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In eigener Sache: ALfA übt Kritik an
„German Alliance for Choice“


Augsburg (ALfA). Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. hat einen Bericht der „German Alliance for Choice“ kritisiert, den die diese dem Frauenrechtskomitee der Vereinten Nationen zugeleitet hat. In dem Bericht wird eine Verschlechterung der Versorgungslage Frauen beklagt, die eine vorgeburtliche Kindstötung durchführen lassen wollen.

Wie die ALfA in einer ausführlichen Stellungnahme zu dem Bericht auf ihrer Homepage schreibt, handele es sich bei den über 60 Organisationen, die den Bericht unterstützten, in Wahrheit vielfach lediglich um regionale Untergruppen bereits aufgeführter Verbände. „Allein Pro Familia taucht sowohl als Bundesverband als auch als Landesverbände insgesamt fünfmal als Unterstützer auf, Medical Students for Choice immerhin viermal für einzelne Städte. Gleich sechsmal ist auch der Landesfrauenrat vertreten, ebenso wie Organisationen, die auf den ersten Blick mit Frauengesundheit wenig zu tun haben – wie beispielsweise der DGB (dreimal vertreten: Bundesverband, Thüringen und Mittelhessen) oder das Hamburger Frauenbildungszentrum DenkTräume. Warum auch ,Omas gegen Rechts‘ eine bessere Versorgung mit Abtreibungsärzten fordern, bleibt ihr Geheimnis. Nicht vertreten sind dagegen der Berufsverband der Deutschen Frauenärzte oder die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie“, heißt es in der Stellungnahme.

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Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA übt Kritik an „German Alliance for Choice“
Argentinien: Kirche startet Kampagne gegen Liberalisierung der Abtreibung
Termine 
Niederlande: „Tötung auf Verlangen“ hat Konjunktur
Schweiz will Suizidhilfe in Gefängnissen erlauben

Argentinien: Kirche startet Kampagne
gegen Liberalisierung der Abtreibung

Buenos Aires (ALfA). Am 8. März, dem Welttag der Frauen, wollen die Bischöfe Argentiniens eine Kampagne gegen die von Präsident Alberto Fernandez betriebene Liberalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen starten. Das berichtet das vatikanische Nachrichtenportal „vaticannews.va“. Zum Auftakt der Kampagne, die den Titel „Ja zu den Frauen, ja zum Leben“ trägt, sei ein Gottesdienst im Wallfahrtsort Lujan geplant.Zuvor hatte Argentiniens Präsident Alberto Fernandez eine Gesetzesinitiative angekündigt, mit der Abtreibungen weiter liberalisiert werden sollen. Bei einem Besuch in Paris Anfang Februar sagte Fernandez, das neue Gesetz solle „Strafen im Fall von Abtreibungen ein Ende setzen und das Durchführen von Abtreibungen in sämtlichen Gesundheitseinrichtungen Argentiniens erlauben“. 

In Argentinien sind vorgeburtliche Kindstötungen erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder die Schwangere Opfer einer Vergewaltigung wurde. 2018 hatte der Senat einen Gesetzentwurf abgelehnt, der Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche legalisiert hätte. Die Unterlegenen kündigten darauf an, eine neue Initiative starten zu wollen.


Termine


29.2. – 1.3.2020 | ALfA-Wochenende
Klausurtagung der Regionalvorstände in Fulda


7.3.2020 | ALfA-Patinnen-Seminar (Leipzig)


14.3.2020 | Leben im Sterben
Informationstag im Erzbistum Paderborn, Anlässlich der Woche für das Leben 2020,

27.– 29.3.2020 | vitaL-Jahresseminar (Bad Laer)


24. – 26.4.2020 | vitaL-Beraterinnenfortbildung (Bad Laer)
Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung (Sandra Sinder)
Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de


25.4.2020 | Eröffnung der Woche für das Leben (Augsburg)
Fachtagung des BVL, www.bundesverband-lebensrecht.de


8.–9.5.2020 | Ordentliche Bundesdelegiertenversammlung der ALfA und Fachtagung (Fulda)


