Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Aufruf zum Gebet in den Anliegen des Lebensschutzes


Augsburg (ALfA) Die „Jugend für das Leben“ (JfdL) und die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) haben Lebensrechtler in ganz Deutschland aufgerufen, für die Anliegen des Lebensschutzes zu beten. Gemeinsam laden Sie Lebensrechtler ein, an jedem Abend im Dezember um 20.00 Uhr ein „Vater unser“ zu beten und für eine Stunde eine brennende Kerze in Fenster zu stellen.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Aufruf zum Gebet in den Anliegen des Lebensschutzes
Ampel legt Koalitionsvertrag vor – Streichung des § 219a StGB u.v.m.
Kaminski: Die Schwächsten haben in der Ampelkoalition keinen Anwalt
Ampelvertrag: BVL spricht von „ethischem Rückschritt“
ZdK-Präsidentin: „Offene Angebote für den Abbruch“ sollten unterbleiben
CDL wirft Ampelkoalitionären Eintreten für „Kultur des Todes“ vor
Termine

 

Ampel legt Koalitionsvertrag vor – Streichung des § 219a StGB u.v.m.


Berlin (ALfA) Am Mittwoch haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen 177 Seiten umfassenden Entwurf eines Koalitionsvertrags vorgestellt. Der Entwurf trägt den Titel: „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“.

Auf den Seiten 115 und 116 findet sich unter der Überschrift „Reproduktive Selbstbestimmung“ Vereinbarungen, die Lebensrechtlern besonders interessieren dürften. Wir dokumentieren daher die zwischen den Ampelparteien verhandelten Vereinbarungen nachfolgend ungekürzt und im Wortlaut:

„Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen. Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein. Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.

Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen. Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.

Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen. Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ zu.

Wir setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“

Kaminski: Die Schwächsten haben in der Ampelkoalition keinen Anwalt


Ausgburg (ALfA) Zu dem von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag nahm die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, am Donnerstag in Augsburg in Form einer Pressemitteilung Stellung. Wir dokumentieren diese nachfolgend im Wortlaut:

„Deutschland ist auf dem Weg in den Unrechtsstaat. Traurig, aber wahr. Anders lässt sich das für Lebensrechtler zentrale Kapitel ,Reproduktive Selbstbestimmung‘ (S. 115f) in dem gestern von den Ampelparteien vorgelegten Koalitionsvertrag bedauerlicherweise nicht zusammenfassen.

Die dort zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabredete Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 219a) etikettiert vorgeburtliche Kindstötungen zu einem normalen Mittel der Geburtenregelung um und versieht sie mit einem Schutzanstrich, der den Anschein der Legalität erwecken soll. Denn klar ist: Ein Akt, für den ge- und der beworben werden darf, kann unmöglich zugleich noch länger ein rechtswidriger sein. In Kombination mit der beabsichtigten Prüfung einer Regulierung vorgeburtlicher Kindstötungen außerhalb des Strafgesetzesbuch stellt das Vorhaben daher einen brutalen Angriff auf das in Artikel 2 Absatz 2 verbürgte ,Recht auf Leben‘ dar. Wenn es dort heißt: ,Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘ so ist nun klar: Nach Ansicht der Ampelkoalitionäre schließt ,jeder‘ offensichtlich nicht länger auch ungeborene Kinder ein. Mehr noch: Durch das geplante gesetzliche Verbot friedlicher Demonstrationen vor Abtreibungseinrichtungen soll Lebensrechtlern nun auch noch die Möglichkeit genommen werden, auf das Unrecht der Tötung unschuldiger und wehrloser Menschen an den Stätten dieses inhumanen Geschehens selbst hinzuweisen.

Bei Licht betrachtet gestehen die Ampelkoalitionäre damit zugleich ein, dass ihnen der Unrechtscharakter ihrer Vorhaben durchaus bewusst ist. Denn wären vorgeburtliche Kindstötungen rechtlich legitim und ethisch über jeden Zweifel erhaben, dann stellten friedliche, angemeldete Demonstration und abweichende Meinungsäußerungen für niemanden ein Problem dar, schon gar keines, dass die Beschneidung weiterer Grundrechte wie das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit erforderlich machte. Strategien, wie sie die Ampelparteien in ihrem Entwurf für einen Koalitionsvertrag verfolgen, kennen Deutsche bisher nur aus Diktaturen.

