Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA-Video analysiert ZDF-Reportage und liefert Faktencheck – Teil 2 online


Augsburg (ALfA)
Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. hat die ZDF-Reportage „Glaube, Macht, Ideologie – das gefährliche Netz der Abtreibungsgegner“ der beiden Journalistinnen Sarah Ulrich und Ciara Cesaro-Tadic analysiert und einem Faktencheck unterzogen. Nun ist Teil 2 des eigenen Videos online. Zum Video geht es hier lang

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA-Video analysiert ZDF-Reportage und liefert Faktencheck – Teil 2 online
ALfA: Es gibt kein Recht auf Abtreibung – Kaminski: Frankreich bricht mit Menschenrechtsgedanken
Mit 95 Prozent der Stimmen: Frankreich nimmt „Recht auf Freiheit“ in Verfassung auf
BVL: Ein schwarzer Tag für die Grundrechte von Frauen und Kindern
Alabama gewährt Reproduktionskliniken und -medizinern weitreichende rechtliche Immunität
Termine

 

ALfA: Es gibt kein Recht auf Abtreibung – Kaminski: Frankreich bricht mit Menschenrechtsgedanken


Augsburg (ALfA) Zu der am Montagabend (4. März) im Schloss von Versailles von Parlamentariern der Nationalversammlung und des Senats gemeinsam beschlossenen Aufnahme der vermeintlichen „Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen“ in die französische Verfassung erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, tags darauf in Augsburg:

„Keine noch so glamouröse Inszenierung vermag darüber hinwegzutäuschen, was die beiden Kammern des französischen Parlaments gestern Abend im Schloss von Versailles in Wirklichkeit beschlossen haben. Denn die ‚Freiheit, eine Abtreibung vornehmen zu lassen‘, bedeutet in Wahrheit ‚die Freiheit, ein wehrloses und unschuldiges Kind töten zu lassen‘. Diese ‚Freiheit‘ in den Verfassungsrang zu erheben, kommt einem Bruch mit der europäischen Menschenrechtstradition gleich. Ihr zufolge genießen Menschen ‚vorstaatliche‘ Rechte. Rechte, die ihnen nicht von Staaten verliehen werden, sondern die vielmehr von Staaten anerkannt und von ihnen bei sämtlichen Gesetzgebungsverfahren beachtet werden müssen. Weil ‚vorstaatliche‘ Rechte aber nur genießen kann, wer lebt, ist die Wahrung des ,Rechts auf Leben‘ logischerweise das erste und vornehmste aller vorstaatlichen Rechte.

Daraus folgt: Ein Staat, der das ‚Recht auf Leben‘ zur Disposition stellt, in dem er dessen Wahrung oder Missachtung dem Belieben eines Teils seiner Bürger überlässt, legt in Wahrheit seine Hand zugleich auch an alle anderen Menschenrechte. Ein Staat, der Bürgerinnen das Recht zuspricht, einen wehrlosen und unschuldigen Menschen von Ärzten töten zu lassen und dieses Recht in den Verfassungsrang erhebt, maßt sich ein Recht an, das er – jedenfalls innerhalb der europäischen Menschenrechtstradition – gar nicht beanspruchen und über das er deshalb auch nicht verfügen kann. Er muss daher, auch was den Schutz der übrigen Menschenrechte betrifft, als unzuverlässig gelten. Nicht umsonst fürchten nicht wenige Ärzte in Frankreich, als nächstes zur Durchführung von Abtreibungen gesetzlich verpflichtet zu werden.

Dass Frankreichs Präsident Emmanuel Macron die Verfassungsänderung nun auch noch ausgerechnet am Weltfrauentag (8. März) feierlich verkünden will, ist geradezu grotesk und an Zynismus nicht mehr zu überbieten. Denn mehr als die Hälfte der aufgrund der neuen ,Freiheit‘ Getöteten werden wehrlose und unschuldige Frauen in einem sehr frühen Stadium ihrer Entwicklung sein. Ungeborene Mädchen, denen sämtliche vorstaatlichen Rechte sowie die Chance genommen werden, sich selbst einmal für oder gegen die Gründung einer Familie zu entscheiden. Wer darin einen Sieg für Frauenrechte zu erblicken können meint, muss entweder sehr kurzsichtig oder aber völlig skrupellos sein.“

Mit 95 Prozent der Stimmen: Frankreich nimmt „Recht auf Freiheit“ in Verfassung auf


