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| In eigener Sache: ALfA startet mit hochkarätig besetzter Fachtagung in jährliche Bundesdelegierten-versammlung
Fulda (ALfA) Heute beginnt in Fulda die Bundesdelegiertenversammlung und Mitgliederversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., mit vorgeschalteter Fachtagung. Zu der 2-tägigen Veranstaltung haben sich mehr als einhundert Teilnehmer angemeldet.
Zu den Referenten der hochkarätig besetzten Fachtagung gehören die beiden Publizistinnen und Bestseller-Autorinnen Birgit Kelle („Ich kauf mir ein Kind“) und Maria Schober („Leonie – Bis die Morgenröte kommt), Dr. phil. Elisabeth Jentschke, Leiterin der Abteilung Neuropsychologie am Universitätsklinikum Würzburg, der Schweizer Psychiater Dr. med. Raimund Klesse sowie der Kanadier Alex Schardenberg, Executive Director der Lebensschutzorganisation „Euthanasia Prevention Coalition“. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: ALfA startet mit hochkarätig besetzter Fachtagung in jährliche Bundesdelegiertenversammlung | Suizidprävention: Katholiken kritisieren Strategie der Bundesregierung als unzureichend | Kardinal Marx nennt abgestuftes Lebensrecht für Ungeborene inakzeptabel | Dänemark will Abtreibung bis zur 18. Woche erlauben – Bei Minderjährigen keine Erlaubnis der Eltern mehr nötig | Polens Bischöfe kündigen Hirtenwort zur Abtreibung an | Termine |
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Suizidprävention: Katholiken kritisieren Strategie der Bundesregierung als unzureichend
Berlin (ALfA) Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe, Prälat Karl Jüsten, hat Kritik an der gestern von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin vorgestellten „nationalen Suizidpräventionsstrategie“ geübt. Die Maßnahmen reichten „inhaltlich bei Weitem noch nicht aus“, befand Jüsten. Nach Ansicht des Leiters des Katholischen Büros in Berlin, der die deutschen Bischöfe bei der Bundesregierung vertritt, müssten noch „umfassende gesetzliche Regelungen und verbindliche Finanzierungszusagen folgen“.
Der Deutsche Bundestag hatte Anfang Juli des vergangenen Jahres mit überwältigender Mehrheit den Antrag „Suizidprävention stärken“ (Bundestagsdrucksache 20/7630) verabschiedet. Darin forderte das Parlament die Bundesregierung auf, „bis zum 31. Januar 2024 dem Bundestag ein Konzept vorzulegen, wie zeitnah – zum Beispiel mit Mitteln des Nationalen Präventionsplans – bestehende Strukturen und Angebote der Suizidprävention unterstützt werden können“. Ferner forderten die Parlamentarier die Ampel auf, „bis zum 30. Juni einen Gesetzentwurf und eine Strategie für Suizidprävention vorzulegen, mit dem die Maßnahmen und Akteure koordiniert und eine dauerhafte sowie zeitnahe Umsetzung sichergestellt werden“. Der Gesetzentwurf solle dabei einen „Schwerpunkt auf die Prävention in den Alltagswelten legen“. |
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Das von Lauterbach vorgestellte 29-seitige und dem Bundestags-Haushaltsausschuss zugeleitete Strategiepapier sieht darin die Errichtung einer zentralen, bundesweiten Koordinierungsstelle vor. Diese soll unter anderem „betroffenen Menschen, deren Angehörigen und Fachkräften“ über eine Webseite „vertiefte Informationen zu Hilfeangeboten und zu Angeboten der Suizidprävention“ bieten, „Maßnahmen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und zur Enttabuisierung der Themen Sterben, Tod und Suizid initiieren“, „Schulungen für Fachkräfte im Gesundheitswesen und in der Pflege entwickeln“, und gefährdete Personen „bei Bedarf effektiv in weitergehende Hilfs- oder Therapieangebote vermitteln“. „Gemeinsam mit den Ländern“ soll die Koordinierungsstelle ein Konzept für die „Etablierung einer zentralen Krisendienst-Notrufnummer erarbeiten“. Diese solle Hilfesuchende „unmittelbar an die Hilfsangebote der Länder und Kommunen weitervermitteln“, ein „telefonisches und Online-Beratungsangebot für Angehörige und Fachkräfte“ einrichten sowie „das Monitoring von Suizidversuchen und Suiziden ausbauen“.
Kritik übte auch die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp. Die „Strategie des Bundes zur Suizidprävention liefert zwar erste wichtige Bausteine für die Stärkung der Prävention in Deutschland. Ein Strategieplan ersetzt aber keine gesetzlichen Regelungen“, erklärte Stetter-Karp. „Das ist zum Nachteil all jener, die dringend auf eine flächendeckend ausgebaute Beratung und Präventionsarbeit angewiesen sind.“ Das ZdK erwarte, „dass Herr Lauterbach bis zum Sommer ein Gesetz zur Suizidprävention vorlegt, wie es der Deutsche Bundestag im Juli 2023 mit großer Mehrheit gefordert hat. Diesen parlamentarischen Auftrag kann der Bundesgesundheitsminister nicht übergehen“, so Stetter-Karp weiter.
