Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA-„Wissensprint“ mit Prof. Dr. med. Ludwig Janus zur pränatalen Psychologie


Augsburg (ALfA)
Wie erleben Menschen die ersten neun Monate im Mutterleib? Was geschieht während und unmittelbar nach der Geburt? Und wie werden diese Ur-Erfahrungen vom einzelnen, in der Gesellschaft und in der Kultur verarbeitet? Wirklich spannende Fragen, denen der nächste „Wissenssprint“, das Online-Format der ALfA, am 18.10. ab 19:30 Uhr per Zoom nachgeht. Gastreferent ist dann: Professor Dr. med. Ludwig Janus. Janus, Jahrgang 1939, Studium der Psychologie und Medizin in München, Essen und Göttingen, ist führender Spezialist auf dem Gebiet der vorgeburtlichen Psychologie.

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender/wissenssprint

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Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA-„Wissensprint“ mit Prof. Dr. med. Ludwig Janus zur pränatalen Psychologie
ALfA veröffentlicht Stellungnahme für Kommission der Bundesregierung
BVL: Erleichterter Zugang zur Abtreibung steigert die Zahlen und lässt Frauen im Stich
§ 218 StGB: EKD schlägt Fristenregelung bis zur 22. Woche p.c. vor
ALfA kritisiert Verband Evangelischer Frauen in Deutschland wegen Beschluss zu § 218 StGB
„Paradigmenwechsel“ und „Kulturkampf“: CDU-Abgeordnete warnen Ampelregierung vor US-amerikanischen Verhältnissen
Bundesforschungsministerin will Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz neu bewerten
EU-Parlament: Leihmutterschaft ist Menschenhandel
Termine

 




ALfA veröffentlicht Stellungnahme für Kommission der Bundesregierung

Augsburg (ALfA) Die Arbeitsgruppe „Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches“ der von der Bundesregierung eingesetzten „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hat die Aktion Lebensrecht für Alle, ALfA e.V., um eine Stellungnahme gebeten. Hierzu erklärte die Bundesvorsitzende der ALfA, Cornelia Kaminski, gestern (12.10.) in Augsburg:

„Es ist erfreulich, dass unter den angefragten Experten der Arbeitsgruppe, die sich mit einer Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch befasst, mit der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. und dem Bundesverband Lebensrecht immerhin zwei Organisationen angefragt wurden, die sich tatkräftig und uneingeschränkt für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes einsetzen.

Die ALfA hat in ihrer Stellungnahme die gängigen Argumente für die vollständige Legalisierung des sogenannten Schwangerschaftsabbruchs mit Fakten und Zahlen widerlegt – so zum Beispiel das Narrativ von der Stigmatisierung der abtreibungswilligen Frau und ihres Arztes, das allein schon deswegen nicht mehr glaubhaft ist, weil mittlerweile nicht einmal mehr die evangelische Kirche noch ein Vergehen in einer vorgeburtlichen Kindstötung erkennen möchte und Ärztinnen, die Abtreibungen durchführen, in den vergangenen Jahren nicht nur eine große, durchweg positive Resonanz in den öffentlich-rechtlichen Medien vergönnt war, sondern auch mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet wurden.

Auch die Behauptung, es gäbe zu wenig Abtreibungseinrichtungen, und daher sei eine Neufassung des § 218 notwendig, wird durch die aktuelle Entwicklung Lügen gestraft: Noch nie ist die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen in Deutschland innerhalb eines so kurzen Zeitraums so drastisch gestiegen. Gäbe es einen Mangel an abtreibungswilligen Ärzten, wäre diese Steigerung kaum möglich gewesen.

Es ist erschreckend, dass die Bundesregierung diese Kommission prüfen lässt, ob Abtreibungen nicht vollständig erlaubt sein sollten – nichts anderes bedeutet ihre Streichung aus dem Strafgesetzbuch. Es ist unfassbar, dass damit in Deutschland eine Kategorie Menschen entstehen könnte, für die ein geringeres Lebensrecht besteht als für andere. Wer von einem zunehmenden Lebensrecht eines Menschen spricht, bereitet damit den Weg für ein abnehmendes Lebensrecht. Damit rutscht die Gesellschaft in eine Situation, in der eine Gruppe Menschen darüber entscheidet, wer getötet werden darf, und eine andere Gruppe dieser Entscheidung zum Opfer fällt.

