Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Druckfrisch: Neues LebensForum erschienen


Augsburg (ALfA)
Pünktlich zum „Marsch für das Leben“ in Berlin ist vergangenen Samstag die jüngste Ausgabe von LebensForum (Nr. 143, 3/2022) erschienen. Nach dem bahnbrechenden Urteil des US-Supreme Courts hat das vierteljährlich erscheinende Magazin natürlich vor allem in die USA geschaut. Neben einer Analyse von Joe Biden-Biograf Maximilian Lutz wartet das einzigartige Magazin mit einem exklusiven Interview auf, das Shawn Carney, Gründer und Präsident von „40 Days for Life“, LebensForum-Herausgeberin Cornelia Kaminski gab. Tom Bioly analysiert außerdem die Reaktion des Europäischen Parlaments, das ein „Recht auf Abtreibung“ in die Grundrechtecharta der Europäischen Union fordert. LebensForum-Chefredakteur Stefan Rehder legt in einem Essay dar, warum es ein solches Recht weder gibt noch geben kann. Last but not least erklärt der emeritierte Bischof von Fulda, Bischof Heinz-Josef Algermissen, in seinem Zwischenruf, was aus der Menschenwürde für den Umgang mit uns selbst folgt und warum die Selbsttötung dem fundamental zuwiderläuft.

Mehr Informationen zur aktuellen Ausgabe sowie den Bezugsmöglichkeiten finden sich unter: https://www.alfa-ev.de/lebensforum/

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Druckfrisch: Neues LebensForum erschienen
4.000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben – Hüppe: Recht auf Leben wichtigstes Grundrecht
ALfA fordert Untersuchung steigender Abtreibungszahlen
Ethikrat legt Stellungnahme zum Suizid vor
Spanien: Verband von Abtreibungskliniken wegen irreführender Werbung rechtkräftig verurteilt
Termine

 

4.000 Teilnehmer beim Marsch für das Leben – Hüppe: Recht auf Leben wichtigstes Grundrecht


Berlin (ALfA) Knapp 4.000 Teilnehmer haben nach Angaben des Bundesverbands Lebensrecht (BVL) am Samstag in Berlin beim 18. „Marsch für das Leben“ gegen Abtreibung und Euthanasie protestiert. Die Polizei sprach von 3.500 Teilnehmern. Bei der Kundgebung vor dem Brandenburger Tor begrüßte die BVL-Vorsitzende Alexandra Linder den Berliner Erzbischof Heiner Koch, Regensburgs Bischof Rudolf Voderholzer sowie Rottenburg-Stuttgarts Weihbischof Thomas Maria Renz und den Vikarbischof der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland, Emmanuel Sfiatkos, unter den Teilnehmern und ging mit der Ampelkoalition, die Ende Juni das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a) aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hatte, hart ins Gericht. Die Regierung wolle, dass Abtreibung „als normal“ betrachtet werde. Das sei das „eigentliche Ziel“, das hinter der Abschaffung des Werbeverbots stehe. Welche Folgen es habe, wenn statt Beratung und Hilfe, Abtreibung flächendeckend angeboten werden, sehe man in Berlin. Linder: „Berlin ist die Abtreibungshochburg Deutschlands. Hier gibt es flächendeckend Abtreibungsmöglichkeiten und die Zahlen sind entsprechend hoch.“ Der BVL fordere daher: „Flächendeckende Hilfe, Beratung und Unterstützung für Frauen in Schwangerschaftskonflikten, statt flächendeckende Abtreibungen.“

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe erinnerte in seiner Rede daran, dass „das Recht auf Leben“ das „wichtigste Grundrecht“ sei. Hüppe: „Wenn man das nicht hat, ist man nicht mehr.“ Der CDU-Gesundheitspolitiker erklärte: „Für mich ist Lebensschützer kein Schimpfwort, sondern ich bin stolz darauf, Lebensschützer zu sein. Weil das ist das Gute und nicht das Schlechte.“ Wer für das Recht auf Leben eintrete, trete für die Schwächsten ein. „Für die Ungeborenen, für die alten, schwachen Menschen und für Menschen mit Behinderungen.“ Mit Blick auf die bevorstehende gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids durch den Deutschen Bundestag sagte Hüppe: „Wenn wir ein Gesetz haben, dass dies auch Ärzte erlaubt, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn dies demnächst dann auch als therapeutisches Angebot aufkommt und Menschen unter Druck geraten, Gesellschaft und ihre Verwandten“ zu entlasten.

