Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA wird Forschungsgegenstand für Wissenschaftler


Augsburg (ALfA) 
Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. erreichen immer mehr Anfragen von Studenten und Schülern, die sich im Rahmen von Masterarbeiten, Facharbeiten oder Seminararbeiten mit der Lebensrechtsbewegung befassen. Die ALfA freut sich über das wachsende Interesse, das sich in solchen Anfragen zeigt und steht nach Möglichkeit daher auch gerne Rede und Antwort. Ein Beispiel für das wachsende Interesse, das die Lebensrechtsbewegung zum Gegenstand von Forschung macht, ist die Anfrage einer jungen Politikwissenschaftlerin, mit der sich die aktuelle Ausgabe von „Life Talks“ beschäftigt.

Zum ALfA-Podcast auf Spotify geht es hier lang. https://open.spotify.com/show/3CWqteUGDWAakLAm09dZe0

Wegen technischer Schwierigkeiten in der Newsletter-Redaktion konnte der ALfA-Newsletter diesmal, nicht wie üblich am Freitag, versandt werden. Wir bitten dies zu entschuldigen und reichen ihn hiermit nach.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA wird Forschungsgegenstand für Wissenschaftler
„Sichere“ Abtreibungen: WHO präsentiert neue Richtlinien
§ 219a: Deutscher Juristinnenbund stützt Hänel mit Stellungnahme beim BverfG
Verbände fordern Gesetz zur Suizidprävention
Termine

 

„Sichere“ Abtreibungen: WHO präsentiert neue Richtlinien


Genf (ALfA) Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzt sich für die vollständige Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen ein. Vergangenen Monat präsentierte die WHO die vom „Department of Sexual and Reproductive Health and Research“ erarbeiteten neuen Richtlinien der Öffentlichkeit. Die „Abortion care guideline“, so der Titel, umfassen 210 Seiten und lösen die bisherigen Richtlinien aus dem Jahr 2010 ab.

Bei der Vorstellung der neuen Richtlinien erklärte der Direktor der Abteilung für sexuelle und reproduktive Rechte und Forschung bei der WHO, Graig Lissner: „Sichere Abtreibungen sind ein wesentlicher Teil der Gesundheitsversorgung“. Lissner betonte: „Fast jeder Tod und alle Verletzungen, die aus einer unsicheren Abtreibung resultieren, könnten vollständig vermieden werden. Daher laute die Empfehlung der WHO, dass Frauen und Mädchen Zugang zu Abtreibungen erhalten sollten, wann auch immer sie ihn brauchen.“

Um die Sicherheit von Frauen und Mädchen zu gewährleisten, veröffentlicht die WHO mehr als 50 Empfehlungen. Diese umfassten sowohl „die klinische Praxis, die Bereitstellung von Gesundheitsdiensten sowie rechtliche und politische Maßnahmen zur Unterstützung einer qualitativ hochwertigen Abtreibungsversorgung“, so die WHO. Das medizinische Verfahren sei „einfach und äußerst sicher“, wenn es nach einer von der WHO empfohlenen Methode durchgeführt werde. Weltweit würde jedoch nur etwa die Hälfte aller Abtreibungen „sicher“ durchgeführt. Die verursache jedes Jahr etwa 39.000 Todesfälle und führe dazu, dass Millionen weitere Frauen mit Komplikationen ins Krankenhaus eingeliefert würden. Die meisten dieser Todesfälle ereigneten sich in Ländern mit niedrigem Einkommen. Über 60 Prozent der Fälle ereigneten sich in Afrika, rund 30 Prozent in Asien.

Die neuen Leitlinien enthielten daher „Empfehlungen zu vielen einfachen Interventionen auf Primärversorgungsebene, die die Qualität der angebotenen Abtreibungsversorgung“ verbesserten. Dazu gehörten auch die Aufgabenteilung durch ein breiteres Spektrum von Gesundheitsfachkräften; die Gewährleistung des Zugangs zu Abtreibungspillen – „was bedeutet, dass mehr Frauen sichere Abtreibungsdienste in Anspruch nehmen können“. Zum ersten Mal enthielten die Leitlinien „auch Best Practices für die Telemedizin“. Diese habe während der COVID-19-Pandemie in vielen Ländern dazu beigetragen, „den Zugang zu Abtreibungs- und Familienplanungsdiensten zu unterstützen“.