Wünschenswert wäre eine Kommission, die intensiv prüft, wie Abtreibungsprävention tatsächlich effektiv gelingen kann. Diese Kommission müsste weit über das Angebot flächendeckender Beratungseinrichtungen hinausgehen, finanzielle Spielräume eingeräumt bekommen und endlich die wirklichen Interessen und Wünsche der Menschen im Land ernst nehmen. Denn eins ist klar: Die allermeisten von ihnen wünschen sich ein Leben mit Kindern und Familie. Auch Frauen nach Abtreibung geben mehrheitlich an, sie hätten ihr Kind auf die Welt gebracht, wenn nicht die Lebensumstände so schwierig gewesen wären. Diese Sorgen nehmen: Das wäre die Aufgabe der Bundesregierung.“

Zur Stellungnahme geht es hier lang



BVL: Erleichterter Zugang zur Abtreibung steigert die Zahlen und lässt Frauen im Stich


Berlin (ALfA) Auch der Bundesverband Lebensrecht (BVL) wurde um eine Stellungnahme gebeten: Dazu erklärte die Vorsitzende des BVL, Alexandra Linder, gestern in Berlin: „In den bisher veröffentlichten Stellungnahmen zeigt sich, neben der Forderung nach Neuregelung der Abtreibung mit weiter erleichtertem Zugang, die Tendenz, ein ,abgestuftes‘ oder ,kontinuierlich zunehmendes‘ Lebensrecht, das dem vorgeburtlichen Kind zuzustehen sei, vorzuschlagen.

Dazu heißt es in der BVL-Stellungnahme: ,Der Vorschlag eines abgestuften Lebensschutzes birgt die Gefahr, dass willkürlich darüber entschieden wird, wer eine bestimmte Stufe dieses Schutzes verdient und wer nicht. Er teilt Menschen in mehr oder weniger schützenswerte Kategorien ein, was langfristig auch andere Gruppen von Menschen in Gefahr bringen könnte. Konsequent angewendet, müsste eine derartige Abstufung außerdem diejenigen Menschen am meisten schützen, die am ungeschütztesten sind, im Falle der Abtreibung also besonders die Menschen in ihrem frühesten Existenz-Stadium, in dem sie noch nicht alleine lebensfähig sind. Eine umgekehrte Regelung, den Schutz zu erhöhen, je entwickelter die Menschen sind, führt ein solches Schutzprinzip ad absurdum.

Eine Veränderung des Schutzkonzepts im Hinblick auf Schwangerschaft würde eine andere rechtliche Bewertung des Embryonenschutzes nach sich ziehen. Die logische Folge wäre weniger Schutz auch für Embryonen im Rahmen der In-vitro-Fertilisation und der Stammzellforschung. Ebenso bedenkliche Folgen könnte es in Bezug auf den Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik oder dem NIPT (non-invasiver pränataler Test) geben.

Gesellschaftlich hätte dies weitere Auswirkungen auf den anerkannten Status des vorgeburtlichen Kindes. Bereits jetzt ist feststellbar, dass vielen Menschen das Bewusstsein in Bezug auf die Menschenwürde und Schutznotwendigkeit dieser Gruppe von Menschen abhandenkommt.‘

Statt Abtreibungserleichterung empfiehlt der BVL die ,Prüfung der Wirksamkeit der gesetzlichen Regelung (§§ 218 ff. sowie SchKG), wie seit Bestehen des Gesetzes gefordert wird, jedoch noch aussteht. Hierzu gehört eine vollständige und umfassende Abtreibungsstatistik inklusive Erfassung der (Haupt-)Gründe, um ein gesellschaftliches Gesamtbild zu erhalten und Verbesserungen für Frauen im Konflikt und den Schutz der vorgeburtlichen Kinder herbeizuführen. Außerdem sollten angesichts der Entwicklung diejenigen Beratungsstellen, die Beratungsscheine ausstellen, im Hinblick auf ihre Qualität und Vollständigkeit der Beratung hin geprüft und die bestehenden Angebote besser kommuniziert werden.‘

Des weiteren nimmt der BVL Stellung zur ,Gehsteigbelästigung‘, ,defizitären Versorgungslage‘ bei Abtreibungen, ,Kriminalisierung‘ von Frauen und Abtreibungsexperten, zu absehbaren Abtreibungsquoten sowie dem Argument, restriktive Abtreibungsregelungen würden keine Abtreibung verhindern, sondern sie lediglich unsicher machen.

