| | In eigener Sache: Ein Jahr „Dobbs v. Jackson“ – „LebensForum“ schaut auf die USA Augsburg (ALfA) Am 24. Juni jährt sich zum ersten Mal der Jahrestag des Urteils „Dobbs v. Jackson“, mit dem der US-Supreme Court im vergangenen Jahr sein eigenes Grundsatzurteil „Roe v. Wade“ aus dem Jahr 1973 aufhob und die Zuständigkeit für die rechtliche Regelung von Abtreibungen zurück in die Hände der Parlamente der US-amerikanischen Bundesstaaten legte. Mit der Situation in den USA und der Lage der Nation befasst sich auch die von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. herausgegebene populärwissenschaftliche Zeitschrift „LebensForum“ in ihrer kommenden Ausgabe. Der 36-Seiter befindet sich derzeit in der Endredaktion. Geplanter Erscheinungstermin ist der 8. Juli. |
|
Inhaltsangabe
In eigener Sache: Ein Jahr „Dobbs v. Jackson“ – „LebensForum“ schaut auf die USA | Britische Forscher wollen erstmals menschliche Embryonen aus Stammzellen erzeugt haben | Suizidhilfe: Abgeordnete fusionieren liberale Gesetzesentwürfe – Finale Abstimmung für den 7. Juli vorgesehen | BVL zu Suizidhilfe-Gesetzentwurf: „Für Betroffene das völlig falsche Signal“ | Großbritannien: Richter verurteilt Frau zu 28 Monate Haft nach Abtreibung in der 32. Woche | Termine |
|
|
Britische Forscher wollen erstmals menschliche Embryonen aus Stammzellen erzeugt haben Cambridge (ALfA) In Großbritannien haben Wissenschaftler eigenen Angaben zufolge erstmals menschliche Embryonen aus embryonalen Stammzellen erzeugt. Das berichtet die britische Tageszeitung „The Guardian“. Demnach hatte die britisch-polnische Entwicklungsbiologin Magdalena Zernicka-Goetz von University of Cambridge und dem California Institut of Technology auf einer Konferenz der Internationalen Gesellschaft für Stammzellforschung von diesbezüglichen, angeblich erfolgreich verlaufenen Experimenten ihrer Arbeitsgruppe berichtet. Laut dem Guardian erklärte Zernicka-Goetz auf der Konferenz: „Wir haben ein menschliches embryonenartiges Modell durch die Reprogrammierung von Stammzellen erzeugt.“
Wie der „Guardian“ weiter schreibt, sei unklar, ob sich die Gebilde zu überlebensfähigen Embryonen entwickeln können. Das sei allerdings auch nicht das Ziel der Forscher gewesen. „Unser menschliches Modell ist erstmals ein menschlicher Embryo mit drei Keimblättern, inklusive Amnion und Keimzellen, den Vorläuferzellen von Eizellen und Spermien. Es ist wunderschön und vollständig aus embryonalen Stammzellen hergestellt worden“, zitiert der „Guardian“ Zernicka-Goetz.
Eine Veröffentlichung, in der die Forscher um Zernicka-Goetz die Ergebnisse ihrer Experimente beschreiben, existiert bislang nicht. „Ohne einen detaillierten Vorabdruck oder eine von Fachleuten geprüfte Arbeit“ sei es jedoch „nicht möglich, die wissenschaftliche Bedeutung dieser Geschichte zu kommentieren“, erklärte der Stammzellforscher James Briscoe Francis-Crick-Institut in London gegenüber dem britischen „Science Media Center“. |
|
Suizidhilfe: Abgeordnete fusionieren liberale Gesetzesentwürfe – Finale Abstimmung für den 7. Juli vorgesehen Berlin (ALfA) Um die Aussicht zu erhöhen, dass sich die Abgeordneten des Deutsche Bundestags bei der bevorstehenden Neuregelung der Suizidhilfe mehrheitlich für eine liberale Regelung entscheiden, haben die beiden Gruppen um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Katrin Helling-Plahr (FDP) ihre vormals gesondert in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwürfe zusammengeführt und den fusionierten Entwurf am Dienstag in Berlin vorgestellt. Der Entwurf trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Regelung der Hilfe zu Selbsttötung sowie zur Änderung weiterer Gesetze“.
