Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA wird Nutznießer einer Briefmarken-Versteigerung


Essen/Augsburg (ALfA) 
Auf der Briefmarkenmesse in Essen werden heute zugunsten der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V. und im Beisein der Bundesvorsitzenden der ALfA, Cornelia Kaminski, erstmals wertvolle Briefmarkenbögen aus Bayern und der Sowjetischen Besatzungszone versteigert. Der Erlös kommt der Arbeit der gemeinnützigen Lebensrechtsorganisation vollumfänglich zugute.

Und noch etwas: Die Redaktion des ALfA-Newsletters wünscht allen Beziehern ein geistreiches und frohes Pfingstfest. Wegen Urlaubs der Redaktion erscheint die nächste Ausgabe des ALfA-Newsletters erst am 9. Juni.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA wird zum Nutznießer der Versteigerung einer der wertvollsten Briefmarken der Welt
Ehemaliger Höchstrichter: „Leben beginnt nicht erst mit der Geburt“
Vor 30 Jahren: Rechtswidrig, aber straffrei – Abtreibungsurteil des BVerfG im Fokus
Der Leib ist mehr als nur ein Instrument: Kardinal Ladaria würdigt „Humanae vitae“
Termine

 

Ehemaliger Höchstrichter: „Leben beginnt nicht erst mit der Geburt“


Karlsruhe (ALfA) Nach Ansicht des ehemaligen Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Klaus Rennert ist weder die verbrauchende Embryonenforschung noch die Zeugung von Designer-Babies mit der Menschenwürdebegriff des Grundgesetzes vereinbar. In seinem Festvortrag anlässlich der 146. Generalversammlung des „Verbandes der Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereine Unitas e.V.“ am Wochenende in Karlsruhe, erklärte Rennert: „Der Normtext – ,die Würde des Menschen‘ – umfasst jeden Einzelnen und zudem die Gattung Mensch.“ Es komme daher „nicht auf individuelle Zustände oder Fähigkeiten an; Würde kommt auch Kleinkindern zu, auch Schlafenden, auch Dementen und Debilen“. Das Grundgesetz schütze jeden Menschen als solchen, als Individuum der Gattung Mensch.

Alles dies sei weitgehend unstrittig. „Strittig sind Anfang und Ende.“ Mit Blick auf das Lebensende gebe es Streitfragen um den Hirntod. Wichtig aber sei: „Was der einst Lebende hinterlässt, gehört noch zu ihm, die sterbliche Hülle ebenso wie persönlicher Ruf und Ehre.“ Fragen der Bestattung, der Organspende, auch der Plastinierung müssten das beachten. „Hitzig“ würden „die Debatten beim Blick auf den Lebensbeginn. Klar sei: Das Leben als Mensch beginnt nicht erst mit der Geburt; auch der Nasciturus ist Mensch. Das wird leider erst ab der Nidation allgemein anerkannt; es sollte aber auch für die Entwicklungsstadien zuvor gelten, und zwar sogleich und ohne jeden Abstrich von der Verschmelzung von Samen und Ei an, gleichgültig ob diese im Mutterleib oder ,in vitro‘ geschieht“, so Rennert.

„Für den religiös gestimmten Menschen ereignet sich hier der göttliche Funke.“ Wer von religiösen Überzeugungen absehen wolle oder dafür unempfänglich sei, „den sollten jedenfalls die sogenannten SKIP-Argumente überzeugen“. „S wie Spezies der Gattung Mensch, K wie Kontinuität der weiteren Entwicklung, I wie Identität und P wie Potentialität dieses Individuums. Damit gibt es kein allmähliches Hineinwachsen in die Qualität ,Mensch‘, sondern nur ein ,ganz oder gar nicht‘.“ Daher könne „die Qualität ,Mensch‘“ auch „nicht gegen Forschungs- oder Heilungsinteressen abgewogen werden; es ist unzulässig, mit der Morula in der Petrischale zu wissenschaftlichen Zwecken herumzuexperimentieren, weil sie bislang ja nur ,ein bisschen Mensch‘ oder ,noch kein richtiger Mensch‘ sei.“ Das habe „erhebliche Konsequenzen für die verbrauchende Embryonenforschung, auch zu Zwecken des therapeutischen Klonens. Auch die Präimplantationsdiagnostik betrifft schon Menschen und nicht lediglich rechtlose Vorstufen.“