Weiter erleichterter Zugang zu Abtreibung steigert die hohen und steigenden Abtreibungszahlen weiter und lässt Frauen im Schwangerschaftskonflikt im Stich. Der BVL positioniert sich eindeutig zum Lebensrecht aller Menschen: ,Ein Ziel unseres humanen Rechtsstaates ist es, Menschen umfassend zu schützen und diesen Schutz zu erhöhen, je unschuldiger und je unfähiger diese Menschen sind, sich selbst zu schützen. Jede Form der Ignorierung von Schwangerschaftskonflikten und Lebenssituationen, eines abgestuften Lebensschutzes oder der willkürlichen Umdefinition vorgeburtlicher Kinder zu weniger schützenswerten Menschen widerspricht diesen Prinzipien, widerspricht der Menschenwürde, der Gerechtigkeit und der Solidarität.‘“

Zur Stellungnahme des BVL geht es hier lang



§ 218 StGB: EKD schlägt Fristenregelung bis zur 22. Woche p.c. vor


Hannover (ALfA) Nachdem der Verband „Evangelischer Frauen in Deutschland“ (EFiD) Anfang der Woche die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch gefordert und angekündigt hatte, seine Beschlüsse „sowohl in die Arbeitsgruppe 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung als auch in die Meinungsbildungsprozesse der Diakonie Deutschland sowie in die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im November in Ulm einbringen“ zu wollen, hat sich am Mittwoch dieser Woche auch die EKD selbst zu Wort gemeldet. „Die EKD tritt dafür ein, Regulierungen des Schwangerschaftsabbruchs für bestimmte Konstellationen auch außerhalb des Strafrechts zu formulieren“, heißt es zu Beginn einer heute veröffentlichten „Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland“ an die von der Bundesregierung errichteten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Mit der 8-seitigen Stellungnahme entwickele die EKD „ihren bisherigen Ansatz fort, den Schutz des Lebens – auch des ungeborenen – zu ermöglichen und zu unterstützen“, heißt es in der Stellungnahme. Und weiter: „Diese Fortschreibung berücksichtigt eine gesellschaftliche Entwicklung, die die Perspektive der schwangeren Person und ihre reproduktiven Rechte stärker in den Blick nimmt und auch im internationalen Recht Ausdruck gefunden“ habe. Gleichzeitig halte die EKD es „für wichtig, nicht nur den Gesetzgeber, sondern auch die Gesellschaft stärker für den Schutz des ungeborenen Lebens in die Pflicht zu nehmen und die Verantwortung hierfür nicht, wie nach der geltenden Regelung, primär der Frau zu übertragen.“ Dabei gehe es dem Rat der EKD „um einen größtmöglichen effektiven Schutz des Lebens“.

Nach Ansicht des Rates der EKD, brauche es einen „Wechsel der Betrachtungsweise, die zunächst nach der gelebten Mitverantwortung von Staat und Gesellschaft für Elternschaft“ frage. Schwangere Frauen und Paare müssten „Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, sich auch dann für ein Kind entscheiden zu können, wenn die Schwangerschaft ungeplant war oder sich die Perspektiven der Frau oder des Paares im Laufe der Schwangerschaft verändert haben, z. B. durch wirtschaftliche Not, Partnerverlust oder auch pränataldiagnostische Befunde“. Für die EKD rückten deshalb „die sozialpolitischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen an den Anfang aller Überlegungen“ und „die Frage der (straf-)rechtlichen Sanktionierung eines Abbruchs, zu dem Frauen in der Situation einer ungewollten Schwangerschaft keine Alternative sehen, an ihr Ende“.

