Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Bundesdelegiertenversammlung – ALfA wählt turnusgemäß einen neuen Vorstand


Augsburg (ALfA)
An diesem Wochenende treffen sich die Delegierten der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. zu ihrer jährlich stattfindenden Bundesdelegiertenversammlung in Fulda. Neben der Befassung mit Vereinsinterna, zu denen diesmal auch die Wahl eines neuen Vorstands gehört, nutzen die Delegierten die Tagung regelmäßig auch, um sich selbst weiterzubilden. In diesem Jahr steht der gemeinsam mit den getrennt tagenden „Ärzten für das Leben“ veranstaltete Fortbildungsteil, der aus Vorträgen und Workshops besteht, unter der Überschrift: „Alarmstufe rot: Lebensrecht unter Ampel?“

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Bundesdelegiertenversammlung – ALfA wählt turnusgemäß einen neuen Vorstand
Sachlich und ernsthaft: Bundestag debattiert gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe
§ 219a StGB: Mehrheit der Sachverständigen für Streichung
USA: Oklahoma will Abtreibungen fast vollständig verbieten
Termine

 

Sachlich und ernsthaft: Bundestag debattiert gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe


Berlin (ALfA) Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch in einer sehr sachlich und ernsthaft geführten Orientierungsdebatte über Möglichkeiten der gesetzlichen Neuregelung der Beihilfe zum Suizid beraten. Nötig ist eine solche Regelung, weil das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung gekippt und verfügt hatte, dass Menschen ein Recht hätten, den Zeitpunkt ihres Sterbens selbst zu wählen und sich zu diesem Zweck auch der Unterstützung Dritter bedienen dürften.

Eine Gruppe von Abgeordneten hat bereits einen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 20/904) vorgelegt. Der sieht vor, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ grundsätzlich strafbar sein soll. Nicht rechtswidrig soll jedoch die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn die suizidwillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist, sich mindestens zweimal von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat. Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung soll verboten, sachliche Informationen von Ärzten hingegen erlaubt sein. Auch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Anwendung eines tödlich wirkenden Mittels als betäubungsmittelrechtlich begründet anzuerkennen. Diskutiert wurde auch über weitere Gruppenanträge, die aber noch nicht Bundestag eingebracht wurden und daher auch keine Drucksachennummer tragen.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe sagte, es sei ihm noch nie so schwergefallen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu akzeptieren. „Sie zwingt mich, an einer Regelung mitzuwirken, die ich aus Gewissengründen grundsätzlich ablehnen muss.“ Nicht, dass er nicht verstehen können, wenn Menschen sich das Leben nehmen wollen, aber er wolle einfach nicht, dass es eine Regelung gibt, die die Beihilfe zur Selbsttötung „sozusagen als therapeutische Alternative“ sehe. Damit sprach der CDU-Politiker aus, was dem Vernehmen nach viele, wenn auch keineswegs alle Parlamentarier bei der ihr auferlegten Aufgabe umtreibt.

Andere betonten dagegen das Selbstbestimmungsrecht, das sich ihrer Ansicht auch auf die Entscheidung erstrecke, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Einigkeit bestand zudem darin, eine geeignete Beratungsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen und Suizide wo immer möglich zu verhindern. Manche Redner forderten einen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung. Andere Redner warnten vor den intransparenten Geschäftsinteressen mancher Anbieter professioneller Sterbehilfe.

§ 219a StGB: Mehrheit der Sachverständigen für Streichung


Berlin (ALfA) Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch eine Öffentliche Anhörung zur geplanten Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch durchgeführt. In der rund zwei Stunden dauernden Anhörung sprach sich eine Mehrheit der geladenen Sachverständigen erwartungsgemäß für die von der Bundesregierung gewünschte Streichung des § 219a aus.
Die Öffentliche Anhörung wurde zeitversetzt am Donnerstag, dem 19. Mai 2022, 15:00 Uhr, im Parlamentsfernsehen ausgestrahlt und kann seitdem in der Mediathek des Deutschen Bundestages angesehen werden.

