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In eigener Sache I: „Lifetalks“ – der neue ALfA-Podcast ist da

Augsburg (ALfA). Menschenrechte sind die Grundlage des friedlichen und freiheitlichen Zusammenlebens der Menschen. Das erste Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Darum geht es auch im neuen Podcast der ALfA: Was gibt es Neues zum Menschenrecht auf Leben in Deutschland und in der Welt? Welche Rolle spielen neue, „alternative Menschenrechte“ wie beispielsweise das auf sexuelle und reproduktive Gesundheit? Werden dadurch in Zukunft Menschenrechte wie Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit eingeschränkt? Um dieses weite und schwierige Feld sowie um viele andere Fragen, die den Lebensschutz betreffen, geht es in dem neuen ALfA-Podcast „Lifetalks“, den Sie ab sofort über Google Podcasts, Spotify, Breaker, Radio Public sowie über die ALfA-Webseite abrufen können.


In eigener Sache II: Newsletter-Redaktion wünscht Frohe Weihnachtstage


Augsburg (ALfA). Die Newsletter-Redaktion dankt allen Leserinnen und Lesern für die Treue, die sie dem Format gehalten haben und wünscht Ihnen und Ihren Familien Frohe Weihnachtstage und ein gesegnetes Neues Jahr. Möge dieses weniger turbulent verlaufen als das Auslaufende. Der nächste ALfA-Newsletter erscheint am 8. Januar 2021.

Inhaltsangabe

In eigener Sache I: „Lifetalks“ – der neue ALfA-Podcast ist da
In eigener Sache II: Newsletter-Redaktion wünscht Frohe Weihnachten
Kaminski meldet sich mit Gastkommentar in „Causa John“ zu Wort
Österreich: Verfassungsgerichtshof kippt Verbot der Suizidhilfe
Kanada: Unterhaus stimmt für weitere Liberalisierung von Suizidhilfe
Termine

Kaminski meldet sich mit Gastkommentar in „Causa John“ zu Wort

Augsburg/Würzburg (ALfA.) Mit einem Gastkommentar in der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ hat sich gestern die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. in der Debatte um Äußerungen der Berliner Diözesanvorsitzenden des Katholischen Deutschen Frauenbundes, Professor Barbara John, zu Wort gemeldet. In einem Interview mit der Zeitung hatte John die Rückkehr katholischer Beratungsstellen in die Scheinberatung gefordert (vgl. ALfA-Newsletter vom 11.12.2020). Nun veröffentlichte die Zeitung einen Gastkommentar Kaminskis: Darin heißt es: 

„Wegschauen sei keine Option, meint Frau Professor John, und tut genau das. Frauen treiben nicht gerne ab, sagt sie, ohne auf den Grund hierfür zu schauen: Die Frauen wissen ganz von allein, dass es falsch ist. Eine Handlung, die das Leben des eigenen Kindes beendet, verursacht dieses gesunde Empfinden. Es braucht weder Kirche noch Abtreibungsgegner, um ihr dies klar zu machen. Das sehen die Konzilsväter, denen Frau John Irrtum vorwirft, nicht anders als die betroffenen Frauen selbst – aber auch das sieht die katholische Funktionärin nicht, genauso wenig wie die Tatsache, dass allzu oft (und das haben wir unzählige Male in unserer zwanzigjährigen Beratungsarbeit erlebt) Männer zur Abtreibung drängen. Denen soll die Kirche nun einen Freifahrtschein verpassen. Was heißt das für die Frauen, die ja, wie Frau John ebenfalls zu Recht bemerkt, an einer Abtreibung psychisch leiden? Es bedeutet: „Das geht schon klar mit der Abtreibung, Sünde ist das jedenfalls nicht. Also hab dich nicht so.“ Für die leidenden Frauen ist auch das ein Fußtritt, den Frau John übersieht. Stattdessen redet sie entgegen allen Grundsätzen naturwissenschaftlicher Erkenntnis vom „werdenden Leben“. Werdendes Leben gibt es genauso wenig wie werdende Frauenbundvorsitzende. Wer solch ein Attribut bemüht, bedient sich des Neusprechs der Abtreibungslobby und befördert damit, ob gewollt oder nicht, deren Ziele: vorgeburtliche Kindstötungen müssen Bestandteil der „reproduktiven Rechte“ von Frauen sein. Dass dabei überdurchschnittlich viele Mädchen bereits vorgeburtlich ausgesondert werden, dass bei legalen Abtreibungen ebenso Frauen sterben wie bei illegalen, dass darüber hinaus jährlich über 40 Millionen Kinder hierbei zu Tode kommen – das alles sieht Frau John ebenfalls nicht. Vielleicht sollte sie mal wieder hinhören: Lied 489 im Gotteslob, insbesondere die dritte Strophe, bietet sich an.“ 