Eine Schwangerschaft sei ein „Lebensphänomen und -verhältnis eigener Art“, für welches „es weder lebensweltliche noch rechtliche Analogien“ gebe. „Die schwangere Frau und das ungeborene Leben bilden weder zwei eigenständige Entitäten, die sich gegenüberstehen, noch ist das ungeborene Leben ,nur‘ Teil des Körpers der Schwangeren.“ Jede gesetzliche Regelung müsse „diesem Verhältnis sui generis gerecht werden“. Aus Sich des Rates der EKD „wäre es konsequent, im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Weltbevölkerungskonferenz in Kairo (1994) und der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), den Schutz des Lebens durch die Stärkung der (Menschen)Rechte der Frau sicherzustellen.“

Schwangerschaften unterlägen „einem dynamischen Entwicklungsprozess“, was „ein abgestuftes Lebensschutzkonzept denkbar werden“ lasse. „Eine verantwortungsethische Bearbeitung eines Schwangerschaftskonflikts“ könne „sich nicht darauf beschränken, einen normativen Widerstreit zwischen Lebensrecht des ungeborenen Lebens und Selbstbestimmungsrecht der Frau zu identifizieren. Stereotype Alternativen wie ,pro life‘ versus ,pro choice‘“ stellten eine unzulässige Verkürzung der Sachlage dar.

„Die Stärkung der Perspektive der Frau und ihrer reproduktiven Rechte“ dürfe „allerdings nicht dazu führen, dass das – jedenfalls ethisch zu postulierende – grundsätzliche Recht auf Leben und der daraus folgenden Schutzstatus des werdenden Lebens bereits ab dem Zeitpunkt der Empfängnis negiert werden“. Der Rat der EKD gehe „davon aus, dass dem Recht des Ungeborenen auf Leben in der Abwägung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren mit fortschreitender Schwangerschaft zunehmendes Gewicht einzuräumen ist“. Deshalb spreche er sich „für eine abgestufte Fristenkonzeption mit Unterscheidung verschiedener Schwangerschaftsstadien aus, die im Detail – nicht nur innerevangelisch – näher diskutiert werden“ müsse. Eine „vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ halte die EKD „vor dem Hintergrund der Verpflichtungen des Staates für den Schutz des Lebens für nicht vertretbar.“ Solle der Schutz des Lebens nicht „leerlaufen“, sei er „immer auch strafrechtlich bewehrt zu regeln“.

Aus „guten Gründen“ werde „z.B. der Totschlag einer schwangeren Person“ anders gewichtet „als der Totschlag einer Person, die nicht schwanger ist“. Spätestens „ab der extrauterinen Lebensfähigkeit“, die „üblicherweise bei der 22. Schwangerschaftswoche p.c. angesetzt“ werde (p.c. = post conceptionem, dt.: nach der Empfängnis), sollte daher „ein Schwangerschaftsabbruch strafrechtlich geregelt und nur in klar definierten Ausnahmefällen zulässig sein“. Ferner plädiert der Rat der EKD in der Stellungnahme für die Beibehaltung der Beratungspflicht, da diese „die Autonomie von Frauen stärken“ könne, insbesondere solcher, „deren Selbstbestimmungsrecht durch ökonomische Abhängigkeiten“ oder „Strukturen“ eingeschränkt seien, die ihre „Freiheitsansprüche in Frage“ stellten.

Zur Stellungnahme des Rates der EKD geht es hier lang



ALfA kritisiert Verband Evangelischer Frauen in Deutschland wegen Beschluss zum § 218 StGB


