Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: FUNK UHR stellt ALfA vor – Nehmen Sie an der Abstimmung teil und machen Sie die ALfA zum Monatssieger! – Mail genügt!


Augsburg (ALfA)
Liebe Freunde des Lebensrechts! Die ALfA hat die einmalige Chance bei einem Wettbewerb in der Zeitschrift Funk Uhr mitzumachen. Bitte stimmen Sie mit ab! Im Rahmen der Serie „Lebenshelden 2022“ stellt das Fernsehmagazin „FUNK UHR“ in seiner aktuellen Ausgabe (S. 14 + 15) neben anderen auch die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e.V. und ihr ehrenamtliches Engagement für Schwangere in Not vor. Das Besondere dabei: Aus allen vorgestellten Initiativen sollen die Leser einen Monatssieger küren. Anschließend treten die Monatssieger noch einmal gegeneinander an und ermitteln einen Jahressieger, der dann 2.000 Euro erhält.

Und so einfach geht es: Sie brauchen lediglich eine E-Mail an lebenshelden@funkuhr.de zu schicken
und darin für die ALfA zu stimmen!


Inhaltsangabe

In eigener Sache: FUNK UHR stellt ALfA vor – Nehmen Sie an der Abstimmung teil und machen Sie die ALfA zum Monatssieger! – Mail genügt!
Das Bundesland Bremen will Abtreibung zur Staatsaufgabe machen
Protestanten kritisieren Kirchentag wegen Ausschluss von Lebensrechtlern
Österreichs Bischöfe fordern Verbot der Leihmutterschaft
Termine

 

Das Bundesland Bremen will Abtreibung zur Staatsaufgabe machen


Bremen (ALfA) Die rot-grüne-rote Koalition in Bremen plant eine Änderung des Schwangerenberatungsgesetzes. Der „Dringlichkeitsantrag“ der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken trägt das Datum vom 15. März (Drucksachen-Nummer 20/1812.) Dem Antrag zufolge soll das „Schwangerenberatungsgesetz“ des Landes Bremen in „Gesetz zur Sicherstellung der Angebote nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (Schwangerenhilfesicherstellungsgesetz)“ umbenannt und erweitert werden.

Vorgesehen ist unter anderem die Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Dazu soll der bisherige § 1 soll um einen neuen Absatz 3 erweitert werden, der lautet: „Für die Schwangere muss der ungehinderte Zugang zu diesen Beratungsstellen sowie zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, gewährleistet sein. Es ist insbesondere verboten, in Sicht- oder Rufweite dieser Stellen die Schwangere durch gezieltes Ansprechen oder sonstige Ausübung von Zwang oder Druck zu beeinflussen oder sie am Zugang zu hindern. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Absatz 2 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“

Wie es in der Begründung des Antrags heißt, diene die Vorschrift „dem Schutz von Schwangeren vor sogenannten ,Gehsteigbelästigungen‘ beim Zugang zu Beratungseinrichtungen und ärztlichen Praxen“. Derartige Protestaktionen, die sich gegen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen richteten, geschähen bundesweit. Häufig seien es „,Mahnwachen‘ oder Plakataktionen“, oft würden die Frauen „aber auch direkt angesprochen oder gar beschimpft“. Geläufig sei „auch das Verteilen von Flugblättern mit teilweise verstörenden Bildern, wie zum Beispiel von toten Föten.“

Ferner soll dem Gesetz ein Teil 5 „Sicherstellung der Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ angefügt werden. Darin soll ein neuer § 10 Absatz 1 die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz verpflichten, ein „ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen nach § 13 Absatz 2 des Schwangerenkonfliktgesetzes“ sicherzustellen. Die Senatorin habe künftig „darauf hinzuwirken, dass in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven jeweils „für alle Schwangeren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Einzugsbereich der jeweiligen Stadtgemeinde ein bedarfsgerechtes Angebot zur Vornahme von nicht rechtswidrigen oder unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuches erfolgenden Abbrüchen einer Schwangerschaft (straffreie Schwangerschaftsabbrüche) besteht“ und „stationäre und ambulante Angebote für alle medizinisch anerkannten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs verfügbar sind“. Auch müssten „alle Abbruchmethoden auch in Verbindung mit Kostenübernahmen nach Abschnitt 5 des Schwangerenkonfliktgesetzes angeboten werden“.

