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In eigener Sache: ALfA wünscht frohes Pfingstfest

Augsburg (ALfA). Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. wünscht allen Beziehern des ALfA-Newsletters ein frohes Pfingstfest und allen Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft eine „Extraportion“ heiligen Geist.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA wünscht frohes Pfingstfest
Jusos fordern „Recht auf selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch“
EU-Parlament wird Bericht beraten, der Abtreibung als Menschenrecht postuliert
Suizidhilfe: Gesetzentwurf in vereinfachtem Verfahren an Ausschüsse überwiesen
USA: Oberster Gerichtshof will sich mit restriktivem Abtreibungsgesetz befassen
Termine

„Jusos fordern Recht auf selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch“

Berlin (ALfA). Nach Bündnis 90/Die Grünen und der Partei Die Linke haben vergangene Woche auch die Jusos dazu aufgerufen, die §§ 218 und 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. In einem auf ihrer Homepage veröffentlichten Aufruf fordern die Jungsozialisten „die Politik“ auf, „eine Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch in ihren Wahlprogrammen zu verankern (...) und dies nach der Wahl durchzusetzen“.

Außerdem rufen die Jusos „die Medien“ auf, die „aktuelle Situation zum Schwangerschaftsabbruch und die Geschichte des § 218 StGB zu beleuchten“. Weiter heißt es: „Wir unterstützen gerne! Presseinformationen siehe unten“. Dort „empfehlen“ die Jungsozialisten „der Presse“ vier Kontakte: „Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“, den Bundesverband „pro familia“ sowie „Doctors for Choice“ und „Pro Choice Deutschland e.V.“ Alle vier Organisationen zählen zu den Gegendemonstranten beim jährlichen „Marsch für das Leben“ in Berlin.

„Aktivisten*innen und Einzelpersonen“ werden aufgerufen, „deutschlandweit ganzjährig Veranstaltungen zu organisieren“, das Thema „auch sonst in die Öffentlichkeit“ zu bringen, „Social Media Kampagnen“ zu verbreiten und Petitionen zu unterschreiben. Anlass für den Aufruf ist der 150. Jahrestag des 15. Mai 1871, an dem das erste Reichstrafgesetz verabschiedet wurde.

Damals hatte das Deutsche Kaiserreich das Abtreibungsverbot aus dem Allgemeinen Preußischen Landrecht (1794) übernommen. Das war dort in den §§ 10, 11 formuliert. Der genaue Gesetzestext lautete: „§ 10 Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern, schon von der Zeit ihrer Empfängniß. § 11 Wer für schon geborne Kinder zu sorgen schuldig ist, der hat gleiche Pflichten in Ansehung der noch in Mutter Leibe befindlichen.“


EU-Parlament wird Bericht beraten, der Abtreibung als Menschenrecht postuliert

Brüssel (ALfA). Die internationale Abtreibungs-Lobby stehe knapp vor einem großen Erfolg im Europäischen Parlament. Ein Bericht des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matić, der voraussichtlich am 23. Juni im Plenum des Parlaments in Brüssel behandelt werden wird, versuche, Abtreibung zum Menschenrecht zu erklären und die Gewissensfreiheit von Ärzten zu untergraben. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ in ihrer aktuellen Ausgabe (20.5.). Der Bericht sei nach monatelangem Ringen und mehr als 500 Änderungsanträgen im zuständigen „Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter“ vor wenigen Tagen mit 27 gegen sechs Stimmen angenommen worden.

Wie die Zeitung weiter schreibt, umfasse „die sexuelle und reproduktive Gesundheit aller Individuen“ laut dem Bereicht unter anderem das „Recht der freien Definition ihrer eigenen Sexualität, einschließlich ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität und deren Ausdruck, das Recht der freien Auswahl ihrer Sexualpartner“ wie auch der freien Entscheidung, „ob, wann und mit welchen Mitteln sie ein Kind oder mehrere Kinder bekommen“, und das „Recht auf lebenslangen Zugang zu Informationen, Ressourcen, Dienstleistungen und Unterstützung, die notwendig sind, um all dies zu erreichen“. Damit sei nicht nur die Palette der Reproduktionsmedizin gemeint, sondern ausdrücklich auch „sichere und legale Abtreibungsdienste“.

Die so definierten „sexuellen und reproduktiven Rechte“ würden in dem Bericht als Menschenrechte postuliert. Das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben fände dagegen in dem Text keine Erwähnung. Stattdessen behaupte der Bericht, „dass Verstöße gegen die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte Verstöße gegen die Menschenrechte“ darstellten, „insbesondere gegen das Recht auf Leben“.