P.S.: Die dritte Strophe lautet: „das wir denen Zeugnis geben, die da sind und doch nicht leben, sich betrügen mit dem Schein / Lasst den Blinden uns und Tauben / Herz und Zunge aus dem Glauben / aus der Liebe Zeugen sein.“


Österreich: Verfassungsgerichtshof kippt Verbot der Suizidhilfe

Wien (ALfA). Österreichs Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am vergangenen Freitag das Verbot der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ (§ 78 Strafgesetzbuch) für verfassungswidrig erklärt und mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 aufgehoben. In der mündlichen Urteilsverkündung begründeten die Höchstrichter ihr Urteil damit, die freie Selbstbestimmung des Menschen umfasse sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben. Dieses schließe die Entscheidung darüber ein, ob und auf welche Weise der Einzelne sein Leben beenden wolle. Dagegen lehnten die Richter eine Verfassungsbeschwerde, die auch das Verbot der „Tötung auf Verlangen“ (§ 77 StGB) für verfassungswidrig erachtete, ab.

Die freie Selbstbestimmung umfasse auch das Recht des Suizidwilligen, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen, so die Richter weiter. Allerdings müsse die Selbsttötung „auf einer dauerhaften Entscheidung beruhen“. Daher müsse der Gesetzgeber Maßnahmen gegen Missbrauch vorsehen, die sicherstellen, dass die Entscheidung des Sterbewilligen nicht unter dem Einfluss Dritter getroffen werden. Ferner seien gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich, um allen Zugang zu palliativmedizinischer Versorgung zu ermöglichen.

Der Präsident der österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, kritisierte das Urteil: „Es droht die Gefahr, dass ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen zu rechtfertigen.“ Auch sei nicht auszuschließen, „dass, wie in Deutschland und der Schweiz, private Unternehmen die Sterbehilfe als Geschäftsmodell entdecken“. Szekeres stellte klar, dass kein Arzt dazu gezwungen werden dürfe, gegen sein Gewissen zu handeln und zur Tötung eines Menschen beizutragen. Auch dürften keinem Arzt irgendwelche Nachteile entstehen, der sich weigere, sich an Sterbehilfe zu beteiligen.

Von einem „Dammbruch“ sprach das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“. „Mit der Legalisierung des assistierten Suizids wird eine schiefe Ebene betreten, deren Dynamik uns in den Benelux-Staaten, der Schweiz oder Kanada vor Augen geführt wurde.“ Parallel dazu entwickle sich ein „zunehmender Druck auf Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, assistierten Suizid in ihren Institutionen zuzulassen, und auch auf die Ärzteschaft, sich an Euthanasiebehandlungen zu beteiligen“.

Auch Österreichs Bischofskonferenz übte Kritik an dem Urteil. „Eine derartige Entscheidung kann die Kirche nicht mitvollziehen“, schrieb deren Vorsitzender, Salzburgs Erzbischof Franz Lackner. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet einen Kulturbruch. Die selbstverständliche Solidarität mit Hilfesuchenden in unserer Gesellschaft wird durch dieses Urteil grundlegend verändert.“ Jeder Mensch in Österreich habe bislang davon ausgehen können, dass sein Leben bis zu seinem natürlichen Tod bedingungslos als wertvoll erachtet werde. Diesem Konsens hätten die Richter mit ihrer Entscheidung nun „eine wesentliche Grundlage entzogen“. Wo es die Option gebe, sich mit Hilfe anderer das Leben zu nehmen, wachse der Druck, davon Gebrauch zu machen. Wer den Suizid als selbstbestimmte Entscheidung dargestelle, übersehe, „dass die Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, kein geglückter Fall von Freiheit ist, sondern ein tragischer Ausdruck von Aussichtslosigkeit und Verzweiflung“, so Lackner weiter.

