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| In eigener Sache: „Life Talks“ mit neuer Folge: „Was passiert eigentlich bei der Organspende?“ Teil II
Augsburg (ALfA) Heute geht der zweite Teil des ALfA-Podcasts „Life Talks“ mit Dr. Andreas Weber online – Ein Blick in die Black Box: Was passiert eigentlich bei der Organspende? Dr. Andreas Weber ist eingeladen, als Sachverständiger bei der Öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestags zur Einführung der Widerspruchslösung (29. Januar) in Berlin zu sprechen. Zu den Podcasts geht’s hier. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: Ein Blick in die Black Box: Was passiert eigentlich bei der Organspende? | USA: Präsident Trump nennt Begnadigungen von 23 Lebensrechtsaktivisten „große Ehre“ | Deutsche Nazgûl: Neun Strafrechtler werben für die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch | „Im Himmel möchte sie tanzen“ – IDEA porträtiert Vorsitzende des ALfA-Regionalverbandes München | Bioethikexperte beweist: „Selbstbestimmte Abbruch einer Schwangerschaft“ kann unmöglich ein „Menschenrecht“ sein | Termine |
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Bildquelle: Pixabay/Gerd Altmann |
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USA: Präsident Trump nennt Begnadigungen von 23 Lebensrechtsaktivisten „große Ehre“
Washington (ALfA) US-Präsident Donald Trump hat gestern 23 Lebensrechtsaktivisten begnadigt, darunter auch einen katholischen Priester, die von der Biden-Administration wegen Verstoßes gegen den „FACE-ACT“ inhaftiert worden waren. Das berichten zahlreiche Medien. Der 1994 verabschiedete FACE-Act (FACE = Freedom of Access to Clinic Entrances), verbietet Demonstrationen auf dem Gelände von Abtreibungseinrichtungen und Fruchtbarkeitsklinken. Das Bundesgesetz sieht vor, dass Zuwiderhandlungen bereits bei der ersten Übertretung mit Geldstrafen von bis zu 10.000 US-Dollar sowie Haftstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden können.
Bei der Unterzeichnung des Dekrets erklärte Trump Medienberichten zufolge, die 23 Personen, die alle friedlich protestiert hatten, hätten „nie verfolgt werden dürfen“. Es sei ihm daher „eine große Ehre“, sie begnadigen zu können. Heute findet in Washington der jährliche „March for Life“ statt. Während US-Vizepräsident J.D. Vance live vor Ort sein wird, ist geplant, dass US-Präsident Trump per Video zugeschaltet wird.
Im Präsidentschaftswahlkampf hatte Trump viele US-amerikanische Lebensrechtler mit seinem Eintreten für den Fortbestand der Abgabepraxis der Abtreibungspille „Mifeprex“, mit der inzwischen mehr als 70 Prozent aller vorgeburtlichen Kindstötungen in den USA durchgeführt werden, und seiner Weigerung, die wild wuchernde Kinderwunsch-Industrie zu regulieren, die aus Kindern herstellbare Handelswaren macht, schwer enttäuscht und frustriert. |
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Bildquelle: Adobe Stock/serikbaib |
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Deutsche Nazgûl: Neun Strafrechtler werben für die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch Frankfurt am Main/Würzburg (ALfA) Unter der Überschrift „Den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren“ haben sich gestern neun Strafrechtler sich für die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen. In dem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) behauptet das Autoren-Nonett, bei dem von 327 Abgeordneten in den Bundestag eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775), gehe „es allein darum“, Schwangere „dem stigmatisierenden Zugriff des Strafrechts zu entziehen“.
Tatsächlich sieht der Gesetzesentwurf jedoch vor, vorgeburtliche Kindstötungen bis zum Ende der 12. Woche p.c. „rechtmäßig“ zu stellen und die Kosten dafür den Krankenkassen aufzubürden. Nach allgemeinem Dafürhalten wäre damit ein rechtspolitischer „Paradigmenwechsel“ verbunden.
Wie die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ gestern auf ihrem Online-Portal schrieb, würde auch einer „rechtswidrigen, aber straffreien Tat“, erstmals eine „rechtmäßige“. Würde der Entwurf Gesetz, hätten Frauen „das Recht, ein von ihnen selbst gezeugtes, unschuldiges und wehrloses Kind vor der Geburt töten zu lassen, sofern dieses nicht älter als 12. Wochen (p.c.) ist und sie es nicht doch lebend gebären wollen.“
Am 10. Februar will der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags eine „Öffentliche Anhörung“ zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) durchführen. Am 11. Februar findet, sofern keine Sondersitzung des Bundestags anberaumt wird, die laufende Legislaturperiode mit ihrem letzten Sitzungstag ein Ende.
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„Im Himmel möchte sie tanzen“ – IDEA porträtiert Vorsitzende des ALfA-Regionalverbandes München Wetzlar (ALfA) Im Rahmen ihrer Serie „Königskinder – Christen im Porträt“ hat die Evangelische Nachrichtenagentur „IDEA“ jetzt die 1. Vorsitzende des ALfA-Regionalverbandes München, Antonia Egger, proträtiert. Die 58-jährige Katholikin wurde 1966 mit offenem Rücken geboren und ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Das lesenswerte Porträt der Verwaltungsmitarbeiterin, die sich seit mehr als einem Vierteljahrhundert ehrenamtlich für das „Recht auf Leben“ eines jeden Menschen engagiert, hat die Journalistin Erika Weiss verfasst. Es trägt den Titel „Im Himmel möchte sie tanzen“ und ist in der Ausgabe 3/2025 des Magazins „IDEA-Spektrum“ zu finden.