Damit nicht genug. Mit der geplanten massiven Förderung der Reproduktionsmedizin sowie der vorgesehenen Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft, die ohne ein Schleifen des ohnehin längst löchrig gewordenen Embryonenschutzes bis auf die Fundamente gar nicht möglich sein wird, wird das Kind zu einem x-beliebigen Produkt herabgewürdigt, das sich Erwachsene in welcher Konstellation auch immer zulegen, wann und wie sie wollen, oder auch wieder durch Abtreibung entsorgen, falls sie es sich anders überlegt haben.

Mit der Kostenübernahme für die Präimplantationsdiagnostik und Legalisierung des elektiven Single Embryo Transfer (SET) wird Deutschlands Weg in eine eugenische Gesellschaft sowie in eine menschliche Embryonen verbrauchende Forschung vorgezeichnet.

Es ist überaus bedauerlich, dass die Ampelkoalitionäre offensichtlich der Auffassung sind, ein derart massiver Dehumanisierungsschub lasse sich allen Ernstes noch unter der Überschrift ,Mehr Fortschritt wagen‘ subsumieren. Die Aktion Lebensrecht (ALfA) verspricht den Ampelkoalitionären darum, diesen Weg mit der gebotenen Aufmerksamkeit kritisch zu begleiten und rechtlich überprüfen zu lassen.“

Ampelvertrag: BVL spricht von „ethischem Rückschritt“


Berlin (ALfA) Auch der „Bundesverband Lebensrecht“ (BVL) hat heute zu dem von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Koalitionsvertrag Stellung bezogen. Wir dokumentieren nachfolgend die Stellungnahme der BVL-Vorsitzenden Alexandra Linder ungekürzt und im Wortlaut:

„Der erste Satz des Abschnitts ,Reproduktive Selbstbestimmung‘ klingt verheißungsvoll: ,Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen.‘ Im Text jedoch steht nichts von der Stärkung der Frauen zur Durchsetzung ihres Kinderwunsches gegen den Druck der Männer – dieser Druck ist bei etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Frauen ein wesentlicher Grund für eine Abtreibung.

Nichts steht im Text zum Schutz vorgeburtlicher Mädchen, damit sie nicht wegen Geschlechterdiskriminierung abgetrieben werden. Nichts steht darin zum Schutz vorgeburtlicher Mädchen (und Jungen) davor, wegen einer Behinderung oder Krankheit aussortiert und getötet zu werden. Nichts steht darin von unvollständigen Beratungen, die dazu führen, dass manche Frauen erst vor der Abtreibungseinrichtung erfahren, dass es Alternativen zur Abtreibung und Hilfsangebote gibt – dieses Nothilfeangebot oder friedliche Gebete für Frauen, Kinder und Abtreibungspersonal als ,Gehsteigbelästigung‘ zu bezeichnen, ist böswilliges Negativ-Framing und entmündigt die Frauen, die durchaus selbstbestimmt in der Lage sind, Gesprächs- und Hilfsangebote anzunehmen oder abzulehnen. Nichts steht im Text davon, dass man mit ,telemedizinisch‘ betreuter Beratung und Abtreibung zu Hause Gesundheitsrisiken bewusst in Kauf nimmt (zum Beispiel bei Eileiterschwangerschaft, Rhesusunverträglichkeit, falschen Angaben des Kindesalters etc.) und der Vertuschung von Missbrauch und Abtreibungszwang Vorschub leistet.

Allein wissenschaftlich und medizinisch ist es unhaltbar, Abtreibung als Gesundheitsversorgung und damit Schwangerschaft als Krankheit zu deklarieren, Kinder vor der Geburt zu entmenschlichen und als Gebärmutterinhalt oder Fruchtblase zu bezeichnen – womit Abtreibungsexperten in ihren künftig erlaubten Werbebroschüren seit vielen Jahren illegal die Frauen belügen.

Dieser ethische Rückschritt wurde in keiner Diskussion und auch bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages nicht thematisiert. Kein Wunder: Mit einem solchen ,Fortschritt‘ ist kein Staat zu machen. Die Autoren des Koalitionsvertrages wollen offenbar noch mehr als 100.000 Abtreibungen jährlich. Sie kapitulieren vor echten Herausforderungen und machen sich eine Ideologie zu eigen, die an der Wirklichkeit der Menschen vollkommen vorbeigeht, Frauen künftig noch weniger unterstützt und weitere Millionen Mädchen und Jungen der vorgeburtlichen Tötung preisgibt – gegen alle Vernunft, gegen die Erkenntnisse der Embryologie, gegen die Menschenrechte.“

