Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Angebot der „Jugend für das Leben“ zum „Marsch für das Leben“ in Köln & Berlin!


Augsburg (ALfA) 
ALfA und die „Jugend für das Leben“ bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein tolles Rahmenprogramm anlässlich des „Marsches für das Leben“ am 16. September in Köln und Berlin an.

Berlin – Pro Life Weekend

In Deutschlands Hauptstadt erwartet die jungen Erwachsenen ein großartiges Pro Life Wochenende vom 15.-17.09.23. Das Highlight wird selbstverständlich der „Marsch für das Leben“ sein. Hier werden wir uns in der Öffentlichkeit für das Leben einsetzen. Zusätzlich wartet rund um dieses Highlight ein spannendes Rahmenprogramm auf die Teilnehmer. Wir werden in einer tollen Unterkunft übernachten und erhalten durch Journalisten einen exklusiven Einblick in die mediale Welt rund um das Thema Lebensrecht. Abschließend lassen wir den Tag in Berliner Bars ausklingen. Wir verbringen eine unvergessliche Zeit voller Gemeinschaft und Freude und gehen für das Leben auf die Straße.

Köln – Pro Life Get Together

In Köln ermöglichen wir den Teilnehmern am 16. September ein professionelles Kommunikationstraining, bei dem wir die jungen Erwachsenen für das Thema Lebensrecht rhetorisch fit machen. Nach einem gemeinsamen Mittagessen gehen wir gemeinsam zum Marsch und geben den Ungeborenen unsere Stimme. Außerdem verteilen wir u.a. unsere Rosen mit Pro Life Botschaft, um die Herzen der Menschen für Schwangere und das Leben zu gewinnen. Abschließendes Highlight ist unsere Pro Life Party, auf der wir das Leben feiern.

Diese Informationen (einschließlich des Flyers) dürfen gerne an interessierte Jugendliche und junge Erwachsene weitergeleitet werden. Oder verweisen Sie auf unsere Homepage, die weitere Informationen beinhaltet. https://jugend.alfa-ev.de/

Hier auch ein eindrucksvoller Einblick der Jugend für das Leben: https://www.youtube.com/watch?v=URuGUIhsJCA

Mehr noch: Fahrkosten zum „Marsch für das Leben“ können für junge Teilnehmer durch die Aktion „geh du für mich“ subventioniert werden. Mit diesen Informationen verabschiedet sich die Redaktion des ALfA-Newsletters in den Urlaub. Weiter geht es hier am 7. September. Die Redaktion bedankt sich bei allen Abonnenten des Newsletters für ihre Treue und wünscht allen Urlaubern gute Erholung.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Angebot der „Jugend für das Leben“ zum „Marsch für das Leben“ in Köln & Berlin!
USA: Neuer Teilerfolg im Tauziehen um Abtreibungspille
Indien: Gericht verbietet Teenager Spätabtreibung
Xenotransplantation: US-Chirurgen stellen eigenen Rekord ein
Termine

 

USA: Neuer Teilerfolg im Tauziehen um Abtreibungspille


New Orleans (ALfA) In den USA haben Ärztevereinigungen und Lebensrechtler im Kampf gegen die Abtreibungspille „Mifeprex“ erneut einen Teilerfolg erzielt. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. In dem seit Monaten tobenden Rechtsstreit veröffentlichte am Mittwoch (Ortszeit) das US-Berufungsgericht des fünften Bezirks mit Sitz in New Orleans ein mit Spannung erwartetes Urteil. In ihm kommen die drei Richter Jennifer Walker Elrod, James C. Ho und Cory Todd Wilson zu dem Schluss, dass die US-amerikanische Arzneimittelbehörde „Food an Drug Administration“ (FDA) in den Jahren 2016 und 2021 zu Unrecht mehrere wichtige, von ihr selbst zuvor erlassene Schutzmaßnahmen zur Abgabe und zum Gebrauch des Präparats aufgehoben und damit gegen den „Administrative Procedure Act“ (APA) verstoßen habe.

