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In eigener Sache: Informationen zur ALfA-Bundesdelegiertenversammlung

Augsburg (ALfA). Wie bereits berichtet, hat die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. ihre ordentliche Bundesdelegiertenversammlung auf den 5./6. Juni verlegt. In einem Schreiben, mit dem sich die ALfA-Bundesvorsitzende, Cornelia Kaminski, nun noch einmal an die Delegierten wandte, heißt es: „Wir freuen uns sehr, dass sich die Lage im Bezug auf die Corona-Pandemie deutlich entspannt hat und nun auch in Hessen wieder Großveranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern sowie Bewirtungen und Übernachtungen möglich sind, so dass wir nun zur Bundesdelegiertenversammlung und Fachtagung im Juni herzlich einladen.

Das Programm ist unverändert, da unsere Referenten auch für den Junitermin zugesagt haben.“ In Fulda und den angrenzenden Landkreisen sei die Lage „sehr ruhig“. Und weiter: „Zu keinem Zeitpunkt seit Ausbruch der Pandemie wurde hier die nun von der Politik als kritisch angesehene Zahl von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner erreicht. In den letzten 7 Tagen lag diese Zahl für den Landkreis Fulda bei 2.“ Gleichwohl habe die ALfA einen hygienebeauftragten Arzt gebeten, die Räumlichkeiten und Durchführung der Tagung (Übernachtungen, Mahlzeiten) bezüglich der hygienischen Vorgaben mit dem Tagungshaus Bonifatiushaus zu besprechen, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.






 


Inhaltsangabe

In eigener Sache: Informationen zur ALfA-Bundesdelegiertenversammlung
Linke scheitern mit Antrag zur Aussetzung der Beratungspflicht im Ausschuss
ALfA verbucht Ablehnung des Linken-Antrags als Erfolg
Internationaler Tag der Familie: Lebenshilfe wiederholt Kritik an Bluttests
Deutscher Ethikrat wieder arbeitsfähig
Österreich: Lebensrechtler kritisierten ÖVP-geführtes Bundeskanzleramt

Linke scheitern mit Antrag zur Aussetzung der Beratungspflicht

Berlin (ALfA). Die Beratungspflicht von Frauen im Schwangerschaftskonflikt – gemäß § 218a StGB – bleibt auch während der COVID-19-Pandemie unangetastet. Der federführende Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lehnte am Mittwoch einen Antrag der Bundestagsfraktion der Linken auf Aussetzung der Beratung ab. Neben der Linken stimmten nur die Grünen für den Antrag (Bundestagsdrucksache 19/8689). Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen. In dem Antrag fordert die Bundestagsfraktion der „Linken“ die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu entwerfen, dass die Beratungspflicht „umgehend aussetzt“. Der Antrag trägt den Titel „Reproduktive Rechte auch während der Corona-Krise schützen – Beratungspflicht aussetzen und Schwangerschaftsabbrüche sichern“.

Lebensrechtler hatten unmittelbar nach Einbringung des Antrags das Vorgehen der Linksfraktion massiv kritisiert und dabei auch auf dessen Verfassungswidrigkeit hingewiesen (vgl. ALfA-Newsletter v. 24.4. und 30.4.). Die Bundestagsfraktion der Grünen unterstützte den Antrag der Linken bei den Ausschussberatungen mit der Begründung, dass sich Krankenhäuser während der Pandemie in einigen Fällen geweigert hätten, eine Abtreibung durchzuführen. Die Union hingegen argumentierte, eine Aussetzung der Beratungspflicht käme einer Aufkündigung des „mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses über Schwangerschaftsabbrüche gleich“, wie die Katholische Nachrichtenagentur (KNA) unter Berufung auf Unionskreise berichtet.


ALfA verbucht Ablehnung des Linken-Antrags als Erfolg

Augsburg (ALfA). Die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V., Cornelia Kaminski, hat die Ablehnung des Antrags der Linksfraktion bei den Beratungen des Familienausschusses begrüßt. „Die ALfA hatte im Vorfeld bereits sämtliche Bundestagsabgeordnete angeschrieben, über die teils gravierenden Risiken und Spätfolgen für Frauen bei Abtreibungen informiert und darauf hingewiesen, dass eine ausführliche Beratung und Aufklärung hierüber nicht ausgerechnet dann zur Disposition gestellt werden darf, wenn die Entscheidung den Tod des eigenen Kindes zur Folge haben kann“, erklärte Kaminski am Donnerstag in Augsburg.

