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| In eigener Sache: „Fairness First“ – ALfA hat mehrstuftigen Prüfprozess erfolgreich absolviert Augsburg/Frankfurt am Main (ALfA) Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. wird das Siegel „Fairness First“ erhalten. Bei dem dafür erforderlichen mehrstufigen Prüfprozess konnte die ALfA sowohl das Deutsche Innovationsinstitut (diind) als auch das Magazin „DUP Unternehmer“ überzeugen. Die Auszeichnung wird am 10. April in Frankfurt beim „DUP Unternehmer Award“ in Frankfurt am Main verliehen. |
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Inhaltsangabe
In eigener Sache: „Fairness First“ – ALfA hat mehrstuftigen Prüfprozess erfolgreich absolviert | Familienbund der Katholiken in Bayern lehnt Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 StGB ab | Bätzing warnt vor Widerspruchsregelung bei der Organspende | Öffentliche Anhörung: Sachverständige mehrheitlich gegen Widerspruchsregelung | USA: Keine Steuergelder für Abtreibung: US-Präsident Trump restauriert Mexiko-City-Policy | „Es ist mir eine Ehre“: US-Vizepräsident Vance spricht beim „March for Life“ in Washington | Termine |
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Familienbund der Katholiken in Bayern lehnt Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 StGB ab
Augsburg (ALfA) Im Vorfeld der für den 10. Februar geplanten Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich Landesverband Bayern des Familienbunds der Katholiken gegen eine Reform des §218 StGB ausgesprochen. Die Gesetzesinitiative will vorgeburtliche Kindstötungen bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche grundsätzlich „rechtmäßig“ stellen. Die Bedenkzeit von drei Tagen, die nach geltendem Recht zwischen der verpflichtenden Beratung der Schwangeren und der Abtreibung ihres Kindes liegen muss, soll ebenfalls entfallen. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden.
Nach Ansicht des bayerischen Landesverbands des Familienbunds der Katholiken habe das Bundesverfassungsgericht in seinem 2. Abtreibungsurteil im Jahr 1993 klargestellt, dass der Staat verpflichtet ist, „menschliches Leben, auch das ungeborene zu schützen“. Der Schwangerschaftsabbruch müsse „für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein“. Ohne medizinischen oder kriminologischen Grund dürften Abtreibungen „nicht für gerechtfertigt erklärt werden“. Es sei aber möglich, dass Frauen in den ersten zwölf Wochen nicht bestraft werden, wenn sie eine Beratung in Anspruch nehmen.
Neben kirchlichen Verbänden hätten sich inzwischen auch verschiedene Ärzte in einem Öffentlichen Brief gegen den Reformentwurf ausgesprochen und an die Parlamentarier appelliert, diesem nicht zuzustimmen. Zu den Unterzeichnern zählen nach eigenen Angaben auch Ärzte, die selbst Abtreibungen vornehmen. „Nach christlichem Menschenbild, ist die Ansicht, menschliches Leben erst ab der Geburt unter den Schutz der Menschenwürde zu stellen, auch der Schwangeren gegenüber unwürdig, lebensfeindlich und ethisch höchst problematisch“, erklärte die Landesvorsitzende des Familienbundes der Katholiken in Bayern, Gerlinde Martin.
In der Debatte würden zudem Tabus ausgeklammert. „Frauen leiden oft stark und lange unter den psychischen Folgen eines Abbruchs und dies nicht wegen eines Gesetzes, sondern aus moralisch-ethischen Gründen, was zutiefst menschlich ist. Dass viele Frauen nicht frei über das Ja oder Nein zu einem Kind entscheiden können, sondern oft zur Abtreibung gezwungen werden, wird ebenfalls viel zu selten thematisiert“, so Martin weiter. Auch dies unterstreiche die Notwendigkeit der Beibehaltung einer Bedenkzeit zwischen Beratung und Abtreibung.
