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In eigener Sache: Gibt es noch Lebensrechtler im Parlament? – „Life Talks“ fragt nach

Augsburg (ALfA). Die Wähler haben entschieden, die Volksvertreter sind gewählt, die Bundestagsfraktionen der im Parlament vertretenen Parteien haben sich formiert. Was Lebensrechtler brennend interessiert: Wer vertritt dort künftig ihre Interessen? Oder anders gefragt: Gibt es überhaupt noch Lebensrechtler im künftigen Deutschen Bundestag? Und wenn ja, wie viele? Auf diese und andere Fragen gibt die aktuelle Ausgabe von „Life Talks“, dem Podcast der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Antwort. Einfach mal reinhören.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Gibt es noch Lebensrechtler im Parlament? – „Life Talks“ fragt nach
Statistiker melden erneut weniger Abtreibung – ALfA fordert Ursachenforschung
Statisches Bundesamt: Abtreibungen sanken im 2. Quartal um 8,5 Prozent
USA: Demokraten wollen Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern
Chile: Abgeordnete votieren mehrheitlich für eine Fristenregelung
San Marino: Referendum für Liberalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen erfolgreich
Termine

Statistiker melden erneut weniger Abtreibung – ALfA fordert Ursachenforschung

Augsburg (ALfA). Zu dem vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bekannt gegebenen erneuten Rückgang der Abtreibungszahlen erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, gestern (30.9.) in Augsburg: Der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bereits zum zweiten Mal in Folge bekannt gegebene signifikante Rückgang bei den Quartalszahlen der der Behörde gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen (1. Quartal 2021: minus 7 Prozent; 2. Quartal 2021: minus 8,5 Prozent) lässt aufhorchen. Aus Sicht von Lebensrechtlern verdient dieses Phänomen eine genauere Untersuchung. Nicht nur, weil die Statistiker eigenen Angaben zu Folge anhand der Datenstruktur bisher „keine eindeutige Ursache“ für den Rückgang ausmachen können, sondern auch, weil sich mit der Entlassung der „Pille danach“ aus der Rezeptpflicht im März 2015 und der Reform des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) im März 2019 einige die lange Zeit gültigen Rahmenbedingungen geändert haben.

Sowohl die rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“, die nicht nur den Eisprung, sondern auch die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindern kann, als auch die mit der Reform des § 219a StGB abtreibungswilligen Frauen eröffnete Möglichkeit, sich unter Umgehung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Beratung direkt an Abtreibungsärzte zu wenden, werfen die Frage auf, ob tatsächlich weniger Kinder abgetrieben werden, oder ob stattdessen nur die dem Amt gemeldeten Abtreibungen zurückgehen.

Andererseits verzeichnet die ALfA seit einiger Zeit eine stetig wachsende Nachfrage bei ihren Informations- und Hilfsangeboten. Sowohl die Abgabe von Unterrichtsmaterialien für Lehrer und Schüler (Schulmappe), als auch ihre wöchentlich erscheinenden Informationsangebote, wie der ALfA-Newsletter und der ALfA-Podcast „Life Talks“, erfreuen sich wachsender Abo- bzw. Zugriffszahlen. Auch die Beratungen unerwartet schwanger gewordenen Frauen durch die 24 Stunden besetzte Beratungs-Hotline vitaL (0800 36 999 63) verzeichnet ein stetiges Plus.

Zudem deuten die sensationellen Verkaufszahlen der DVD des in den Medien weitgehend totgeschwiegenen Films „Unplanned“, der die Lebensgeschichte der US-Amerikanerin Abby Johnson erzählt, die sich von der Leiterin einer Abtreibungsklinik zu einer überzeugten Lebensrechtlerin wandelt, in dieselbe Richtung. Und nicht zuletzt der wachsende Zulauf beim jährlich stattfindenden „Marsch für das Leben“ gerade bei Frauen im gebärfähigen Alter gibt Anlass zu der Vermutung, dass die Sensibilität dafür, dass auch ungeborene Kinder ein Recht auf Leben besitzen, wieder wächst. Mit all dem korreliert zumindest die Tatsache, dass das Statistische Bundesamt im Februar und März einen Anstieg bei den Geburten um 6 beziehungsweise 10 Prozent vermelden konnte.

So oder so gehört der aus Sicht von Lebensrechtlern zunächst erfreuliche Rückgang der dem Statistischen Bundesamt gemeldeten Abtreibungen eingehend untersucht. Nicht nur weil sichergestellt werden muss, dass die Statistik das Abtreibungsgeschehen in Deutschland auch annährend zutreffend abbildet, sondern auch, weil das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für den Fall auferlegt hat, dass die gesetzlichen Bestimmungen das Rechtsgut Leben nicht ausreichend schützen (Untermaßverbot).