Paris (ALfA) 852 der 902 Parlamentarier der französischen Nationalversammlung und des Senats haben am Montagabend für die von Präsident Emmanuel Macron gewünschten Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibung“ in die Verfassung votiert. Bei der Abstimmung im Schloss Versailles stimmten 72 Abgeordnete und Senatoren gegen den Gesetzesentwurf. „Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen die der Frau garantierte Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, ausgeübt wird“, lautet der Satz, um den Artikel 34 der französischen Verfassung nun ergänzt wird. Mit mehr als 230.000 Abtreibungen verzeichnete Frankreich im Jahr 2023 mehr als doppelt so viele wie Deutschland mit rund 100.000 Abtreibungen.
Macron kündigte heute an, ein Recht auf Abtreibung auch in die EU-Grundrechtecharta aufnehmen lassen zu wollen. „Wir werden erst dann Ruhe finden, wenn dieses Versprechen überall auf der Welt eingelöst wird“, erklärte Macron heute bei der offiziellen Verkündigung der am Montag getroffenen Entscheidung.

Ein schwarzer Tag für die Grundrechte von Frauen und Kindern


Berlin (ALfA) Zum Internationalen Frauentag am 8. März und zur Ergänzung der französischen Verfassung, Art. 34, um eine „garantierte Freiheit“ der Frau auf Abtreibung erklärte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V. (BVL), Alexandra Linder, gestern in Berlin:

„Zum zweiten Mal in der Geschichte wird Abtreibung als ,Recht‘ oder ,Freiheit‘ in eine Verfassung aufgenommen. Das erste Mal war es im kommunistisch-diktatorisch regierten Jugoslawien. Frankreich tritt in unwürdige Fußstapfen.

Ab jetzt hat dort jede Frau die ,garantierte Freiheit‘, eine ,freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung vornehmen zu lassen‘. Damit steht das Grundrecht des medizinischen Personals auf Gewissensfreiheit auf dem Spiel – einer garantierten Freiheit darf sich niemand verweigern. Zwei Grundrechte, Freiheit und freie Meinungsausübung, werden bei der gesellschaftspolitischen Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen eingeschränkt. Eine Befristung der Abtreibung, aktuell in Frankreich die 16. Schwangerschaftswoche, ist jetzt verfassungswidrig – Abtreibung muss bis zur Geburt ermöglicht werden. Aufgrund ihres Geschlechts unerwünschte Mädchen sowie Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten werden von dieser endgültigen Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung besonders betroffen sein.

Nachweisbar ist weltweit folgendes: Die Gleichberechtigung von Frauen wird nirgendwo durch Abtreibung verbessert, sondern durch Bildung und politisch geförderten Respekt vor Frauen. Die Müttersterblichkeit lässt sich nicht durch Abtreibung senken, sondern durch Gesundheitsversorgung. Das brutale Verbrechen der Vergewaltigung wird nicht durch Abtreibung gelöst, sondern durch Respekt vor und Stärkung von Frauen. Doch trotz dieser Sachlage, nämlich dass die Förderung der Abtreibung weder Frauenrechte voranbringt noch irgendeinen psychischen, physischen oder sonstigen Nutzen für eine Frau hat, wird die Abtreibungs-Ideologie weiter vorangetrieben.

Unterdessen werden Mädchen missbraucht, zur Abtreibung und danach zurück in ihre frauenfeindliche Lebenssituation geschickt (z.B. in Chile). Unterdessen müssen Frauen als Prostituierte arbeiten, erhalten illegal Abtreibungsmittel von internationalen Organisationen (z.B. in Uganda) und werden in die ungewollte Prostitution zurück entlassen. Unterdessen gehen in Deutschland bis zu zwei Drittel der Frauen nur deshalb zu einer Abtreibung, weil sie vor allem von Männern unter Druck gesetzt werden. Die rein ideologisch motivierte Abtreibungspropaganda ignoriert die wirkliche Situation von Frauen und ist zutiefst frauenverachtend.

Nicht zuletzt verstößt Frankreich gegen die Kinderrechtskonvention, Art. 6.1, wo es heißt: ,Les États parties reconnaissent que tout enfant a un droit inhérent à la vie.‘ – „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein inhärentes Recht auf Leben hat.“ Inhärent heißt der Zugehörigkeit zur Gattung Mensch innewohnend. Das Lebensrecht gilt also bereits vor der Geburt. Die deutsche Fassung übersetzt dies mit ,angeboren‘ statt ,inhärent‘ falsch.

