Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: ALfA zeigt beim „Münchner Marsch für das Leben“ Präsenz


Augsburg (ALfA) 
Am morgigen Samstag (19.3.) findet in München zum zweiten Mal der von dem Münchner Verein „Stimme der Stille“ organisierte „Münchner Marsch für das Leben“ statt.

Die Veranstaltung beginnt um 13.00 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Königsplatz. Die ALfA, die die Anliegen des Veranstalters unterstützt und jedem, dem das möglich ist, eine Teilnahme empfiehlt, wird dort auch mit einem eigenen Stand vertreten sein. Zudem wird die „Jugend für das Leben“ im Vorfeld des Marsches Infomaterial in der Münchner Innenstadt verteilen und dabei versuchen, mit möglichst vielen Menschen über das Lebensrecht ungeborener Kinder ins Gespräch zu kommen.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: ALfA zeigt beim „Münchner Marsch für das Leben“ Präsenz
Welt-Down-Syndrom Tag: ALfA gegen NIPT als Regelleistung im Gesundheitssystem
USA: Idaho verbietet Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche
Übernahme von Narrativ der Abtreibungslobby – Kaminski kritisiert Kirchenpräsidentin Wüst
Termine

 

Welt-Down-Syndrom Tag: ALfA gegen NIPT als Regelleistung im Gesundheitssystem


Augsburg (ALfA) Anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages (21.3.) erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, heute in Augsburg: „Die bevorstehende Aufnahme der seit 2012 als IGel-Leistung erhältlichen nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen bleibt ein Skandal. Keine der kunstvoll gewundenen PR-Girlanden über den vermeintlichen Nutzen der Tests vermag darüber hinwegzutäuschen, dass in der Praxis mit NIPT in aller erster Linie nach Kindern mit Down-Syndrom gefahndet wird und ihre entsprechende ,Markierung‘ in den allermeisten Fällen einem Todesurteil gleichkommt.

Die allein noch ausstehende Einigung der Vertreter der Gesetzlichen Krankenkassen mit den niedergelassenen Ärzten auf eine Abrechnungsziffer ,adelt‘ daher de facto die Selektion von Menschen mit besonderen Merkmalen als eine Tat, welche die Unterstützung der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten verdiene. Wie das mit Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz – ,Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden‘ – in Einklang zu bringen sein soll, dürfte das Geheimnis des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bleiben.

Schon jetzt ist absehbar, dass das Einsatzspektrum von NIPT ausgeweitet werden wird. Dies umso mehr, als die vermeintlich enge Beschränkung auf ,Risikoschwangere‘ keineswegs an klar definierte Risikoprofile gekoppelt wurde. Die Türen für die spätere Ausweitung wurden also bereits jetzt eingebaut. An ,Pfadfindern‘, die – aus welchen Motiven auch immer – schwangeren Frauen und Paaren Wege durch diese Türen zeigen werden, wird auch diesmal kein Mangel herrschen.

Ferner werden mit der Aufnahme von NIPT in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen die nach wie vor nur unzureichend eingelösten Versprechen einer Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie einer ,inklusiven Gesellschaft‘ ad absurdum geführt und durch Schaffung entgegengesetzter Fakten gewissermaßen als ,bloße Rhetorik‘ verhöhnt.“

USA: Idaho verbietet Abtreibungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche


Boise (ALfA) Anfang der Woche hat das Parlament im US-Bundesstaat Idaho ein Gesetz verabschiedet, das vorgeburtliche Kindestötungen nach der sechsten Schwangerschaftswoche verbietet. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Internet-Portal. Demnach stimmten in dem von Republikanern dominierten Repräsentantenhaus 51 Abgeordnete für die Vorlage, 14 votierten dagegen. Der Senat des im Westen der USA gelegenen Bundesstaates hatte dem Gesetz bereits vorher zugestimmt.

Anders als im US-Bundesstaat Texas sieht das Gesetz in Idaho Ausnahmen im Falle einer Abtreibung nach Vergewaltigungen oder Inzest vor. Hiervon betroffene Frauen müssen das Verbrechen allerdings zuvor polizeilich anzeigen und dem Abtreibungsdienstleister einen Nachweis über die Anzeige vorlegen.

