Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA verlängert Postkartenkampagne gegen Legalisierung von Abtreibung

 
Augsburg (ALfA) Seit dem 14.11. liegt ein konkreter Gesetzesentwurf zur Legalisierung der Abtreibung vor – die ALfA reagiert. Die zweite Auflage an Postkarten für unsere Kampagne #wannbinichmensch ist bereits fast vollständig vergriffen, eine dritte im Druck. Jetzt gilt es dafür zu sorgen, dass dieser Gesetzentwurf von einer breiten Mehrheit an Abgeordneten abgelehnt wird. Die wissenschaftlichen Fakten und Informationen hierfür liefern unsere Expertenstatements auf Fragen, die das Menschsein betreffen – wir haben Mediziner, Juristen und Philosophen befragt. Die Videos werden in den social media Kanälen der ALfA gepostet. Wir verlängern die Postkartenaktion über den geplanten Termin hinaus, bis zur endgültigen Abstimmung über den § 218 StGB im Deutschen Bundestag. Aktualisierte Infos zur Kampagne finden sich auf unserer Homepage!

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA verlängert Postkartenkampagne gegen Legalisierung von Abtreibung
§ 218 StGB: Hillgruber wirft Initiatoren Irreführung der Öffentlichkeit vor
CDL kritisiert Gesetzentwurf zur Neuregelung der Abtreibung: Keine Legalisierung von Unrecht
Bischofskonferenz gegen rechtliche Neuregelung von Abtreibung
Helmut Frister ist neuer Vorsitzender des Deutschen Ethikrats
Italien: Gesetz zum Verbot der Inanspruchnahme ausländischer Leihmütter in Kraft
Leihmutterschaft: Argentiniens Oberster Gerichtshof weist Klage von homosexuellem Paar zurück
Termine

 




Bildquelle: Adobe Stock/Alexandra

§ 218 StGB: Hillgruber wirft Initiatoren Irreführung der Öffentlichkeit vor

Bonn (ALfA) Der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber wirft den 236 Abgeordneten, die vergangenen Donnerstag den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ eingebracht haben, eine Irreführung der Öffentlichkeit vor. Der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) sagte Hillgruber, die Begründung des Vorstoßes, „die derzeitige Rechtslage gegen Grundrechte der Schwangeren verstoße und im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen Deutschlands stehe“, treffe nicht zu. Auch sei die von den Urhebern des Gesetzentwurfs vertretene Auffassung, dem ungeborenen Menschen komme ein abgestuftes Lebensrecht zu, das erst mit der Geburt zu einem Vollrecht erstarke, mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar. Laut Hillgruber mache die gegenwärtige Einordnung von Abtreibungen im Strafgesetzbuch als „Straftaten gegen das Leben“ deutlich, dass es sich bei einem Schwangerschaftsabbruch um „die Tötung eines ungeborenen Menschen“ handle. Dem ungeborenen Menschen komme das eigene Lebensrecht schon aufgrund seiner Existenz zu und nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter.Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs löse den Schwangerschaftskonflikt dagegen einseitigen zulasten des Ungeborenen auf, so Hillgruber, der auch Vorsitzender der „Juristen-Vereinigung Lebensrecht“ ist. Das werde auch deutlich, wenn der Entwurf verlange, dass die verpflichtende Konfliktberatung „nicht an vorab festgelegten Zielsetzungen wie der Ermutigung zur Fortsetzung der Schwangerschaft orientiert sein“ soll. Nach der bisherigen Rechtslage müsse die Beratung die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen.



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CDL kritisiert Gesetzentwurf zur Neuregelung der Abtreibung: Keine Legalisierung von Unrecht


Nordwalde (ALfA) Zu dem Gesetzesentwurf „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) sowie einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Versorgungslage ungewollt Schwangerer (20/13776), erklärte die Pressesprecherin der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Dr. Friederike Hoffmann-Klein: „Die Legalisierung von Unrecht. Was wie ein begrifflicher Widerspruch klingt, soll nach dem jetzt vorgelegten Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 218 StGB Wirklichkeit werden. Abgeordnete von SPD und Grünen wollen in den letzten Wochen der Regierungszeit noch ein Zeichen setzen und extreme Ziele durchsetzen. Mit der stereotypen Behauptung, Frauen dürften nicht ,kriminalisiert‘ werden, wird die Diskussion auf eine falsche Ebene gelenkt. Abtreibung ist nicht willkürlich im Strafrecht geregelt. Sie ist in der Tat strafrechtliches Unrecht. Abtreibung beendet absichtlich und gewollt das Leben eines ungeborenen Kindes. Man will dieses Kind nicht.

