Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: Initiative „Patinnen für 9 Monate“ stellt sich vor

 
Augsburg (ALfA) In den nächsten Wochen wird sich die ALfA-Initiative „Patinnen für 9 Monate“ an verschiedenen Orten im Bundesgebiet vorstellen. Ziel ist es, dieses Unterstützungsangebot bekannter zu machen und weitere Patinnen zu werben. So etwa am 1. Februar in Köln und am 3. Februar in Augsburg. Näheres entnehmen Sie bitte den Terminen.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: Initiative „Patinnen für 9 Monate“ stellt sich vor
Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen – Kaminski: Kabinett gefährdet die Grundlagen der Demokratie
Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“
„Alle Menschen sind gleich geschaffen“ – Sprecher des US-Repräsentantenhauses spricht beim 51. „March for Life“ in Washington
15.000 Abtreibungsgegner beim „Marsch für das Leben“ in Paris
Termin

 




Bannmeilen um Abtreibungseinrichtungen – Kaminski: Kabinett gefährdet die Grundlagen der Demokratie

Augsburg (ALfA) Zu dem am Mittwoch (24.1.) vom Kabinett beschlossenen Verbot der Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen erklärt die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA), Cornelia Kaminski, tags darauf in Augsburg: „Der Beschluss des Kabinetts, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Lebensrechtlern genauso zu gewähren ist wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.

Das ist offensichtlich auch Familienministerin Paus bewusst, weswegen sie das Narrativ bedient, die Beter stellten eine unzumutbare Belästigung für die Schwangeren und das Personal in den Beratungsstellen und Arztpraxen dar. Ein stilles Gebet kann per Definition nicht Hass und Hetze sein, sondern ist ein letzter Versuch, die oft verzweifelten Frauen in ihrer Notlage sowie ihre ungeborenen Kinder durch Gebet zu begleiten. Handelte es sich hierbei um nicht hinnehmbare Belästigungen, so gäbe es mit dem Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen ein hinreichendes Instrument, um diese Belästigungen zu unterbinden. Zudem gilt: Wäre es zu entsprechenden Verfahren gegen die Beter gekommen, wären die Medien voll von Berichten darüber gewesen. So bleibt ihnen nichts anderes übrig, als immer wieder dieselben Fotos von einer kleinen Gruppe still betender Menschen zu veröffentlichen, deren mitgeführtes Bildmaterial völlig harmlos ist. 

Das Bundeskabinett holt hier die ganz große Keule raus, um das stille Gebet vor einer Handvoll Beratungsstellen und Abtreibungspraxen zu unterbinden. Sie offenbart damit ein merkwürdiges Frauenbild – warum mutiert eine selbstbewusste Frau, die sich in großer Selbstbestimmtheit für eine Abtreibung entschieden hat, auf dem Weg in die Einrichtung zu einer schwachen, beeinflussbaren Person, der die Konfrontation mit ein paar friedlichen Betern nicht zuzumuten ist? Deren Selbstbestimmung wird durch die Regelung eben nicht gestärkt, wie Familienministerin Paus auf X verlauten ließ, sondern geschwächt, denn Selbstbestimmung bedeutet Wahlfreiheit auch darüber, welche Beratungsangebote ich wahrnehmen möchte. Die Entscheidung, mit den Betern zu reden oder nicht, wird den Frauen endgültig genommen. 

Sie offenbart aber auch ein erschütterndes Demokratieverständnis. Allein in Berlin hat die Staatsanwaltschaft bis Ende September 2023 2500 Strafverfahren gegen die Klimaaktivisten eingeleitet. Hingegen ist keine einzige Verurteilung von Betern vor Abtreibungseinrichtungen oder Beratungsstellen bekannt. Im Gegenteil: Immer wieder hob die Justiz hervor, dass das Menschenrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei, und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne. Wer nun wegen einer Handvoll Gebetswachen ein Gesetz auf den Weg bringt, Aktivisten, die mit ihrem Einsatz für den Klimaschutz auf gefährliche Weise in den Verkehr eingreifen, jedoch weitestgehend ignoriert, offenbart sein mangelndes Demokratieverständnis und seinen eisernen Willen, missliebige Meinungen und Personen durch den Entzug der Grundrechte zum Schweigen zu bringen.“

Am heutigen Freitag war die ALfA-Bundesvorsitzende auch Gast im „Interview des Tages“ von Radio Horeb: Zum Interview mit Cornelia Kaminski geht es hier lang.



Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“


Berlin (ALfA) Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ verabschiedet. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Schwangere nicht mehr gegen ihren Willen in einem Umkreis von 100 Metern angesprochen werden dürfen. Das berichtete die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Online-Portal. Ziel der Gesetzesnovelle aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) sei es, die von Abtreibungsbefürwortern als „Gehsteigbelästigung“ skandalisierten Mahn- und Gebetswachen vor Abtreibungspraxen und staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen als Ordnungswidrigkeiten definieren und mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro ahnden zu können, so die Zeitung.

Im ZDF-Morgenmagazin räumte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch ein, dass es sich bei den Mahn- und Gebetswachen um ein zahlenmäßig sehr überschaubares Phänomen handele. Nach ZDF-Informationen demonstrierten aktuell Lebensrechtsorganisationen wie „40 Days for Life“ in „fünf süddeutschen Städten sowie in Kiel“ etwa zwei Mal im Jahr vor solchen Einrichtungen. Allerdings hätten diese, so Paus, in den letzten Jahren zugenommen. Wie Paus erklärte, gehe es darum, „das Recht von Frauen auf Selbstbestimmung“ zu sichern, eine „gute Beratung zu bekommen und nicht mit Hass und Hetze konfrontiert zu werden“.

Wie die „Tagespost“ weiter schreibt, verbiete der Gesetzesentwurf auch Plakate und Flyer „mit falschen Behauptungen“. Dabei merkt die Zeitung an: „Erstaunlicherweise scheinen jedoch Fernsehbilder, die Frauen beim ,Spießrutenlauf‘ oder Hass und Hetze verbreitende Lebensrechtler zeigen, Mangelware zu sein. Sämtliche Aufnahmen zeigen lediglich meist nur eine Handvoll stumm oder leise Rosenkranz betender Menschen, die sich Schilder mit Aufschriften wie „Gebet für das Leben“, „Abtreibung ist keine Lösung“ oder „Unborn Lives Matter“ umgehängt haben“.

Am Mittwochmittag veröffentlichte das BMFSJ eine Pressemitteilung. Darin erklärte Paus: „Diese Belästigungen sind nicht hinnehmbar. Um Schwangere, aber auch Ärztinnen und Ärzte und ihr Personal besser zu schützen, ist mein Haus schnell aktiv geworden.“ „In enger Abstimmung“ mit dem Bundesministerium für Justiz und dem Bundesinnenministerium habe man „intensiv geprüft, wie eine solche Regelung zu formulieren ist. Wir mussten das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen einerseits und das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter genau gegeneinander abwägen. Uns kam es darauf an, einen wirksamen Schutz vor Gehsteigbelästigungen zu gewährleisten, der verfassungskonform ausgestaltet ist. Ich bin überzeugt, diese Abwägung ist uns mit dem heute verabschiedeten Entwurf gelungen.“ Ob das die Gerichte so sähen, müsse abgewartet werden, so die „Tagespost“.

Im Mai vergangenen Jahres hatte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim abgewiesen, das der Lebensrechtsorganisation „40 Days vor Life“ im Streit die Zulässigkeit einer solchen Gebetsversammlung vor einer Pro Familia-Beratungsstelle Recht gab. Dabei begründeten die Richter ihren Beschuss unter anderem so: „Es gibt in einer pluralistischen Gesellschaft kein Recht darauf, von der Konfrontation mit abweichenden religiösen Vorstellungen oder Meinungen gänzlich verschont zu bleiben. Ein von politischen Diskussionen oder gesellschaftlichen Auseinandersetzungen unbeschwertes Inneres ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf. Unerheblich sind damit Störungen Dritter, die darin liegen, dass diese mit ihnen unliebsamen Themen konfrontiert werden. Erst recht ausgeschlossen sind Verbote zu dem Zweck, bestimmte Meinungsäußerungen ihres Inhalts wegen zu unterbinden“ (Vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23.05.2023 – 6 B 33.22).

Der Gesetzesentwurf wird nun zunächst zur weiteren Beratung an den Bundesrat gesandt. Danach beginnt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag.



„Alle Menschen sind gleich geschaffen“ – Sprecher des US-Repräsentantenhauses spricht beim 51. „March for Life“ in Washington


Washington (ALfA) Zehntausende Abtreibungsgegner haben am vergangenen Freitag (19.1.) in der US-amerikanischen Hauptstadt Washington, D.C. am 51. jährlichen „March for Life“ teilgenommen. Die größte Lebensrechtsdemonstration der Welt stand in diesem Jahr unter dem Motto „With every woman, for every child“ (dt.: Mit jeder Frau, für jedes Kind). Trotz Temperaturen knapp unter dem Gefrierpunkt und teils heftiger Schneefälle zogen die Teilnehmer von der National Mall bis zum Obersten Gerichtshof der USA, dem „Supreme Court“. Aus allen Teilen des Landes versammelten sich die Lebensschützer in der US-Hauptstadt. Unmittelbar vor Beginn des eigentlichen Marsches hielten mehrere prominente Repräsentanten der Lebensrechtsbewegung, Kirchenvertreter sowie führende Politiker Reden vor den versammelten Marschteilnehmern.