Statisches Bundesamt: Abtreibungen sanken im 2. Quartal um 8,5 Prozent

Wiesbaden (ALfA). Zum zweiten Mal in Folge wurden dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden weniger Abtreibungen gemeldet als in den Vergleichsquartalen des Vorjahres. Das teilte die Behörde am Mittwoch (29.9.) in Wiesbaden mit. Mit rund 22.900 gemeldeten Abtreibungen im 2. Quartal 2021 betrug der Rückgang der vorgeburtlichen Kindstötungen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahrs diesmal 8,5 Prozent. Ende Juni hatte das Statistische Bundesamt für das erste Quartal bereits einen Rückgang gegenüber dem Vergleichsquartal des Vorjahres um 7,0 Prozent verzeichnet.

Wie das Amt weiter mitteilte, ließe die „Datenmeldungen beziehungsweise die Datenstruktur“ jedoch „keine eindeutige Ursache“ für den „erneut deutlichen Rückgang“ erkennen. Demnach waren 69 Prozent der Frauen, die im 2. Quartal 2021 eine vorgeburtliche Kindstötung vornehmen ließen, zwischen 18 und 34 Jahre alt, 20 Prozent waren zwischen 35 und 39 Jahre alt. Acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent jünger als 18 Jahre.

Rund 41 Prozent der Frauen hatten vor der Abtreibung noch kein Kind zur Welt gebracht. 96 Prozent der dem Amt gemeldeten vorgeburtlichen Kindstötungen wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den vier Prozent der Fälle Begründung für die Abtreibung.

Wie das Amt weiter ausführt, wurden die meisten vorgeburtlichen Kindstötungen (52 Prozent) mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 Prozent kam die Abtreibungspille Mifegyne zum Einsatz. Der Großteil der Abtreibungen erfolgte dabei ambulant. 81 Prozent davon in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren, 16 Prozent in Krankenhäusern. Im gesamten Jahr 2020 hatte der Rückgang der dem Statistischen Bundesamt gemeldeten Abtreibungen gegenüber dem Vorjahr nur 0,9 Prozent betragen.


USA: Demokraten wollen Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern

Washington (ALfA). In den USA hat das Repräsentantenhaus einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der ein Recht von Frauen auf Abtreibung in der Verfassung verankern würde. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“. Demnach stimmten vergangenen Freitag 218 Abgeordnete für den sogenannten „Women’s Health Protection Act“, 211 stimmten dagegen. Wie die Zeitung weiter schreibt, hätten die Abgeordneten nahezu exakt entlang den Parteilinien votiert. Allein der demokratische Abgeordnete Henry Cuellar aus Texas habe nicht mit seinen Parteikollegen für das Gesetz gestimmt. Die Republikaner stimmten ausnahmslos dagegen.

Der Gesetzesentwurf spricht Frauen ein in der Verfassung verankertes Recht auf Abtreibung zu. Sollte er in Kraft treten, würden sämtliche der von Bundesstaaten erlassenen Auflagen und Beschränkungen, die vor dem Zeitpunkt liegen, ab dem das ungeborene Kind auch außerhalb des Mutterleibes überleben kann, hinfällig. Auch bei Spätabtreibungen würden sämtliche der derzeit geltenden Einschränkungen aufgehoben, sofern das Leben oder die Gesundheit der Mutter durch die Fortsetzung der Schwangerschaft gefährdet wird. Kritiker des Gesetzesentwurfs sehen darin eine Hintertür, straffreie Abtreibungen ohne zeitliche Befristung zu ermöglichen.

US-amerikanische Lebensrechtler warnen daher ebenso wie die katholischen Bischöfe des Landes vor dem Gesetz. „Bei dem Gesetz geht es in Wahrheit um Abtreibungen bis zur Geburt“, erklärte Marjorie Dannenfelser, Präsidentin der Lebensschutz-Organisation „Susan B. Anthony List“. Die Katholische Bischofskonferenz der USA bezeichneten das Gesetz, das nun durch den Senat muss, als „das radikalste Abtreibungsgesetz aller Zeiten“.

In einem Brief an die Kongressabgeordneten warnte der Erzbischof von Kansas City und Vorsitzende des Lebensschutz-Komitees der US-Bischofskonferenz, Joseph Naumann, davor, dass im ganzen Land Abtreibungen auf Wunsch zu jedem Zeitpunkt in einer Schwangerschaft möglich wären, sollte der Gesetzesentwurf vom Kongress angenommen werden. Alle Amerikaner, so Naumann, würden dann Abtreibungen sowohl in den USA als auch im Ausland gezwungenermaßen mit ihren Steuergeldern finanzieren. Zudem wären Gesundheitsdienstleister und Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen gezwungen, gegen ihre „tiefen Überzeugungen“ Abtreibungen durchzuführen. Auch müssten Arbeitnehmer und Versicherungsanbieter die Kosten einer Abtreibung übernehmen.

