Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA startet Kampagne gegen SoHO-Verordnung der EU und für die Finanzierung der Suizidprävention


Augsburg (ALfA)

Wer sich für das Recht auf Leben aller Menschen einsetzt, dem wird derzeit nicht langweilig in Deutschland. Passend zum Wetter ziehen immer mehr dunkle Wolken auf. Doch mit der ALfA können Sie jetzt auch selbst aktiv werden. Nehmen Sie sich dafür fünf Minuten Zeit und kontaktieren sie einen Politiker in einer wichtigen Lebensrechtsangelegenheit

Zwei Anliegen sind derzeit besonders wichtig:

  1. Die Europäische Union plant, ungeborene Kinder auf eine Stufe mit Körperzellen zu stellen. Das sieht die neue SoHO vor – eine Sonderverordnung zur Nutzung von Material menschlichen Ursprungs. Mehr Infos, vor allem dazu, wie Sie schnell und unkompliziert aktiv werden können, finden Sie hier: https://www.alfa-ev.de/europa-legt-die-axt-an-die-menschenwuerde-die-soho-verordnung/
2. Der Deutsche Bundestag hat Anfang mit großer Mehrheit beschlossen, ein Gesetz zur Suizidprävention zu verabschieden. Für die Suizidprävention ist aber kein Geld im Haushalt 2024 vorgesehen. Wir alle wissen: Suizidprävention rettet Leben! Mehr dazu, wie Sie schnell und ohne viel Aufwand aktiv werden können, finden Sie hier:

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA startet Kampagne gegen SoHO-Verordnung der EU und für die Finanzierung der Suizidprävention
Life Talks mit neuer Folge – „Ziemlich beste Freunde: Die Evangelische Kirche und die Abtreibungslobby“
Bundesverwaltungsgericht kündigt Entscheidung zur Abgabe tödlicher Betäubungsmittel an
In der Suizidprävention Tätige fordern mindestens 20 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024
§ 218 StGB: Bonner Staatsrechtler Hillgruber kritisiert EKD-Stellungnahme
Ökumenischer Arbeitskreis übt Kritik an EKD-Stellungnahme zu liberaleren Abtreibungsregeln
§ 218 StGB: Kölner Sozialethiker Nass schlägt Erarbeitung ökumenischer Position vor
Termine

 




Life Talks mit neuer Folge – „Ziemlich beste Freunde: Die Evangelische Kirche und die Abtreibungslobby“

Augsburg (ALfA) „Life Talks“, der Podcast der Aktion Lebensrechts für Alle (ALfA), befasst sich in seiner aktuellen Ausgabe mit den Stellungnahmen, die die von der Bundesregierung im März eingesetzte Kommission „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ zu einer Regelung von Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches erbeten hat. Neben den Stellungnahmen des „Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland“ (EKD) und der „Diakonie“ geht es dabei auch, um die des „Deutschen Juristinnenbundes“ und der Organisation „Doctors for Choice“.
 



Bundesverwaltungsgericht kündigt Entscheidung zur Abgabe tödlicher Betäubungsmittel an


Leipzig (ALfA) Der Dritte Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat gestern die Klagen zweier sterbewilliger, schwerkranker Patienten auf Zugang zu einer tödlich wirkenden Dosis des in der Veterinärmedizin gebräuchlichen Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital verhandelt. Das berichtet das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblatts“ unter Berufung auf die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa). Seine Entscheidung will das Bundesverwaltungsgericht jedoch erst am 7. November bekannt geben.