ZdK-Präsidentin: „Offene Angebote für den Abbruch“ sollten unterbleiben


Berlin (ALfA) Das „Zentralkomitee der deutschen Katholiken“ (ZdK) hat den Koalitionsvertrag der Ampelparteien für deren „Klimakonzept“ und den „Fokus auf Demokratie“ gelobt, aber zugleich Kritik „am mangelnden Schutz der Menschenwürde geübt. In einer Pressemitteilung des ZdK, deren neu gewählte Präsidentin Irme Stetter-Karp sehe zentrale Punkte im Themenfeld „Bioethik und Menschenwürde“ kritisch. So sei die geplante Streichung des § 219a StGB aus Sicht des ZdK keine gute Option, um auf Schwangerschaftskonflikte zu reagieren. „Frauen in Notlagen zu stärken und ihre Selbstbestimmung zu sichern, ist unbedingt richtig“, so Stetter-Karp. „Jedoch sollten offene Angebote für den Abbruch auf ärztlichen Websites unterbleiben. Das ZdK setzt weiter auf die staatlich anerkannte Schwangerenkonfliktberatung, die über die entscheidenden Punkte informiert, jedoch auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes betont.“ Die politisch gefundene Formel, Schwangerschaftsabbruch bleibe verboten, aber straffrei, dürfe nicht aufgeweicht werden. Bedenken äußerte Stetter-Karp auch beim Thema Kinderschutz. Die Prävention gegen sexuelle Gewalt werde zwar für nötig erachtet, jedoch im Koalitionsvertrag nur sehr vage ausformuliert. Die Frage nach einem neuen Gesetz zur Sterbehilfe werde im Vertrag nur angetippt. Dazu habe das ZdK durch seine Erklärung „Selbstbestimmt – mit den Sichtachsen auf das Leben“ am 12. Mai 2021 eine grundlegende Stellungnahme vorgelegt. „Wir bieten unsere Expertise in dieser Frage an“, so Stetter-Karp.

CDL wirft Ampelkoalitionären Eintreten für „Kultur des Todes“ vor


Nordwalde (ALfA) Laut den „Christdemokraten für das Leben“ (CdL) geben die Vereinbarungen der Ampelkoalitionäre einen „bitteren Vorgeschmack“ auf das, was in Bezug auf den Lebensschutz in Deutschland in den kommenden Jahren zu erwarten sei, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung der CDL-Bundesvorsitzenden Susanne Wenzel. Die im Kapitel „Reproduktive Selbstbestimmung“ festgehaltenen Vorhaben würden „in nahezu allen Punkten“ das „Recht des Stärkeren“ über das „Recht des Schwächeren“ stellen.

In der Pressemitteilung spricht Wenzel von einer „Kultur des Todes“, die SPD, Grüne und FDP offenbarten. Zudem seien die Vorhaben „einfallslos und nicht entwicklungsfähig“. Wenzel wörtlich: „Die künftige Regierung unter Olaf Scholz sollte z.B. statt das Werbeverbot für Abtreibungen zu streichen, ein Konzept vorlegen, wie die hohen Abtreibungszahlen endlich spürbar gesenkt werden können.“ Da dies jedoch Mühe mache und Geld koste, werde die Tötung von Kindern im Mutterleib zur „normalen“ Gesundheitsversorgung auf Versichertenkosten umdefiniert. Die CDL kritisiert ferner die Pläne der Ampelkoalitionäre zur Legalisierung der Leihmutterschaft. Es sei „befremdlich“, dass die Koalition die „Ausbeutung und Benutzung des Körpers von Frauen als Gebärmaschinen“ einführen wolle. Leihmutterschaft habe mit „reproduktiver Selbstbestimmung“ nichts gemein. „Völlig unabhängig von den Motiven ist Leihmutterschaft immer und ausnahmslos eine Ausbeutung der Frau und der reproduktiven Funktionen ihres Körpers.“ Frauen und Kinder seien keine Vertragsobjekte und könnten daher weder gespendet, verschenkt noch verkauft werden.
Megafon

Termine

25.11.2021 | Wissenssprint

Ort: Online
Thema: Menschenrechte – war da was?
Referentin: Cornelia Kaminski
Beginn: 19:30 Uhr
Anmeldung erforderlich

Interessierte wenden sich bitte zuvor per Mail an: assistenz@alfa-ev.de
19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
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Telefon: 0821-512031 
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