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In eigener Sache: Ausbildung neuer vitaL-Beraterinnen hat begonnen

Augsburg (ALfA). Hoch motiviert haben sich am Mittwoch neun Damen per Videokonferenz getroffen, um die Ausbildung zur vitaL-Beraterin zu beginnen. Den Auftakt an diesem Abend machte nach einer Einführung und Begrüßung durch die Vorsitzende und Gründerin von vitaL, Alexandra Linder, ein Vortrag von Monika Friederich, in dem sie auf anschauliche Weise erläuterte, was auf die Beraterinnen zukommt und wie sie sich auf die Gespräche mit den ratsuchenden Schwangeren vorbereiten können.

Schon an diesem Wochenende geht es weiter: das Seminar in gewaltfreier Kommunikation, geleitet von Sandra Sinder, findet jeweils Freitagnachmittag und Samstag in mehrstündigen Online-Konferenzen statt. Es ist zwar schade, dass die neuen Beraterinnen sich nicht persönlich kennen lernen können, aber wir sind froh und dankbar, dass dank der Technik diese digitale Form der Ausbildung möglich ist. Die gesamte Ausbildung erstreckt sich über mehrere Monate, wir hoffen, dass in dieser Zeit auch noch Präsenzseminare zum Kennenlernen und persönlichen Austausch möglich sein werden.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Ausbildung neuer vitaL-Beraterinnen hat begonnen
Suizidhilfe: ALfA empört über Vorstoß protestantischer Theologen
DBK und EKD weisen Forderung nach Suizidhilfe in kirchlichen Einrichtungen zurück
EWTN zeigt heute „Unplanned“: Deutsche Synchronfassung bricht Rekorde
US-Supreme Court hebt Entscheidung zum Versand der Abtreibungspille auf
Termine

Suizidhilfe: ALfA empört über Vorstoß protestantischer Theologen

Zu Presseberichten über die Forderung hochrangiger Amtsträger der evangelischen Kirche in Deutschland, kirchliche Einrichtungen sollten künftig auch Suizide in ihren Einrichtungen zulassen und begleiten, erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski: 

Augsburg (ALfA). „Als überparteiliche und überkonfessionelle Lebensschutzorganisation mit protestantischen Wurzeln ist die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. verstört und empört über die jüngste Forderung des Vorsitzenden der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), Reiner Anselm, und des Präsidenten des evangelischen Wohlfahrtsverbands Diakonie, Ulrich Lilie. Sollten EKD und Diakonie tatsächlich begleitete Suizide in von ihnen betriebenen Einrichtungen ,anbieten oder zumindest zulassen‘, betrieben sie de facto das Geschäft der right-to-die-societies wie des Vereins ,Sterbehilfe Deutschland‘ und der ,Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben‘. Das kann unmöglich Ziel der EKD sein. Kirchen sollten Besseres zu tun haben, als Suizidhelfern Konkurrenz machen zu wollen.

Die ALfA teilt wie andere Lebensrechtler auch den Ansatz, gemäß dem das Urteil über Suizidwillige Gott zu überlassen ist, der allein auf den Grund der menschlichen Herzen blicken kann. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass Suizide in kirchlichen Einrichtungen willkommen geheißen und begleitet werden sollten – im Gegenteil. Wer Suizide auch „nur“ toleriert, bestätigt damit das Urteil, das der Suizident über sein Leben fällt. Ob man sich dessen bewusst ist oder nicht: Suizidhilfe anbieten bedeutet Akzeptanz der subjektiven Sicht des Selbstmordwilligen, der seine aktuelle Lebenssituation für lebensunwert hält.

Aus Sicht der ALfA ignoriert der Vorstoß der evangelischen Amtsträger zudem zahlreiche wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse der in der Suizidforschung und -prävention tätigen Mediziner und Forscher. Demnach ist Suizidalität nicht nur heilbar, sondern auch hochgradig ansteckend. Es wäre völlig absurd, wenn die Evangelische Kirche – wie etwa an Weihnachten geschehen – Gottesdienste untersagt, um mit einfachen Mitteln zu verhindernde Ansteckungen mit dem Virus SARS-CoV-2 in ihren Kirchen völlig auszuschließen, sich aber bereitfände, das Suizid-Virus in ihren Einrichtungen durch – ganz anrührend und herzerwärmend – gestaltete Lebensabschiedsfeiern zu verbreiten.

