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In eigener Sache: ALfA verlegt Bundesdelegiertenversammlung

Augsburg (ALfA). Wegen der COVID-19-Pandemie verlegt die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) ihre diesjährige Bundesdelegiertenversammlung (BDV) in Fulda vom 8./9. Mai auf den 5./6. Juni 2020. Ob die BDV dann stattfinden kann, oder ein neuer Ausweichtermin gefunden werden muss, ist derzeit noch ungeklärt. Über den Stand der Entwicklung halten wir Sie hier sowie auf der ALfA-Homepage auf dem Laufenden.









Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA verlegt Bundesdelegiertenversammlung
ALfA-Chefin fordert: Keine Aussetzung der Beratungspflicht
Bundestag lehnt AfD-Kandidaten für den Ethikrat ab
Ethikratswahl: Das sind die elf neuen Mitglieder
Euthanasie: BVL kritisiert Freispruch von Ärztin in den Niederlanden

ALfA-Chefin fordert: Keine Aussetzung der Beratungspflicht

Augsburg (ALfA). Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Cornelia Kaminski, hat sich gegen Forderungen der Linksfraktion gewandt, die Beratungspflicht für abtreibungswillige Schwangere im Zuge der COVID-19-Pandemie auszusetzen. In einer am Mittwoch in Augsburg veröffentlichten Pressemitteilung erklärte Kaminski: „Zum wiederholten Mal nutzt die Abtreibungslobby in Deutschland die Corona-Krise, um ihre Forderungen nach einer Aufweichung des Lebensschutzes durchzusetzen. Nachdem der Gesetzgeber nachgegeben und die telefonische Beratung schwangerer Frauen ermöglicht hat, legt die Linksfraktion nach und fordert das vollständige Aussetzen der Beratungspflicht – Frauen hätten eine solche Bevormundung nicht nötig. Die Linke offenbart damit ein merkwürdiges Verständnis von Beratung und erhebliche Unkenntnis des Gesetzestextes. Beratung ist niemals bevormundend, schon gar nicht die Schwangerenkonfliktberatung, denn diese hat laut Schwangerschaftskonfliktgesetz ausdrücklich ,ergebnisoffen‘ geführt zu werden. Eine Bevormundung ist damit ausgeschlossen.

“Das Argument, die Beratung spreche Frauen die Selbstbestimmung ab, sei paradox. „Es liegt in der Natur von Beratung, dass diese zu einem Mehr an Wissen führt. Die nach einer Beratung gefällte Entscheidung ist damit selbstbestimmter als eine Entscheidung, die in Unkenntnis wesentlicher Informationen gefällt wurde“, so Kaminski weiter. Aus ihrer eigenen Beratungspraxis wisse die ALfA, „Frauen im Schwangerschaftskonflikt haben Angst, sie fühlen sich allein gelassen und oft unter Druck gesetzt von ihrem Umfeld.“ Eine selbstbestimmte Entscheidung sei daher in solchen Situationen „eine Illusion“. Kaminski: „Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Staates dafür zu sorgen, dass Frauen eine Beratung bekommen, die ihnen Angst nimmt und zu ergründen sucht, ob die Entscheidung tatsächlich selbst getroffen oder aber von jemand anderem – beispielsweise dem Partner – aufgezwungen wurde. Was bei jeder lebensverändernden Operation völlig selbstverständlich ist, nämlich eine ausführliche Beratung und Gelegenheit, in Ruhe noch einmal nachzudenken, darf nicht ausgerechnet dann zur Disposition gestellt werden, wenn die Entscheidung den Tod des eigenen Kindes zur Folge haben kann.“ Außerdem gelte es zu bedenken: „An einem Beratungsgespräch im Schwangerschaftskonflikt nehmen mindestens drei Personen teil – auch wenn man eine davon nur im Ultraschallbild sieht. Der Staat tut gut daran, diese dritte Person, das ungeborene Kind, nicht zu vergessen. Schließlich steht sein Leben auf dem Spiel“, so Kaminski abschließend.


Bundestag lehnt AfD-Kandidaten für den Ethikrat ab

(Berlin (ALfA). Der Deutsche Bundestag hat gestern die neuen Mitglieder für den Deutschen Ethikrat gewählt. Die Mitglieder – normalerweise 26 an der Zahl – werden je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen. Eine Widerberufung ist einmal möglich. Bei der gestrigen Wahl galt es für den Bundestag, 13 Mitglieder neu in das Gremium zu berufen, das Bundesregierung und Parlament in bioethischen Fragen berufen soll. Dabei können die Fraktionen, je nach Stärke unterschiedlich viele Experten vorschlagen und im Plenum zur Wahl stellen. Bei der gestrigen Wahl wurden mit Ausnahme der zwei von der AfD nominierten Experten, alle vorgeschlagenen Kandidaten auch in den Ethikrat gewählt.Dass von den Fraktionen vorgeschlagene Experten nicht gewählt werden, ist ein absolutes Novum. Mit dem Heidelberger Medizinethiker Axel W. Bauer hatte die AfD einen Kandidaten nominiert, der bereits von 2008 bis 2012 dem Ethikrat schon einmal angehört hatte. Neben Bauer lehnten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linke auch den Mediziner Helmut Hahn ab. Union und FDP enthielten sich der Stimme bei der Wahl von Bauer und Hahn.

