Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Das „Pro Life Summer Camp“ startet

 
Augsburg (ALfA) Heute beginnt das „Pro Life Summer Camp“ der ALfA-„Jugend für das Leben“. Die Teilnehmer erwartet ein fantastisches Wochenende im bayerischen Alpenvorland. Auf dem Programm stehen unter anderem: Input und Diskussionsrunden, Ideenschmiede sowie eine „Pro Life City Tour“.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Das „Pro Life Summer Camp“ startet
ALfA kritisiert § 218-Papier der SPD-Fraktion – Kaminski: Ideologische Rundumschläge
§ 218 StGB: FDP und Union lehnen SPD-Vorstoß ab, Grüne befürworten ihn
„Pille danach“: Gericht spricht Berliner Apotheker vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung frei
Termine

 




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ALfA kritisiert § 218-Papier der SPD-Fraktion – Kaminski: Ideologische Rundumschläge

Augsburg (ALfA) Zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zu einer Neuregelung des § 218 erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, gestern in Augsburg: Die SPD steht spätestens seit der Europawahl und dem drohenden Fiasko in den neuen Bundesländern vor dem Abgrund. Mit dem heute vorgelegten Positionspapier zur Neuregelung des § 218 ist sie einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Statt sich mit kühlem Kopf den drängenden Problemen der Republik zu widmen – explodierender Antisemitismus, wirtschaftlicher Niedergang, demographische Katastrophe, um nur einige zu nennen – treibt die Fraktion die Frage um, wie sie sich noch ein ideologisches Denkmal setzen kann, bevor sie unterhalb der Wahrnehmungsschwelle verschwunden ist. Nur so erklärt sich, warum die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag ein Positionspapier zur „Entkriminalisierung“ von vorgeburtlichen Kindstötungen verabschiedet hat.

Da wird behauptet, die Zahl der Abtreibungen sei „relativ stabil“ und von einem „Notstand“ in der Versorgung mit Abtreibungsärzten gesprochen – bei nicht einmal 100 Abtreibungen, die jährlich pro Meldestelle zum Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden, und einer Steigerung der Abtreibungszahlen innerhalb von zwei Jahren um fast 12 Prozent. Dass überall in Deutschland Fachärzte fehlen, allen voran Gynäkologen, dass Frauen mittlerweile auf Internetseiten nachlesen können, wie man sein Baby im Auto auf der Fahrt ins Krankenhaus gleich selbst entbinden kann, weil nur noch 604 Kreißsäle in ganz Deutschland zur Verfügung stehen – unerheblich. Wen interessieren die Kinder, die geboren werden sollen, wenn man doch Stimmung machen kann mit denen, die nicht leben sollen?

Da heißt es, Frauen würden „stigmatisiert“ und „kriminalisiert“, wenn sie eine Abtreibung vornehmen lassen – in völliger Ignoranz der Tatsache, dass niemand seine Abtreibung hinausposaunen muss, dass keine Ärztin mehr mit Auszeichnungen überhäuft und in Talkshows eingeladen wurde als die Abtreibungsärztin Kristina Hänel, und dass sogenannte „Influencer“ mit Berichten über ihre vorgeburtlichen Kindstötungen ihre Follower-Zahlen steigern. Wenn in der Debatte jemand stigmatisiert und kriminalisiert wird, dann diejenigen, die sich für das Lebensrecht ausnahmslos aller Menschen einsetzen und dafür den ebenso haarsträubenden wie paradoxen Vorwurf ertragen müssen, sie seien „rechtsextrem“.

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Da wird behauptet, Deutschland müsse seine Rechtsprechung internationalen Gepflogenheiten und den Empfehlungen der WHO anpassen, für die es ein „Recht auf Abtreibung“ gäbe – eine für eine Bundestagsfraktion schon hochgradig peinliche Aussage. Ein Volk gibt sich selbst eine Verfassung und eine Rechtsprechung, die auf dieser Verfassung beruht. Kein anderer Staat, keine überstaatliche Organisation hat sich über dieses hoheitliche Recht hinwegzusetzen. Schon gar nicht aber sollte eine Regierungspartei solche Forderungen erheben. Und erst recht dann nicht, wenn diese Forderungen von einer Organisation wie der WHO erhoben werden, die keiner Regierung untersteht, dafür aber nach der Pfeife desjenigen zu tanzen hat, der ihr größter Financier ist: die Bill und Melinda Gates Foundation. Melinda Gates hat jüngst erklärt, Organisationen, die sich für Abtreibungen stark machen, mehrere Millionen Dollar zu spenden.

Die abschließenden Worte, mit denen die SPD-Politiker „ein neues Schutzkonzept für das ungeborene Leben“ versprechen, werden durch die Realität Lügen gestraft. All das, was dort als Schutzkonzept verkauft wird – Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, Mindestlohn, Bürgergeld – hat die Abtreibungszahlen nicht sinken lassen, im Gegenteil.  Wer jetzt noch mehr Wohngeld, noch mehr Fremdbetreuung der eigenen Kinder verspricht, treibt den Teufel mit dem Beelzebub aus.