Als „erfreulich, bezeichnete Kaminski, dass dieser Antrag mit so großer Deutlichkeit im Familienausschuss abgelehnt wurde“. Dass „Abgeordnete der Grünen gemeinsam mit den Linken versuchten, das Recht auf Leben in Deutschland aufzuweichen – und dies aus Anlass einer Krise, in der für uns alle der Schutz des Lebens eine besondere Verpflichtung ist“, sei bedauerlich. „Linke und Grüne scheinen hier mit zweierlei Maß zu messen. Anlässlich der Äußerungen von Boris Palmer zur Corona-Krise hatte es noch geheißen: ,Unsere Verfassung ist eindeutig: Menschenwürde heißt auch, dass die Gesundheit jedes Menschen geschützt wird. Egal, wie alt wir sind‘, so die Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt. Und Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linken, meinte auf Twitter: ,Zur Erinnerung: Jeder Mensch ist gleich viel wert und seine Würde unantastbar. Wer das in Frage stellt, begibt sich auf den Weg in die Barbarei‘, erinnerte Kaminski. „Schade, dass diese Erkenntnisse nicht bis in die Debatte im Familienausschuss hinein gereicht haben.“

Übernächste Woche solle der Antrag voraussichtlich im Bundestag debattiert werden. „Jetzt gilt es, alle Abgeordneten im deutschen Bundestag davon zu überzeugen, dass Beratung Frauen stark macht“, so Kaminski. Hier setze auch die Kampagne der ALfA, „#beratungmachtstark“ an: „Unsere Postkarten haben bereits mehrere hundert Abgeordnete erreicht und ihnen deutlich gemacht, dass Beratung hilft, Perspektiven zu wechseln und Leben positiv zu verändern“, so Kaminski weiter.


Internationaler Tag der Familie: Lebenshilfe wiederholt Kritik an Bluttests

Berlin (ALfA). Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat ihre Kritik an den nichtinvasiven Bluttests, mit den Schwangere ihre ungeborenen Kinder auf das Down-Syndrom (Trisomie 21) testen können, erneuert. Anlässlich des heutigen internationalen Tags der Familie (15. Mai) erklärte der Schauspieler Sebastian Urbanski, Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe und selbst Träger des Down-Syndroms, er wünsche sich, „dass Kinder mit Trisomie 21 in der Gesellschaft willkommen sind und ihre Familien umfassende Unterstützung erhalten. Dann braucht keiner Angst vor uns zu haben.“

Gemeinsam mit der Lebenshilfe wendet er sich seit Jahren gegen Verfahren der vorgeburtlichen Diagnostik, die keinem therapeutischen Zweck dienen. Bei den kritisierten Tests gehe es nicht darum, die Schwangere oder ihr Kind medizinisch zu behandeln. Stattdessen führe der Befund eines Down-Syndroms oder einer anderen Trisomie in den meisten Fällen zur Abtreibung des Kindes, erklärte die Organisation.Mit den nichtinvasiven Gentests kann seit 2012 im Blut der Mutter nach einer Trisomie des Kindes gefahndet werden. Noch stellen diese Tests eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) dar, die von den Paaren selbst zu zahlen sind. Die Kosten dafür betragen, je nach Anbieter zwischen 130 und 300 Euro. Im vergangenen Jahr entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), dass die Tests in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden sollen. Der Beschluss sieht vor, „dass die Kassen den Test bezahlen, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gibt“, sobald die notwendigen Versicherteninformationen verabschiedet sind. Deren Entwurf liegt bereits vor.Bei Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) ist das Chromosom 21 in jeder Zelle drei-, anstatt wie üblich, lediglich zweifach vorhanden, was mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen der Betroffenen einhergeht. Träger des Down-Syndroms gelten jedoch als besonders liebenswürdige und liebesfähige Menschen.