Hannover/Augsburg (ALfA) Zu dem am Montag (9.10.) veröffentlichten Beschluss der Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. (EFiD), Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am selben Tag in Augsburg: „Die Forderung der Evangelischen Frauen in Deutschland, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen, lässt vor allem eins schmerzlich vermissen: jeden Hinweis darauf, dass von einem Schwangerschaftsabbruch ein ungeborenes Kind betroffen ist, dessen Leben damit ausgelöscht wird. Anders als die Evangelischen Frauen es in ihrem Beschluss formulieren gibt es eben kein ,Recht auf sichere Abbrüche‘ – dies schon allein deswegen nicht, weil für mindestens einen der betroffenen Menschen jede Abtreibung nicht sicher, sondern tödlich ist, und es in einem funktionierenden Rechtsstaat niemals das Recht auf Tötung eines anderen, zumal völlig unschuldigen und wehrlosen Menschen geben darf. Besonders erschreckend ist die Formulierung: ,Das Schwangerschaftskonfliktgesetz könnte um eine Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuchs ergänzt werden‘ – damit erklärt dieser Kreis evangelischer Frauen auch noch die Fristenregelung zu einer Kann-Bestimmung, was im Umkehrschluss bedeutet, dass auch die vorgeburtliche Tötung von Kindern, die außerhalb des Mutterleibs überlebensfähig wären, offensichtlich tolerabel wäre. Diese Haltung ist nicht nur in hohem Maße unchristlich, sondern auch unmenschlich.

Der § 218 ist ein hart errungener gesellschaftlicher Kompromiss, der breite Zustimmung erfährt, die Interessen der beteiligten Personen so gut wie möglich abwägt und dabei unterschiedliche Perspektiven berücksichtigt. Dazu gehört auch die Perspektive der schwangeren Frauen, die gern das Kind zur Welt bringen würden, sich aber dem Druck ihres Umfelds ausgesetzt und zum Schwangerschaftsabbruch gedrängt fühlen. Auch diese Perspektive ignorieren die Evangelischen Frauen in ihrem Beschluss vollständig, womit er auch noch frauenfeindlich ist.

Mit der Forderung, die ,Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft‘ müsse Krankenkassenleistung werden, ignorieren diese Evangelischen Damen medizinische Tatsachen und verlassen den Boden der Gewissens- und Religionsfreiheit. Abtreibungen sind keine Gesundheitsleistungen, denn eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, die durch die Tötung des ungeborenen Kindes „geheilt“ werden könnte.  Sollte diese Tötungshandlung auch noch durch die Krankenkassen finanziert werden, wäre jeder Beitragszahler gezwungen, diese gegen seine Überzeugungen mitzufinanzieren.

Es mutet schon fast wie Satire an, dass die Evangelischen Frauen ganz im Sinne einer diskriminierungsfreien Bildung ,diversitätssensible‘ Aufklärung fordern, ihr Begriff von Diversität aber ganz offensichtlich eine Vielzahl von Menschen – nämlich die vorgeburtlichen – komplett ausschließt. Eine schlimmere Diskriminierung als die, ihre Tötung nicht nur aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, sondern auch noch zu einem Recht umzuformulieren, ist kaum vorstellbar.“

Wie der EFiD mitteilte, sei sein Beschluss bereits am 5. Oktober auf der Mitgliederversammlung des EFiD in Hannover gefällt worden. Vorausgegangen seien ihm intensive Diskussionen mit weiteren Expertinnen wie Dr. Stevie Schmiedel und Dr. Antje Schrupp sowie Dr. Catharina Conrad vom Deutschen Juristinnenbund (DJB). Der DJB hatte am 8. Dezember 2022, dem Hochfest „Maria Empfängnis“, ein sogenanntes „Policy Paper“ veröffentlicht und darin ein „Neues Regelungsmodell für den Schwangerschaftsabbruch“ verfochten. Der EFiD kündigte darüber hinaus an, seine Beschlüsse „sowohl in die Arbeitsgruppe 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung als auch in die Meinungsbildungsprozesse der Diakonie Deutschland sowie in die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im November in Ulm einbringen“ zu wollen.