Wann die konstituierende Sitzung des Deutschen Ethikrats stattfinden kann, ist bislang offen. Der ursprünglich für den 30. April vorgesehene Termin wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt. Auf der Sitzung muss das Gremium auch einen neuen Vorsitzenden wählen. Der bisherige Vorsitzende, der evangelische Theologe und Ethiker Peter Dabrock von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, schied nach acht Jahren turnusgemäß aus.








Quelle: Archiv

Ethikratswahl: Das sind die elf neuen Mitglieder

Berlin (ALfA). Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag elf neue Mitglieder in den Deutschen Ethikrat gewählt. Auf Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigten die Abgeordneten mit dem Gießener Juristen Steffen Augsberg und dem katholischen Theologen Andreas Lob Hüdepohl (Berlin) zwei Mitglieder, die dem Gremium bereits seit vier angehören, für eine weitere Amtsperiode. Neu gewählt wurden die evangelische Regionalbischöfin Petra Bahr (Hannover), der Bayreuther Jurist Stephan Rixen und die katholische Moraltheologin (Kerstin Schlögl-Flierl).Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurden der Heidelberger Gerontologe Andreas Kruse, die Pflegeexpertin Annette Riedel (Esslingen) und der Münchner Philosoph und früheren Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin gewählt. Alle drei sind neu in dem Gremium.Auf Vorschlag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen wurde die Bochumer Ethikerin und Biologin Sigrid Graumann für eine weitere Amtszeit betätigt, auf Vorschlag der FDP wurde der Düsseldorfer Strafrechtler Helmut Frister und auf Vorschlag der Linken der Biochemiker und Alzheimerforscher Hans-Ulrich Demuth (Halle) neu in das Gremium gewählt.

Wann die Bundesregierung ihre Kandidaten für den Ethikrat benennt, ist bisher unbekannt. Bevor der neu zusammengesetzte Rat seine Arbeit aufnehmen kann, müssen zudem die vom Parlament gewählten und die von der Bundesregierung bestellten Experten noch von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble formell berufen werden.

Foto: © Deutscher Bundestag / Stephan Erfurt


Euthanasie: BVL kritisiert Freispruch von Ärztin in den Niederlanden

Den Haag/Berlin (ALfA) Lebensrechtler in Deutschland sehen die Entwicklung der Tötung auf Verlangen in den Niederlanden mit großer Sorge. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Anlass ist ein Grundsatzurteil des Hohen Rats in Den Haag. Der hatte am Dienstag die Euthanasie von schwer Demenzkranken erlaubt, sofern eine entsprechende Patientenverfügung vorliege. Mit seinem Urteil sprach das höchste Gericht der Niederlande eine Ärztin vom Vorwurf des Mordes frei. Die hatte im Jahr 2016 eine an Demenz erkrankte Patientin auf Wunsch ihres Ehemannes getötet.

Der Fall hatte nach Bekanntwerden vielfach Entsetzen ausgelöst. Laut Medienberichten hatte die 74-jährige Patienten zwar schriftlich verfügt, dass sie im Falle eines unerträglichen Leidens getötet werden wolle, dies jedoch mit den Worten: „Wenn ich denke, dass die Zeit dafür reif ist“, eingeschränkt. Als die Frau später an Alzheimer erkrankte und in ein Pflegeheim umzog, bat der Ehemann dort einen Arzt, seine Gattin auf Basis der Patientenverfügung zu töten. Dem soll die Frau mehrfach widersprochen haben. Wie „idea“ berichtet, hätten jedoch zwei Ärzte erklärt, dass die Voraussetzungen für eine Euthanasie erfüllt seien: Das Leiden der Patientin sei unerträglich und nicht behandelbar, der Todeswunsch freiwillig und durchdacht. Die Familie der Frau entschied daraufhin, dass diese getötet werden solle.

Die freigesprochene Ärztin gab der Demenzkranken ohne deren Wissen zuerst ein Beruhigungsmittel und dann ein tödliches Medikament. Als die Sterbende aufwachte und sich wehrte, hielten Angehörige sie solange fest, bis sie starb.

Die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Alexandra Maria Linder, übte nun scharfe Kritik an dem Urteil. Angesichts der Euthanasie-Praxis in den Niederlanden brauche man sich allerdings nicht zu wundern, „wenn – wie in diesem Fall – auch offensichtlicher Mord nachträglich zur legalen Handlung deklariert“ werde. Im Blick auf den Fall der getöteten Demenzkranken erklärte die BVL-Vorsitzende: „Die Vorstellung, wie die eigene Familie die sich wehrende Ehefrau, Mutter, Oma festhält, damit sie umgebracht werden kann, ist entsetzlich. Wer das will oder auch nur hinnimmt, hat jegliche Form der Humanität abgelegt.“ In Deutschland ist die „Tötung auf Verlangen“ verboten.



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