Wie das Bundesverwaltungsgericht auf seiner Internetseite schreibt, hätten die Kläger im Juni bzw. November 2017 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt, 15 Gramm des besagten Präparats erwerben zu dürfen. Damit wollen sie sich zu Hause im Kreise ihrer Familie und ohne Anwesenheit eines Arztes selbst töten. Das BfArM lehnte die Abgabe ab, weil das Betäubungsmittelgesetz dies nicht gestatte. Die ursprünglich fünf Sterbewilligen, von denen drei mittlerweile verstorben sind, klagten daraufhin zunächst vor dem Verwaltungsgericht in Köln und hernach vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Beide Gerichte wiesen die Klagen ab. Die Grundrechte der Kläger würden durch die Entscheidung der Behörde nicht verletzt, entschied das OVG. Den Sterbewilligen stünden zumutbare Alternativen zur Selbsttötung zur Verfügung. So könnten sie sich zum Beispiel an Ärzte oder Organisationen wenden, die zur Suizidhilfe bereit seien. Die legten Kläger dennoch Revision gegen das Urteil ein.

Laut der Deutschen Presse-Agentur ließen die Bundesverwaltungsrichter bei der mündlichen Anhörung am Donnerstag keine Tendenz erkennen, in welche Richtung das Urteil gehen könne. Allerding ist das Verfahren nun bei demselben Senat anhängig, der 2017 entschieden hatte, dass es im Einzelfall Ausnahmen von dem Verbot der Abgabe tödlicher Betäubungsmittel geben müsse. 2017 war allerdings auch der § 217 Strafgesetzbuch noch in Kraft, den der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts drei Jahre später mit seinem heftig umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 für verfassungswidrig und nichtig erklärte.



In der Suizidprävention Tätige fordern mindestens 20 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024


Kassel (ALfA) Die in der Suizidprävention tätigen Organisationen schlagen Alarm. Der Grund: In diesen Tagen wird der Bundeshaushalt 2024 verhandelt. Bisher seien jedoch in dessen Entwurf keine Mittel für die Suizidprävention eingestellt, klagte der Leiter des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), Reinhard Lindner, am Dienstag auf einer Zoom-Pressekonferenz. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS), der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) und Anbietern niederschwelliger Suizidpräventionsangebote wie der Telefonseelsorge Deutschland, fordert die NaSPro im kommenden Jahr mindestens 20 Millionen Euro für die Suizidprävention bereitzustellen. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Wie das Blatt weiter schreibt, habe das zuständige Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „indirekt bestätigt, dass im Entwurf des kommenden Bundeshalts bislang keine zusätzlichen Gelder für die Suizidprävention vorgesehen seien“. Wie eine Sprecherin des Ministeriums der Zeitung auf Anfrage mitgeteilt habe, bereite die Bundesregierung gegenwärtig „unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Nationale Suizidpräventionsstrategie (NaSuPS) vor“. Die Erarbeitung erfolge „unter dem Dach des Nationalen Präventionsplans gemeinsam mit der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung und mit Unterstützung des IGES Instituts“. In der Strategie würden „die wichtigen Handlungsfelder Gesundheitskompetenz und Empowerment, Psychosoziale Beratung und Unterstützung, Hilfe in Krisen- und Notfallsituationen sowie Vernetzung und Koordination der Suizidprävention aufgegriffen“. Ziel der Strategie sei es, „insbesondere Vorschläge zur Koordinierung und zur Vernetzung wesentlicher Strukturen der Suizidprävention zu entwickeln, um damit die notwendige Grundlage für einen weitere Verbesserung und einen Ausbau der Suizidprävention zu schaffen“. Gemäß dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags sei „beabsichtigt, den Entwurf dieser Strategie dem Deutschen Bundestag bis zum April 2024 vorzulegen. Nach Vorlage der Strategie wird über die weiteren Schritte und notwendige, erforderlichenfalls auch haushaltswirksame Maßnahmen insbesondere mit Blick auf den Bundeshaushalt 2025 zu entscheiden sein“, so die Sprecherin weiter. Wie das BMG der Zeitung ferner mitteilt habe, unterstütze es im Rahmen von Projektförderungen mit Bezug auf die Weiterentwicklung der Suizidprävention, die Unterstützung von Menschen in Krisensituationen sowie die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen derzeit mehrere Maßnahmen. Laut der „Tagespost“ beträgt die Projektförderung durch das BMG im Jahr 2024 insgesamt rund 1,4 Millionen Euro.

