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In eigener Sache: Frohe Weihnachten und ein gesegnetes Neues Jahr!


Augsburg (ALfA)
Die Redaktion des ALfA-Newsletters macht Urlaub. Der nächste ALfA-Newsletter erscheint am 7. Januar. Die Redaktion des ALfA-Newsletters dankt für das große Interesse und wünscht allen Leserinnen und Lesern ein frohes und gnadenreiches Weihnachtsfest und einen guten Start in ein gesegnetes Neues Jahr!

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Frohe Weihnachten und ein gesegnetes Neues Jahr!

Nach Urteil: Brandenburg ordnet Förderung von Schwangerenberatungsstellen neu

Österreich: Neuregelung der Suizidhilfe tritt am 1. Januar 2022 in Kraft
USA: Behörde erlaubt „Do-it-yourself“-Abtreibungen dauerhaft
Termine

 

Nach Urteil: Brandenburg ordnet Förderung von Schwangerenberatungsstellen neu


Potsdam (ALfA). Der Landtag Brandenburgs hat am Donnerstag das Ausführungsgesetz des Landes zum bundesweiten  Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert. Das berichtet die „Katholische Nachrichtenagentur“ (KNA). Demnach soll sich die Förderung der Schwangerenberatungsstellen künftig an der Nachfrage orientieren, unabhängig davon, ob sie die für eine straffreie Abtreibung erforderlichen Beratungsscheine ausstellen oder nicht. Zudem müssten alle Beratungsstellen die Qualität ihrer Angebote dokumentieren.

Grund für die Gesetzesnovelle ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das hatte nach einer Klage der Caritasverbände des Erzbistums Berlin und des Bistums Görlitz 2015 gegen das Land entschieden. Brandenburg hatte zuvor die Förderung der katholischen Beratungsstellen mit der Begründung beendet, dass diese keine Beratungsscheine mehr ausstellen. Dagegen hatten die Wohlfahrtsverbände geltend gemacht, dass sie schwangeren Frauen auch ohne Ausstellen eines Beratungsscheines helfen. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht gab ihnen Recht und verurteilte das Land unter anderem zur Nachzahlung der Fördermittel für die Jahre 2007 bis 2015. Schwangerenberatungsstellen in katholischer Trägerschaft stellen seit 1999 grundsätzlich keine Beratungsbescheinigung mehr aus, die laut Gesetz Voraussetzung für die straflose Durchführung einer vorgeburtlichen Kindstötung ist.

Österreich: Neuregelung der Suizidhilfe tritt am 1. Januar 2022 in Kraft


Wien (ALfA). Ab dem kommenden Jahr gilt die Beihilfe zum Suizid in Österreich unter bestimmten Bedingungen als legal. Für eine entsprechende Gesetzesänderung fand sich am Donnerstagabend im Nationalrat in Wien eine breite Mehrheit. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrer Internetseite.

Demnach riskiert ab dem 1. Januar 2022 nur noch derjenige eine Strafe, der „aus einem verwerflichen Beweggrund“ Suizidhilfe leistet oder aber Sterbewilligen bei der Selbsttötung zur Hand geht, die entweder minderjährig oder aber nicht krank im Sinne des neuen Sterbeverfügungsgesetzes sind. Das Vorliegen der neu eingeführten „Sterbeverfügung“ selbst sei keine Voraussetzung für eine straffreie Suizidbeihilfe.

Wie die Zeitung weiter schreibt, seien die zahlreichen Bedenken, die von der katholischen Kirche, der Ärztekammer oder von Seiten der Psychiaterverbände vorgebracht wurden, „weitestgehend unberücksichtigt“ geblieben. Lediglich Bedenken der Apothekerkammer hätten bei den Regierungsparteien ÖVP und Grüne Gehör gefunden. Sie brachten einen Änderungsantrag ein, der Klarstellungen zur Abgabe des tödlichen Präparats durch Apotheken enthält.

Dem Bericht zufolge kritisierte der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan vor der Abstimmung, dass 139 Stellungnahmen in der Gesetzesbegutachtung „so gut wie gar nicht berücksichtigt wurden“. Irreführend sei auch der Name „Sterbeverfügung“, da es sich um eine Suiziderklärung handle.

Die ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler erläuterte, ihre Partei finde das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das eine Neuregelung erzwang, falsch. Auch hätte sich die ÖVP eine restriktivere Regelung gewünscht, sei aber in der Regierung zu Kompromissen gezwungen gewesen. Gewünscht war seitens der ÖVP offenbar, das im Sterbeverfügungsgesetz beschriebene Verfahren als einzige Ausnahme vom Verbot des assistierten Suizids gesetzlich zu verankern. Nach der nun beschlossenen gesetzlichen Regelung sind die Errichtung einer Sterbeverfügung und die darin vorgesehenen Bedenkzeiten im Strafrecht nicht verankert.

USA: Behörde erlaubt „Do-it-yourself“-Abtreibungen dauerhaft


Washington (ALfA). Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) hat die Beschränkungen zur Abgabe der Abtreibungspille „Mifegyne“ aufgehoben. Wie die Behörde am Donnerstag bekanntgab, können sich Frauen, die eine vorgeburtliche Kindstötung mittels dieses Präparats vornehmen wollen, dieses auch per Post zustellen lassen. Einrichtungen, die zur Abgabe des Präparats berechtigt sind, wie etwa Krankenhäusern, Arztpraxen oder Apotheken, müssen von den Frauen nicht mehr persönlich aufgesucht werden. Ärzte können die Abtreibungspille nun auch über das Internet verschreiben. Die Einnahme soll mit telemedizinischer Betreuung erfolgen.

Bereits im April dieses Jahres hatte die FDA entschieden, die Abtreibungspille könne für die Dauer der Pandemie ohne persönlichen Termin zur Abholung in Praxen oder Kliniken verschrieben werden. Nun hat die Behörde die Ausnahme zur Regel erklärt.

Lebensrechtler und die katholische Bischofskonferenz kritisierten die Entscheidung. Die Organisation „Susan B. Anthony List“ erklärte in einer Stellungnahme, die Biden-Regierung erlaube nun „gefährliche Do-it-yourself-Abtreibungen zuhause, ohne die notwendige medizinische Beobachtung“. Unzählige Frauen und ungeborene Kinder würden so gefährdet werden. Lila Rose, Vorsitzende der Lebensschutz-Organisation „Live Action“, nannte den Schritt „grauenvoll“. Die Freigabe werde dazu führen, dass noch mehr Leben durch Abtreibung verloren würden, und die Zahl der Mütter erhöhen, die körperliche und psychische Schäden davontragen würden.

Der Bischof von Baltimore und Vorsitzende des Lebensschutz-Komitees der US-Bischofskonferenz, William Lori, betonte, die Entscheidung würden Frauen „inmitten eines Traumas“ alleine lassen, häufig ohne medizinische Beobachtung oder Nachsorge. Es sei eine der wesentlichen Aufgaben der Regierung, die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürger zu gewährleisten, so Lori weiter. Die FDA habe dagegen dem Druck der Abtreibungsindustrie nachgegeben.

Megafon

Termine

18. – 20.02.2022 | GFK-Seminar „Schattenkind: Hilfe nach Abtreibung – vom Schatten zum Licht“

Ort: Fulda/Künzell
Referentin: Sandra Sinder

Mehr Informationen & Anmeldung unter: Tel: 0162/3726763 monika.friederich@alfa-ev.de
19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de
18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


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