„Wir fordern die Politik auf, sich gemeinsam mit Verbänden, kirchlichen Vertretern, Ethikern, Medizinern und den Medien, dieser Thematik angemessen und vor allem in einer differenzierten Debatte, auseinanderzusetzen. Ein Gesetz mit solch weitreichenden Folgen für die Gesellschaft im Schnellverfahren in der letzten Sitzungswoche beschließen zu wollen, ohne jeglichen öffentlichen Diskurs und ohne Anhörung der Verbände ist unverantwortlich und politisch unseriös“, so Martin weiter. Die Landesvorsitzende des Familienbundes der Katholiken in Bayern bezeichnete es als „unbegreiflich“, dass die bestehende und seinerzeit hart errungene gesetzliche Regelung „in Frage gestellt“ und „eine weitere Spaltung innerhalb der Gesellschaft in Kauf genommen“ werde. |
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Bätzing warnt vor Widerspruchsregelung bei der Organspende Würzburg (ALfA) Einen Tag vor der am Mittwoch vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags veranstalteten Öffentlichen Anhörung von Sachverständigen zur Neuregelung der Organspende hat sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing, am Dienstag gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen und für eine freiwillige Organspende plädiert. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Onlineportal.
Demnach sagte Bätzing bei einer Sitzung des Ständigen Rates: „Gerade der Charakter der Organspende als hochgeschätzte freiwillige Gabe zur Rettung eines – in der Regel unbekannten, fremden – Menschen in großer Not, führt uns zu dem Anliegen, diese Freiwilligkeit stark zu machen und sie nicht durch eine gesetzlich verfügte Zustimmungsvermutung in einen Bereich der Zweifelhaftigkeit zu ziehen.“ Studien vermittelten zudem den Eindruck, dass die Zustimmungs- oder Widerspruchsregelung nicht automatisch eine hohe Organspendequote nach sich ziehe. „Es gibt Länder mit Zustimmungsregelung, die eine höhere Organspendequote als Deutschland haben und Länder mit Widerspruchsregelung, die eine niedrigere Organspendequote haben“, wird Limburgs Oberhirte zitiert. Er sehe die Gefahr, dass sich mehr Menschen gegen eine „vermeintliche Zwangsabgabe ihrer Organe zur Wehr setzen und dass damit die Spendebereitschaft eher sinkt als steigt“.
Aus christlicher Perspektive sei die Organspende eine Spende, „die freiwillig gegeben werden soll“. Er bezweifelte, dass dies bei einem „nicht eingelegten Widerspruch wirklich“ der Fall sei. „Eine Regelung, die darauf abzielt, Menschen zu einer freien Zustimmung im Sinn eines Informed Consent zu einer möglichen Organspende zu bewegen", passe „wesentlich besser zum Leitbild einer auf freie und selbstbestimmte Entscheidung angelegten menschlichen Person", so Bätzing laut der „Tagespost“ weiter. |
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Öffentliche Anhörung: Sachverständige mehrheitlich gegen Widerspruchsregelung Berlin (ALfA) Der erneute interfraktionelle Vorstoß zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende (Bundestagsdrucksache 20/13804) ist bei der Öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages überwiegend auf Kritik der geladenen Sachverständigen gestoßen.
Die Göttinger Medizinethikerin Claudia Wiesemann sagte, die Widerspruchsregelung sei ein Eingriff in die Selbstbestimmung der Person über ihren eigenen Körper. Wichtigstes Rechtfertigungsargument sei eine erhoffte deutliche Zunahme der Organspendenzahlen. Diese Hoffnung könne jedoch empirisch nicht belegt werden. Es gebe vielmehr Anlass zur Sorge, dass die Zahl der Lebendorganspenden parallel zurückgehen werde. Das Hauptproblem sei die mangelhafte Meldebereitschaft der Krankenhäuser. Lösungsversuche müssten daher dort ansetzen.