Wie es in der Begründung heißt, könnten entsprechende Maßnahmen „beispielsweise darauf gerichtet sein, eine ausreichende Anzahl von Ärzt:innen zu gewinnen, die bereit und qualifiziert sind, Abbrüche vorzunehmen“. Denkbar seien „auch vertragliche Vereinbarungen mit Einrichtungen, Praxen oder Krankenhäusern über die Vorhaltung eines bestimmten Versorgungsangebots zur Vornahme von straffreien Schwangerschaftsabbrüchen, sowie mit Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung über eine pauschalisierte Kostenerstattung nach § 22 des Schwangerenkonfliktgesetzes.“ „Ebenfalls möglich“ seien Beihilfen „für Investitionen in die Infrastruktur von Einrichtungen, Praxen oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sowie Zuwendungen zur Finanzierung von Vorhaltekosten von entsprechenden Einrichtungen oder Krankenhausabteilungen“. „Nicht zuletzt“ könnten „das Land und die Stadtgemeinden Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen erforderlichenfalls auch selbst errichten und betreiben“. Ferner hätten die Maßnahmen zu berücksichtigen, „dass absehbaren, insbesondere ruhestandsbedingten Schließungen oder Angebotseinschränkungen von Einrichtungen rechtzeitig durch die Schaffung neuer Einrichtungen oder Stellen vorgebeugt werden sollte, um unterbrechungsfrei ein bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen.“

Wie das Online-Portal des „Deutschen Ärzteblattes“ berichtet, kommentierte die Landesgeschäftsführerin von Pro Famila Bremen, Lea Pawlik, den Dringlichkeitsantrag mit den Worten: „Ich hoffe wirklich, dass viele Bundesländer, die wirklich eine große Not mittlerweile haben, sich an dem Gesetzesentwurf ein Beispiel nehmen.“

Protestanten kritisieren Kirchentag wegen Ausschluss von Lebensrechtlern


Sachsenheim/Windsbach (ALfA) Vertreter theologisch konservativer Gruppen in der evangelischen Kirche haben den Ausschluss von mehreren Lebensrechtsbewegungen vom Deutschen Evangelischen Kirchentag in Nürnberg kritisiert. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Der Evangelische Kirchentag hatte der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), KALEB (Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren) und der „Hilfe zum Leben“ (Pforzheim) untersagt, sich auf Protestantentreffen vom 7. bis 11. Juni mit einem eigenen Stand zu beteiligen.

Wie „idea“ schreibt, hätten die Vorsitzenden der Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“ und der Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern (KSBB), Pastor Johannes Frey (Sachsenheim) und Andreas Späth (Windsbach), die Entscheidung des Kirchentags in einer gemeinsamen Stellungnahme als „Skandal“ bezeichnet. Mit einer solchen „Gesprächsverweigerung gegenüber den Betroffenen“ verspiele der Kirchentag jegliche Glaubwürdigkeit. Zugleich führe „er den Anspruch ad absurdum, der mit dem Namen Kirchentag verbunden“ sei.

Der Schutz des menschlichen Lebens und vor allem der Schwachen und Wehrlosen“ habe in der Ethik der Bibel absolute Priorität. Die „Würde der Gottesebenbildlichkeit“ komme jedem menschlichen Wesen zu – „unabhängig von Alter, Geschlecht, Rasse, Leistung oder sonst irgendeiner Eigenschaft“. Der Ausschluss derer, „die sich dem Schutz des Lebens der Allerschwächsten verschrieben haben“, richte sich direkt gegen den Herrn der Kirche selbst und gegen den Gott, der sie zu seinem Ebenbild erschaffen habe. Die nun ausgeschlossenen Gruppen schafften Alternativen für Mütter und beseitigten Notlagen, „damit Mutter und Kind leben können. Dieser Einsatz wird durch den Kirchentag diffamiert und unsichtbar gemacht.“

Weiter heißt es: Es sei nunmehr kaum noch vorstellbar, dass evangelische Christen eine solche Veranstaltung mit ihren Teilnehmerbeiträgen oder auch Kollekten unterstützen könnten. Der Verzicht auf jegliche Begründung für den Ausschluss lasse diesen zudem „als reine Willkür“ erscheinen. Der Kirchentag sei zwar eine Laienorganisation und kein Organ der evangelischen Kirche in Deutschland oder ihrer Gliedkirchen. Allerdings erscheine er in der Öffentlichkeit als deren Sprachrohr, sodass der Ausschluss vom Kirchentag „in den Augen der Gesellschaft einer öffentlichen Exkommunikation“ gleichkomme. Frey und Späth gehen davon aus, dass die evangelischen Landeskirchen einer solchen keinesfalls zustimmten. „Darum erwarten wir von Seiten der Leitungen der evangelischen Landeskirchen eine deutliche Distanzierung von dieser Diskriminierung und Diffamierung eines Teils ihrer treuesten und aktivsten Glieder.“