„Paradigmenwechsel“ und „Kulturkampf“: CDU-Abgeordnete warnen Ampelregierung vor US-amerikanischen Verhältnissen


Berlin (ALfA) Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel hat die Stellungnahme des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), dem er selbst angehört, zum § 218 StGB kritisiert. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) sagte Rachel, dieser „Paradigmenwechsel“ bereite ihm „große Sorgen“. Deutschland habe mit dem geltenden § 218 StGB eine „klug, ausbalancierte Regelung“. Die „doppelte Anwaltschaft“ für das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des Ungeborenen habe sich bewährt und dürfe nicht durch Teilstreichung aus dem Strafrecht „ohne Not beseitigt werden“. Das Festhalten der EKD an der Pflichtberatung abtreibungswilliger Schwangerer, lobte Rachel hingegen. In der Diskussion befindet sich auch die Forderung, die Pflicht der Schwangeren, sich vor einer Abtreibung beraten zu lassen, in einen Rechtsanspruch der Schwangeren auf Beratung umzuwandeln. Falls die Ampelkoalition die 1995 gefundene Regelung verändere und liberalisiere, könnte Deutschland eine gesellschaftliche Spaltung wie in den USA drohen, sagte Rachel, der auch Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) von CDU und CSU ist.

Ähnlich äußerte sich auch der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor. In einem Interview mit dem Internetportal „katholisch.de“, sagte Amthor, der Forderung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), vorgeburtliche Kindstötungen außerhalb des Strafrechts zu regeln, stehe „die Verfassungswidrigkeit geradezu auf die Stirn geschrieben.“ „Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass es in unserer Rechtsordnung ein funktionierendes Schutzkonzept für das ungeborene Leben braucht, das aus meiner Sicht zwingend im Strafrecht verankert bleiben muss. Der von der Familienministerin und von anderen Vertretern linker Parteien angezettelte Kulturkampf gegen die bestehenden Regelungen des Lebensschutzes“ mache ihm „große Sorgen“, so Amthor weiter.

Der CDU-Politiker, der sich 2019 mit 27 Jahren taufen und in die katholische Kirche aufnehmen ließ, sagte, er habe es „als großes Privileg empfunden, dass wir in Deutschland durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und durch die gefundenen politischen Kompromisse bei der gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen eigentlich einen gesellschaftlichen Konsens hatten“. Dieser Konsens werde „durch die Politik der Ampel nun massiv bedroht“, was er „für hochgefährlich“ halte. Am Beispiel der USA lasse sich „sehr gut erkennen, welche schlimmen gesellschaftlichen Verwerfungen ein politisches Aufschnüren von gefundenen Kompromissen in Fragen des Schwangerschaftsabbruchs bewirken“ könne.



Bundesforschungsministerin will Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz neu bewerten


Berlin (ALfA) Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) will das Embryonenschutzgesetz (ESchG) und das Stammzellgesetz (StGZ) prüfen und neu bewerten. Das kündigte die FDP-Politikerin Anfang der Woche auf einer am Dienstag zu Ende gegangenen zweitägigen Fachkonferenz in Berlin an. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ausgerichtete Konferenz, an der rund 400 Wissenschaftler aus dem In- und Ausland teilnahmen, stand unter Überschrift „Humane Embryonen in der medizinischen Forschung: Tabu? Vertretbar? Chance?“.

„Die Forschung an frühen Embryonen und anderen neuartigen Zellstrukturen aus dem Labor ist ein bedeutsames, aber auch kontroverses und ethisch herausforderndes Thema. Dabei sind die Stellungnahmen aus der Wissenschaft eindeutig: Embryonenforschung ist wichtig, unsere Gesetze hierzu sind jedoch nicht mehr zeitgemäß. Deshalb müssen wir die Regelungen des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes neu prüfen und bewerten“, erklärte Bettina Stark-Watzinger bei der Eröffnung der Konferenz. Das Forschungsfeld biete „große Chancen für die Entwicklung wirksamer Therapien für bislang unheilbare Krankheiten oder zu Behandlung von Volkskrankheiten wie Diabetes, Demenz oder Herzinfarkt.“ Die in Deutschland diesbezügliche „bestehenden Regulierungen seinen zudem ein echter Nachteil für die Zusammenarbeit deutscher Wissenschaftler mit internationalen Partnern“. In anderen Ländern würden „hierzu bereits vielfältige Forschungsarbeiten durchgeführt“. Man dürfe „das Feld nicht einfach anderen überlassen, sondern sollten diese wichtige Chance nutzen“, so Stark-Watzinger weiter.