Laut Rennert ist das „Recht auf Selbst-Sein“ „fundamental“. Dahinter stehe der Gedanke, der Mensch dürfe „nicht das Produkt eines fremden Konzepts sein. Deshalb verletzt das Klonen die Menschenwürde: Der Klon wird nicht als Individuum gezeugt, sondern als Kopie, und zwar nach einem fremden Konzept: nach dem Willen desjenigen, der das Urbild der Klone auswählt. Deshalb verführt auch die Präimplantationsdiagnostik zu einer Verletzung der Menschenwürde. Hier werde „der ,in vitro‘ erzeugte Embryo auf sein genetisches Potenzial hin untersucht“. Das ermögliche sowohl die „negative wie die positive Eugenik“. Während die „negative Eugenik“ den Embryo „auf Fehlbildungen und schwere Gendefekte“ hin untersuche und „dann die Indikation für Abtreibungen“ oder den Verzicht auf die „Implantation des Embryos in den Mutterleib“ liefere, wähle die „positive Eugenik“, unter mehreren Embryonen den Schönsten aus. „Menschenzüchtung; der Wunsch nach Designer-Babies“ passe „in die Welt von Aldous Huxleys ,Brave new World‘, aber nicht in die Welt des Grundgesetzes“, so der Jurist.

Die rund 500 Teilnehmer des Festkommerses, Studierende und gestandene Akademiker beiderlei Geschlechts, bedachten den Vortrag Rennerts, der unter der Überschrift „Die Würde des Menschen ist unantastbar – Beobachtungen nach (bald) 75 Jahren Grundgesetz“ stand, mit langanhaltendem Applaus.

Vor 30 Jahren: Rechtswidrig, aber straffrei – Abtreibungsurteil des BVerfG im Fokus


Karlsruhe/Würzburg (ALfA) Mit seinem sogenannten 2. Abtreibungsurteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am 28. Mai 1993 die zweite Bonner Fristenregelung gewogen und für zu leicht befunden. Zufriedengestellt hat das Urteil dennoch niemanden. Nach Worten der damaligen Verfassungsrichterin Karin Graßhof, Mitglied des erkennenden Zweiten Senats, bestand die Problematik für die Richter darin, „effektiven Lebensschutz“ gewährleisten zu sollen „in der sozialen Wirklichkeit, wie sie sich nun einmal entwickelt hat.“ Passte also, die soziale Wirklichkeit im wiedervereinigten Deutschland einfach nicht mehr zur Verfassung der Deutschen?

Grund genug für die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinenden katholischen Wochenzeitung, „Die Tagespost“ das Urteil, dessen Jahrestag sich an diesem Sonntag zum 30. Mal jährt, in ihrer aktuellen Ausgabe noch einmal unter das Brennglas zu legen.

Im „Thema der Woche“ (Seite 2 und 3) schauen der Rostocker Rechtshistoriker und Rechtsphilosoph Jörg Benedict und der Osnabrücker Sozialwissenschaftler Manfred Spieker aus unterschiedlichen Perspektiven auf das Urteil und analysieren die aus ihrer Sicht entscheidenden Knackpunkte der an Widersprüchen reichen Entscheidung der Verfassungshüter und schlagen den Bogen zur Gegenwart.

Im Leitartikel (Seite 8) fragt schließlich „Tagespost“-Bioethik-Korrespondent Stefan Rehder danach, wie eine „soziale Wirklichkeit“ ausschauen müsste, die zu der zu Recht vielgerühmten Verfassung der Deutschen passen würde, deren 75-jähriges Bestehen im kommenden Jahr staatsmännisch gefeiert werden dürfte. Gibt es Anleihen, die in Frage kämen und falls ja, an wen könnte man sich dabei wenden?

Der Leib ist mehr als nur ein Instrument: Kardinal Ladaria würdigt „Humanae vitae“


Rom (ALfA) Der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, Luis Kardinal Ladaria SJ, hat die Enzyklika „Humanae vitae“ Papst Pauls VI. bei einem Kongress des Internationalen Jérôme-Lejeune-Bioethik-Lehrstuhls in Rom als „Hinweis auf die Sprache der Liebe in allen zwischenmenschlichen Beziehungen“ gewürdigt.

