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In eigener Sache: Änderungen wegen Corona

Augsburg (ALfA). Der Kampf gegen das Corona-Virus hat auch bei der ALfA zu Veränderungen geführt. Das Wichtigste zuerst: Die Telefonberatung ist nicht betroffen und läuft weiter wie gewohnt. Auch die Bundesgeschäftsstelle ist weiterhin besetzt, arbeitet aber mit reduziertem Personal. Alle wichtigen Anfragen werden vom Home-Office aus bearbeitet. Die Bearbeitung von Materialbestellungen kann derzeit etwas dauern. Informationen zu Terminverschiebungen und Absagen von Veranstaltungen finden Sie auf der ALfA-Homepage

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Inhaltsangabe

In eigener Sache: Änderungen wegen Corona
ALfA weist Forderungen der Abtreibungslobby in der Corona-Krise zurück
Abtreibungslobbyisten veröffentlichen „Offenen Brief“
BVL: „An Zynismus kaum zu überbieten“ – CDL: Abtreibung zu 79 Prozent in Praxen
Bundesfamilienministerin Giffey verkündet Ausnahmeregelung

ALfA weist Forderungen der Abtreibungslobby
in der Corona-Krise zurück

Augsburg (ALfA). Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, hat Forderungen der Abtreibungslobby, denen zufolge sichergestellt werden müsse, dass ungewollt Schwangere auch in der Corona-Krise abtreiben könnten, als „pervers“ zurückgewiesen.

In Augsburg erklärte Kaminski gestern: „Während das deutsche Gesundheitssystem derzeit alles tut, um sich gegen den Anstieg der Neuinfektionen mit dem Erreger SARS-CoV-2 zu wappnen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, möglichst viele Leben zu retten, sorgen sich die Abtreibungslobby und ihre Galionsfigur Kristina Hänel darum, wie den bereits zu beklagenden und zu erwartenden Todesfällen zusätzliche hinzugefügt werden können.“

„Es kann nicht sein, dass Kliniken und Krankenhäusern der vorgeburtlichen Kindstötung in der jetzigen Krise unvermindert Aufmerksamkeit schulden sollten. Niemand kommt heute wie die Jungfrau zum Kinde. Eine normal verlaufende Schwangerschaft ist daher niemals ein ,Notfall‘, selbst dann nicht, wenn die Eltern des Kindes sie nicht beabsichtigt haben. Die Forderung, Frauen müssten ihre Schwangerschaft auch allein zu Hause mittels Abtreibungspille beenden dürfen, zeigt zudem, dass es nicht um die Gesundheit dieser Frauen geht“, so Kaminski weiter. Die Abtreibungspille werde oft als psychisch sehr belastend erlebt und könne neben Übelkeit und Schmerzen auch starke Blutungen sowie im schlimmsten Fall – wenn das ungeborene Kind nicht vollständig abgetrieben wird – schwere Infektionen verursachen. Aus gutem Grund lehnten daher Frauenärzte medikamentöse Do-It-Yourself-Abtreibungen ab.

Kaminski: „Dass in Zeiten, in denen das Gesundheitssystem um das Leben besonders gefährdeter Personen ringt, vorgeburtliche Kindstötungen künftig Priorität genießen sollen, zeigt, wessen Geistes Kind diejenigen sind, die solche Forderungen erheben. Während das Parlament Sondersitzungen einberuft und Milliarden Euro freigibt, um Kliniken und Krankenhäuser zu befähigen, die Kapazitäten der Intensivmedizin hochzufahren, damit das Gesundheitssystem notfalls auch einem Ansturm standhält, sorgen sich Abtreibungslobbyisten in Deutschland darum, wie Abtreibungsärzte ihrem tödlichen Geschäft auch in der Corona-Krise ohne finanzielle Einbußen weiter nachgehen können. Dafür gibt es nur ein Wort: Pervers.“


Kaminski/Archiv



Abtreibungslobbyisten veröffentlichen „Offenen Brief“

Berlin (ALfA). Die deutschen Organisationen „Doctors for Choice“ (Choice, engl. für Wahl), „Pro Choice Deutschland“, „Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft“ und „Pro Familia“ haben in einem Offenen Brief an die Bundes- und Landesregierungen appelliert, die Hürden für Abtreibungen zu senken. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“.