§ 1, Absatz 1 des Entwurfs lautet: „Jeder, der aus autonom gebildetem, freien Willen sein Leben eigenhändig beenden möchte, hat das Recht hierbei Hilfe in Anspruch zu nehmen.“ § 2 ermächtigt so dann in Absatz 1 jeden, „einem anderen, der aus autonom gebildetem, freien Willen sein Leben eigenhändig beenden möchte, auf dessen Wunsch Hilfe zur Selbsttötung [zu] leisten und ihn bis zum Eintritt des Todes [zu] begleiten. Absatz 2 hält fest, dass „niemand verpflichtet werden“ kann, „Hilfe zur Selbsttötung zu leisten“. Absatz 3 schreibt vor: „Keiner Person darf aufgrund ihrer Berufszugehörigkeit untersagt werden, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten oder die Leistung von Hilfe zur Selbsttötung zu verweigern. Beschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden, weil sie Hilfe zur Selbsttötung leisten, ihre Bereitschaft zur Leistung von Hilfe zur Selbsttötung bekunden oder die Leistung von Hilfe zur Selbsttötung verweigern.“
Ein „autonom gebildeter freier Wille“ liegt nach Ansicht der Initiatoren des Entwurfs vor, wenn „die suizidwillige Person die Fähigkeit besitzt, ihren Willen frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung bilden und nach dieser Einsicht handeln zu können“, ihr „alle entscheidungserheblichen Gesichtspunkte“ bekannt sind, der „Entschluss zur Selbsttötung ohne unzulässige Einflussnahme oder Druck gebildet“ worden ist und „von einer gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit getragen ist“.
§ 4 regelt die Beratung, für die die Länder ein ausreichendes Angebot (§ 5) sicherstellen sollen. Die Beratungsstellen bedürfen einer staatlichen Anerkennung. Als Beratungsstellen anerkannt werden darf nur, wer „Gewähr für ein fachgerechtes Vorgehen“ biete und „über hinreichend persönlich und fachlich qualifiziertes und der Zahl nach ausreichendes Personal“ verfüge. Ärzte, die suizidwilligen Personen zur Selbsttötung geeignete Präparate verschreiben wollen (§ 6), müssten sich durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung davon überzeugen, dass sich die betreffende Person mindestens drei Wochen und höchstens zwölf Wochen vor der Verschreibung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen. In „besonderen Härtefällen“ (§7), könne ein Arzt davon absehen, sich die erfolgte Beratung bescheinigen zu lassen. In solchen Fällen müsse ein zweiter, unabhängiger Arzt zur gleichen Einschätzung kommen.
Unterdessen hat Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt den Zeitplan des Deutschen Bundestags für die Schlussabstimmung über die Neuregelung der Suizidhilfe kritisiert. Dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ sagte Reinhardt, es stelle sich die Frage, ob „eine abschließende Entscheidung in den letzten dichtgedrängten Sitzungswochen vor der Sommerpause wirklich klug ist“. Nach den derzeit kolportierten Plänen soll der Deutsche Bundestag am 7. Juli über den fusionierten Gesetzesentwurf und den konkurrierenden Gesetzesentwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) befinden. Dieser Entwurf ein grundsätzliches Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe vor und will dieses erneut im Strafrecht verankern. |
|
BVL zu Suizidhilfe-Gesetzentwurf: „Für Betroffene das völlig falsche Signal“ Berlin (ALfA) Zur Zusammenlegung von zwei Gesetzentwürfen zum assistierten Suizid, der noch vor der Sommerpause vom Bundestag legalisiert werden soll, erklärte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht (BVL), Alexandra Maria Linder, am Mittwoch (14.6.) in Berlin: „Mit dieser Taktik ist die weitgehende Legalisierung der begleiteten Selbsttötung noch wahrscheinlicher. Besonders bedenklich ist das Vorhaben neben allen bekannten Kritikpunkten auch angesichts der demographischen Lage in Deutschland: In einer Situation, in der Pflegekräfte fehlen, Pflegeplätze fehlen, staatliche soziale Institutionen finanziell bereits zusammengebrochen sind, haben