Österreichs Bischöfe fordern Verbot der Leihmutterschaft


Wien (ALfA) Mit großer Sorge verfolgen die katholischen Bischöfe Österreichs rechtliche Entwicklungen auf europäischer Ebene, die das Verbot von Leihmutterschaft in Österreich und anderen Ländern aushebeln könnten. Das berichtet das Online-Portal der in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinenden Wochenzeitung „Die Tagespost“. Dabei beruft sich die Zeitung auf eine heute veröffentlichte Erklärung der österreichischen Bischofskonferenz. Darin beklagten die Bischöfe, in bestimmten Ländern werde „das Geschäft mit Leihmutterschaft immer rücksichtsloser“ und forderten: „Diesen Tendenzen muss Einhalt geboten werden, weil sie gegen fundamentale Werte verstoßen.“

Weiter heiße es in der Stellungnahme: Leihmutterschaft sei „eine rücksichtslose Ausbeutung von Frauen“, mache „Kinder zur Ware“ und widerspräche „den Menschenrechten“. Die österreichischen Bischöfe träten für ein striktes Verbot der Leihmutterschaft ein. Nicht nur in Österreich, sondern auch weltweit: „Wenig bekannt ist, dass die Anbieter der in den meisten Ländern verbotenen Praxis der Leihmutterschaft wegen des Krieges in der Ukraine ihre Strategie verändert haben und nun auf Georgien ausweichen.“ Aber auch Griechenland, Mexiko, Kolumbien und andere Länder seien immer mehr von Zuständen betroffen, „die an Formen von Menschenhandel aus dunkelsten Zeiten erinnern“, heißt es in der Stellungnahme der Bischöfe. Ermutigend sei, „dass der Kampf gegen reproduktive Ausbeutung zunehmend von Frauenrechtsorganisationen unterstützt“ werde.
Megafon

Termine

21.03.2023 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb
Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
25.03.2023 | Münchner Marsch für das Leben – Die Jugend ist dabei!
Programm:
- Marsch für das Leben
- Pro Life City Tour
- Pro Life Party
Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de
04.04.2023 | ALfA e.V. Schattenkind

Anika Müller stellt die Initiative Regenbogen und die Gesetzlage zur Bestattung von ungeborenen Kindern vor; www.initiative-regenbogen.de
Beginn: 20.15 Uhr
Ende 21.30 Uhr

Anmeldung unter: schattenkind@alfa-ev.de
05.04.2023 | PRO LIFE ARENA – ein Zoom–Debattierabend der Jugend für das Leben

Thema: Sollen Abtreibungsgegner verpflichtet werden, ungewollte Kinder zu adoptieren?
Beginn: 18.30 Uhr

Anmeldung unter: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
10. – 15.04.2023 | SPRING Festival – Die Jugend ist dabei!
Mehr Informationen folgen demnächst
18.04.2023 | ALfA e.V. Schattenkind
Sonja Horswell stellt Save one Österreich/Europa  www.saveoneeurope.org vor

Beginn: 20.15 Uhr
Ende 21.30 Uhr

Anmeldung unter: schattenkind@alfa-ev.de
20.04.2023 | WISSENSWERT.LEBENSWERT – Jugend für das Leben

Thema: Prostitution & Menschenhandel
Beginn: 19.30 Uhr, per Zoom

Anmeldung unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de

22.04.2023 | Fachtagung BVL anlässlich der „Woche für das Leben“

Ort: Osnabrück
03.05.2023 | PRO LIFE ARENA – ein Zoom–Debattierabend der Jugend für das Leben
Thema: Sollten Männer ein Mitspracherecht bei Abtreibungen haben?
Beginn: 18.30 Uhr
Anmeldung unter: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
08.05.2023 | WISSENSSPRINT

Thema: Abwicklung des Feminismus – Vom Kampf gegen alles was weiblich ist

Referentin: Cornelia Kaminski
Beginn: 19.30 Uhr, per Zoom

Anmeldung: assistenz@alfa-ev.de
16.05.2023 | WISSENSWERT.LEBENSWERT – Jugend für das Leben

Thema: Männer und Abtreibung
Beginn: 18.30 Uhr, per Zoom

Anmeldung: kontakt@jugendfuerdasleben.de
16.05.2023 | WISSENSSPRINT

Thema: Auswirkungen von Verhütungs-und Abtreibungsmitteln auf die Ökologie

Referentin: Cornelia Kaminski
mit Grußworten des Vorsitzenden der Stiftung für Ökologie und Demokratie
Beginn: 19.30 Uhr, per Zoom

Anmeldung: kontakt@jugendfuerdasleben.de
07.06.2023 | PRO LIFE ARENA – ein Debattierabend der Jugend für das Leben

Thema: Sollten Lebensschützer konsequenterweise auf Tierfleisch verzichten?
Beginn: 18.30 Uhr, per Zoom

Anmeldung: prolifearena@jugendfuerdasleben.de
22.06.2023 | WISSENSWERT.LEBENSWERT – Jugend für das Leben

Thema: Frauen nach Abtreibung

Beginn: 19.30 Uhr, per Zoom

Anmeldung: kontakt@jugendfuerdasleben.de

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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