Fakt ist: Suizidale brauchen Hilfe. Alle Anstrengungen müssen sich ausschließlich darauf richten, diese so professionell wie rechtzeitig bereitzustellen und die Lebenssituation der Suizidwilligen zu verbessern. Eine Akzeptanz oder gar Begleitung von Suiziden in kirchlichen Einrichtungen erweist nicht nur suizidalen Menschen einen Bärendienst, sondern macht auch den Suizid salonfähig und begünstigt darüber hinaus schwerwiegende seelische Verletzungen von Mitbewohnern, Angehörigen und Bekannten.“


DBK und EKD weisen Forderung nach Suizidhilfe in kirchlichen Einrichtungen zurück

Frankfurt (ALfA). Mit einem ganzseitigen Beitrag in der „F.A.Z.“ haben der Vorsitzende der Kammer für öffentliche Verantwortung der EKD, Reiner Anselm und der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbands Diakonie, Ulrich Lilie, am 11. Januar für Aufsehen gesorgt. Unter der Überschrift „Den assistierten professionellen Suizid ermöglichen“ fordern die Autoren, Suizidwilligen „abgesicherte Möglichkeiten eines assistieren Suizids“ in kirchlichen Häusern „anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten“. Statt „Suizidwillige dazu zu zwingen, sich auf die Suche nach (...) Organisationen zu machen, dürfte es sehr viel eher Ausdruck verantwortlichen Handelns sein, entsprechende Möglichkeiten durch besonders qualifizierte interdisziplinäre Teams in den Einrichtungen zuzulassen und dabei das familiäre Umfeld einzubeziehen.“ Weiter heißt es: „Sichere Orte“ wären „kirchliche Einrichtungen nicht deswegen, weil sie bestmögliche Palliativversorgung gewährleisten und Sterben zulassen, sich aber dem Suizid verweigern, sondern weil sie einem Sterbewilligen unter kontrollierten und verantworteten Rahmenbedingungen in einem aus dem christlichen Glauben entspringenden Respekt vor der Selbstbestimmung Beratung, Unterstützung und Begleitung anbieten.“

Der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Matthias Kopp, wies das zurück. Die Ermöglichung assistierter Suizide sei die falsche Antwort auf die Situation von Menschen mit Suizidwünschen. „Nicht die Hilfestellung zum Suizid, sondern die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven ist in diesen Situationen geboten. Den subtilen Druck, dem assistierten Suizid zuzustimmen, um am Ende des Lebens anderen nicht zur Last zu fallen, halten wir für eine große Gefahr. Wir glauben, dass dieser Druck sich von Kranken und Sterbenden nicht mehr fernhalten ließe, wenn der assistierte Suizid zu einem Normalmodell des Sterbens würde, das bis in kirchliche Einrichtungen hinein Anwendung fände.“ Kirchliche und caritativen Einrichtungen hätten sich der Förderung des Lebens verschrieben. „Das Ermöglichen von Angeboten des assistierten Suizids wäre mit diesem Wesenskern nicht vereinbar“, so Kopp.

Caritas-Präsident Peter Neher sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), „in katholischen Einrichtungen kann es kein solches Angebot geben“. Auch die EKD selbst ging auf Distanz. „Jede organisierte Hilfe zum Suizid, die dazu beiträgt, dass die Selbsttötung zur Option neben anderen wird, lehnt die Evangelische Kirche in Deutschland ausdrücklich ab“, zitiert KNA einen Sprecher.

Kritik hagelt es von Lebensrechtlern. Die Vorsitzende des „Bundesverbands Lebensrecht“, Alexandra Linder, nannte den Vorstoß „menschenverachtend“. „Menschen in seelischer Not, die gemäß der Suizidforschung durch Schmerzen, fehlenden Beistand und vieles mehr nachweislich überwiegend fremdbestimmt sind, wenn sie über Suizid nachdenken, benötigten einen „Rettungsanker“, aber „keine kirchliche Einrichtung, die ihnen den Schierlingsbecher reicht“.

