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In eigener Sache: Erweiterter Bundesvorstand krempelt die Ärmel hoch

Augsburg (ALfA). Der Erweiterte Bundesvorstand der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. arbeitet auch in der Pandemie weiter. Bei einem Treffen in Fulda standen neben der Vorbereitung der diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung (7. – 9. Mai) auch zahlreiche andere Themen auf dem Programm. Dabei ging es unter anderem um die Steigerung des eigenen Bekanntheitsgrades in den Sozialen Medien, die Entwicklung neuer Kampagnen und den Ausbau von Kooperationen mit anderen Lebensschutzorganisationen.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Erweiterter Bundesvorstand krempelt die Ärmel hoch
Hüppe: Parlament soll Krankenkassenfinanzierung von Downsyndrom-Test stoppen
Spanien verabschiedet Gesetz zur Legalisierung der „Tötung auf Verlangen“
Frankenstein lässt grüßen: Forscher züchten menschliche Embryomodelle im Labor
Termine

Hüppe: Parlament soll Krankenkassenfinanzierung von Downsyndrom-Test stoppen

Berlin (ALfA). Der Deutsche Bundestag solle „parlamentarisch verhindern“, dass vorgeburtliche genetische Bluttests in Zukunft von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Das fordert jetzt der Stellvertretende Bundesvorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Hubert Hüppe, anlässlich des „Internationalen Downsyndrom-Tages“ am 21. März.

„Dieser Test, der in erster Linie nach ungeborenen Kindern mit Downsyndrom fahndet, dient fast ausschließlich der Selektion. Ein gesundheitlicher Nutzen, der eine Finanzierung durch die Versichertengemeinschaft rechtfertigen würde, ist weder für die schwangere Frau noch für das ungeborene Kind vorhanden“, erklärte der CDU-Politiker und ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, sollen die Krankenkassen die Tests künftig in bestimmten Fällen finanzieren. Voraussetzungen seien das Vorliegen einer Schwangerschaft mit besonderen Risiken und eine intensive ärztliche Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation.

Nach Ansicht Hüppes habe der G-BA die Voraussetzungen für die Finanzierung der Tests jedoch so weit gefasst, dass sie in der Praxis gar nicht nur bei Risikoschwangerschaften zum Einsatz kämen, sondern zu einer gängigen Reihenuntersuchung würden.

Scharfe Kritik übte der CDU-Politiker auch an der vom Bundesausschuss erstellten Versicherteninformation. Sie sei so gestaltet worden, dass sie auf viele Leserinnen wie eine Empfehlung für die Bluttests wirken werde. Dabei seien die Tests gar keine sicheren Diagnoseverfahren. So betrage die Wahrscheinlichkeit eines falsch-positiven Testergebnisses beim Downsyndrom fast 40 Prozent, bei Trisomie 18 sogar nahezu 80 Prozent. Hüppe: „Aufgrund des Zeitdrucks ist somit auch mit immer mehr Abtreibungen auf Verdacht von ungeborenen Kindern ohne Trisomie zu rechnen.“


Spanien verabschiedet Gesetz zur Legalisierung der „Tötung auf Verlangen“

Rom/Madrid (ALfA). Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, hat mit Enttäuschung auf die Verabschiedung der neuen Euthanasie-Gesetzgebung in Spanien reagiert. Gestern hatte das Parlament in Madrid endgültig ein Gesetz gebilligt, das sowohl den ärztlich assistierten Suizid als auch die Tötung auf Verlangen legalisiert. 202 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 142 dagegen. Der Zeitung „Corriere della Sera“ sagte Paglia, es gebe „eine weltweit zunehmende Kapitulation“ gegenüber der „schmutzigen Arbeit des Todes“. Die „wenigen Zeilen eines kalten Gesetzes“ erinnerten an Pontius Pilatus, der seine Hände in Unschuld wasche.

Das von der links-sozialistischen Regierungskoalition von Ministerpräsident Pedro Sanchez erarbeitete Gesetz sieht vor, dass Ärzte Sterbewilligen ein tödliches Präparat verschreiben und auf Verlangen des Sterbewilligen auch selbst verabreichen dürfen. Voraussetzung ist, dass der Sterbewillige volljährig ist, die spanische Staatsangehörigkeit besitzt oder aber seinen Lebensmittelpunkt in Spanien hat und an einer „schweren und unheilbaren Krankheit“ leidet.

Sterbewillige müssen ihren Sterbewunsch schriftlich dokumentieren und wiederholt im Abstand von mindestens 14 Tagen einreichen. Der das tödliche Präparat verschreibende oder applizierende Arzt muss den Sterbewillige zuvor untersucht haben und ihm Alternativen zur „Tötung auf Verlangen“ und einem medizinisch unterstützten Suizid aufgezeigt haben. Die Kosten sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen.

Mit der Annahme des Gesetzes ist Spanien nach den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Kanada das fünfte Land, in dem Tötung auf Verlangen künftig straffrei gestellt wurde.

Der 75-jährige Paglia, der in Italien zu den führenden Theologen zählt, die sich mit Themen auf den Feldern des Lebensschutzes und der Bioethik befassen, sagte, wichtig sei nun, weiterhin auf die Ausbreitung der Palliativmedizin zu setzen. „Nimm den Schmerz, bleib in der Nähe des Kranken, um ihn mit Liebe und Freundschaft zu wärmen“, so Paglia. Die Herausforderung bestehe nun darin, „wahrhaft menschlich zu sein“, und „jene, die leiden, nicht in den Händen der Euthanasie-Industrie zu lassen“.


Frankenstein lässt grüßen: Forscher züchten menschliche Embryomodelle im Labor

Washington/Melbourne (ALfA). Forscher aus den Vereinigten Staaten von Amerika und Australien haben erstmals Vorläufer menschlicher Embryonen im Labor ohne Befruchtung erzeugt. Das berichtet das „Science Media Center“. Entstanden seien bei den Experimenten blastozysten-ähnliche Gebilde, die aus etwa 200 embryonalen Zellen bestünden. Die Forscher veröffentlichten ihre Ergebnisse in dem renommierten Wissenschaftsmagazin „Nature“. Die US-Forscher verwandten für ihre Experimente embryonale Stammzellen, die australischen Wissenschaftler Fibroblasten, die jeweils reprogrammiert wurden.


Termine


19.03.2021 | SEVEN WEEKS mit Dr. med. Michael Kiworr

Thema: Vorgeburtliche Entwicklung 18.00 – 20.30 Uhr / Zoom / kostenlos

Informationen & Anmeldung:
https://jugend.alfa-ev.de/veranstaltungen/wissenswert-lebenswert-vorgeburtliche-entwicklung/


17.04.2021 | BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben und Fotoausstellung der Jugend für das Leben

Ort: Augsburg

Mehr Informationen: bundesverband-lebensrecht.de und jugend.alfa-ev.de

30.04 – 02.05.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de


12.06.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de

09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung bei Brit Bechtloff unter brit@vita-l.de


22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de



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Telefon: 0821-512031       
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