Die Präsidentin des „March for Life“, Jeanne Mancini, sagte in ihre Rede: „Wir sind noch nicht fertig. Wir werden jeden Januar auf nationaler Ebene und in unseren Bundesstaaten weiter marschieren, bis die Gesetze unseres Landes die grundlegende Wahrheit widerspiegeln, dass alles menschliche Leben gleich geschaffen und schützenswert ist … Wir werden marschieren, bis Abtreibung undenkbar ist.“ Ein Satz, der von anderen Rednern und Kundgebungsteilnehmern oft wiederholt werden sollte.

Der Sprecher des Repräsentantenhauses, Mike Johnson, erinnerte zu Beginn seiner Rede an den britischen Schriftsteller Gilbert Keith Chesterton. Dieser habe festgestellt habe, dass die USA die einzige Nation der Welt sei, die auf einem „Glaubensbekenntnis gegründet wurde“ und die dieses Bekenntnis „mit theologischer Klarheit in der Unabhängigkeitserklärung“ ausgeführt habe. „Was ist dieses Glaubensbekenntnis? Was steht in der Geburtsurkunde unserer Nation, die uns zu dem macht, was wir sind?“, fragte Johnson. Es sei die Überzeugung, „dass alle Menschen gleich geschaffen sind. Nicht gleich geboren, sondern gleich geschaffen … und dass sie von ihrem Schöpfer mit bestimmten unveräußerlichen Rechten ausgestattet wurden, einschließlich des Rechts auf Leben … und dass ihr Wert in keiner Weise mit ihrer Hautfarbe zusammenhängt oder damit, in welchen Postleitzahlbezirk sie leben, wie gut sie im Sport oder wo sie zur Schule gegangen sind.“ Alle diese Dinge seien „irrelevant“, weil jedem Menschen ein Wert innewohne, der ihm von seinem Schöpfer verliehen worden sei.

Daher hätten die Gründer der USA von Anfang die „selbstverständliche Wahrheit“ verkündet, „dass uns unsere Rechte nicht von der Regierung, sondern von Gott, vom Schöpfer, verliehen werden.“ Diese Überzeugung habe es den USA ferner ermöglicht, „die freieste, erfolgreichste, mächtigste und wohlwollendste Nation in der Geschichte der Welt zu werden“, so Johnson. Der Sprecher des Repräsentantenhauses teilte mit den Teilnehmern der Kundgebung auch seine persönliche Geschichte. Er sei, so Johnson, das Ergebnis einer unerwarteten Schwangerschaft, die im Januar 1972, genau ein Jahr vor dem Urteil „Roe vs. Wade“, festgestellt worden sein. Seine Eltern hätten sich, obwohl „sie damals noch Teenager waren, für das Leben entschieden“, wofür er „zutiefst dankbar“ sei. Johnson fuhr fort: „Sie alle sind hier, weil sie verstehen, dass wir eine Kultur aufbauen müssen, die immer mehr Menschen ermutigt und unterstützt, dieselbe Entscheidung zu treffen.“

Es erfordere viel Arbeit, die Menschen davon zu überzeugen, „dass jedes ungeborene Kind, einen unschätzbaren Wert habe, der zu kostbar sei, um ihn zu ignorieren.“ Aber es auch gäbe „allen Grund, optimistisch zu sein, dass wir die Öffentliche Meinung ändern können“. Johnson erinnerte an Abraham Lincoln, Frederick Douglass und Susan B. Anthony, denen es gelungen sei, die vorherrschenden Ansichten über die Menschenwürde zu ändern: „Sie erinnerten ihre Mitbürger an unsere Gründungsprinzipien und, wie Lincoln in seiner berühmten ersten Amtseinführung sagte, an die ,besseren Engel unserer Natur‘. Das sollten wir auch heute tun.“ Johnson schloss seine sechsminütige Rede mit dem Appell: „Lasst uns in der Hoffnung weitermachen, dass wir uns zusammentun und diesen großen Unterschied machen können. Ich glaube, dass wir das können. Wir können jeder Frau und jedem Kind beistehen, und wir können wirklich eine Kultur aufbauen, die das Leben schätzt und schützt.“