Der evangelische Theologe und Ethiker Peter Dabrock von der Universität Erlangen-Nürnberg, der eigenen Angaben zufolge Besitzer eines Organspendeausweises ist, kritisierte den Mangel an Aufrichtigkeit in der Debatte. Der Begriff „Widerspruchlösung“ insinuiere, dass das Verfahren in der Lage sei, die Lücke zwischen benötigten und allokierbaren Organen geschlossen werden könne. Das sei aber bereits aufgrund der Zunahme chronischer Erkrankungen wie der Alterung der Gesellschaft nicht Fall. Zur Ehrlichkeit gehöre das Eingeständnis, dass kein Verfahren eine Beendigung der Organknappheit herbeiführen könne. Der „Flaschenhals“ im Organgewinnungsprozess sei nicht die Spendenbereitschaft der Bevölkerung. Vielmehr gelinge es nicht, die Zahl der organspendenbezogenen Kontakte signifikant zu steigern. Ferner unterminiere die Widerspruchsregelung, den Charakter der Organspende als „freiwilliger Gabe“. Wer etwas wolle, müsse fragen. Schweigen sei keine Zustimmung.
Ähnlich äußerten sich die Kirchen. „Bei der Regelung der Organspende sollte – wie der Begriff schon ausdrückt – der Charakter einer freiwilligen Organspende im Sinne einer bewusst und höchstpersönlich getroffenen eigenen Entscheidung erhalten bleiben“, erklärten das Kommissariat der deutschen Bischöfe und die Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Der Gießener Staatsrechtler Steffen Augsbergs vertrat die Überzeugung, statt Probleme zu löse, kreiere die Widerspruchslösung neue. Der Chirurg Andreas Weber, ehemaliges Mitglied eines chirurgischen Einsatzteams zur Organexplantation der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), kritisierte, dass die Interessen und Rechte des Organspenders in der öffentlichen Debatte unterrepräsentiert seien. Seiner Ansicht nach gefährdet die Widerspruchsregelung zudem das Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient. Kritik äußerte der Arzt auch an der Hirntoddiagnostik. Es gebe zahlreiche dokumentierte Fälle, dass zuvor als „hirntot“ diagnostizierte und zur Organentnahme freigegebene Patienten, die kurz vor der Explantation Zeichen von Leben gezeigt hätten, so dass die Explantation abgebrochen werden musste.
Der Palliativmediziner Winfried Hardinghaus, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes, bezweifelte, dass die Einführung einer Widerspruchslösung Angehörige entlasten könnte. Auch bei einer Widerspruchlösung könnten diese in einen Schockzustand, tiefe Trauer und schwerwiegende, familiäre Konflikte geraten. Vertrauen und damit eine höhere Bereitschaft, Organe zu spenden, könne nur durch die Behebung von organisationsethischen Defiziten entstehen. Auch die frühere Bundesgesundheitsministerin und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt (SPD) sprach sich gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz aus.
Dagegen plädierten die Vertreter der Bundesärztekammer und der Deutschen Stiftung Organtransplantation für die Einführung einer Widerspruchsregelung. Der Transplantationsmediziner Bernhard Banas vom Universitätsklinikum Regensburg erklärte, die wiederholt vorgebrachte Idee, allein durch organisatorische Verbesserungen in Krankenhäusern die Organspendenrate ausreichend zu verbessern, müsse als gescheitert angesehen werden. Frühere Gesetzesänderungen hätten nicht die erwünschten Erfolge gebracht.