Der CDU-Abgeordnete kritisierte auch die vorgeburtliche Selektion von Menschen mit Behinderungen und die von der Ampelkoalition erwogenen Legalisierung der Leihmutterschaft.“ „Wir sind solidarisch mit den Menschen mit Behinderungen und wir schützen sie und wir wollen keinen Staat, der viel Geld dafür ausgibt, herauszufinden, welche Menschen behindert sind, um sie dann zu töten.“ Leihmutterschaft bedeute, dass man „Frauen zu Gebärmaschinen machen will“, so Hüppe weiter. Es gebe keine schlimmere Ausbeutung als die von Frauen, die für Geld die Kinder anderer austragen sollen.

„Frauen brauchen nicht den Satz: Du schaffst das nicht. Sie brauchen eine feinfühlige Begleitung, damit sie ihre großen Potentiale entfalten können.“ Mit diesen Worten gab die Hebamme Sarah Göbel Einblick in die Lage von Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt. Die meisten Frauen würden selbstbestimmt gern ihr Kind bekommen, aber von außen massiv unter Druck gesetzt. Auch nach einer Abtreibung müsse man den Frauen unbedingt weiter zur Seite stehen.

ALfA fordert Untersuchung steigender Abtreibungszahlen


Augsburg (ALfA) Zu den vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bekannt gegebenem erneuten Anstieg der Abtreibungszahlen erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, in Augsburg:

Die vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bereits zum zweiten Mal in Folge bekannt gegebene Zunahme der der Behörde gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen, lässt aufhorchen. Nach den erfreulichen Rückgängen in den beiden zurückliegenden Jahren, wirft der erneute Anstieg der dem Amt gemeldeten Abtreibungen Fragen auf, die dringend Aufklärung verlangen und der Beantwortung harren.

Es ist völlig unbefriedigend und keineswegs hinnehmbar, dass das Statistische Bundesamt weder eine Erklärung für den Rückgang der Abtreibungszahlen in den vergangenen beiden Jahren (2020: minus 0,9 Prozent; 2021: minus 5,4 Prozent), noch für die Zunahme der Abtreibungszahlen in den ersten beiden Quartalen dieses Jahres zu geben vermag (1. Quartal 2022: plus 4,8 Prozent; 2. Quartal: plus 11,5 Prozent). Verantwortlich dafür zeichnen sicher nicht die Statistiker der Behörde, sondern die Vorgaben, die ihnen gemacht wurden.

Wir brauchen dringend bessere und aussagekräftigere Daten. Nicht nur weil, sichergestellt werden muss, dass die Statistik das Abtreibungsgeschehen in Deutschland auch annährend zutreffend abbildet, sondern auch, weil das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für den Fall auferlegt hat, dass die gesetzlichen Bestimmungen das Rechtsgut Leben nicht ausreichend schützen (Untermaßverbot).

Mit der Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 219a StGB) und der damit de facto geschaffenen Möglichkeit, sich unter Umgehung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beratung direkt an Abtreibungsärzte zu wenden, sowie der Aufnahme der nicht-invasiven pränatalen Bluttests (NIPT) in den Leistungskatalog der Krankenkassen haben sich lange Zeit gültige Rahmenbedingungen inzwischen massiv verändert. In deutlich geringerem Umfang galt das bereits für die fälschlicherweise als „Notfall-Kontrazeptiva“ eingestufte „Pille danach“, die 2015 aus der Rezeptpflicht entlassen wurde und die eben nicht nur einen Eisprung verhindert, sondern dort, wo dieser bereits erfolgt ist, auch eine frühabtreibende Wirkung entfaltet. Und es galt auch bereits für die Reform des 219a StGB des Jahres 2019.

Wenn der Schutz des Lebens ungeborener Kinder, zu dem die Verfassung den Gesetzgeber nachdrücklich verpflichtet, kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben soll, dann ist es einfach auch nicht akzeptabel, dass Politik und Gesellschaft auf einem so existentiellen Gebiet wie dem des Lebensschutzes inzwischen nahezu blind durch die Gegend navigieren. Daher muss die Datenerhebung den neuen Gegebenheiten angepasst und signifikant verbessert werden.

Ethikrat legt Stellungnahme zum Suizid vor


Berlin (ALfA) Der Deutsche Ethikrat hat gestern in Berlin seine für September angekündigte und von vielen mit Spannung erwartete Stellungnahme zum Suizid vorgestellt. Das 132 Seiten umfassende Werk trägt den Titel „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“ und kann von der Webseite des Expertengremiums, das Bundesregierung und Parlament, in ethischen Fragen berät, heruntergeladen werden.