Worum es der SPD wirklich geht, offenbart sie in der ebenfalls als „Schutz“ für das ungeborene Leben verkauften Forderung nach Abschaffung des Ehegattensplittings. Kinder brauchen stabile Beziehungen. Ehen sind stabile Beziehungen. Wer das zerstören möchte, schafft ihren Steuervorteil ab. Nur wer mit Blindheit geschlagen ist, kann darin ein „Schutzkonzept für das ungeborene Kind“ sehen.



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§ 218 StGB: FDP und Union lehnen SPD-Vorstoß ab, Grüne befürworten ihn


Berlin (ALfA) Die FDP lehnt eine Neuregelung des § 218 außerhalb des Strafgesetzbuches ab. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.). Demnach sagte die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagesfraktion Katrin Helling-Plahr der F.A.Z., die geltende Regelung sei das Ergebnis einer langen gesellschaftlichen Diskussion und bringe das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens angemessen in Ausgleich. „Als FDP-Fraktion lehnen wir es daher ab, den etablierten Kompromiss wieder aufzukündigen.“

Ähnlich äußerte sich auch die stellvertretenden Vorsitzend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dorothee Bär (CSU). Im Interview mit dem Internetportal „web.de“ sagte Bär: „Seit 30 Jahren haben wir mit dem Paragrafen 218 eine befriedete Situation. Wir dürfen diesen sorgfältig austarierten Kompromiss nicht einfach auflösen. Aus diesem Grund ärgern mich auch Aussagen zu dieser Thematik, in denen betont wird, wir müssten moderner werden. Lebensschutz ist immer modern. Das Lebensrecht Ungeborener ist verfassungsrechtlich geschützt, denn die Menschenwürde steht auch dem ungeborenen menschlichen Leben zu.“ Auch gebe es keine Notwendigkeit für eine Neuregelung: „Frauen haben auch jetzt die Möglichkeit, völlig straffrei abzutreiben. Rund 100.000 Frauen machten davon „jedes Jahr Gebrauch.“

Dagegen sagte die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Maria Klein-Schmeink dem Magazin „Der Spiegel“: „Aus dem Bericht der Sachverständigenkommission ergibt sich für uns ein klarer Handlungsauftrag. Dem wollen wir gerecht werden und gemeinsam als Ampel noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Änderungen anstreben.“ Sie freue sich daher über das Signal der Unterstützung der SPD. Die Ampelfraktionen wollten auf parlamentarischer Ebene die Möglichkeiten einer gesetzlichen Änderung hin zu einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausloten. „In einem nächsten Schritt“ brauche es „eine Befassung“ der zuständigen Bundestagsausschüsse mit dem Kommissionsbericht. Wie der Spiegel weiter schreibt, sei ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung bisher nicht geplant.



„Pille danach“: Gericht spricht Berliner Apotheker vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung frei


Berlin (ALfA) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Woche einen Apotheker vom Vorwurf der Berufspflichtverletzung freigesprochen und die Berufung der Apothekerkammer kostenpflichtig zurückgewiesen. Zugleich hat das Gericht jedoch die Gewissensfreiheit von Apothekern in Berlin in Frage gestellt. In der mündlichen Urteilsverkündigung erläuterte der Vorsitzende Richter, die „Pille danach“ sei ein zugelassenes Arzneimittel, es gebe kein „Prüfrecht“ für Pharmazeuten. Auch sei die individuelle Gewissensfreiheit dem Versorgungsauftrag untergeordnet. Der Apotheker wurde in dem Rechtstreit von Anwälten der Menschenrechtsorganisation „ADF International“ unterstützt.

Nach der Urteilsverkündung erklärte Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International: „Nach einem Verfahren durch mehrere Instanzen und nach über fünf Jahren Unsicherheit ist jetzt klar“, dass der Apotheker „Andreas Kersten in seiner Gewissensnot nicht schuldhaft gegen Berufspflichten verstoßen hat. Darüber freuen wir uns.“ Skandalös sei jedoch die Begründung des Urteils. Das Gericht habe zunächst nur mündlich ausgeführt, dass sich Apotheker künftig zwischen ihren Überzeugungen und ihrem Beruf entscheiden müssten. „Wir werden die Begründung genau prüfen,“ so Böllmann.
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06.07.2024
| Ulrichsfest für Klein und Groß in Augsburg
Bunt, lebendig, wunder-voll
ALfA ist mit Infostand dabei

Beginn: 10.00 Uhr
Ende: 13.00 Uhr

Ort: Rote-Torwall-Anlage Augsburg


08.07.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de


16.07.2024
| Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr


29.07.2024 | Stammtisch der Regionalverbände
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de

Mehr Termine finden Sie unter: www.alfa-ev.de/kalender
 

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