Angesichts der EU-SoHO-Verordnung, in der menschliche Embryonen zu Gewebe degradiert werden, und der Bestrebungen, die Frauen ausbeutende ,Leihmutterschaft‘ weiter zu etablieren sowie das Embryonenschutzgesetz abzuschaffen, bekommt dies noch eine andere Dimension: Mit Menschen im frühesten Stadium ihrer Entwicklung, die rechtlos und ungeschützt sind, kann man forschen, Organoide, Klone und Mischwesen züchten, Kosmetik und Medikamente herstellen. Man kann sie produzieren, in Gebärmütter einpflanzen, bei unpassender Beschaffenheit wegwerfen, abtreiben, verwerten und jedem das Recht geben, Kinder zu bestellen und letztendlich auch nach der Geburt mit ihnen zu machen, was man will. Denn niemand prüft, wer die bestellenden Erwachsenen sind. Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag.“

Alabama gewährt Reproduktionskliniken und -medizinern weitreichende rechtliche Immunität


Washington/Montgomery (ALfA). Auch nach der Entscheidung des Parlaments in Alabama bleibt der Umgang mit im Labor erzeugten menschlichen Embryonen in den USA auf der politischen Agenda. Der Sprecher des US-Repräsentantenhauses, Mike Johnson, erklärte am Donnerstag in Washington, die In-vitro-Fertilisation und der Umgang mit den dabei erzeugten Embryonen blieben Themen, mit denen „die politischen Entscheidungsträger umgehen müssen“. „Wir müssen uns mit den ethischen Aspekten dieses Themas befassen“, so Johnson in der Morgensendung des US-amerikanischen Fernsehsenders CBS. „Wenn man glaubt, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt, ist das eine wirklich wichtige Frage, mit der man ringen muss. … In einigen Staaten, wie in Louisiana, gibt es eine Begrenzung der Anzahl der Embryonen, die erzeugt werden können, weil sie für dieses Thema sensibel sind“, so Johnson weiter. Der Republikaner, der selbst aus Louisiana stammt, fügte hinzu: „Aber das ist etwas, womit jeder Staat ringen muss, und ich denke, Alabama hat dabei gute Arbeit geleistet.“

Tags zuvor hatte Alabama’s Gouverneurin Kay Ivey hat ein Gesetz unterzeichnet, das Anbieter von In-vitro-Fertilisationen vor Schadensersatzansprüchen schützt, die ein Urteil des Obersten Gerichtshofs des Bundesstaates ermöglicht hätte. In dem Urteil erkannten die Richter erstmals an, dass auch außerhalb des Mutterleibes befindliche Embryonen Kinder sind. Die Richter hatten zu entscheiden, ob die Embryonen, die bei einem bizarr anmutenden Fall ums Leben gekommen waren unter den „Alabama’s Wrongful Death of a Minor Act“ (§ 6-5-391, Ala. Code 1975) fielen. Laut diesem Gesetz haben Eltern in dem US-Bundesstaat das Recht, Schadensersatzansprüche im Falle der „widerrechtlichen Tötung eines Minderjährigen“ geltend zu machen.

Mehrere sogenannte Kinderwunschkliniken stellten nach der Veröffentlichung des Urteils am 16. Februar ihre Arbeit ein. Das Gesetz (State Bill 159), welches das von den Republikanern dominierten Repräsentantenhaus und der Senat am Mittwochabend mit überwältigender Mehrheit verabschiedeten, sichert den Anbietern künstlicher Befruchtung in dem Südstaat straf- und zivilrechtliche Immunität zu. Wörtlich heißt es in dem seit Donnerstag geltenden Gesetz: „Im Zusammenhang mit der In-vitro-Fertilisation und ungeachtet jeglicher gesetzlicher Bestimmungen, einschließlich jeglicher Klagegründe, die in Kapitel 5 von Titel 6, Gesetzbuch von Alabama 1975, vorgesehen sind, darf keine Klage, kein Prozess und keine strafrechtliche Verfolgung wegen der Beschädigung oder des Todes eines Embryos gegen eine natürliche oder juristische Person erhoben oder aufrechterhalten werden, wenn sie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der In-vitro-Fertilisation erbringt oder erhält.“

