behandlungsabbrüchen von Personen ab, die bereits künstlich beatmet werden, um stattdessen Menschen mit besseren Überlebenschancen mit einem Beatmungsgerät behandeln zu können. Das erklärten die fünf Fachverbände heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Anlass für die Erklärung ist die gestrige Anhörung im Deutschen Bundestag. Nach Darstellung der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen hätten Ärzteverbände dabei die Zulassung der sogenannten Ex-Post-Triage „massiv gefordert“.

Wie es in Erklärung der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen heißt, habe „das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber unmissverständlich aufgegeben, Menschen mit Behinderungen bei Zuteilungsentscheidungen im Falle knapper intensivmedizinischer Ressourcen, auch Triage genannt, wirksam vor Diskriminierung zu schützen“. Bei einer von den Ärzteverbänden geforderter Zulassung der sogenannten Ex-Post-Triage sei jedoch zu befürchten, „dass gerade Menschen mit Behinderung und Vorerkrankungen“ hinsichtlich des Zugangs zu lebensrettenden Behandlungen „benachteiligt“ würden.

Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hatte die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) gefordert, die Möglichkeit einer rechtssicheren Ex-Post-Triage in die geplante Novelle des Infektionsschutzgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/3877) aufzunehmen. Kritisiert wurde, dass dem Gesetzesentwurf zufolge die in einer Notaufnahme oder im Rettungsdienst unter hohem Zeitdruck und einer unvollständigen Datenlage getroffene Entscheidungen für eine Therapie selbst dann unumkehrbar wäre, wenn sich im Verlauf der Behandlung die Überlebenswahrscheinlichkeit von Patienten als gering herausstellen sollte. Ein gesetzliches Verbot der Ex-Post-Triage würde Ärzte erheblich verunsichern, weil dann die Befürchtung bestünde, dass einmal begonnene Intensivbehandlung nicht mehr abgebrochen werden dürften. Ähnlich äußerte sich auch die Bundesärztekammer (BÄK).

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren eigenen Angaben zufolge rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit sei das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft.

Megafon

Termine

21. bis 23.10.2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

27.10.2022 | Online-Veranstaltung der Jugend für das Leben
WISSENSWERT. LEBENSWERT

Thema: Leihmutterschaft
Beginn: 18.00 bis 20.30 Uhr
Referentin: Cornelia Kaminski

Mehr Information & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de

03.11.2022 | RV-Stammtisch, Regelmäßiges Treffen der Regionalverbände per Zoom

Zeit für Austausch, Diskussion und Pro Life Input
Anmeldung: bielefeld@alfa-ev.de (Andreas Pegel, Leitung RV-Stammtisch, Vorsitzender RV Bielefeld)
05.11.2022 | Schulung Patinnen für 9 Monate in Stuttgart

10.00 – 18.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter brit@vita-l.de
05. bis 06.11.2022 | Mitgliederversammlung Jugend für das Leben
Weitere Informationen folgen
07.11.2022 | Fortbildung für vitaL Beraterinnen
Thema: „Getrübte Schwangerschaft und Geburt“

19.30 – 21.30 Uhr

Referentin: Dr. med. Ute Buth

www.herzenskunst-beratung.de
15.11.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
10.12.2022 | Patinnenschulung in Jena

Weitere Informationen:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
20.12.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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