Die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“, Cornelia Kaminski, erklärte: „Eine Akzeptanz oder gar Begleitung von Suiziden in kirchlichen Einrichtungen“ erweise suizidalen Menschen einen „Bärendienst“, mache „Suizid salonfähig“ und begünstige „schwerwiegende seelische Verletzungen von Mitbewohnern, Angehörigen und Bekannten“.

Der Vorsitzende der „Ärzte für das Leben“, Paul Cullen, sagte, „Ärzte müssen immer auf der Seite des Lebens stehen“. Es dürfe keine Interaktion zwischen Arzt und Patient „mit dem Ziel geben, dass der Patient hinterher tot ist“. Aufgabe von Ärzten sei es, „Patienten auch in sehr schweren Situationen beizustehen. Keinesfalls dürfen wir vor dieser Aufgabe kapitulieren und versuchen, das Leid zu beenden, indem wir den Leidenden beseitigen.“ Dies führe in die „Barbarei“.


EWTN zeigt heute „Unplanned“: Deutsche Synchronfassung bricht Rekorde

Aßlar/Köln (ALfA). TV-Premiere: Ab 22 Uhr strahlt der katholische TV-Sender EWTN heute erstmals die Synchronfassung des US-amerikanischen Filmdramas „Unplanned“ (dt.: Ungeplannt) im deutschsprachigen Fernsehen aus. Die von der Stiftung „Ja zum Leben“ finanzierte deutsche Synchronfassung ist der mit großem Abstand bestverkaufte Film des Jahres 2020 im christlichen Bereich in Deutschland. Das teilte der Vertreiber des Films, der evangelikale Verlag, Gerth Medien, der Evangelischen Nachrichtenagentur „idea“ jetzt auf Anfrage mit.

Der Spielfilm erzählt die wahre Lebensgeschichte der US-Amerikanerin Abby Johnson, die acht Jahre lang eine „Planned Parenthood“-Abtreibungsklinik im US-Bundesstaat Texas leitete. Nachdem sie selbst bei einer vorgeburtlichen Kindstötung assistierte und über den Monitor des Ultraschallgeräts den Überlebenskampf des ungeborenen Kindes mitverfolgte, wandelt sich Abby Johnson zu einer überzeugten Lebensrechtlerin. Längst zählt Johnson, die mittlerweile zum katholischen Glauben konvertierte, zu den einflussreichsten Menschenrechtsaktivistinnen der USA.

Die deutsche Synchronfassung des Films war erst am 3. September vergangenen Jahres in Fulda uraufgeführt worden und ist als DVD und Blu-ray auf Deutsch im Handel seit dem 16. Oktober 2020 erhältlich. Wie „idea“ unter Berufung auf den Produktmanager Jörg Schwehn berichtet, liege die Zahl der in Deutschland verkauften DVD und Blue-ray Discs „deutlich im fünfstelligen Bereich“. Christen bestellten teilweise zehn Exemplare, um sie an andere weiterzugeben. Auch im säkularen Bereich verkaufe sich der Film „sensationell gut“. „Wir sind begeistert. Das haben wir so nicht erwartet“, zitiert „idea“ Schwehn.


US-Supreme Court hebt Entscheidung zum Versand der Abtreibungspille auf

Washington (ALfA). Frauen, die eine vorgeburtliche Kindstötung mit der Abtreibungspille planen, müssen das Präparat persönlich in einer Praxis oder Klinik abholen. Das entschied Agenturberichten zufolge am Dienstag der US-Supreme Court mit sechs gegen drei Richterstimmen. Der Oberste Gerichtshof der USA hob damit die Entscheidung eines US-Bezirksrichters wieder auf, der eine entsprechende Anordnung der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA im Juli 2020 mit Hinweis auf die SARS-CoV-2-Pandemie ausgesetzt hatte.


Termine


17.04.2021 | BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben und Fotoausstellung der Jugend für das Leben

Ort: Augsburg
Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de und jugend.alfa-ev.de


Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031       
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