Aus Sicht des ZdK sei ein nachhaltiger Ausbau von professionellen sowie ehrenamtlichen Beratungs- und Hilfsangeboten wesentlich. Dazu zähle ein deutschlandweiter Präventionsdienst unter Einbezug von Telefonseelsorge, sozialpsychiatrischen Diensten und weiteren Versorgungseinrichtungen. Menschen mit Suizidgedanken und ihre Angehörigen sollten rund um die Uhr Anlaufstellen haben, die online und telefonisch erreichbar seien. Für Menschen mit schwersten, todbringenden Erkrankungen müsse auch das Palliativangebot ausgebaut werden.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums, stagniert die Zahl der in Deutschland jährlich begangenen Suizide seit „etwa 2008“ auf „dem Niveau von 9.000 bis 10.000 Suiziden“. Dreiviertel aller Suizide würden dabei von Männern begangen. Besonders hoch ist die Suizidrate bei betagten und hochbetagten Menschen. Bei zwischen „50 bis 90 Prozent der Suizidopfer“ habe eine psychische Erkrankung vorgelegen, „häufig Depressionen, Psychosen, Suchterkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen“.
Suizidprävention kostet auch Geld. Bei diesem Thema gibt sich die nationale Suizidpräventionsstrategie erstaunlich zugeknöpft. So heißt auf Seite 10 des gestern vorgestellten Strategiepapiers: „Die öffentlichen Haushalte und die Haushalte der Sozialversicherungen werden durch dieses Strategiepapier nicht präjudiziert. Maßnahmen, die finanzielle Belastungen oder personelle Mehrbedarfe für den Bundeshaushalt zur Folge haben, präjudizieren weder die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen. Etwaige Mehrbedarfe durch aufgeführte Maßnahmen oder daran anknüpfende zukünftige Maßnahmen können grundsätzlich nur dann durch den Bund finanziert werden, wenn ihm hierfür die Finanzierungskompetenz zusteht. Etwaige Mehrbedarfe im Sach- und Personalhaushalt sind dauerhaft und vollständig in den jeweils fachlich betroffenen Einzelplänen gegen zu finanzieren, über die in den jährlich stattfindenden Haushaltsverhandlungen zu entscheiden sein wird.“
Im Januar hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt dazu aufgerufen, im Bundeshaushalt 2024 deutlich mehr Mittel für die Suizidprävention in Deutschland vorzusehen. „Gemeinsam mit vielen Fachexperten der Suizidprävention sieht es die Bundesärztekammer mit großer Sorge, dass die Suizidprävention im Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 offenbar nicht ausreichend berücksichtigt ist. Im Gegenteil scheint nicht einmal gewährleistet, dass die bisherigen Akteure und Strukturen vollständig erhalten bleiben“, so Reinhardt damals. Bereits Ende Oktober hatten auch die in der Suizidprävention bislang tätigen Organisationen Alarm geschlagen. Im Bundeshaushalt 2024 seien keine Mittel für die Suizidprävention eingestellt, klagte der Leiter des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro), Reinhard Lindner, auf einer Zoom-Pressekonferenz. Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention (DGS), der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) und Anbietern niederschwelliger Suizidpräventionsangebote wie der Telefonseelsorge Deutschland, fordert die NaSPro damals mindestens 20 Millionen Euro für die Suizidprävention bereitzustellen. |
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Kardinal Marx nennt abgestuftes Lebensrecht für Ungeborene inakzeptabel München (ALfA) Der Erzbischof von München und Freising, Reinhard Kardinal Marx, hat sich in der Debatte um die mögliche Neuregelung des § 218 Strafgesetzbuch zu Wort gemeldet. Am Mittwochabend (1. Mai) bezog Marx im Münchner Liebfrauendom in seiner Predigt bei der feierlichen Maiandacht Position: „Ein abgestuftes Lebensrecht für Ungeborene, wie könnte das akzeptabel sein? Auf keinen Fall!“ Der Oberhirte des Erzbistums München und Freising forderte, den „mühsam errungenen Kompromiss“ zum Schwangerschaftsabbruch aufrechtzuerhalten und kündigt den Widerstand der katholischen Kirche gegen eine Neuregelung an, die „den Schutz des ungeborenen Lebens noch einmal kleiner werden“ lasse.