bisher lediglich 17 Prozent der deutschen Kliniken eine Palliativstation. Die Versorgung älterer Kassen-Patienten und der Umgang mit ihnen in Arztpraxen und Krankenhäusern ist ebenfalls sehr kritikwürdig. Es fehlen außerdem Hospize, mobile palliative Teams und vieles mehr, um Menschen in diesen Lebenssituationen angemessen zu versorgen und zu begleiten. Für die betroffenen Menschen, die an ihrem Lebensende und/oder in besonders schwierigen Lebenssituationen sind, ist dies das völlig falsche Signal. Der assistierte Suizid bietet ihnen keine Lösung an, sondern ihren Tod. Es verstärkt den Druck auf sie, insbesondere, wenn die genannten Alternativen fehlen. Statt menschenwürdiger, zuwendender Versorgung bis an das Lebensende, statt Unterstützung, um aus ihrer Situation herauskommen zu können, wird ihnen eine absichtliche Verkürzung ihres Lebens angeboten. Die angebliche Autonomie, die mit Begriffen wie sogenanntem Freitod und Bilanzsuizid hantiert, existiert in der Lebenswirklichkeit nicht, wie die Suizidforschung vielfach nachweist. In der Folge wird der Druck auf Menschen in dieser Situation steigen. In den Niederlanden äußert ein größerer Anteil von Menschen am Lebensende den Wunsch zu sterben nicht, weil sie selbst sterben wollen, sondern weil „die Angehörigen es nicht mehr ertragen können“. Im US-Bundesstaat Oregon wird der assistierte Suizid regulär finanziert, während viele Operationen nicht bezahlt werden. Auch solche Zustände erschweren wirklich freie Entscheidungen. Erstaunlicherweise bieten diese Gesetzentwürfe außerdem genau das an, was im Bereich der Abtreibung gerade wegen angeblicher Bevormundung und angeblichen Informationsverbots abgeschafft wurde oder werden soll: eine Beratung und ein Werbeverbot. Ein humaner Rechtsstaat muss es aushalten, wenn Menschen sterben wollen und ihrem Leben selbst ein Ende setzen. Er muss jedoch alles dafür tun, dies durch die Unterstützung engagierter Angehöriger, durch lebensbejahende Angebote und individuelle Hilfe zu verhindern. Und er darf keinesfalls irgendetwas tun, um die Tötung von Menschen zu billigen und zu fördern, was mit diesem Gesetz, wie auch immer es gestaltet wird, der Fall wäre.“ |
|
Großbritannien: Richter verurteilt Frau zu 28 Monate Haft nach Abtreibung in der 32. Woche London (ALfA) In Großbritannien hat ein Gericht eine 44-jährige Frau, die während der SARS-COV-2-Pandemie ein ungeborenes Kind im Alter von sieben Monaten durch Einnahme der Abtreibungspille getötet hat, zu 28 Monaten Gefängnis verurteilt. Bei der Verkündigung des Urteils am Montag setzte der Richter die Haftstrafe zur Hälfte zur Bewährung aus. Die Mutter von drei Söhnen hatte im Dezember 2019 festgestellt, dass sie schwanger ist. Im Mai 2020 wandte sie sich an den „British Pregnancy Advisory Service“ (BPAS). Obwohl sie zu diesem Zeitpunkt bereits in der 28. Schwangerschaftswoche befunden hatte, gab sie gegenüber dem BPAS an, sie sei in der siebten Woche schwanger. In Großbritannien werden vorgeburtliche Kindstötungen aktuell bis zu 24. Schwangerschaftswoche als legal betrachtet. Bis zur zehnten Schwangerschaftswoche können Frauen dort auch mittels der Abtreibungspille Mifegyne abtreiben. Danach müssen vorgeburtliche Kindstötungen in einer Klinik von einem Arzt durchgeführt werden. Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte die Frau zwischen Februar und Mai 2020 eine ausführliche Internetsuche gestartet und dabei mit Formulierungen wie „ich muss abtreiben, aber ich bin schon über 24 Wochen hinaus“ und „könnte ich ins Gefängnis kommen, wenn ich mein Baby in der 30. Woche abtreibe“, operiert. Während der Pandemie hatten Regierung und Parlament für Frauen, die ungewollt schwanger werden, eine telemedizinische Beratung bis zur zehnten Schwangerschaftswoche eingeführt. Frauen, die die Kriterien erfüllten, schickte der BPAS die Abtreibungspille nach Hause. So auch in diesem Fall. Nach Einnahme des