§ 219a: Deutscher Juristinnenbund stützt Hänel mit Stellungnahme beim BverfG


Hannover (ALfA) Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat vergangene Woche eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Mit ihr wolle der Verein die Verfassungsbeschwerde der Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel unterstützen, heißt es in einer am Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung des djb.

Aus Sicht des djb sei die Regelung des § 219a Strafgesetzbuch „verfassungswidrig, da sie Ärzt*innen sowohl in ihrer Berufsfreiheit als auch in ihrer Meinungsfreiheit“ verletze. „Die offenbar hinter § 219a StGB stehende gesetzgeberische Erwägung, Ärzt*innen würden aus finanziellen Interessen in strafwürdiger Weise für Schwangerschaftsabbrüche werben, entbehrt jeder tatsächlichen Grundlage“, so der Verein weiter.

Die Verurteilung der Beschwerdeführerin zeige, dass nicht die Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern sachliche, aufklärende Informationen nach § 219a StGB strafbar seien. Als Vertragspartner des UN-Sozialpakts und der UN-Frauenrechtskonvention sei Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet, den Zugang zu ärztlich gesicherten Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu gewährleisten“, erklärte djb-Präsidentin Maria Wersig.

Zudem würden auch ungewollt schwangeren Personen durch den § 219a StGB in ihren Grundrechten verletzt. Bei einer Internetrecherche über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen stießen sie „derzeit unweigerlich auf Webseiten, die gezielte Desinformationen“ verbreiteten, während „ihnen sachliche Informationen durch Ärzt*innen vorenthalten“ würden. Die dabei „in Kauf genommene oder gar beabsichtigte Beschränkung der Selbstbestimmung der Patient*innen“ sei mit der Verfassung unvereinbar.

Verbände fordern Gesetz zur Suizidprävention


Berlin (ALfA) Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband und die Gesellschaft für Suizidprävention fordern den Deutschen Bundestag auf, ein Gesetz zur Vorbeugung gegen Selbsttötungen auf den Weg zu bringen. Das berichtet die Evangelische Presse-Agentur (epd). Demnach verlangten die Verbände, die müsse geschehen, bevor das Parlament über eine Neuregelung der Suizidbeihilfe entscheide.

Bundesweit müsse gesetzlich geregelt werden, dass und wie über Suizide und die Folgen aufgeklärt und wie die Vorbeugung gegen Selbsttötungen im Gesundheitswesen verankert werde. Außerdem verlangen der Hospizverband (DHPV) und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS), das Thema in der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften und sozialen Berufen zu verankern. Rund 60.000 Menschen verlören pro Jahr einen Angehörigen durch einen Suizid.

Hintergrund des Appells der beiden Verbände ist die anstehende Neuregelung der Beihilfe zum Suizid, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot organisierter, sogenannter geschäftsmäßiger Hilfe beim Suizid kassiert hatte. Es geht dabei um die Überlassung tödlich wirkender Medikamente als besondere Form der Sterbehilfe.
Megafon

Termine

30.04.2022 | Eröffnung der Woche für das Leben in Leipzig

BVL-Fachtagung „Wohin führt die Optimierung des Menschen?“

Beginn: Ab 13 Uhr

Mehr Infos unter www.bundesverband-lebensrecht.de
20. bis 22.05.2022 | Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle (e.V.)

Mehr Informationen in Kürze
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Katholikentag in Stuttgart
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Christival in Erfurt
29.05.2022 |  „Marsch fürs Leaba“ in Bregenz

Beginn: Ab 14:00 Uhr

Mehr Infos unter www.plattform-leben-vorarlberg.at
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
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E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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