Der APA regelt, wie Verwaltungsbehörden der US-Regierung Vorschriften festlegen können und gewährt den US-Bundesgerichten die Aufsicht über alle Maßnahmen der Behörden. Das 1946 erlassene Verwaltungsverfahrensgesetz wird auch als die „Verfassung“ des US-amerikanischen Verwaltungsrechts bezeichnet. Der ehemalige Senator Patrick A. McCarran (1876–1954), Mitglied der demokratischen Partei, Richter am Obersten Gerichtshofs im US-Bundesstaat Nevada sowie später am US-Supreme Court, bezeichnete das Gesetz einmal als die „Bill of Rights für die Hundertausende von Amerikanern, deren Angelegenheiten von Bundesbehörden kontrolliert und reguliert werden.“ Wörtlich schreiben die Richter gegen Ende ihres 93-seitigen Urteils: „Bei der Lockerung der Sicherheitsbeschränkungen für Mifepriston hat die FDA mehrere wichtige Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Arzneimittels für die Frauen, die es anwenden, nicht berücksichtigt. Dabei wurde die kumulative Wirkung der gleichzeitigen Aufhebung mehrerer wichtiger Schutzmaßnahmen nicht berücksichtigt.“

Zum Hintergrund: 2016 hatte die FDA die im Jahr 2000 erfolgte Zulassung des Präparats für die Durchführung einer vorgeburtlichen Kindstötung von der siebten Schwangerschaftswoche auf die zehnte ausgeweitet und zugleich die Zahl der erforderlichen Arztbesuche von drei auf einen reduziert. Außerdem genehmigte die Behörde die Verschreibung des Präparats durch „Nicht-Ärzte“ und hob die Pflicht zur Berichterstattung über „nicht tödliche Zwischenfälle“ auf. 2021 erlaubte die FDA die Zustellung der Abtreibungspille auf dem Postweg. Anfang 2023 hob sie die verpflichtende persönliche Vorstellung der Schwangeren bei einem Arzt sogar ganz auf.

Die Administration von US-Präsident Biden hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil des „United States Court of Appeals for the Fifth Circuit“, wie das Berufungsgericht eigentlich heißt, einzulegen. So erklärte US-Vizepräsidentin Kamala Harris nach der Veröffentlichung des Urteils: „Die Biden-Adminstration“ werde ihre Bemühungen fortsetzen, „den Zugang zu Abtreibungen zu sichern und die FDA vor den Gerichten zu verteidigen“.

Damit dürfte der Fall erneut beim Obersten Gerichtshof der USA landen. Der hatte Ende April in Rahmen einer Eilentscheidung die bisher erfolgten Urteile aufgehoben und verfügt, dass die Abtreibungspille bis zum Ende des Rechtsstreits zu den derzeit geltenden Bestimmungen verfügbar bleibt. Das Urteil des Berufungsgerichts hat daher vorerst keine unmittelbaren Folgen.

Begonnen hatte das juristische Tauziehen mit dem Urteil eines Bundesrichters aus Texas. Der hatte am Karfreitag dieses Jahres die Aufhebung der Zulassung der Abtreibungspille angeordnet, nachdem mehrere Ärztevereinigungen und einzelne Ärzte, die der Lebensrechtsbewegung nahestehen, Klage erhoben hatten. Das US-Justizministerium hatte daraufhin das zuständige Berufungsgericht angerufen. Das entschied, dass die Abtreibungspille zwar zugelassen bleibe, ordnete aber eine Rückkehr zu den Auflagen an, die die FDA vor 2016 selbst erlassen, in den Folgejahren dann jedoch mehrfach gravierend liberalisiert hatte. Daraufhin rief die Biden-Adminstration den Obersten Gerichtshof an.