Präparats gebar die Frau das 32-Wochen-alte Kind offenbar tot. Wie die britische Zeitung „The Guardian“ schreibt, gab es laut einem Bericht des Gerichtsmediziners keine Anzeichen dafür, dass das Kind geatmet habe. Die Frau, die den Rettungsdienst informiert hatte, kam in ein Krankenhaus. Dessen Personal informierte anschließend die Polizei. Wie der Richter bei der Urteilverkündung erklärte, leide die Frau, die mittlerweile die Tat gestand und „tiefe und aufrichtige Reue für ihre Taten“ empfinde, an Depressionen und Schuldgefühlen. Auch werde sie von Alpträumen und „Rückblenden“ geplagt, in denen sie das Gesicht ihres toten Kindes sehe. Hätte sie sich frühzeitig schuldig bekannt, hätte die Freiheitsstrafe auch vollumfänglich zur Bewährung ausgesetzt werden können. Im Verlauf des Prozesses hatten medizinische Fachgesellschaften versucht, Einfluss auf das Urteil zu nehmen. Laut dem „Guardian“ war dem Richter ein Schreiben zugegangen, das unter anderem vom „Royal College of Obstetricians and Gynaecologists“ und dem „Royal College of Midwives“ unterzeichnet worden war. Darin heißt es demnach: „Wir bitten Euer Ehren, in diesem Fall Milde walten zu lassen. Wir befürchten, dass eine Freiheitsstrafe in diesem Fall anderen Frauen, die telemedizinische Abtreibungsdienste in Anspruch nehmen oder spätere Schwangerschaftsabbrüche erleben, signalisieren könnte, dass sie eine Gefängnisstrafe riskieren, wenn sie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen“, heißt es darin. Der Richter verwehrte sich gegen die versuchte Einflussnahme und bezeichnete den Brief als „unangemessen“. Auch akzeptiere er die Behauptung nicht, „dass eine Freiheitsstrafe in diesem Fall, Frauen und Mädchen davon abhalte, eine legale Abtreibung innerhalb der 24-Wochen-Grenze in Anspruch zu nehmen“. |
|
Termine
17.06.2023 | Patinnenschulung Bielefeld
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 18.00 Uhr Ort: Am Schemmelshof 11, 33818 Leopoldshöhe Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de | 21.06.2023 | Treffen des RV Nord mit Wahlen des Vorstandes (Vorstellen der neuen Flyer und neuen Arbeitsbereiche der ALfA)
Beginn: 19.45 Uhr Ende: 21.30 Uhr Ort: Niendorfer Kirchenweg 18, 22523 Hamburg
Anmeldung unter: hamburg@alfa-ev.de | 22.06.2023 | WISSENSWERT.LEBENSWERT – Jugend für das Leben
Thema: Frauen nach Abtreibung Beginn: 19.30 Uhr, per Zoom Ende: 20.30 Uhr
Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
| 08.07.2023 | Ulrichsfest – ALfA e.V. ist mit Stand dabei
Auftaktveranstaltung zum Ulrichs Jubiläum in Augsburg Beginn: 10.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Ort: Rathausplatz Augsburg
Info: www.ulrichsjubiläum.de
| 26.07.2023 | WISSENSPRINT Thema: Strukturen der Sexualpädagogik der Vielfalt Referentin: Maja Jovicic, Aktionsbündnis DemoFürAlle Beginn: 19.30 Uhr, per Zoom Ende: 20.30 Uhr
Anmeldung unter: assistenz@alfa-ev.de
| 01./02.09.2023 | Fachtagung ALfA e.V. und Stiftung für Ökologie und Demokratie e.V. Der Mensch – ein Auslaufmodel?
Beginn: 18.00Uhr Ende: 17.00 Uhr Ort: Bonifatiushaus in Fulda
Anmeldung und Info unter: stiftung-fuer-oekologie-u-demo@t-online.de
| 15. bis 17.09.2023 | Pro Life Weekend Mit der Jugend für das Leben!
Ort: Berlin
Weitere Informationen: kontakt@jugendfuerdasleben.de
| 15.09.2023 | Fachtagung Bundesverband Lebensrecht (BVL)
Beginn: 13.00 Uhr Ende: 17.00 Uhr Ort: Berlin, Hotel Mövenpick
Anmeldung und Info unter: berlin@bv-lebensrecht.de | 16.09.2023 | Marsch für das Leben Der Marsch für das Leben zum ersten Mal in zwei Städten!
Beginn: 13:00 Uhr ab Brandenburger Tor in Berlin und ab Roncalliplatz in Köln Ort. Berlin und Köln
Mehr Infos unter: www.marsch-fuer-das-leben.de oder berlin@bv-lebensrecht.de
| 19.09.2023 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15.00 Uhr
|
|
|
Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
|
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
|
| |
|