Eine Rechtsordnung, die das Recht auf Leben hochhält, kann nicht gleichzeitig ein Recht auf Tötung anerkennen. Das wäre ein Widerspruch in sich. Wenn sie es tut, dann steht sie immer im Widerspruch zu übergeordnetem Recht wie dem Naturrecht, an dem gesetztes Recht immer zu messen ist.

Der Entwurf ist gekennzeichnet von Pseudo-Behauptungen. So ist von einer, erheblichen Einschränkung der Selbstbestimmung … und der körperlichen Autonomie‘ der Schwangeren die Rede. Dabei wird unterschlagen, dass es hier nicht nur um eigene, sondern auch um Selbstbestimmung und Autonomie eines ungeborenen Kindes geht. Die körperliche Selbstbestimmung gibt keiner Frau das Recht, das Leben ihres Kindes zu zerstören. Und niemand kann sich heute mehr darauf berufen, er wisse nicht, was bei einer Abtreibung geschieht.

Der Vorschlag in dem Gesetzesentwurf, eine 14-Wochen-Frist als eine Phase geringerer Schutzbedürftigkeit festzulegen, kann nicht überzeugen. Eine derartige Einteilung in Phasen unterschiedlicher Schutzbedürftigkeit ist nicht gerechtfertigt. Nicht nur deshalb, weil jede Zäsur in der Entwicklung des Menschen willkürlich und unwissenschaftlich ist. Dem Konzept eines abgestuften Lebensschutzes, wie es hier vorgelegt wird, liegt ein logischer Irrtum zugrunde. Es gibt hier nicht zwei Gruppen, die unterschiedlich bewertet werden können, also diejenigen, die in der Frühphase getötet werden können, weil sie weniger schutzbedürftig seien, auf der einen Seite und diejenigen, deren Abtreibung einer restriktiveren Regelung unterliegen muss, auf der anderen Seite. Nicht die (relative) Entwicklung, sondern die Existenz ist die entscheidende Kategorie. Für das konkrete Leben macht es letztlich keinen Unterschied, in welcher Phase es getötet wird. Die vorgeburtliche Phase betrifft nicht ,frühe und früheste Formen menschlichen Lebens‘, die auf eine geringere Schutzbedürftigkeit hindeuten. Leben ist immer unteilbar.

Für die CDL besteht kein Zweifel, worum es bei diesem Konzept einer abgestuften Schutzwürdigkeit gehen soll. Letztlich ist dies der Versuch, die Interessen Erwachsener durchzusetzen und ihnen Vorrang einzuräumen.

Die Rechtswidrigkeit der Abtreibung gemäß der Beratungsregelung ist ebenfalls keine willkürliche Festlegung, wie in dem Gesetzesentwurf behauptet wird, der in der Widersprüchlichkeit der derzeitigen Regelung einen Mangel sieht. Sie folgt unmittelbar aus unserer Grundrechtsordnung, wie auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil von 1993 feststellt. Die Widersprüchlichkeit besteht, das ist richtig, und sie ist dem Zugeständnis geschuldet, dass eine dogmatische Einordnung als ,rechtswidrig, aber nicht strafbar‘ vorgenommen wird. Eine Scheinargumentation stellt es jedoch dar, wenn daraus ein Mangel der Regelung geschlossen werden soll, der mit der Abschaffung des § 218 zu beseitigen wäre. Der Widerspruch ließe sich nur dadurch auflösen, dass man zur Strafrechtsdogmatik zurückkehrt, wonach rechtswidrige und schuldhafte Handlungen auch strafbar sind.

