USA: Tauziehen um die Abtreibungspille geht in die nächste Runde Washington (ALfA) Der Kampf um die Abtreibungspille in den USA wird immer bizarrer. Anfang der Woche rief das US-Justizministerium das Bundesberufungsgericht für den fünften Bezirk an, um die Aussetzung eines Urteils zu erreichen, mit dem ein Bundesrichter aus Texas vergangenen Freitag die Zulassung der Abtreibungspille „Mifeprex“ aufgehoben hatte.
Mit dem Urteil gab Bundesrichter Matthew Kacsmaryk einer Klage der „Alliance for Hippocratic Medicine“ (AHM) statt. Die AHM, die vor Gericht von der Alliance Definding Freedom (ADF) vertreten wurde, hatte argumentiert, dass die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA bei der Zulassung der Abtreibungspille in den USA im Jahr 2000 „Politik über Wissenschaft“ gestellt und ein gefährliches Präparat ohne ausreichende Prüfung zugelassen habe. Dabei habe die Behörde auch gegen ihre eigenen Vorgaben verstoßen.
Das Berufungsgericht entschied nun, dass der Abtreibungspille zwar nicht die Zulassung verwehrt werden könne. Allerdings dürfe das Präparat nicht mehr mit der Post verschickt werden. Außerdem dürfe das Präparat nur noch für Abtreibungen bis zur siebten Schwangerschaftswoche verwandt werden. Bislang war das Präparat in den USA für Abtreibungen bis zur zehnten Schwangerschaftswoche zugelassen.
Das US-Justizministerium kündigte an, nun auch gegen dieses Urteil vorzugehen. Die Behörde werde nun beim Obersten Gerichtshof der USA einen Eilantrag stellen, um Frauen den Zugang zu dem angeblich „sicheren und wirksamen Medikament“ zu ermöglichen. In den Vereinigten Staaten werden rund die Hälfte aller Abtreibungen mittels der Abtreibungspille Mifeprex durchgeführt. In Deutschland firmiert die Abtreibungspille unter dem Handelsnamen „Mifegyne“.
Die Klage der AHM ist Teil des Kampfes, den Lebensrechtler in den USA mit der Regierung und der Abtreibungslobby ausfechten, um der Praxis vorgeburtlicher Kindstötungen ein Ende zu bereiten. Wie erbittert dieser Kampf inzwischen geführt wird, zeigt ein weiteres Urteil. Nur wenige Stunden nach dem Urteil in Texas entschied ein Bundesrichter in Washington eine Klage, die die Justizminister von 18 demokratisch regierten US-Bundesstaaten gemeinsam angestrengt hatten. Ihre Forderung: Die FDA müsse sämtliche Restriktionen aufheben, die mit der Abgabe des Präparats noch verbunden seien. Bundesrichter Thomas Rice blieb mit seinem Urteil zwar hinter den Forderungen der Justizminister zurück, urteilte aber, die FDA dürfe nichts unternehmen, um den Zugang zu dem Präparat einzuschränken.
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