EU-Parlament: Leihmutterschaft ist Menschenhandel


Brüssel (ALfA) Das Europäische Parlament hat einen Entwurf zur Überarbeitung der „Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ angenommen, der Leihmutterschaft in der Liste der Verbrechen in Zusammenhang mit Menschenhandel aufführt. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinenden katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Internet-Portal. Demnach wurde der Text letzte Woche vom Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres angenommen.

Nach Informationen der Tagespost geht die Aufnahme der Leihmutterschaft in die Liste der Verbrechen des Menschenhandels auf einen Antrag des französischen „Républicains“-Abgeordneten Francois-Xavier Bellamy zurück. „Dies ist ein sehr wichtiger Schritt in Richtung wirksamer Schutz der Schwächsten und gegen die Vermarktung von menschlichen Körpern“, erklärte Bellamy, der sich erfreut zeigte, dass sein Antrag von Abgeordneten verschiedener politischer Lager angenommen wurde. Laut der neuen Richtlinie könne Menschenhandel auch dann gegeben sein, wenn das Opfer – wie meist in Fällen der Leihmutterschaft – nicht gezwungen werde, eine Bezahlung erhalte und keiner Gewalt ausgesetzt sei, heißt es in der Pressemittelung aus Bellamys Büro.

Der Präsident der Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE), Vincenzo Bassi, begrüßte die Entscheidung des Europäischen Parlaments, „mit der die Leihmutterschaft endlich als Verbrechen des Menschenhandels anerkannt wird. Außerdem wird die Leihmutterschaft nun zusammen mit Verbrechen wie Sklaverei, Zwangsheirat, illegale Adoption oder Ausbeutung von Kindern betrachtet. Die Leihmutterschaft verletzt die Menschenwürde – sowohl die des Kindes als auch die der Mutter – und ist eine Form der Ausbeutung, die sich gegen die Schwächsten richtet.“

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 

Megafon

Termine

17.10.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15:00 Uhr

18.10.2023 | Wissenssprint

Die psychologische Dimension von Schwangerschaft und Geburt
Vortrag von Prof. Dr. Ludwig Janus
Beginn: 19:30Uhr, Per Zoom
Ende: 20:30 Uhr

Anmeldung und Info: www.alfa-ev.de/kalender/wissenssprint

19. bis 22.10.2023 | ALfA-Kaleb-Kooperationsseminar

Beginn: 19. Oktober, ab 17.00 Uhr Check-In, 18.00 Uhr Abendbrot, 19.00 Uhr Eröffnung

Ende: 22. Oktober, 12 Uhr Reisesegen, Ausblick, Feedback
Ort: Bad Blankenburg

Mehr Info und Anmeldung:  info@kaleb.de

24.10.2023 | Pro Life Arena

Leben ab der ersten Sekunde?

Sollte die „Pille danach“ als Abtreibungsmittel angesehen werden?
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

jugend.alfa-ev.de/pro-life-arena/

03. bis 05.11.2023 | Seminar zur Gewaltfreien Kommunikation mit Sandra Sinder, Systemischer Coach

Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 13:00 Uhr
Ort: Haus Nazareth in Bad Laer
Info und Anmeldung unter: brit@vita-L.de

10.11.2023 | Patin für 9 Monate stellt sich vor 

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21 Uhr 
Ort: Walsroder Str. 110, 29699 Walsrode

brit@vita-L.de

14.11.2023 | WISSENSWERT.LEBENSWERT

Assistierter Suizid

Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

Anmeldung und Info unter: jugend.alfa-ev.de/wissenswert-lebenswert/

18.11.2023 | Patinnenschulung Stuttgart

Beginn: 10:00 Uhr
Ende: 18:00 Uhr
Ort: Danneckerstraße 19 A in 70182 Stuttgart
info@patin-fuer-9-monate.de

21.11.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15:00 Uhr

28.11.2023 | Pro Life Arena

Mein Leben, meine Wahl? Sollte assistierter Suizid legalisiert werden?
Beginn: 20.00 Uhr, Per Zoom

jugend.alfa-ev.de/pro-life-arena/

19.12.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15:00 Uhr

 

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Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
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