Auch der Augsburger Medizinrechtler Josef Franz Lindner sprach sich für die Einführung der Widerspruchsregelung aus. Nach Ansicht Lindners verpflichtet Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 Grundgesetz den Bundesgesetzgeber für ein effektives Organtransplantationssystem zu sorgen. Dazu zähle auch die Pflicht, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine ausreichende Zahl an Spenderorganen generiert werde. Bei der konkreten Ausgestaltung des Organtransplantationsrechts habe der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum, der seine Grenze am Untermaßverbot finde. Der Gesetzgeber verstoße gegen seine aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht, wenn er keine oder nur solche Maßnahmen ergreife, die – im Hinblick auf den Gesamtbedarf an Spenderorganen – nur eine marginale Verbesserung darstellten. |
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USA: Keine Steuergelder für Abtreibung: US-Präsident Trump restauriert Mexiko-City-Policy Washington (ALfA) US-Präsident Donald Trump hat die sogenannte „Mexiko-City-Policy“ wiedereingesetzt. Das Gesetz verbietet es, Nichtregierungsorganisation (NGOs), die im Ausland Abtreibung anbieten, fördern oder bewerben mit Geldern der US-amerikanischen Entwicklungshilfe und damit mit Steuergeldern der US-amerikanischen Bürger und Bürgerinnen zu unterstützen. Seit US-Präsident Ronald Reagan die Mexiko-City-Policy im Jahre 1984 ersann, hat jeder republikanische Präsident die Mexiko-City-Policy genauso zuverlässig restauriert, wie jeder Präsident der Demokraten sie seitdem wieder außer Kraft setzte. Zudem kündigte Trump an, in den Haushaltsentwürfen wieder auf das sogenannte „Hyde Amendment“ zu bauen. Die Klausel aus dem Jahr 1976 verbietet die staatliche Finanzierung von Abtreibungen mit Steuergeldern im Inland.
Die US-amerikanische Bischofskonferenz begrüßte die Maßnahmen. „Eine große Mehrheit der Amerikaner lehnt es ab, Abtreibungen mit ihren Steuern zu finanzieren“, erklärte der Bischof von Toledo, Daniel Thomas, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Lebensrechts-Komitees der US-Bischöfe. Er sei dankbar, dass man nicht mehr gezwungen werde, „bei einer Kultur des Todes mitzumachen“, sondern stattdessen eine „Kultur des Lebens im In- und Ausland“ etablieren könne. Auch die Begnadigung von 23 Pro-Life-Aktivisten (vgl. ALfA-Newsletter v. 241.) begrüßte Thomas: „Amerikaner, die für den Lebensschutz sind, haben ein Recht darauf, in der Öffentlichkeit zu beten, Frauen zu beraten, die über eine Abtreibung nachdenken, und friedlich zu protestieren.“ |
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„Es ist mir eine Ehre“: US-Vizepräsident Vance spricht beim „March for Life“ in Washington Washington (ALfA) US-Vizepräsident J.D. Vance hat an dem diesjährigen „March for Life“ am 24. Januar teilgenommen und vor mehreren zehntausend Teilnehmern auf der „National Mall“ in Washington eine Rede gehalten. Der „National Catholic Register“ hat diese Rede im Wortlaut veröffentlicht. Wir präsentieren hier Auszüge aus dieser Rede in deutscher Übersetzung:
„Danke, dass ich hier sein darf, und es ist mir eine Ehre, heute hier mit Ihnen für das Leben zu demonstrieren. Wir sind stolz darauf, mit Ihnen zu marschieren, und ja, wir werden nächstes Jahr wieder dabei sein. Die Begeisterung, die Leidenschaft, die unerschütterliche Überzeugung, die jeder Einzelne hier auf der National Mall deutlich spürt, ist für mich zutiefst bewegend und bedeutet Präsident Trump und mir mehr, als ich es in Worte fassen kann.
Seit mehr als einem halben Jahrhundert vereint dieser Marsch Zehntausende von Amerikanern aus allen Gesellschaftsschichten, um sich für die Sache des Lebens in unserem Land zu sammeln. Es ist die größte Versammlung der Welt, um unsere Bewegung zu feiern; die Siege, für die wir so hart gekämpft haben, und, ja, die Siege, die noch kommen werden. (…) Vielen Dank für Ihr Engagement; es ist eine unglaubliche Menge, und es ist schön, Sie heute zu sehen. (…) Sie stehen hier draußen in einem besonders kalten Januar, und ich glaube nicht, dass ich jemals eine so fröhliche Menschenmenge hier draußen gesehen habe, vor allem nicht zu dieser Jahreszeit.
