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Inhaltsangabe

In eigener Sache: Empfehlen Sie uns weiter!
Lambrecht für baldige Neuregelung der Beihilfe zum Suizid
Termine
„Armseliges Urteil“: CSU-Politiker kritisiert Verfassungsrichter
Belgien: Erneut mehr Euthanasiefälle – Anstieg um 12,5 Prozent
USA: Sanders will Abtreibungen stärker staatlich fördern

Lambrecht für baldige Neuregelung der Beihilfe zum Suizid

Berlin (ALfA). Bundesjustizministerin Christiane Lambrecht hat sich dafür ausgesprochen, die gesetzliche Neuregelung der Beihilfe zu Suizid zügig anzugehen. Der „Rheinischen Post“ sagte die SPD-Politikerin, der assistierte Suizid dürfe keine gesellschaftliche Normalität werden. „Ich halte es für machbar, dass wir noch in dieser Wahlperiode über Gruppenanträge im Bundestag Regelungen zum Thema Suizidhilfe schaffen.“

Ende Februar hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts das vom Deutschen Bundestag im November 2015 verabschiedete „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt und die Norm aufgehoben. Seit dem Urteil der Karlsruher Richter sind nun erneut sämtliche Formen der Beihilfe zum Suizid straffrei.

„Alte und pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf Pflege, Begleitung und Zuwendung. Sie dürfen keinesfalls das Gefühl haben, dass sie ab einer gewissen Pflegebedürftigkeit die Suizidhilfe in Anspruch nehmen müssten“, so Lambrecht.

Foto: Thomas Köhler / photothek

Termine


14.3.2020 | Leben im Sterben | Informationstag im Erzbistum Paderborn, Anlässlich der Woche für das Leben 2020,

20. – 21.3.2020 | Gott mehr gehorchen als den Menschen
Thementag des DCTB (Deutscher Christlicher Techniker-Bund), Bad Mergentheim

20.3.2020 | 19.30 Uhr: Schwangerschaftsabbruch – Tötungsdelikt oder medizinische Dienstleistung
Referent: Thomas Börner, Facharzt für Gynäkologie


27.– 29.3.2020 | vitaL-Jahresseminar (Bad Laer)


24. – 26.4.2020 | vitaL-Beraterinnenfortbildung (Bad Laer)
Gewaltfreie Kommunikation im Kontext der Schwangerenberatung (Sandra Sinder)
Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de


25.4.2020 | Eröffnung der Woche für das Leben (Augsburg)
Fachtagung des BVL, www.bundesverband-lebensrecht.de


8.–9.5.2020 | Ordentliche Bundesdelegiertenversammlung der ALfA und Fachtagung (Fulda)


Messen/Kongresse mit ALfA-Ständen:
24.– 28.3.2020, didacta (Stuttgart) – Verschoben - Alternativtermin in Prüfung


Weitere Informationen: www.alfa-ev.de/kalender


„Armseliges Urteil“: CSU-Politiker
kritisiert Verfassungsrichter

Berlin (ALfA). Der Vorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CSU (EAK), Christian Schmidt, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 Strafgesetzbuch als ein „irgendwie juristisch durchkonstruiertes, aber gesellschaftlich armseliges Urteil“ bezeichnet. Im Interview mit dem evangelischen „Sonntagsblatt“ sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete: „Das Karlsruher Urteil sollte ein Ansporn sein für die Politik, für die Kirchen und die Gesellschaft insgesamt, den Schutz und die Bedeutung des Lebens wieder neu ins Blickfeld zu rücken und enge rechtliche Grenzen für eine geplante Selbsttötung zu finden. Für die Situationen zum Ende eines langen körperlichen Leidensweges wird es respektvoller Wege bedürfen, die wir eigentlich im § 217 StGB auch nicht verschlossen hatten. Wir werden gesetzgeberisch zügig handeln, und zwar zum Leben hin.“




www.christian-schmidt.de

Belgien: Erneut mehr Euthanasiefälle –
Anstieg um 12,5 Prozent

Brüssel (ALfA). In Belgien wurden nach Angaben der „Commission fédérale de Contrôle et d’Évaluation de l’Euthanasie“ (CFCEE) im vergangenen Jahr 2.655 Menschen, darunter ein Minderjähriger, euthanasiert. Wie die CFCEE in ihrer Pressemitteilung schreibt, stieg die Zahl der Euthanasiefälle damit gegenüber dem Jahr 2018 um 12,5 Prozent. 52,8 Prozent der Getöteten waren Frauen.

In Belgien wurde die „Tötung auf Verlangen“ 2002 legalisiert. Anders als das niederländische Pandon kennt das belgische Euthanasiegesetz keine Beihilfe zum Suizid. Patienten, die von einem Arzt getötet werden wollen, müssen dies schriftlich erklären. Der Arzt muss einen Kollegen konsultieren und die Durchführung der Tötung auf Verlangen anschließend an die CFCEE melden. Seit 2005 können auch Hausärzte die ursprünglich Krankhausärzten vorbehaltene Tötung auf Verlangen durchführen. Um dies zu ermöglichen, wurden die Apotheken in Belgien gesetzlich verpflichtet, sogenannte Euthanasie-Kits vorzuhalten.


USA: Sanders will Abtreibungen stärker staatlich fördern

Washington (ALfA). Das Wahlprogramm des demokratischen US-Präsidentschaftskandidaten Bernie Sanders sieht eine Rückkehr zur staatlichen Finanzierung von Abtreibung vor. Das berichtet die Internetnachrichtenagentur „Lifesitenews“.

Im März 2019 hatte das US-amerikanische Gesundheitsministerium per Erlass verfügt, dass mit Steuergeldern geförderte Frauengesundheitszentren keine Überweisungen mehr an Ärzte vornehmen dürfen, die vorgeburtliche Kindstötungen durchführen.Planned Parenthood, der größte Anbieter vorgeburtlicher Kindstötungen in den USA, kündigte darauf an, sich aus dem staatlichen Programm zur Familienplanung zurückzuziehen und auf die rund 60 Millionen US-Dollar, die die von der Steuer befreite Organisation aus dem „Title X“ genannten Programm erhielt, vorerst verzichten zu wollen. Inzwischen hat die Organisation Klage den Erlass des Gesundheitsministeriums eingereicht.

Sanders will die Politik der Administration von US-Präsident Donald Trump nun offenbar wieder umkehren. Wie Lifesitenews berichtet, wolle der 78-Jährige, der wie alle Präsidentschaftskandidaten der Demokraten, vorgeburtliche Kindstötungen als Frauenrecht verteidigt, im Falle seiner Wahl dafür sorgen, dass künftig nur solche Organisationen Gelder aus dem staatlichen „Title X“-Programm erhalten, die Abtreibungen vornehmen oder fördern.


Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
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