Der Erzbischof von Denver, Samuel Aquila, sagte, der Gesetzesentwurf werde „Tausende schutzloser Leben aufs Spiel setzen, und es muss verhindert werden, dass er in Kraft tritt“. Zudem betonte er, die Position der Kirche sei eindeutig: „Jede Abtreibung ist ein Übel.“ Es stehe viel Arbeit bevor, „um die Herzen und Köpfe derjenigen zu verändern, die Abtreibung als etwas betrachten, das man schätzen soll, besonders derer, die für sich beanspruchen, Jesus Christus zu folgen“. Salvatore Cordileone, Erzbischof von San Francisco, hatte die Kongressabgeordneten im Vorfeld der Abstimmung dazu aufgerufen, ihren „freien Willen“ auszuüben und gegen die „Legalisierung von Kindstötungen selbst wenige Wochen vor der Geburt“ zu stimmen.

Das Weiße Haus hatte sich hingegen vor der Abstimmung explizit hinter den Gesetzesentwurf gestellt. „Nach dem beispiellosen Angriff in Texas ist es nie wichtiger gewesen, dieses verfassungsgemäße Recht gesetzlich zu verankern und den Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Frauen zu stärken, unabhängig davon, wo sie leben“, hieß es in einer Mitteilung der Administration von US-Präsident Joe Biden.

Wie die „Tagespost“ weiter schreibt, gelte es jedoch als „äußerst unwahrscheinlich“, dass der Gesetzesentwurf im Senat ebenfalls eine Mehrheit findet.


Chile: Abgeordnete votieren mehrheitlich für eine Fristenregelung

Santiago de Chile (ALfA). In Chile hat die Abgeordnetenkammer des Parlaments, einen Gesetzesentwurf angenommen, der eine Liberalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche vorsieht. 75 Abgeordnete stimmten für den Gesetzesentwurf, 68 dagegen.

In dem südamerikanischen Land war die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib jahrzehntelang ausnahmslos verboten. 2017 nahmen beide Kammern des Parlaments einen Gesetzesentwurf der Regierung von Staatspräsidentin Michelle Bachelet an, der Abtreibungen in drei Fällen erlaubte: Bei Gefahr für das Leben der Mutter, wenn das Kind als nicht lebensfähig gilt sowie im Falle einer Vergewaltigung.

Geht es nach der Abgeordnetenkammer soll diese Regelung künftig durch eine Fristenregelung ersetzt werden. „Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist beschlossen. Nieder mit dem Patriarchat (…) Es lebe der Feminismus“ verkündete die kommunistische Abgeordnete Camila Vallejo, die zu den Initiatoren des Gesetzesentwurfes zählt, nach der Abstimmung auf dem Kurznachrichtenkanal „Twitter“.

Die Regierung um Staatspräsident Sebastian Pinera lehnt eine Reform ab. Sie vertritt den Standpunkt, es gebe keine medizinischen Gründe für eine Novellierung der geltenden rechtlichen Regelung. Fraglich ist zudem, ob der Senat, der Beobachtern zufolge als deutlich konservativer als die Abgeordnetenkammer gilt, dem Gesetzesentwurf ebenfalls zustimmt.


San Marino: Referendum für Liberalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen erfolgreich

San Marino Citta (ALfA). Bei einem Referendum hat sich die Mehrheit der Bürger von San Marino am vergangenen Sonntag für eine Liberalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen ausgesprochen. Wie das Innenministerium des mitten in Italien gelegenen, katholisch geprägten Zwergstaates mitteilte, nahmen an dem Referendum allerdings nur rund 41 Prozent der 35.000 Stimmberechtigten teil. Von ihnen stimmten 77,28 Prozent für die Aufhebung des Abtreibungsverbotes und die Einführung einer Fristenregelung bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Mit Malta, Andorra und dem Vatikanstaat gehört der Zwergstaat zu den letzten Staaten in Europa, in denen vorgeburtliche Kindstötungen ausnahmslos verboten sind. Ärzten, die eine solche durchführen, werden mit Haftstrafen von bis zu sechs Jahren bedroht; Schwangere, die sie in Auftrag geben, mit Freiheitstrafen von bis zu drei Jahren.

Der Ausgang des Referendums ist für die Regierung bindend. Sie ist verfassungsrechtlich gebunden, nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen.


Termine


09.10.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Stuttgart

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de

www.patin-fuer-9-monate.de


14. – 17.10.2021 | KALEB-ALfA-Kooperationsseminar

Anmeldung unter info@kaleb.de

22. – 24.10.2021 | Beraterinnenfortbildung

Ort: Bad Laer, bei Osnabrück

Gewaltfreie Kommunikation nach M. Rosenberg im Kontext der Schwangerenberatung
Referentin: Sandra Sinder

Infos/Anmeldung bei Brit Bechtloff: brit@vita-l.de

13.11.2021 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Online

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de


19.03.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Chemnitz

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de

www.patin-fuer-9-monate.de



18.06.2022 | Schulung Patin für 9 Monate

Ort: Bielefeld

Mehr Informationen & Anmeldung unter: info@patin-fuer-9-monate.de
www.patin-fuer-9-monate.de



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