Wie die Vorsitzende des Rates, die Medizinethikerin Alena Buyx, bei der Präsentation der Stellungnahme vor der Bundespressekonferenz erklärte, sei es dem Rat nicht um eine detaillierte Auseinandersetzung mit den im Bundestag bereits in Erster Lesung beratenen Gesetzentwürfe zur Suizidassistenz gegangen. Statt konkrete Regelungsempfehlungen zu erteilen, habe sich der Rat mit drei Themenkomplexen beschäftigt, die aus seiner Sicht jedoch „für alle Gesetzesentwürfe höchste Relevanz“ besäßen. „Suizidalität“ umfasse „ein breites Spektrum“ von „personalen, sozialen und gesellschaftlichen Phänomen.“ Neben individuellen Faktoren nähme auch „die soziale und gesellschaftliche Umwelt Einfluss darauf, ob und wie Suizidgedanken entstehen, verstärkt oder abgeschwächt werden“, so die Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin an der Technischen Universität München.

„In aller Regel gingen“ Suizidgedanken „ein längerer Prozess innerer und äußerer Einengungen und Belastungen“ voraus. Daher gelte: „Wer sich damit beschäftigt, ob und gegebenenfalls wie die Beihilfe zum Suizid in Deutschland reguliert werden soll, der muss gleichzeitig die Bedingungen und Verantwortlichkeiten einer echten und umfassenden Suizidprävention in den Blick nehmen“, so Buyx weiter.

So heißt es etwa in der Stellungnahme: „Die Anerkennung des Rechts der Menschen, sich auch und gerade aus existentieller Not gegen eine Fortsetzung ihres Lebens zu entscheiden, entlastet Staat und Gesellschaft jedoch nicht von der Verantwortung, solchen Notlagen entgegenzuwirken. Schon aufgrund der Verpflichtung zum Integritäts- und Lebensschutz müssen sie so weit wie möglich darum bemühen, dass Menschen nicht in Situationen geraten und verbleiben, in denen sie den Tod als vermeintlich kleineres Übel dem Tod vorzuziehen genötigt sehen.“

„Angesichts der fortschreitenden Vereinsamung insbesondere vieler älterer Menschen“, „zum Teil bestehender sozialer Not“ und „noch immer vorhandener oder teilweise sogar wachsender Defizite“ bei der psychotherapeutischen und palliativmedizinischen Versorgung kranker und schwerstkranker Menschen, eröffne sich hier „ein weites Feld für systemische Verbesserungen“.

„Einrichtungen und Institutionen des Gesundheits-, Sozial-, und Bildungswesens“ müssten „Angebote der Begleitung und Beratung an den Zielen der Suizidprävention orientieren“. Dazu gehöre auch eine „verantwortungsvolle Analyse und Eindämmung jeglicher suizidgenerierender Institutions-, Gesprächs- und Interaktionskulturen“.

Nach Ansicht des Deutschen Ethikrates ist auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Erhalt suizidfreier Zonen weiterhin möglich. Wichtig ist das vor allem für Krankenhäuser und Pflegeheime katholischer Träger. So heißt es in der Stellungnahme: „Weil niemand verpflichtet ist, Suizidassistenz zu leisten, kann sie jeder Bewohnerin bzw. jedem Bewohner mit dem Hinweis auf das Selbstverständnis der Einrichtung, auf die professionsethische Wertorientierung oder auf die private Haltung verweigert werden.“

Spanien: Verband von Abtreibungskliniken wegen irreführender Werbung rechtkräftig verurteilt


Madrid (ALfA) Spaniens Oberster Gerichtshof hat die Berufung eines Zusammenschlusses von Anbietern vorgeburtlicher Kindstötungen, die dieser gegen ein Urteil des Landgerichts Oviedos eingelegt hatte, zurückgewiesen. Das berichtete gestern der deutsche Dienst der Nachrichtenagentur „Catholic News Agency“ (CNA).

Demnach hatte das Landgericht Oviedo den Zusammenschluss (ACAI = „Asociación de clínicas acreditadas para la interrupción del embarazo“; dt.: „Vereinigung akkreditierter Kliniken zur Schwangerschaftsunterbrechung“) wegen „unerlaubter, weil irreführender Werbung“ für Abtreibungen verurteilt. Mit der Abweisung der Berufung erlange das Urteil nun Rechtskraft.