Wie es in dem Schreiben heißt, erschwerten die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und die Auslastung der Krankenhäuser es Frauen, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit eine Abtreibung durchführen zu lassen. Zudem rechnen die Unterzeichner als Folge der Corona-Ausgangsbeschränkungen mit einer Zunahme von ungewollten Schwangerschaften durch Vergewaltigungen. Dies zeigten Erfahrungen aus China.

In dem Briefe werden die Bundes- und Landesregierungen aufgefordert, Frauen vor einer Abtreibung Telefon- und Videoberatungen zu ermöglichen. Sei das nicht möglich, müssten die „Pflichtberatungen und die Wartefrist ausgesetzt werden“. Laut den gesetzlichen Bestimmungen müssen zwischen der Beratung und einer Abtreibung mindestens drei Tage liegen. Ferner fordern die Unterzeichner, die vorgeburtlichen Kindstötungen sollten „als notwendige medizinischen Leistung“ anerkannt werden. Solche übernimmt die Krankenkasse.


BVL: „An Zynismus kaum zu überbieten“ – CDL:
Abtreibung zu 79 Prozent in Praxen

Berlin (ALfA). Heftige Kritik an dem Schreiben der Abtreibungslobby hat auch der Bundesverbands Lebensrecht (BVL) geübt. Dessen Vorsitzende, Alexandra Maria Linder, erklärte in Berlin: „Eine Pandemie auszunutzen, um seine Ideologie voranzutreiben, ist an Zynismus kaum zu überbieten.“ Durch den Verzicht auf eine echte Beratung würden Frauen mit ihren wirklichen Problemen im Stich gelassen und ihre physische und psychische Gesundheit aufs Spiel gesetzt.

Frauenfeindlich sei auch, darauf hinzuweisen, dass die häusliche Gewalt angesichts der Ausgangsbeschränkungen steigen werde und man daher Abtreibungen erleichtern müsse. Linder: „Danach schickt man die Frauen wieder nach Hause in dieselbe Gewaltsituation, bis sie zur nächsten Abtreibung kommen.“ Linder nannte es „unfassbar“, dass niemand wissen wolle, warum diese Vereine den Frauen nicht helfen und ihre Lebenssituation verbessern wollten.

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, wies daraufhin, dass ohnehin nur 18 Prozent der Abtreibungen in Kliniken und Krankenhäusern erfolgten und 79 Prozent „ambulant bei (Frauen-)Ärzten“.„Das Vorpreschen der Abtreibungsanbietern, -ärzten und auch Pro Familia“ zeige, „dass hier auch wirtschaftliche Interessen eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Denn die an diesem Bündnis Beteiligten profitieren mit ihren umfangreichen täglichen Abtreibungs- und Beratungsangeboten maßgeblich von den über 42 Millionen Euro jährlich, die der Staat für die Übernahme der Abtreibungskosten aufwendet“, so Löhr weiter. Offensichtlich fürchte man nun finanzielle Einbußen.


Bundesfamilienministerin Giffey verkündet Ausnahmeregelung

Berlin (ALfA). Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat verkündet, dass Schwangerschaftskonfliktberatung in Zeiten der Corona-Virus-Pandemie auch online und per Telefon möglich seien. Das berichtet das Online-Portal der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“. Eine Beratungsbescheinigung zur Fristwahrung könne per E-Mail oder per Post versendet werden, ein persönliches Erscheinen der Schwangeren bei einer Beratungsstelle sei nicht erforderlich. Darauf habe sie sich mit den Gleichstellungs- und Frauenministern der Länder geeinigt, erklärte Giffey auf ihrer Facebook-Seite.

Angesichts des Corona-Virus gelte es, „dem berechtigten Schutzinteresse der Beratungsfachkräfte Rechnung zu tragen“. Zugleich dürfe man schwangere Frauen in Not- und Konfliktsituationen nicht alleine lassen. In ihrem Ministerium seien in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und deren Trägern eingegangen, die wissen wollten, „wie sie in der gegenwärtigen Situation, in der persönliche Kontakte auf ein Minimum reduziert werden sollen und müssen, eine Schwangerschaftskonfliktberatung mit einer ratsuchenden schwangeren Frau gesetzeskonform durchführen können“, begründete Griffey die Entscheidung.










Giffey/Bundesregierung/Jesco Denzel


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