Hatten die Richter des Berufungsgerichts, Catharina Hayes, Kurt Engelhardt und Andrew Oldham, damals vor allem zu prüfen, ob der texanische Bundesrichter Matthew Kacsmaryk die für eine Urteilsfindung notwendigen Fakten angemessen berücksichtigt habe, so entschieden ihre Kollegen nun nach Anhörung beider Parteien. Wie die Richter in ihrem Urteil schreiben, erhielten diese je 40 Minuten, um den Richtern ihre jeweilige Position zu erläutern – doppelt so viel wie sonst üblich.

Im Ergebnis kamen Jennifer Walker Elrod, James C. Ho und Cory Todd Wilson jedoch zu demselben Urteil wie ihre Kollegen einige Monate zuvor. Mehr noch: Anders als seine Kollegen Jennifer Walker Elrod und Cory Todd Wilson, plädierte Richter James C. Ho in einem Sondervotum gar für die mögliche Aufhebung der Zulassung der Abtreibungspille. Seiner Ansicht nach ist die Verjährungsfrist für die Anfechtung der Erstzulassung der Abtreibungspille nicht abgelaufen, so dass die Kläger das Recht hätten, auch diese anzufechten.

Die Anwältin der Kläger, Erin Hawley, zeigte sich indes zufrieden mit der Urteilsfindung des Berufungsgerichts. Der „Washington Post“ sagte Hawley: „Der 5. Bezirk hat zu Recht von der FDA verlangt, ihre Aufgabe zu erfüllen und wichtige Schutzmaßnahmen für Frauen und Mädchen wiederherzustellen, einschließlich der Beendigung illegaler Abtreibungen im Versandhandel.“

Indien: Gericht verbietet Teenager Spätabtreibung


Bombay (ALfA) Ein indisches Gericht hat einer 18-jährigen Schwangeren, die Spätabtreibung ihres vorgeburtlichen Kindes verboten. Das berichtet das Internetportal „International Family News“ (IFN). Demnach wiesen die Richter „die Sozialdienste an, Ressourcen für das Mädchen bereitzustellen, darunter spezialisierte Pflegeeinrichtungen, Beratungsdienste und medizinische Hilfe für die Zeit nach der Entbindung. Der Bezirksbeamte der Abteilung für Frauen und Kinderentwicklung wurde angewiesen, das Wohlbefinden des Mädchens regelmäßig zu überwachen. In Indien, das eine höchsten Abtreibungsraten der Welt aufweist, gelten vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche als legal. In einigen Fällen erlauben die Gerichte auch spätere Abtreibungen, etwa wenn die Schwangere vergewaltigt wurde oder das Kind behindert ist. Laut den IFN stammte das Kind aus einer einvernehmlichen Beziehung und war gesund. Die 18-Jährige und ihre Mutter hatten argumentiert, dass die Geburt des Kindes die psychische Gesundheit der Teenager-Mutter beeinträchtigen würde.

Xenotransplantation: US-Chirurgen stellen eigenen Rekord ein


New York (ALfA) Chirurgen am New Yorker Universitätsklinikum Langone Health haben einem Mann, der für hirntot erklärt wurde und künstlich beatmet wird, eine gentechnisch veränderte Schweineniere transplantiert, die auch nach 32 Tagen noch arbeitet. Das berichtet die „Ärztezeitung“ auf ihrem Internetportal unter Berufung auf eine Mitteilung des „NYU Langone Transplant Institute“.

Dies stelle den bisher längsten Zeitraum dar, in dem eine gentechnisch veränderte Schweineniere bei einem Menschen funktioniert hat, und sei der jüngste Schritt auf dem Weg zu einer alternativen, nachhaltigen Versorgung mit Organen für Transplantationen. Die Transplantation erfolgte den Angaben zufolge am 14. Juli unter der Leitung von Dr. Robert Montgomery und Professor H. Leon Pachter und war die fünfte im „NYU Langone Transplant Institute“ vorgenommene Xenotransplantation. Die Studie läuft noch und soll bis Mitte September 2023 fortgesetzt werden. „Diese Arbeit zeigt, dass eine Schweineniere – mit nur einer genetischen Veränderung und ohne experimentelle Medikamente oder Geräte – die Funktion einer menschlichen Niere für mindestens 32 Tage ersetzen kann, ohne dass es zu einer Abstoßung kommt“, wird Montgomery in der Mitteilung zitiert. Montgomery hatte am 25. September 2021 die weltweit erste Transplantation einer genetisch veränderten Schweineniere durchgeführt.