Er hoffe sehr, dass die Bundesregierung „klug genug“ sei, dass der errungene Kompromiss „nicht wieder aufgelöst“ werde. Seiner Ansicht nach droht andernfalls „ein Kampf in der Gesellschaft über den Schutz des menschlichen Lebens“. Der Kardinal erinnerte daran, dass die katholische Kirche über den in den 1990er Jahren erreichten Kompromiss nicht überaus glücklich sei. Dieser habe jedoch „zur Befriedung beigetragen“. Nach geltender Rechtslage sind Abtreibungen in Deutschland rechtswidrig, aber unter gewissen Voraussetzungen straffrei. Die aktuelle Regelung behalte sowohl „die Not der Frau“ als auch „das Recht des Kindes auf Leben“ im Blick, so Marx. |
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Dänemark will Abtreibung bis zur 18. Woche erlauben – Bei Minderjährigen keine Erlaubnis der Eltern mehr nötig Kopenhagen (ALfA) In Dänemark sollen Schwangere künftig ein ungewolltes Kind bis zum Ende der 18. Schwangerschaftswoche abtreiben können. Das teilten das dänische Innen- und Gesundheitsministerium am heutigen Freitag mit. Bislang liegt die Grenze für legale Abtreibungen in Dänemark bei zwölf Wochen. Die dänische Innen- und Gesundheitsministerin Sophie Løhde erklärte dazu „Es gibt keinen medizinischen Beleg für die jetzige Grenze, und es deutet auch nichts darauf hin, dass es deutlich mehr oder spätere Schwangerschaftsabbrüche geben wird, wenn wir die Grenze anheben.“
Die Gesetzesänderung soll Mitte 2025 in Kraft treten. Sie sieht außerdem vor, dass 15- bis 17-jährige Mädchen auch ohne die Erlaubnis ihrer Eltern oder die Zustimmung durch eine Kommission abtreiben dürfen. Dänemark zählt zu den ersten westeuropäischen Ländern, die vorgeburtliche Kindstötungen liberalisierten. Seit 1973 können Schwangere mit Wohnsitz in Dänemark dort bis zum Ende der zwölften Woche abtreiben, ohne dafür Gründe angeben oder die Kosten übernehmen zu müssen. Auch danach sind Abtreibungen unter gewissen Bedingungen möglich, bedürfen jedoch der Zustimmung einer Kommission. |
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Polens Bischöfe kündigen Hirtenwort zur Abtreibung an Tschenstochau (ALfA) Polens Bischöfe sind besorgt über mehrere Gesetzesvorhaben der neuen Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk. Das geht aus einer Erklärung hervor, die der Ständige Rat der Bischofskonferenz am Donnerstag in Tschenstochau veröffentlichte. Darin warnen die Bischöfe insbesondere vor einer Rücknahme Abtreibungsverbots, das die vormalige Regierung durchgesetzt hatte. Die Bischöfe sehen mit Sorge, dass es „zunehmenden Druck im öffentlichen Raum und im Handeln der Regierung“ gebe, den rechtlichen Schutz des menschlichen Lebens aufzuweichen.
Die Haltung der Kirche zu Abtreibung sei „eindeutig und unverändert“, es gehe um eine „Tötung von Kindern im Mutterleib“. Dazu kündigen die Bischöfe ein Hirtenwort an, das am 12. Mai in allen Kirchen Polens verlesen werden soll. |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
03. – 04.05.2024 | Bundesdelegiertenversammlung und Mitgliederversammlung ALfA e.V.
Beginn: 18.00 Uhr Ende: 19.00 Uhr Ort: Fulda Bonifatiushaus, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda Anmeldung und Info: info@alfa-ev.de
| 10. – 12.05.2024 | Süddeutscher Kirchentag der Neuapostolischen Kirche
Die ALfA e.V. wird mit mehreren Infoständen vor Ort sein. Die Infostände der Jugend für das Leben und der Initiative Patin für 9 Monate, so wie der ALfA Stand sind 10. Mai 2024 von 12:00 – 21:00 Uhr und am 11. Mai 2024 von 9:00 – 21:00 Uhr für Besucher offen Zusätzlich zu den Ständen bietet die ALfA zwei Veranstaltung im Rahmen des Kirchentages an.
Vortrag „Lebensrecht für Alle“ am 10.05. um 16.30Uhr Workshop „Patin für 9 Monate“ am 11.05. um 10.00Uhr Mehr Infos zum Kirchentag finden Sie hier. https://www.skt2024.de/
| 11.05.2024 | Tag für das ungeborene Leben in Paderborn Fachtagung Beginn: 14.00Uhr Ende: 17.30 Uhr Ort: Liborianum Bildungs- und Tagungshaus des Erzbistums Paderborn An den Kapuzinern 5-7 | 33098 Paderborn Anmeldung erbeten bis zum 17. April 2024, E-Mail: bildung@liborianum.de Teilnahmegebühr: frei / um eine Spende wird gebeten
| 21.05.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit! Beginn: 15.00 Uhr
| 27.05.2024 | Stammtisch der Regionalverbände Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:00 Uhr, per Zoom Info unter bielefeld@alfa-ev.de
| 27.05.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00Uhr Ort: Pfarrei Hl. Kreuz/Pfarrheim, Kirchweg, 83064 Raubling/bei Rosenheim Anmeldung: brit@vita-L.de | 28.05.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20.30 Uhr Ort: Hansa Haus, Brienner Str. 39, 80333 München Anmeldung: brit@vita-L.de
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
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