Wie Sie alle wissen, lautet das Thema der Veranstaltung in diesem Jahr „Leben: Warum wir marschieren“, und es gibt eindeutige Antworten auf die gestellte Frage. Wir marschieren, um das ungeborene Leben zu schützen; wir marschieren, um die heilige Wahrheit zu verkünden und zu leben, dass jedes einzelne Kind ein Wunder und ein Geschenk Gottes ist.
Jedes Mal, wenn Usha und ich unsere eigenen Kinder in der Welt willkommen hießen, sahen wir die unbeschreibliche Schönheit des neuen Lebens. (…) Alle Eltern hier kennen dieses Gefühl, diese Ehrfurcht vor einem neugeborenen Kind. Es liegt in unserer Verantwortung, es zu schätzen und zu schützen. Aber wenn man über die Frage nachdenkt, warum wir marschieren, gibt es auch einige subtilere, aber ebenso wichtige Antworten auf diese Frage, über die ich heute nachdenken möchte.
Die Aufgabe unserer Bewegung ist es, unschuldiges Leben zu schützen. Es geht darum, das ungeborene Leben zu verteidigen, und es geht auch darum, für die Familie und für das Leben im Vollsinne des Wortes einzutreten. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie viele Freunde und Bekannte ich im Laufe meines Lebens hatte, die angesichts einer Schwangerschaft oder der Aussicht auf eine Schwangerschaft nicht mit Freude, sondern mit Sorge reagierten. Sie fragten sich, wie sie es sich leisten können; was es für ihre Ausbildung, ihre Karriere, ihre Beziehung oder ihre Familie bedeuten wird?
Und ich weiß, wie viele von Ihnen in dieser Runde unermesslich viel Zeit und Ressourcen aufgewendet haben, um diese Fragen zu beantworten und jungen Menschen, die sich in einer verzweifelten Lage befinden, zu helfen. Aber im Großen und Ganzen hat sich unsere Gesellschaft, unser Land noch nicht so engagiert, wie Sie es getan haben. Und unsere Regierung hat bei dieser wichtigen Verantwortung sicherlich versagt. Wir haben eine ganze Generation im Stich gelassen, nicht nur, weil wir eine Kultur der Abtreibung auf Verlangen zugelassen haben, sondern auch, weil wir es vernachlässigt haben, jungen Eltern dabei zu helfen, die Zutaten zu erwerben, die sie für ein glückliches und sinnvolles Leben brauchen. Eine Kultur des radikalen Individualismus hat sich durchgesetzt, in der die Pflichten und Freuden des Familienlebens als zu überwindende Hindernisse und nicht als persönliche Erfüllung oder persönlicher Segen angesehen werden. Unsere Gesellschaft hat es versäumt zu erkennen, dass die Verpflichtung, die eine Generation gegenüber der anderen hat, ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer Gesellschaft ist.