Die Gesellschaft dürfe den Wunsch nach Selbsttötung nicht bestärken, forderte der Erzbischof. „Studien belegen, dass nicht der körperliche Schmerz das Hauptmotiv für einen Tötungswunsch ist, sondern vielmehr psychische Belastungen wie Depression, Hoffnungslosigkeit und Angst. Die Antwort darauf kann aber nicht Tötung sein, sondern professionelle Hilfe, Beratung und Beistand.“ Der Gesetzgeber müsse nun seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, so Lackner weiter.


Kanada: Unterhaus stimmt für weitere Liberalisierung der Euthanasie

Ottawa (ALfA). Das Unterhaus des kanadischen Parlaments hat eine unter dem Namen „Bill C-7“ firmierende Gesetzesvorlage verabschiedet, welche die Euthanasie auch chronisch kranken Menschen zugänglich machen würde. Das berichten kanadische Medien. Seit 2016 erlaubt in Kanada ein „Bill C-14“ genanntes Gesetz sowohl den ärztlich assistierten Suizid als auch die „Tötung auf Verlangen“. Sterbewillige, die von diesem Gesetz Gebrauch machen wollen, müssen einwilligungsfähig und volljährig sein. Außerdem müssen sie an einer schweren, unheilbaren Krankheit leiden, die derart fortgeschritten sein muss, dass der natürliche Tod des Betreffenden „einigermaßen vorhersehbar“ ist. „Bill C-7“, sieht vor, die Euthanasie für Schwerstkranke, deren natürlicher Tod „einigermaßen vorhersehbar ist“, auf chronische Kranke auszudehnen. Außerdem soll bei Schwerstkranken die bisherige zehntägige Bedenkzeit entfallen.Für das Gesetz stimmten im Unterhaus 212 Abgeordnete. 107 stimmten dagegen. Nun muss sich der Senat mit ihm befassen.

Das Oberste Gericht der überwiegend französischsprachigen Provinz Quebec hatte es für verfassungswidrig erachtet, dass „Bill C-14“ die Euthanasie auf terminal Erkrankte beschränke und dem Parlament eine Frist gesetzt, bis zu der dieses den „Mangel“ zu beheben habe. Diese Frist läuft am 18. Dezember aus. Es wird erwartet, dass der Senat die Parlamentsferien unterbricht und zusammentritt, um die Gesetzesvorlage abschließend zu beraten.

Im Oktober hatte das Büro des Parlamentarischen Haushaltsausschusses in Quebec einen Bericht über die Einsparungen von Gesundheitskosten veröffentlicht, die von einer weiteren Liberalisierung der Euthanasie zu erwarten seien. Der Bericht trägt den Titel „Cost estimate for Bill C-7 ,Medical Asssistance in Dying‘“ (dt.: Geschätzte Kosten für Gesetz C-7 ,Medizinische Unterstützung beim Sterben‘“).

Zwischen 2016 und 2019 stieg die Zahl der Menschen, die von diesen Möglichkeiten Gebrauch machten von 1.015 auf 5.631. Wie es in dem Bericht heißt, sei das kanadische Gesundheitssystem dadurch um 89,6 Millionen kanadische Dollar (56 Millionen Euro) entlastet worden. Möglich gemacht hat dies eine Entscheidung des kanadischen Supreme Court. Der erklärte in seinem Urteil vom 6. Februar 2015 (Carter vs. Canada) einstimmig jene Strafrechtsparagrafen für nichtig, die Ärzten die Beihilfe zum Suizid verboten. Von der Ausdehnung des Personenkreises erwarten die Autoren des Berichts allein für 2021 Einsparungen von rund 149 kanadischen Dollar (96 Millionen Euro).


Termine


17.04.2021 | BVL-Fachtagung zur Woche für das Leben und Fotoausstellung der Jugend für das Leben

Ort: Augsburg
Mehr Informationen: www.bundesverband-lebensrecht.de und jugend.alfa-ev.de


Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.
Geschäftsstelle
Ottmarsgäßchen 8 | D-86152 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031       
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