Wörtlich schreibt die Zeitung: „In dieser Logik wären Abtreibungsbefürworter die wahren Lebensschützer, während Abtreibungsgegner das Recht auf Leben missachteten. Tatsächlich behauptet der Bericht in der Konsequenz dieser Logik, dass Staaten, die Abtreibungen nur unter bestimmten Umständen straffrei stellen, ,Frauen somit zwingen, heimlich abzutreiben, in andere Länder zu reisen oder ihre Schwangerschaft gegen ihren Willen zu Ende zu führen, was eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt darstellt‘. Der Bericht fordere die Mitgliedstaaten der EU darum auf, „alle Hindernisse zu beseitigen, die dem uneingeschränkten Zugang zu diesen Diensten im Wege stehen“. Gemeint seien damit „Gesetze, die Abtreibungen nicht pauschal erlauben, sondern reglementieren“. Auch stelle der Bericht die Gewissensfreiheit von Ärzten in Frage. So heiße es dort, Angehörige der Gesundheitsberufe könnten „die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen verweigern, wenn sie moralische Bedenken haben, zum Beispiel bei der Durchführung von Abtreibungen“. Eine solche Verweigerung aus Gewissensgründen solle – gehe es nach dem Berichterstatter, bald nicht mehr geben: „In Zukunft sollte sie als Verweigerung der medizinischen Versorgung und nicht als sogenannte Verweigerung aus Gewissensgründen behandelt werden“, zitiert das Blatt den Bericht.

Der Beitrag schließt mit den Worten, am 23. Juni werde sich zeigen, „ob eine Mehrheit im Europäischen Parlament diesem radikalen Vorstoß der Abtreibungs-Lobby und ihrer Attacke auf die Meinungs- und Gewissensfreiheit zu folgen gewillt ist“.


Suizidhilfe: Gesetzentwurf in vereinfachtem Verfahren an Ausschüsse überwiesen

Berlin (ALfA). Der Gesetzentwurf einer Gruppe von Parlamentariern um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und Karl Lauterbach (SPD) zur Neuregelung der Suizidhilfe (Bundestagsdrucksache 19/28691) wurde gestern im sogenannten vereinfachten Verfahren, d.h. ohne 1. Lesung im Parlament, an die mitberatenden Fachausschüsse des Parlaments überwiesen. Helling-Plahr, Sitte und Lauterbach hatten den Gesetzentwurf, der „das Recht auf einen selbstbestimmten Tod“ absichern will und klarstellen soll, „dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“ am 29. Januar in der Bundespressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.Der Vorgang muss als Versuch betrachtet werden, noch in dieser Legislaturperiode eine Abstimmung über den Gesetzentwurf zu erzwingen. Bis zur Sommerpause verbleiben den Abgeordneten noch zwei Sitzungswochen im Juni, um Gesetzentwürfe zu beschließen. Dann verfallen sämtliche nicht beschlossenen Entwürfe der sogenannten Diskontinuität.


USA: Oberster Gerichtshof will sich mit restriktivem Abtreibungsgesetz befassen

Washington (ALfA). Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika hat angekündigt, den „Gestational Age Act“ des US-Bundesstaat Mississippi, verfassungsrechtlich prüfen. Das teilte der „Supreme Court“ Anfang der Woche mit. Das Gesetz, das von Abtreibungsbefürwortern gestoppt wurde, verbietet – von wenigen Ausnahmen abgesehen – Abtreibungen ab der 15. Schwangerschaftswoche. Bislang ermöglicht das Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973 den straffreien Zugang zu Abtreibungen bis zu dem Zeitpunkt, da ein ungeborenes Kind auch außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist. Das war nach damaligem medizinischem Kenntnisstand in der 23. bzw. 24. Schwangerschaftswoche der Fall. Sollte der Supreme Court den „Gestational Age Act“ für verfassungskonform erklären, wären Abtreibungen etwa acht Wochen früher verboten, als dies derzeit der Fall ist.Gegen den „Gestational Age Act“ hatte die „Jackson Women's Health Organization“ geklagt. Ein Bundesgericht in Mississippi hatte das Gesetz daraufhin mit einer Einstweiligen Verfügung gestoppt. Später bestätigt ein Berufungsgericht dieses Urteil. Daher kommt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, sich nun mit diesem Gesetz zu befassen, für viele Beobachter überraschend.

Erfreut über die Ankündigung des Supreme Courts zeigte sich die Menschenrechtsorganisation ADF. „Jedes menschliche Leben ist wertvoll, und das Gesetz des Staates Mississippi ist ein vernünftiger Schritt zum Schutz ungeborener Kinder und ihrer Mütter vor den Schäden von Spätabtreibungen“, so ein Sprecher. Jeanne Mancini, die Organisatorin des jährlichen „March for Life“, forderte in einer ersten Reaktion, Bundesstaaten sollten das Recht erhalten, ihre Gesetze in Einklang mit der öffentlichen Meinung zu formulieren. Beim Thema Abtreibung sei menschliche Anteilnahme angebracht, „statt der extremen Politik, die Roe auferlegt hat“.


Termine


12.06.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de

09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de


22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de



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