Ivey erklärte nach der Unterzeichnung: „Die überwältigende Unterstützung von State Bill 159 durch die Legislative von Alabama beweist, was wir schon immer gesagt haben: Alabama arbeitet daran, eine Kultur des Lebens zu fördern, und das schließt IVF mit ein. Ich freue mich, diese wichtige, kurzfristige Maßnahme zu unterzeichnen, damit Paare in Alabama, die hoffen und beten, Eltern zu werden, ihre Familien durch IVF vergrößern können.“ Das Lehramt der katholischen Kirche lehnt die Laborzeugung ab.Österreichs Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen hat sich auf einen Gesetzentwurf für ein neues „Sterbeverfügungsgesetz“ verständigt. Personen, die Hilfe beim Suizid in Anspruch nehmen wollen, können demnach ab 2022 eine „Sterbeverfügung“ verfassen. Ausdrücklich ausgeschlossen von der beabsichtigten Neuregelung sind Minderjährige.
 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


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Termine

8. März 2024
ALfA stellt sich vor

Referentin Monika Friederich
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Ort: Allmanns Kroog, Flensburger Straße 1, 24996 Sterup
Info und Anmeldung bei hamburg@alfa-ev.de

9. März 2024
Patinnenschulung in Chemnitz
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr
Ort: KALEB-Region Chemnitz e.V., Augustusburger Straße 121, 09126 Chemnitz
Anmeldung: brit@vita-L.de

12. März 2024
Patin für 9 Monate stellt sich vor
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.00Uhr
Kassel City Church, Holländische Straße 198, 34127 Kassel
Anmeldung: brit@vita-L.de
19. März 2024
Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr
19. März 2024
Schattenkind Fortbildung
Pater Manfred Müller stellt das Projekt Priester für das Leben vor
Beginn:  20.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr, per Zoom
Der Zugangslink wird am Veranstaltungstag verschickt
Info und Anmeldung bei Monika Friederich schattenkind@alfa-ev.de
19. März 2024
WISSENSWERT.LEBENSWERT
Lebensrecht in den Medien
Input von Sabina Scherer, Gründerin Zellhaufen Podcast
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00Uhr, per Zoom
Anmeldung: https://www.alfa-ev.de/kalender/lebensrecht-in-den-medien/
Mit Rahmenprogram für und von der Jugend für das Leben
Ort: Köln
25. März 2024
Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom
Info unter bielefeld@alfa-ev.deWundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

12. bis 14. April 2024
vitaL Beraterfortbildung
Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus Fulda, Neuenberger Str. 3, 36041 Fulda
Anmeldung: brit@vita-L.de

13. April 2024
Marsch für das Leben München
ALfA ist mit Infostand dabei.
Beginn: 13.00Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Königsplatz München

13. April 2024
Meine Autonomie und mein Sterben – Möglichkeiten palliativer Begleitung
Referent ist Priv.-Doz. Dr.med. Dr.sc.hum. Kai Witzel
Facharzt für Chirurgie und u.a. Notfallmedizin, Ethikberater im Gesundheitswesen (AEM)
Ständiger Diakon der Diözese Fulda
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: ca. 21.00 Uhr
Ort: Kleiner Saal der Stadthalle Memmingen
Organisiert vom ALfA-Regionalverband Oberallgäu Schwaben (allgaeu-oberschwaben@alfa-ev.de) Die Veranstaltung ist öffentlich. Es ist keine Anmeldung erforderlich.

15. April 2024
Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom
Info unter bielefeld@alfa-ev.de

16. April 2024
Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr

 

22. April 2024
Seelsorge für das Leben – Vortragsreihe 2024
Prof. Dr. Thomas Möllenbeck (Hochschule Heiligenkreuz): Schmerz und Sinn. Krankheit und Leiden aus theologischer Perspektive
Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, Via ZOOM
Anmeldung: alfa-ev.de/kalender oder seelsorge@alfa-ev.de

23. April 2023
Pro Life Arena
Freiheit oder Fluch? 
Sollte die künstliche Gebärmutter allgemein zugänglich sein?
Beginn: 20.00 Uhr, per Zoom 
Anmeldung und Info unter: https://www.alfa-ev.de/kalender/pro-life-arena5/

3. bis 4. Mai 2024
Bundesdelegiertenversammlung und Mitgliederversammlung ALfA e.V.
Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 19:00 Uhr
Ort: Fulda Bonifatiushaus, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda
Anmeldung und Info: info@alfa-ev.de

 

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Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
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Telefon: 0821-512031 
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