Zu dem Antrag bezüglich der Versorgungssituation bleibt festzustellen, dass die Entwicklung der Abtreibungszahlen insbesondere seit 2020 auf inzwischen rund 106.000 vorgeburtliche Kindstötungen pro Jahr und rund 1.100 Abtreibungseinrichtungen, die dafür zur Verfügung stehen, doch mehr als deutlich zeigen, dass die Versorgungslage ganz sicher nicht mangelhaft ist. Es ist sinnbildlich für die desaströse familien- und frauenpolitische Bilanz der Ampelregierung, das Tötungsangebot einfach zu erweitern, anstatt eine sachgerechte und gute Familienpolitik zu betreiben, die Frauen und Familien stärkt und so Perspektiven für ein Leben mit Kindern ermöglicht.

Die CDL fordert die Abgeordneten von SPD und Grünen auf, die nun versuchen, eine Regelung zu forcieren, die eindeutig den Stempel gesetzgeberischen Unrechts trägt, zur Rechtsstaatlichkeit zurückzukehren.“



Bildquelle: Adobe Stock/Andrey Popov

Bischofskonferenz gegen rechtliche Neuregelung von Abtreibung


Berlin (ALfA) Die deutschen Bischöfe haben auch den jüngsten Vorstoß zur Neuregelung des § 218 StGB zurückgewiesen. Es gehe beim Thema Abtreibung um sehr grundsätzliche verfassungsrechtliche und ethische Fragen, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Wir halten eine Reform des Schwangerschaftsabbruchsrechts für überhaupt nicht geeignet, in der derzeitigen politischen Situation im Bundestag noch behandelt und abgestimmt zu werden.“ Ein für eine solche Gesetzesänderung notwendiges, geordnetes Verfahren und eine angemessene Auseinandersetzung könnten zwischen Vertrauensfrage, Auflösung des Bundestages und Neuwahlen nicht stattfinden. „Ein derartiger Umgang stärkt nicht das Vertrauen in Politik und Demokratie“, so Kopp weiter.



Quelle: Deutscher Ethikrat / Foto: Christian Thiel

Helmut Frister ist neuer Vorsitzender des Deutschen Ethikrats


Berlin (ALfA) Mit Helmut Frister führt erstmals kein Ethiker, sondern ein Jurist den Deutschen Ethikrat an. Auf seiner konstituierenden Sitzung wählte das Gremium, das Bundesregierung und Parlament in ethischen Fragen berät, den 67-jährigen am vergangenen Freitag zu seinem neuen Vorsitzenden. Frister folgt auf die Münchner Medizinethikerin Alena Buyx, die im April turnusgemäß aus dem Gremium ausschied. Im Rat ist Frister kein neues Gesicht. Der Lehrstuhlinhaber für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gehört dem Gremium, dessen Mitglieder je zur Hälfte von der Bundesregierung und den im Bundestag vertretenen Fraktionen bestellt werden, bereits seit vier Jahren an. Damals wie heute wurde er von der Ampelregierung in den Rat berufen.Zu stellvertretenden Vorsitzenden wurden auf der konstituierenden Sitzung des Rates die Neurowissenschaftlerin Susanne Schreiber, die Philosophin und Digitalethikerin Judith Simon sowie die Ärztin und Medizinethikerin Eva Winkler gewählt. Das teilte der Ethikrat in einer Pressemitteilung mit. Demnach gratulierte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) dem neuen Vorsitzenden und Vorstand. Bei ihrer Ansprache unterstrich die Bundestagspräsidentin auch die Bedeutung des Ethikrates: „Für uns Abgeordnete im Deutschen Bundestag ist Ihre Arbeit eine große Hilfe. Sie helfen dabei, manche emotionale Debatte zu versachlichen. Sie weisen auf Entwicklungen hin, die nicht übersehen werden dürfen. Und auf Konflikte, die wir hier im Parlament aushandeln müssen.“



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Italien: Gesetz zum Verbot der Inanspruchnahme ausländischer Leihmütter in Kraft


Rom (ALfA) In Italien ist es Paaren seit Anfang der Woche verboten, Kinder von Leihmüttern im Ausland austragen zu lassen. Das berichtet das „Deutsche Ärzteblatt“ auf seinem Online-Portal. Die neue Regelung trat mit der Veröffentlichung im italienischen Gesetzblatt in Kraft. Dem Bericht zufolge hätten mehr als 50 Paare, die auf natürlichem Weg keinen Nachwuchs bekommen können, angekündigt, sich über das Gesetz hinwegsetzen zu wollen. Auch aus der Ärzteschaft gäbe es Kritik. In Italien ist das kommerzielle Austragen von Kindern durch Leihmütter seit 2004 verboten, ähnlich wie in Deutschland und vielen anderen Ländern auch. Vergangenen Monat brachte die Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ein Gesetz durch das Parlament, das Paare, die Frauen im Ausland für Leihmutterschaftsdienste in Anspruch nehmen, mit bis zu zwei Jahre Haft und Geldstrafen von bis zu einer Million Euro bedroht.