Deutscher Ethikrat wieder arbeitsfähig

Berlin (ALfA). Der nunmehr 24-köpfige Deutsche Ethikrat wird voraussichtlich am 28. Mai zu seiner ersten Plenarsitzung in Berlin zusammenkommen. Das teilte das Gremium, das Bundesregierung und Bundestag in ethischen Fragen beraten soll, auf seiner Webseite (https://www.ethikrat.org) mit. Am 23. April hatte Deutsche Bundestag elf der 13 Mitglieder gewählt, die vom Parlament in den Ethikrat entsandt werden. Dabei lehnte der Bundestag, die beiden von der AfD nominierten Experten ab. (vgl. ALfA-Newsletter vom 24.4.). Wie der Ethikrat auf seiner Website mitteilte, habe die Bundesregierung, die ebenfalls 13 Experten in das Gremium entsendet, ihre Kandidaten bereits Anfang April benannt.

Auf seiner konstituierenden Sitzung muss das Gremium auch einen neuen Vorsitzenden wählen. Der bisherige Vorsitzende, der evangelische Theologe und Ethiker Peter Dabrock von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, schied nach acht Jahren turnusgemäß aus.


Österreich: Lebensrechtler kritisierten ÖVP-geführtes Bundeskanzleramt

Die österreichische Lebensrechtsbewegung „Jugend für das Leben“ hat das österreichische Bundeskanzleramt wegen einer Stellungnahme zur Bürgerinitiative „fairändern“ kritisiert, die sich für eine bessere Unterstützung ungeborener Kinder und ihrer Mütter einsetzt. Das berichtet das Online-Portal der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“.

Dem Bericht zufolge heiße es in einer aktuellen Stellungnahme des Bundeskanzleramtes wörtlich: „Gleicher Zugang zu den Leistungen des Gesundheitswesens setzt voraus, dass in dem Bundesland in allen öffentlichen Schwerpunktkrankenhäusern die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches gegeben ist. Die Entscheidungsfreiheit der Frauen, ein gesetzlich verbrieftes Recht in Anspruch zu nehmen, muss unabhängig vom Wohnort gewährleistet sein. “Wie die Zeitung schreibt, habe sich die Pressesprecherin der „Jugend für das Leben“, Myroslava Mashkarynets, davon „zutiefst schockiert“ gezeigt. Ihre Bewegung könne mit der Aussage, Abtreibung sei ein „verbrieftes Recht“ nicht einverstanden sein, weil bei jedem Schwangerschaftsabbruch ein kleiner Mensch sterbe.

Die Stellungnahme des Bundeskanzleramts bekräftige, dass es in Österreich (anders als in Deutschland) keine bundesweiten Statistiken zur Abtreibung gibt, „weil die Kosten lediglich bei medizinisch begründeten Abbrüchen von den Krankenkassen getragen werden“. Anonym würden Abtreibungen stattfinden, „um weiteren Druck auf Frauen zu vermeiden“. Wörtlich heiße es in der Stellungnahme zudem: „Die Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper ist dabei ein wesentlicher Faktor.“

In seiner Stellungnahme betone das von der ÖVP geführte Bundeskanzleramt ferner den „non-direktiven“ Charakter der Beratung in Schwangerschaftskonflikten. Der Berater müsse „den Ratsuchenden eine freie Entscheidung ermöglichen“. Und weiter: „Da sich diese Begleitmaßnahme zur Fristenlösung bewährt hat, besteht kein Grund von dieser Form der Schwangerenberatung abzugehen.“

Wie die „Tagespost“ weiter berichtet, betrachtet die „Jugend für das Leben“ die Stellungnahmen als „Widerspruch zum aktuellen Regierungsprogramm“. In ihm seien zwischen den Koalitionspartnern ÖVP und Grüne „verbesserte Maßnahmen zur besseren Unterstützung von werdenden Müttern“ vereinbart worden. Die Lebensrechtsorganisation fordere daher das Bundeskanzleramt auf, seine Stellungnahme zu überarbeiten.

In Österreich sind Abtreibungen – ähnlich wie in Deutschland – verboten, aber unter gewissen Voraussetzungen straffrei.




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Telefon: 0821-512031       
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