In Deutschland begehen laut des NaSPro jährlich rund 100.000 Menschen einen Suizidversuch. Mehr als 9.000 von ihnen enden tödlich. Damit stürben in Deutschland Jahr für Jahr mehr Menschen durch die eigene Hand als im Straßenverkehr, durch Schusswaffen und den Konsum illegaler Drogen und zusammen.



§ 218 StGB: Bonner Staatsrechtler kritisiert EKD-Stellungnahme


Bonn (ALfA) Die Kritik an der EKD-Stellungnahme zu der von der Bundesregierung erwogenen Änderung des § 218 StGB reißt nicht ab. Wie der Bonner Staatsrechtler und Rechtsphilosoph Christian Hillgruber gegenüber der aktuellen Ausgabe des Informationsdienstes der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte, dürfe der Staat beim Schutz des Lebens ungeborener Kinder, ein „Mindestmaß“ nicht unterschreiten („Untermaßverbot“). „Hierzu zählt, dass der Schwangerschaftsabbruch für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen wird und demgemäß rechtlich verboten ist“, so Hillgruber. Daher könne nicht auf den Einsatz des Strafrechts und die davon ausgehende Schutzwirkung verzichtet werden, wie auch das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden habe. Laut dem Inhaber des Lehrstuhls für Öffentlichen Recht an der Universität Bonn, der auch Vorsitzenden der „Juristen-Vereinigung Lebensrecht“ (JVL) ist, könne eine vollständige Entkriminalisierung von Abtreibung nur in Betracht kommen, „wenn gleichzeitig an anderer Stelle der Rechtsordnung hinreichend deutlich ausgesprochen wird, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten sind“. Das sei bei den Reformplänen der Bundesregierung jedoch „nicht einmal ansatzweise erkennbar“. Stattdessen werde ein grundsätzliches „Recht auf Abtreibung“ propagiert. Der EKD warf Hillgruber, selbst evangelischer Christ, vor, ihre Stellungnahme lasse „bewusst offen, wo – wenn nicht im Strafrecht – die Regelung über den Schwangerschaftsabbruch getroffen werden und wie auf andere Weise als durch das geltende Recht für hinreichenden Schutz des ungeborenen Lebens Sorge getragen werden“ solle.



Ökumenischer Arbeitskreis übt Kritik an EKD-Stellungnahme zu liberaleren Abtreibungsregeln


Essen (ALfA) Die Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu liberaleren Abtreibungsregeln trifft bei Vertretern beider Konfessionen weiterhin auf Gegenwind. Nunmehr sprachen sich auch die Vorsitzenden des „Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologinnen und Theologen“ (ÖAK) für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen im Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs aus. Die aktuellen Regelungen stellten ein „fein austariertes Konzept dar, das dazu dient, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens ebenso wie die Rechte der Frau sicherzustellen“, heißt es in der Erklärung. Unterzeichner sind der katholische Bischof von Essen, Franz-Josef Overbeck, und der ehemalige evangelische Kirchenpräsident der Pfalz, Christian Schad. Eine Regelung außerhalb des Strafrechts berge zudem die „erhebliche Gefahr, die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens dann in Konsequenz auch im Hinblick auf andere Lebenssituationen abzustufen und damit aufzuweichen“, heißt es weiter. Wenn Abtreibung weiter grundsätzlich strafbar sei, helfe das auch, „das Lebensrecht des ungeborenen Kindes im Bewusstsein der Menschen, der Gesellschaft und des Staates wachzuhalten“. Dass der Schwangerschaftsabbruch bei Einhaltung der Vorgaben – etwa zur Beratungspflicht – straffrei bleibe, gewährleiste, dass auch „die Rechte der Frau nicht in ungerechtfertigter Weise beeinträchtigt werden“.