Die Enzyklika bilde einen Gegensatz zu der vorherrschenden Anthropologie, die dazu tendiere, den eigenen Leib als bloßes Instrument zu betrachten und nicht als personelle Wirklichkeit. Besonders deutlich werde das in der Formulierung „Mein Körper gehört mir“. Mit ihr werde der Leib auf das rein Materielle und daher auf ein manipulationsanfälliges Objekt verkürzt. Die „Objektifizierung“ des Leibes bedeutet jedoch nicht nur den Verlust der Wahrheit über die menschliche Liebe und die Familie, sondern habe auch zu einem alarmierenden Geburtenrückgang und steigenden Abtreibungszahlen geführt.

Laut Ladaria besteht ein Zusammenhang zwischen der Trennung von sexueller Hingabe und Fruchtbarkeit und künstlicher Manipulation bei der Weitergabe des Lebens durch Reproduktionstechniken: „Erst wurde Sexualität ohne Kinder akzeptiert, dann wurde die Zeugung ohne Sexualität akzeptiert. Das hergestellte Leben als solches wird nicht mehr als ,Geschenk‘ betrachtet, sondern als ,Produkt‘ und seiner Nützlichkeit entsprechend bewertet.“ Dieser Nutzen werde in Funktionen gemessen und als „Lebensqualität“ bezeichnet. Damit werde Lebensqualität zum Unterscheidungsmerkmal zwischen „lebenswertem“ und „nicht lebenswertem“ Leben. Letzteres werde durch Selektion in vitro, Abtreibung oder Euthanasie beseitigt. „All das“ werde, so Ladaria weiter, „mit einem gewissen ,Mitleid‘ gegenüber denen, die in diese Lage kommen, verharmlost: Mitleid mit den Angehörigen und der Gesellschaft, die sich unnötige Kosten spart“.
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Termine

26. bis 29.05.2023 | Pfingstfest Hilders – die Jugend ist dabei!
Jugendworkshop: „Die Entmenschlichung unserer Gesellschaft oder wieviel ist uns Leben wert“ Wie der Wert des Lebens durch Medien und Politik beeinflusst wird und warum es uns alle etwas angeht: Abtreibung, Sterbehilfe & Co.

Referentin: Fabiola Kaminski
Ort: Hilders & Fulda

Weitere Informationen: https://pfingsten.at/veranstalter/hilders/
01. bis 04.06.2023 | Eden Fest

Die erste Eden-Culture Konferenz
ALfA ist mit Stand dabei!
Ort: Kongress am Park, Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg

Anmeldung und Info unter: www.eden-fest.de
07.06.2023 | PRO LIFE ARENA – ein Debattierabend der Jugend für das Leben

Thema: Sollten Lebensschützer konsequenterweise auf Tierfleisch verzichten?
Beginn: 18.30 Uhr, per Zoom
Ende: 20.30 Uhr

Anmeldung: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
17.06.2023 | Patinnenschulung Bielefeld

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 18.00 Uhr
Ort: Am Schemmelshof 11, 33818 Leopoldshöhe

info@patin-fuer-9-monate.de
22.06.2023 | WISSENSWERT.LEBENSWERT – Jugend für das Leben

Thema: Frauen nach Abtreibung

Beginn: 19.30 Uhr, per Zoom
Ende: 20.30 Uhr

Anmeldung: kontakt@jugendfuerdasleben.de

08.07.2023 | Ulrichsfest – ALfA e.V. ist mit Stand dabei

Auftaktveranstaltung zum Ulrichs Jubiläum in Augsburg
Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 14.00 Uhr
Ort: Rathausplatz Augsburg

Info: www.ulrichsjubiläum.de
01./02.09.2023 | Fachtagung ALfA e.V. und Stiftung für Ökologie und Demokratie e.V.
Der Mensch – ein Auslaufmodel?

Beginn: 18.00Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus in Fulda

Anmeldung und Info: stiftung-fuer-oekologie-u-demo@t-online.de
15. bis 17.09.2023 | Pro Life Weekend
Mit der Jugend für das Leben!

Ort: Berlin

Weitere Informationen: kontakt@jugendfuerdasleben.de
SAVE THE DATE
15.09.2023
| Fachtagung Bundesverband Lebensrecht (BVL)

Ort: Berlin
Mehr Informationen in Kürze

16.09.2023 | Marsch für das Leben
Der Marsch für das Leben zum ersten Mal in zwei Städten!

Beginn: 13:00 Uhr ab Brandenburger Tor in Berlin und ab Roncalliplatz in Köln
Ort. Berlin und Köln

Mehr Infos unter: www.marsch-fuer-das-leben.de

19.09.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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