Lassen Sie mich also ganz einfach sagen: Ich will mehr Babys in den Vereinigten Staaten von Amerika. Ich will mehr glückliche Kinder in unserem Land, und ich will großartige junge Männer und Frauen, die sich darauf freuen, sie in der Welt willkommen zu heißen und sie aufzuziehen. Es ist Aufgabe unserer Regierung, es jungen Müttern und Vätern leichter zu machen, sich Kinder zu leisten, sie in die Welt zu bringen und sie als den Segen zu begrüßen, von dem wir hier auf dem Marsch für das Leben wissen, dass sie es sind. (…)
Wir brauchen eine Kultur, die das Leben in allen Phasen feiert, eine Kultur, die erkennt und wirklich daran glaubt, dass der Maßstab für den nationalen Erfolg nicht unser BIP oder unser Aktienmarkt ist, sondern ob die Menschen das Gefühl haben, dass sie in unserem Land gedeihliche und gesunde Familien gründen können. (…)
Die Menschen, die sich hier auf dieser unglaublichen National Mall versammelt haben, sind ein außergewöhnliches Beispiel für unsere Nation. Ihr spendet für Windelbanken; Ihr helft bei der Suche nach einer Unterkunft für Bedürftige; Ihr helft bei der Finanzierung von Krisenzentren für Schwangere, die jungen Frauen und jungen Männern in Krisenzeiten Hilfe leisten. Ihr seid das schlagende Herz der Pro-Life-Bewegung. Ihr habt schon viele Leben gerettet und Ihr werdet noch mehr retten. (…)
Danke, dass Sie hier sind, und danke, dass Sie heute hier marschieren; und vor allem erinnern Sie uns mit Ihrer Arbeit daran, dass der Marsch für das Leben nicht nur ein einzelnes Ereignis ist, das an einem eiskalten Januartag stattfindet. (…) Er ist ein lebenslanger Aufruf zum Handeln. (…)
Ich zögere, Ihnen Ratschläge zu erteilen, denn ich sehe, dass es junge und alte Menschen gibt, die in der Pro-Life-Bewegung aktiv sind, einige von Ihnen sogar schon länger als ich lebe, und ich bin Ihnen dankbar dafür. Aber wenn ich einen Ratschlag geben darf: Es ist ein Rat, der aus meiner eigenen Erfahrung stammt. Es gab einen Punkt, an dem ich frustriert war über Leute, die nicht sahen, was wir sahen. Ich war frustriert darüber, dass man auf einem Ultraschallbild eines Babys keinen Menschen, sondern nur einen Zellklumpen sehen konnte. Aber eines der Dinge, die mich das Vatersein gelehrt hat, und eines der Dinge, die mich die Arbeit in der Politik in den letzten Jahren gelehrt hat, ist, dass es ein Segen ist, die Wahrheit zu kennen. Und die Wahrheit ist, dass das ungeborene Leben schützenswert ist.
Machen Sie also bitte weiter, nicht mit Frustration, sondern mit Freude. Wir sind froh, für das Leben zu demonstrieren. Wir sind froh zu wissen, dass das Bild auf dem Ultraschallbild ein Bild eines Babys ist, das Hoffnungen und Träume hat und das Potenzial, sich zu entwickeln. Es ist eine Freude und ein Segen, für die Ungeborenen zu kämpfen, für die Ungeborenen zu arbeiten und für das Leben zu demonstrieren! Gott segne Sie alle. Ich danke Ihnen für die Einladung. Es ist mir eine Ehre, bei Ihnen zu sein.“ |
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Lifetalks – Der ALfA-Podcast Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten. Zum Podcast | |
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Termine
31.01. – 02.02.2025 | Fortbildung Schattenkind
Leitung Monika Friederich Referentin für den GFK (gewaltfreie Kommunikation) Teil Sandra Sinder Beginn: 18.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr, in Künzell
Info unter: schattenkind@alfa-ev.de
| 01.02.2025 | Patinnenschulung
Beginn: 10.00 Uhr Ende: 15.30Uhr Ort: Online
Anmeldung: brit@vita-L.de | 04.02.2025 | Wissenswert.Lebenswert. „Die Würde des Menschen ist unantastbar?“
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr Ort: Online per Zoom
Info: jugendfürdasleben@alfa-ev.de | 11. bis 15.02.2025 | Stand der ALfA bei der Didacta 2025
Ort: Messe Stuttgart Info: beratung@alfa-ev.de | 12.02.2025 | Wissenssprint. Wahl in den USA – Was bedeutet das für den Lebensschutz?
Beginn: 20 Uhr Ende: 21 Uhr Online per Zoom
| 18.02.2025 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!
Beginn: 15 Uhr
| 26.02.2025 | Wissenssprint. Wahl in den USA – Was bedeutet das für den Lebensschutz?
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21 Uhr Online per Zoom
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