Messen/Kongresse mit ALfA-Ständen:
3.– 6.1.2020 Mehr-Konferenz (Augsburg) | 24.– 28.3.2020, didacta (Stuttgart)


Weitere Informationen: www.alfa-ev.de/kalender


Niederlande: „Tötung auf Verlangen“ hat Konjunktur

Den Haag. (ALfA) In den Niederlanden geht die Zahl der Patienten, die um eine „Tötung auf Verlangen“ nachsuchen, durch die Decke. Wie das „Expertisecentrum Euthanasie“ in Den Haag jetzt mitteilte, habe es im vergangenen Jahr 3.122 Gesuche erhalten. Verglichen mit 2018 sei das eine Steigerung um 22 Prozent.

Das „Expertisecentrum Euthanasie“ war am 1. März 2012 von der „Niederländischen Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende“ (NVVE) unter dem Namen „Levenseindekliniek“ (dt.: Lebensendeklinik) errichtet worden. Das Zentrum fungiert gewissermaßen als Hauptquartier für die mobilen Euthanasie-Teams, die in den Niederlanden seit 2012 im Einsatz sind. Die von Lebensrechtlern auch als „mobile Todesschwadronen“ bezeichneten Teams bestehen aus einem Arzt und einem Pfleger. Sie sollen die Sterbewilligen aufsuchen, die keinen Hausarzt finden, der bereits ist, sie zu töten oder bei einem Suizid zu begleiten. Im September 2019 benannte sich die NVVE-Einrichtung um. Eigenen Angaben zufolge verfügt sie mittlerweile über ein landesweites Netzwerk mit mehr als 140 Ärzten und Pflegern.

Doch auch die können offenbar inzwischen nicht mehr alle Wünsche erfüllen. Wie das Zentrum mitteilt, wurde im vergangenen Jahr rund einem Drittel der Gesuche entsprochen. Die Wartezeit für Patienten mit psychiatrischer Diagnose betrage derzeit ein Jahr und länger. Der Grund: Es gebe einen Mangel an Ärzten und anderem Personal.Am 1. April 2002 trat in den Niederlanden das „Gesetz über die Kontrolle der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung“ in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass Ärzte, die Patienten töten oder ihnen beim Suizid assistieren, dann straffrei bleiben, wenn sie die im Gesetz in Artikel 2 aufgeführten „Sorgfaltskriterien“ beachten. Danach muss der Arzt unter anderem zu der Überzeugung gelangt sein, „dass der Patient seine Bitte freiwillig und nach reiflicher Überlegung gestellt hat“ und „der Zustand des Patienten aussichtslos und sein Leiden unerträglich ist.“ Jugendliche unter sechzehn benötigen dazu das Einverständnis ihrer Eltern.

Unlängst hatte das „Journal of Medicial Ethics“ eine Studie publiziert, in der 36 „Tötungen auf Verlangen“ analysiert wurden, bei denen sich Hausärzte von Patienten oder deren Angehörigen unter Druck gesetzt fühlten. Darin berichten die Ärzte von Patienten, die mit Selbstmord drohten, wenn ihrem Gesuch auf „Tötung auf Verlangen“ nicht stattgegeben werde. Auch Familien hätten damit gedroht, den Patienten selbst zu töten, wenn der Arzt es nicht tue. Die Studie trägt den Titel „Pressure in dealing with requests for euthanasia or assisted suicide. Experiences of general practitioners“ (dt.: „Druck im Umgang mit Anfragen für Euthanasie und assistiertem Suizid. Erfahrungen von Hausärzten“).


Schweiz will Suizidhilfe in Gefängnissen erlauben

Bern (ALfA). In der Schweiz sollen künftig auch Strafgefangene Suizidhilfe beantragen können. Wie die „Baseler Zeitung“ berichtet, hat sich darauf jetzt die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verständigt. Offen seien noch, welche Voraussetzung dafür gelten sollten. Unterschiedliche Auffassung gebe es auch noch hinsichtlich des Sterbeortes und des Ablaufs. Im Herbst will die KKJPD dazu detaillierte Empfehlungen vorlegen.



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