Das in Idaho erlassene Gesetz, das wie andere, ähnliche Verordnungen auch als „Herzschlaggesetz“ bezeichnet wird, ermöglicht es jedem Bürger, einen Abtreibungsdienstleister zu verklagen, wenn der Eingriff nach der sechsten Schwangerschaftswoche vorgenommen wird. Im Falle einer erfolgreich zur Anzeige gebrachten Abtreibung zahlt der Staat eine Belohnung von mindestens 20.000 US-Dollar und übernimmt auch die Gerichtskosten. Klagen können auch noch bis zu vier Jahre nach der Tat erhoben werden. Verklagt werden können zudem nicht nur die Abtreibungsdienstleister selbst, sondern auch alle Personen, die in irgendeiner Weise dazu beigetragen haben, dass eine Abtreibung durchgeführt werden konnte.

Dass das Gesetz vorsieht, die Umsetzung in die Hände von Privatpersonen zu legen, stößt nicht nur bei Abtreibungsbefürwortern auf Kritik. Auch Lebensrechtler in den USA haben sich in der Vergangenheit bereits kritisch dazu geäußert. So sei es zwar begrüßenswert die Möglichkeit vorgeburtlicher Kindstötungen einzuschränken. Dieses Ziel dürfe jedoch nicht erreicht werden, indem der Gesetzgeber eine Kultur der Bespitzelung und Denunziation fördere, die ansonsten nur aus autokratischen Ländern bekannt sei. Befürworter halten dem entgegen, dass Gesetze, mit deren Durchführung staatliche Stellen betraut werden, durch Klagen der Abtreibungslobby jahrelang oder gar dauerhaft blockiert würden.

Übernahme von Narrativ der Abtreibungslobby – Kaminski kritisiert Kirchenpräsidentin Wüst


Wetzlar (ALfA) Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, hat Kritik an einer Stellungnahme der evangelischen Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst geäußert, in welcher der Wegfall des Werbeverbots für Abtreibungen begrüßt wird. Gegenüber der evangelischen Nachrichtenagentur „idea“ erklärte Kaminski, die Stellungnahme habe „das Narrativ und das Framing der Abtreibungslobby vollumfänglich übernommen“. Daher seien Richtigstellungen dringend geboten. Wie Kaminski schreibt, war es „nie untersagt, über Abtreibungsmethoden zu informieren. Im Gesetzestext ist an keiner Stelle von einem Informationsverbot die Rede, lediglich von einem Verbot der Werbung für Abtreibung.“

Es lohne sich daher, „sich mit dem Unterschied zwischen Werbung und Information auseinander zu setzen, und zu schauen, welche Form von Werbung bisher per Gerichtsbeschluss untersagt wurde“. „Fachlich und sachlich korrekte Informationen“ müssten „die unschöne Tatsache beinhalten, dass bei einer Abtreibung kein Schwangerschaftsgewebe, sondern ein kleiner Mensch abgesaugt und getötet wird“. Das liege jedoch „nicht im Interesse derjenigen, die diese Dienstleistung anbieten, weswegen beispielsweise auch die von Frau Hänel veröffentlichten ,Informationen‘ völlig zu Recht als Werbung eingestuft“ worden seien.

Ferner müsse auch „über Risiken, Nebenwirkungen und mögliche Komplikationen“ sowie über mögliche „psychische Spätfolgen einer Abtreibung“ informiert werden. Solche Hinweise suche man auf den Internetseiten der Abtreibungspraxen jedoch vergeblich. „Wer eine Dienstleistung dergestalt beschönigt darstellt“, betreibe „keine Information, sondern Werbung“.
Megafon

Termine

19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
19.03.2022 | 2. Münchner Marsch für das Leben

Beginn: 13:00 Uhr
Ort: Königsplatz


Mehr Informationen unter:

www.marschfuersleben.de
24.03.2022 | Wissensprint – In einer Stunde up to date im Lebensschutz
Zoom-Veranstaltung

Thema: #WelcomeBabySocks – Stricken für den Lebensschutz
Referentin: Anna-Lena Stricker

Beginn: 19:30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: assistenz@alfa-ev.de
20. bis 22. Mai | Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle (e.V.)

Mehr Informationen in Kürze
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
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