Schad und Overbeck betonten weiter, bei aller von den verschiedenen Seiten vorgetragenen Kritik am § 218 StGB sei doch „unbedingt zu beachten, dass man einen gesellschaftlichen Kompromiss, der sich als weitgehend konsensfähig und auch nach einer längeren Geltungsdauer noch immer als tragfähig erwiesen hat, nicht unbedacht aufkündigen sollte." Die Gefahr einer Vertiefung gesellschaftlicher Spaltungen sei erheblich, wie auch der Blick auf andere Länder zeige. Der 1946 gegründete ÖAK ist ein unabhängiges wissenschaftlich arbeitendes Gremium, in dem rund 30 Theologinnen und Theologen mitarbeiten. Overbeck und Schad sind die Bischöflichen Vorsitzenden, die wissenschaftliche Leitung liegt bei der evangelischen Theologin Christine Axt-Piscalar und der katholischen Theologin Dorothea Sattler.



§ 218 StGB: Kölner Sozialethiker Nass schlägt Erarbeitung ökumenischer Position vor


Köln (ALfA) Der Kölner Sozialethiker Elmar Nass hat dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland vorgeworfen, den Schutz des ungeborenen Lebens zu schwächen. Nach Ansicht von Nass, Inhaber des Lehrstuhls für Christliche Sozialwissenschaften und gesellschaftlichen Dialog an der Kölner Hochschule für katholische Theologie (KHKT), setze die Stellungnahme der EKD nicht mehr beim Schutz des Lebens an. Ethischer Kompass sei vielmehr der gesuchte Einklang mit gesellschaftlichen Entwicklungen und neuen Ansichten, sagte Nass dem Informationsdienst der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Eine Ethik, die ethische Fragen ergebnisoffen klären wolle, mache sich überflüssig. „Machen wir uns nichts vor: Wenn die EKD jetzt noch an der Beratungspflicht festhält, so ist das nur eine Momentaufnahme, die in absehbarer Zeit dem gesellschaftlichen Konsens ebenso geopfert wird wie jetzt weite Teile der strafrechtlichen Bewertung.“ Der katholische Priester sprach sich für eine Initiative der Deutschen Bischofskonferenz aus, um EKD, Freikirchen und orthodoxe Kirchen an einen Tisch zu bringen und eine „in der Botschaft Jesu fundierte gemeinsame ökumenische Position zu erarbeiten.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

Megafon

Termine

03. bis 05.11.2023 | Seminar zur Gewaltfreien Kommunikation mit Sandra Sinder, Systemischer Coach

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Ort: Haus Nazareth in Bad Laer


Info und Anmeldung unter: brit@vita-L.de

10.11.2023 | Patin für 9 Monate stellt sich vor 

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr 
Ort: Walsroder Str. 110, 29699 Walsrode

brit@vita-L.de

14.11.2023 | WISSENSWERT.LEBENSWERT

Assistierter Suizid

Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

Anmeldung und Info unter: jugend.alfa-ev.de/wissenswert-lebenswert/

18.11.2023 | Patinnenschulung Stuttgart

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr
Ort: Danneckerstraße 19 A in 70182 Stuttgart

info@patin-fuer-9-monate.de

21.11.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

28.11.2023 | Pro Life Arena

Mein Leben, meine Wahl? Sollte assistierter Suizid legalisiert werden?
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

jugend.alfa-ev.de/pro-life-arena/

19.12.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

09.01.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT

Lebensrecht in den Medien
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

23.01.2024 | Pro Life Arena

Vaterschaft – sollte ein Mann das Recht haben, die Fortsetzung einer Schwangerschaft zu fordern?
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

 
13.02.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT 

Leihmutterschaft
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom
 
Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

27.02.2024 | Pro Life Arena

Schwangerschaft als Beruf – Sollte es Frauen erlaubt sein, gegen Bezahlung als Leihmutter zu arbeiten?
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

 

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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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