Megafon

Termine

Achtung abgesagt!

01./02.09.2023 | Fachtagung ALfA e.V. und Stiftung für Ökologie und Demokratie e.V.
Der Mensch – ein Auslaufmodel?

Beginn: 18.00Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus in Fulda

Anmeldung und Info unter: stiftung-fuer-oekologie-u-demo@t-online.de

15.09.2023 | Gesprächsabend vom ALfA-Regionalverband Berlin-Brandenburg
Thema: „Guter schneller Tod? Der Suizid und die Kunst, in Würde zu sterben“

Beginn: 17.30 Uhr
Ende: 18.45 Uhr
Ort: Berlin, Sankt-Clemens-Kirche, Stresemannstraße 66

Anmeldung bis zum 10. September und Info unter: berlin@alfa-ev.de

15. bis 17.09.2023 | Pro Life Weekend
Rahmenprogramm und Unterkunft mit der Jugend für das Leben!

Ort: Berlin

Weitere Informationen: kontakt@jugendfuerdasleben.de und
jugend.alfa-ev.de
15.09.2023 | Fachtagung Bundesverband Lebensrecht (BVL)

Beginn: 13.00 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Berlin, Hotel Mövenpick

Anmeldung und Info unter:
berlin@bv-lebensrecht.de
16.09.2023 | Marsch für das Leben
Der Marsch für das Leben zum ersten Mal in zwei Städten!

Beginn: 13:00 Uhr ab Brandenburger Tor in Berlin und ab Roncalliplatz in Köln
Ort. Berlin und Köln

Mehr Infos unter: www.marsch-fuer-das-leben.de oder berlin@bv-lebensrecht.de

16.09.2023 | Pro Life Get Together & Marsch für das Leben Köln

Mit Rahmenprogram für und von der Jugend für das Leben
Ort: Köln

Weitere Informationen:
kontakt@jugendfuerdasleben.de und
jugend.alfa-ev.de

19.09.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr
29.09 bis 01.10.2023 | Bundesvorstandssitzung ALfA

Beginn: 29. September, ab 17.00 Uhr Check-In, Abendessen um 18.30 Uhr
Ende: 01. Oktober, 12.30 Uhr Mittagessen, Check-Out bis 14 Uhr
Ort: Fulda

09.10.2023 | Patin für 9 Monate stellt sich vor 

Beginn: 19.15 Uhr
Ende: 21.00 Uhr
Ort: Heidelberger Landstraße 107, 64297 Darmstadt
brit@vita-L.de

19.10. bis 22.10.2023ALfA-Kaleb-Kooperationsseminar

Beginn: 19. Oktober, ab 17.00 Uhr Check-In, 18.00 Uhr Abendbrot, 19.00 Uhr Eröffnung
Ende: 22. Oktober, 12.00 Uhr Reisesegen, Ausblick, Feedback
Ort: Bad Blankenburg

Mehr Info und Anmeldung:  info@kaleb.de

17.10.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

03.11. bis 05.11.2023 | Seminar zur Gewaltfreien Kommunikation mit Sandra Sinder, Systemischer Coach

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr
Ort: Haus Nazareth in Bad Laer
Info und Anmeldung unter: brit@vita-L.de

18.11.2023 | Patinnenschulung Stuttgart

Beginn: 10 Uhr
Ende: 18 Uhr
Ort: Danneckerstraße 19 A in 70182 Stuttgart
info@patin-fuer-9-monate.de

21.11.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

19.12.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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