USA: Oklahoma will Abtreibungen fast vollständig verbieten


Oklahoma City (ALfA) Der im Mittleren Westen der Vereinigten Staaten von Amerika gelegene Bundesstaat Oklahoma steht kurz davor, das bis dato restriktivste Abtreibungsgesetz der USA in Kraft zu setzen. Am Donnerstag stimmte eine überwältigende Mehrheit der Abgeordneten des Repräsentantenhauses für einen Gesetzesentwurf, der vorgeburtliche Kindstötungen ab dem Zeitpunkt der Befruchtung verbieten würde. 73 Abgeordnete der von den Republikanern dominierten Parlamentskammer stimmten dafür, nur 13 votierten dagegen. Um in Kraft treten zu können, benötigt das Gesetz nun nur noch die Unterschrift von Oklahomas Gouverneur Kevin Stitt.

Dass Stitt das Gesetz unterzeichnen wird, gilt als sicher. In der Vergangenheit hatte der republikanische Gouverneur bereits erklärt, Oklahoma zum Bundesstaat mit dem striktesten Abtreibungsgesetz machen zu wollen. Und auch am Donnerstag erklärte er: „Es kann nichts Höheres oder Bedeutsameres geben, als unschuldiges, ungeborenes Leben zu verteidigen.“ Der Gesetzesentwurf erlaubt vorgeburtliche Kindstötungen nur noch in Fällen von Vergewaltigung und Inzest. Und auch dies nur, wenn die Vergehen bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurden.

Oklahoma gehört zu einer ganzen Reihe von Staaten, die in Erwartung eines neuen Grundsatzurteils des Obersten Gerichtshofs der USA, ihre eigenen Gesetze verschärften. Derzeit sind Abtreibungen in den USA noch bis zur Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibs erlaubt, also in etwa bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Die Regelung geht zurück auf das umstrittene Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ aus dem Jahr 1973. Erwartet wird, dass der Oberste Gerichtshof diese Entscheidung kippen und die gesetzliche Regelung von Abtreibungen den Bundesstaaten überlassen wird.

Aber selbst wenn der US-Supreme Court doch anders entschiede, würde das Gesetz von Oklahoma nach Unterzeichnung durch Gouverneur Stitt in Kraft treten können. Der Grund: Der Gesetzestext erlaubt es Privatpersonen, Klage gegen Abtreibungsanbieter und gegen jeden zu erheben, der dabei hilft, eine Abtreibung durchzuführen. Allein die Schwangeren selbst sind davon ausgenommen und vor Klagen geschützt. Durch diesen juristischen Trick sind die staatlichen Behörden nicht länger für die Umsetzung zuständig. Daher kann das Gesetz auch kaum vor Gericht angefochten werden. Die Konzeption folgt derjenigen, mit dem der Bundesstaat Texas im September 2021 ein ähnlich strikten Abtreibungsgesetz verabschiedet hatte.

Megafon

Termine

14. bis 22.05.2022 | Messe für die Familie (fdf) in Tübingen

ALfA e.V. ist mit einem Stand vertreten
20. bis 22.05.2022 | Bundesdelegiertenversammlung der Aktion Lebensrecht für Alle (e.V.)

Mehr Informationen in Kürze
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Katholikentag in Stuttgart
25. bis 29.05.2022 | ALfA-Stand auf dem Christival in Erfurt
29.05.2022 |  „Marsch fürs Leaba“ in Bregenz

Beginn: Ab 14:00 Uhr

Mehr Infos unter www.plattform-leben-vorarlberg.at
02.06.2022 | Pro Life Arena – Debattierabend (JfdL)

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
02.06.2022 | RV-Stammtisch

Beginn: 20.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: bielefeld@alfa-ev.de
11.06.2022 | Pro Life City Tour Bielefeld (JfdL)

Uhrzeit wird noch bekannt gegeben

Mehr Informationen & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
23.06.2022 | Wissenswert.Lebenswert (JfdL) „Schuleinsatzschulung“

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
25.06.2022 | Pro Life City Tour Augsburg (JfdL)

Uhrzeit wird noch bekannt gegeben

Mehr Informationen & Anmeldung unter: jugendfuerdasleben.de
25.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
07.07.2022 | Pro Life Arena – Debattierabend (JfdL)

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 20.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
22. bis 24.07.2022 | Pro Life Weekend Passau (JfdL)

Save the date

Anmeldung ab dem 03. Juni unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
27. Juli | Wissenssprint – Was brauchen Schwangere im Konflikt? Was sind Gründe für Abtreibung?

Referentin: Sandra Sinder
Zoom-Veranstaltung

Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 20.30 Uhr

Anmeldung:
assistenz@alfa-ev.de
17.09.2022 | Marsch für das Leben

Ort: Berlin
21. bis 23. Oktober 2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd
Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20-22 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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