15.000 Abtreibungsgegner beim „Marsch für das Leben“ in Paris


Paris (ALfA) In Frankreich nahmen am vergangenen Sonntag (21.1.) rund 15.000 Menschen unter dem Motto „Ja zur Prävention, nein zur Aufnahme in die Verfassung“ am diesjährigen „Marsch für das Leben“ in Paris teil. Das berichtet die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ in ihrer Printausgabe (25.1.). Demnach mangele es an Gründen für die Demonstration auch in diesem Jahr nicht. Frankreich Präsident Emmanuel Macron will bekanntlich ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung festschreiben. Bis Ende Februar wolle die Regierung außerdem einen Gesetzesentwurf vorlegen, der den assistierten Suizid und möglicherweise die aktive Sterbehilfe legalisieren solle. Auf den Plakaten der Teilnehmer, darunter viele junge Menschen und Familien, seien Slogans wie „Pflegen, nicht Töten“ und „Abtreibung = gebrochene Herzen“ zu lesen gewesen. „Macron, lass die Embryonen in Ruhe“ habe zu den Parolen gehört, die Demonstranten auf ihrem Weg vom Vorplatz der Kirche Saint Sulpice bis zum Platz Denfert-Rochereau skandiert hätten.

Wie das Blatt ferner schreibt, hätten die Veranstalter des Marsches eine Liste von Vorschlägen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in prekären Lebenslagen präsentiert, unter anderem hätten sie eine Studie zu den Ursachen und Folgen von Abtreibungen sowie eine Familienpolitik gefordert, die verhindere, dass Frauen und Paare sich aus finanziellen Gründen zu einer Abtreibung gezwungen sehen. Auch hätten sie sich für die Wiedereinführung der verpflichtenden Bedenkzeit von drei Tagen vor der Vornahme einer Abtreibung ausgesprochen und gefordert, dass eine Ultraschalluntersuchung, bei der der Herzschlag des Fötus zu hören ist, Pflicht werde. In der Regel ist das ab der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall. Laut den Veranstaltern hätten weder Bischöfe noch gewählte Abgeordnete an dem Marsch teilgenommen.




 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


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Termine

 

31.01.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.00 Uhr
Ort: EFG Unna-Königsborn, Heidestraße 11, 59425 Unna

Anmeldung: brit@vita-L.de

 
01.02.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 19.30 Uhr
Ort: Panta Point, Am Pantaleonsberg 8, 50676 Köln
 
Anmeldung: brit@vita-L.de

03.02.2024 | Patin für 9 Monate stellt sich vor

Beginn: 9.00 Uhr

Ende: 10.30Uhr
Ort: Gemeindehaus, Wettersteinstrasse 21, 86163 Augsburg

Anmeldung: 
brit@vita-L.de

06.02.2024 | WSSENSSPRINT
Unerfüllter Kinderwunsch?

Vortrag von Frau Dr. med. Susanne van der Velden. Sie ist Oberärztin und Leiterin der FertilityCare-Klinik in Kleve.


Beginn: 20.00 Uhr

Ende: 21.00Uhr, per Zoom

Anmeldung:
www.alfa-ev.de/kalender/unerfuellter-kinderwunsch

09. – 11.02.2024 | Schattenkind Fortbildung

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 14.00 Uhr
Ort: Geistliches Zentrum Schönstatt im Bistum Fulda, Josef-Engling-Haus Tagungs- und Gästehaus, Marienhöhe 1, 36093 Künzell-Dietershausen

Info und Anmeldung: monika.friederich@alfa-ev.de

12.02.2024 | Stammtisch der Regionalverbände 
Veranstaltung für Vorsitzende der Regionalverbände

Beginn: 20.00 Uhr 
Ende: 21.00 Uhr, per Zoom

Info unter bielefeld@alfa-ev.de

13.02.2024 | WISSENSWERT.LEBENSWERT
Leihmutterschaft

Beginn: 20.00 Uhr
Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender/wissenwert-lebenswert-februar

20.02.2024 | Wundenrosenkranz auf Radio Horeb. ALfA betet mit!

Beginn: 15.00 Uhr

20. – 24.02.2024 | Dicdacta – Bildungsmesse
ALfA e.V. ist mit Stand und Schulmaterial dabei!

Messe Köln – Messeplatz 1, 50679 Köln


23. – 24.02.2024
| ALfA Mitarbeitertagung

Beginn: 18.00 Uhr
Ende: 17.00 Uhr
Ort: Bonifatiushaus, Neuenbergerstr. 3-5, 36041 Fulda

27.02.2024 | Pro Life Arena
Schwangerschaft als Beruf – Sollte es Frauen erlaubt sein, gegen Bezahlung als Leihmutter zu arbeiten?

Beginn: 20.00 Uhr

Per Zoom

Anmeldung und Info unter: www.alfa-ev.de/kalender

 

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Telefon: 0821-512031 
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