Auf der Website des ACAI war laut CNA versichert worden, dass die Durchführung von Abtreibungen keine Risiken mit sich bringe. So habe es etwa in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ geheißen, Abtreibung sei „eine Operation“, „die keine Folgen hinterlässt“. Müttern, die Informationen zu Abtreibungen suchten, sei versichert worden: „Wenn Sie schwanger werden, wird es so sein, als hätten Sie noch nie vorher eine Abtreibung gehabt.“ Auch habe ACAI erklärt, dass „es auch kein Risiko einer Sterilität bei einer oder mehreren Abtreibungen gibt“ und dass „Abtreibung der häufigste chirurgische Eingriff in Spanien ist, der keine Folgen hinterlässt, und die Häufigkeit von Komplikationen sehr gering ist“.

Das Urteil des Landgerichts Oviedo verbietet ACAI, dem 32 Abtreibungseinrichtungen angehören sollen, nun, die „Wiederholung“ der beanstandeten Äußerungen. Zudem wird der Zusammenschluss angewiesen, einen Link zum Urteil auf seiner Website aufzunehmen, begleitet von einer „kurzen Rezension der Werbebotschaften“, die zu dem Urteil geführt hätten.

Das Landgericht Oviedo hatte ACAI vorgehalten, nicht versucht zu haben, den Wahrheitsgehalt der als irreführende Werbung identifizierten Aussagen zu beweisen. ACAI habe „die Beweistätigkeit komplett außer Acht gelassen, da er keinerlei Mittel eingesetzt hat, die darauf abzielen, die Richtigkeit der von ihm veröffentlichten Informationen zu beweisen, und vergessen, dass er es ist, dem dies rechtlich obliegt“, zitiert CNA aus dem Urteil.

Megafon

Termine

27.09.2022 | Leihmutterschaft in Deutschland: Gebot der Freiheit oder Geldmacherei mit dem Kinderwunsch?

Podiums-Veranstaltung der Friedrich Naumann-Stiftung mit:
  • Katrin Helling-Plahr MdB, Rechtspolitische Sprecherin der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
  • Cornelia Kaminski, Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben Hessen
  • Jens Landwehr, Vorstandsmitglied des Vereins zur Förderung der Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland
Moderation: Marion Böker, Direktorin, Beratung für Menschenrechte & Genderfragen

Termin: 19.00 bis 20.30 Uhr
Ort: Reinhardstraße 14 (Reinhardstraßenhöfen, Saal 1) 10117 Berlin

Anmeldung unter
06.10.2022 | RV-Stammtisch, Regelmäßiges Treffen der Regionalverbände per Zoom
Zeit für Austausch, Diskussion und Pro Life Input

Anmeldung: bielefeld@alfa-ev.de (Andreas Pegel, Leitung RV-Stammtisch, Vorsitzender RV Bielefeld)
14. bis 15.10.2022 | 3. Salzburger Bioethik-Dialoge

„Wunschmedizin: Zwischen Indikation und Optimierung“

Reproduktionsmedizin, Leihmutterschaft, Enhancement, Lebensende

Ort: Universitäts-Aula Salzburg
Veranstalter: Salzburger Ärzteforum für das Leben

Anmeldung und mehr Informationen: www.bioethik-dialoge.at

18.10.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr

20.10.2022 | RV-Stammtisch, Regelmäßiges Treffen der Regionalverbände per Zoom

Zeit für Austausch, Diskussion und Pro Life Input

Anmeldung: bielefeld@alfa-ev.de (Andreas Pegel, Leitung RV-Stammtisch, Vorsitzender RV Bielefeld)

21. bis 23.10.2022 | „Leben. Würde“

Lebensrecht-Kongress in Schwäbisch Gmünd

Programm & Anmeldung unter www.schoenblick.de/lebenswuerde

03.11.2022 | RV-Stammtisch, Regelmäßiges Treffen der Regionalverbände per Zoom

Zeit für Austausch, Diskussion und Pro Life Input
Anmeldung: bielefeld@alfa-ev.de (Andreas Pegel, Leitung RV-Stammtisch, Vorsitzender RV Bielefeld)
05.11.2022 | Schulung Patinnen für 9 Monate in Stuttgart

10.00 – 18.00 Uhr

Mehr Informationen & Anmeldung unter brit@vita-l.de
05. bis 06.11.2022 | Mitgliederversammlung Jugend für das Leben
Weitere Informationen folgen
07.11.2022 | Fortbildung für vitaL Beraterinnen
Thema: „Getrübte Schwangerschaft und Geburt“

19.30 – 21.30 Uhr

Referentin: Dr. med. Ute Buth

www.herzenskunst-beratung.de
15.11.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
10.12.2022 | Patinnenschulung in Jena

Weitere Informationen:
info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
20.12.2022 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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