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Leihmutterschaft: Argentiniens Oberster Gerichtshof weist Klage von homosexuellem Paar zurück


Buenos Aires (ALfA) Am 22. Oktober 2024 entschied der Oberste Gerichtshof Argentiniens in der Rechtssache „S., I.N. gegen A., C.L. s/impugnación de filiación“ und wies eine Klage eines männlichen Paares ab, mit der ein Leihmutterschaftsvertrag legitimiert werden sollte. Nach Ansicht des Gerichts wird die Mutterschaft im Falle der künstlichen Befruchtung durch die Geburt eines Kindes gemäß Art. 562 des Zivil- und Handelsgesetzbuches festgestellt. Die Höchstrichter wiesen die Behauptung der Verfassungswidrigkeit dieser Vorschrift zurück und stellten außerdem fest, dass die Vorschriften über die Abstammung von Kindern der öffentlichen Ordnung angehören und nicht Gegenstand einer Vereinbarung zwischen privaten Parteien sein können (Art. 12 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs). Mit dieser Entscheidung beendet der Oberste Gerichtshof Argentiniens eine Debatte, die auf der Ebene der Doktrin, der Rechtsprechung und der Gesetzgebung entstanden war: In Argentinien gibt es kein rechtliches Vakuum, da die Leihmutterschaft eine gesetzeswidrige Praxis darstellt.Die „Erklärung von Casablanca“ würdigte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die die seit 2015 geltenden Vorschriften des Zivil- und Handelsgesetzbuchs ratifiziert und das Recht von Frauen und ihrer Kinder, nicht zu Objekten gemacht zu werden, bekräftigt. Wie Argentinien müsse jedes Land auf seinem Gebiet Maßnahmen ergreifen, um den Menschenhandel zu verhindern. Der Reproduktionstourismus und die globale Dimension des Marktes erforderten auch eine internationale Reaktion, um diesen neuen Formen der Ausbeutung von Frauen und Kindern ein Ende zu setzen, wie es in der Erklärung von Casablanca heißt. Die Erklärung von Casablanca fordert Argentinien auf, die Leihmutterschaft ausdrücklich zu verbieten und die Förderung eines Abkommens zur Abschaffung der Leihmutterschaft, die Frauen und Kindern in der ganzen Welt so viel Leid zufügt, in ihre internationale Agenda aufzunehmen.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

Megafon

Termine

 


30.11.2024 | Monika Friederich stellt die ALfA in Uetersen vor

Beginn: 17.30 Uhr
Ende: 19.30Uhr
Ort: Pfarrheim der Christkönig Kirche, Gemeinde Hl Martin
25436 Uetersen
Sophienstraße 12

Kontakt über monika.friedeich@alfa-ev.de oder im.norden@alfa-ev.de

31.11.2024 | Papst-Benedikt-Gebetsvirgil für eine Kultur des Lebens

Beginn: 17.00 Uhr mit Eucharistischer Anbetung und Sakramentalem Segen
18.00 Uhr Heilige Messe, Zelebrant: Pfarrer Michael Kiefer
Ende: 19.30Uhr, Anschl.: Ausklang in Gaststätte „Alter Wirt“ gegenüber
Ort: St. Maria Thalkirchen
81379 München
Frauenbergplatz 5

06. bis 08.12.2024 | Mitgliederversammlung JfdL

Ort: Augsburg
Veranstalter: Jugend für das Leben


03. bis 06.01.2025 | Stand der Jugend für das Leben beim ZimZum Festival

Ort: Messe Augsburg
Info: kontakt@jugendfuerdasleben.de

11. bis 15.02.2025 | Stand der ALfA bei der Didacta 2025

Ort: Messe Stuttgart
Info: beratung@alfa-ev.de

Mehr Termine finden Sie unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

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Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
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Telefon: 0821-512031 
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