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Quelle: Adobe Stock/Sebastian Kaulitzki |
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Bioethikexperte beweist: „Selbstbestimmte Abbruch einer Schwangerschaft“ kann unmöglich ein „Menschenrecht“ sein Würzburg (ALfA) Unter der Überschrift „Einfach mal zu Ende denken“ hat die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ in ihrer gestern erschienenen Ausgabe einen lesenswerten Beitrag ihres Bioethikexperten Stefan Rehder veröffentlicht. In dem Beitrag widerlegt der „Tagespost“-Korrespondent unter Rückgriff auf zahlreiche Menschenrechtserklärungen und dem was allen Menschenrechten gemeinsam ist, die Behauptung, es gebe ein „Menschenrecht“ auf einen „selbstbestimmten Abbruch einer Schwangerschaft“.
In dem Essay schreibt Rehder unter anderem: „Wenn also der „selbstbestimmte Abbruch einer Schwangerschaft“ ein Menschenrecht ist, so bedeutet das, dass Menschen das von niemandem verliehene, vorstaatliche Recht besitzen, die Tötung eines Kindes vor seiner Geburt zu verlangen. (…) Wenn wir nun dieses vermeintliche Menschenrecht mit allen anderen Menschenrechten vergleichen und fragen, was sie gemeinsam haben, dann stechen vor allem Dingen zwei Besonderheiten hervor. Erstens: Das Menschenrecht „auf einen selbstbestimmten Abbruch der Schwangerschaft“ erstreckt sich überhaupt nicht auf alle Menschen, sondern lediglich auf Frauen. Es wäre folglich das einzige Menschenrecht, das Menschen nicht aufgrund ihres Menschseins zukäme, sondern eines, das ausschließlich Frauen aufgrund ihres Frauseins zukäme. Zweitens: Das Menschenrecht „auf einen selbstbestimmten Abbruch der Schwangerschaft“ wäre zudem das einzige Menschenrecht, das sich auf das Leben eines anderen Menschen erstreckt. Auch das ist bei keinem anderen Menschenrecht der Fall. Alle anderen Menschenrechte erstrecken sich nur auf das eigene Leben.“
Und weiter: „Doch damit ist das Ende der Besonderheiten noch nicht erreicht. Wenn wir weiter darüber nachdenken, ob der ,selbstbestimmte Abbruch einer Schwangerschaft‘ trotz dieser auffälligen Unterschiede nicht doch ein Menschenrecht sein könnte, fällt noch etwas anderes auf. Es stünde nämlich als einziges Menschenrecht in direktem Widerspruch zu einem anderen. Denn ein Menschenrecht auf einen ,selbstbestimmten Abbruch einer Schwangerschaft‘ muss notwendig mit Artikel 3 der AEMR kollidieren, welcher lautet: ,Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.‘ Die einzige Möglichkeit, diese Kollision zu vermeiden, besteht darin, zu behaupten, ein ungeborenes Kind sei kein Mensch. Eine solche Behauptung steht aber im Widerspruch zu den Erkenntnissen der Medizin, genauer der Embryologie, denenzufolge sich der Mensch nicht zum Menschen, sondern als Mensch entwickelt.“ (…) „Wir sehen also: Statt Gemeinsamkeiten mit anderen Menschenrechten weist der ,selbstbestimmte Abbruch einer Schwangerschaft‘ eine ganze Reihe eklatanter Unterschiede zu allen anderen Menschenrechten auf. Mehr noch: Einige von ihnen würden den Menschrechtsgedanken selbst ad absurdum führen. Ergo kann der ,selbstbestimmte Abbruch einer Schwangerschaft‘ unmöglich ein Menschenrecht sein. Wer Gegenteiliges behauptet, hat diese These offenbar einfach nicht zu Ende gedacht.“
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.
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Termine
31.01. – 02.02.2025 | Fortbildung Schattenkind
Leitung Monika Friederich Referentin für den GFK (gewaltfreie Kommunikation) Teil Sandra Sinder Beginn: 18.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr, in Künzell
Info unter: schattenkind@alfa-ev.de
| 01.02.2025 | Patinnenschulung
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.30Uhr Ort: Online
Anmeldung: brit@vita-L.de | 04.02.2025 | Wissenswert.Lebenswert. „Die Würde des Menschen ist unantastbar?“
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr Ort: Online per Zoom
Info: jugendfürdasleben@alfa-ev.de | 11. bis 15.02.2025 | Stand der ALfA bei der Didacta 2025
Ort: Messe Stuttgart Info: beratung@alfa-ev.de | 12.02.2025 | Wissenssprint. Wahl in den USA – Was bedeutet das für den Lebensschutz?
Beginn: 20 Uhr Ende: 21 Uhr Online per Zoom
| 18.02.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15 Uhr
| 19.02.2025 | Wissenssprint. Wahl in den USA – Was bedeutet das für den Lebensschutz?
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21 Uhr Online per Zoom
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Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
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