Die Stimme für das Leben

In eigener Sache: JdfL startet „Seven Weeks“ am 22. Februar


Augsburg (ALfA)
Am Aschermittwoch, dem 22. Februar, startet die „Jugend für das Leben“ (JfdL) mit „Seven Weeks“ ihren ersten siebenwöchigen Pro-Life-Kurs in diesem Jahr. Wenn Du dabei sein willst, mehr Informationen erhältst Du unter: kontakt@jugendfuerdasleben.de. Gleiches gilt auch für Deine Anmeldung.

Inhaltsangabe

In eigener Sache: In eigener Sache: JdfL startet „Seven Weeks“ am 22. Februar
Leihmutterschaft: Aufruf zur Teilnahme an EU-Konsultation
Europäisches Parlament hebt Immunität von Marc Tarabella auf
US-Präsident Biden will weiterhin „Roe vs. Wade“ wiederherstellen
Termine

 

Leihmutterschaft: Aufruf zur Teilnahme an EU-Konsultation bis 13. Februar


Berlin (ALfA) Bis zum 13. Februar können Bürger der Europäischen Union an einer Konsultation der EU-Kommission zum geplanten „Europäischen Elternschaftszertifikat“ teilnehmen. Das berichtet die in Deutschland, Österreich und der Schweiz erscheinende katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ auf ihrem Online-Portal. Laut dem Blatt ebne die Gesetzgebungsinitiative der EU-Kommission „praktisch den Weg zur Anerkennung von Leihmutterschaft und Homo-„Ehe“ durch alle EU-Staaten“. Dagegen ruft die Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) dazu auf, sich an der Konsultation zu beteiligen. Möglich sei die noch bis zum 13. Februar auf der Seite der EU-Kommission unter dem folgenden Link:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12878-Grenzuberschreitende-familiare-Situationen-Anerkennung-der-Elternschaft_de 

Wie die Zeitung weiter schreibt, habe die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, bereits 2020 erklärt: „Wenn Sie in einem Land Eltern sind, sind Sie es in jedem anderen Land auch.“ Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission von Dezember 2022 solle sicherstellen „dass die in einem EU-Land festgestellte Elternschaft EU-weit anerkannt wird, damit Kinder ihre Rechte in grenzüberschreitenden Situationen behalten, insbesondere wenn ihre Familienangehörigen innerhalb der EU reisen oder umziehen.“ Faktisch gehe es dabei um die Anerkennung der Elternschaft durch Leihmutterschaft und von homosexuellen Paaren, denn nur dort unterschieden sich das Personenstandsrecht der EU-Länder. Damit unterlaufe der Vorschlag das Verbot der Leihmutterschaft und das Personenstandsrecht in vielen europäischen Staaten.

Finde die Initiative der Europäischen Kommission Zustimmung, werde die sie automatisch die Rechtswirksamkeit der Filiation auf alle Arten von „Elternschaft“, einschließlich die der Leihmutterschaft, auf alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausdehnen, so die FAFCE. Abgesehen von der erklärten Absicht, nicht in das Familienrecht der Mitgliedstaaten einzugreifen, stünde der Vorschlag der Kommission in diesem Fall im Widerspruch zu Artikel 9 der EU-Grundrechtecharta, in dem es heißt: ,Das Recht, eine Ehe einzugehen, und das Recht, eine Familie zu gründen, werden nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Ausübung dieser Rechte gewährleistet‘“, erklärte FAFCE-Präsident Vincenzo Bassi.

Nach Ansicht der katholischen Familienverbände Europas verletze die Praxis der Leihmutterschaft „nicht nur die Grundrechte und die körperliche Unversehrtheit von Frauen, die als Leihmütter eingesetzt werden, sondern auch von Kindern, die Opfer vom Menschenhandel werden. Eine solche Praxis steht in völligem Widerspruch zum Wohl des Kindes, wird jedoch in der Initiative der Europäischen Kommission zum Grundpfeiler.“

Um in Kraft treten zu können, muss der Vorschlag der Europäischen Kommission von allen Mitgliedstaaten nach Anhörung im Europäischen Parlament einstimmig angenommen werden. Die Föderation der katholischen Familienverbände in Europa (FAFCE) ist vom Europarat als Nichtregierungsorganisation mit partizipativem Status anerkannt. Dort setzt sie sich auf Grundlage der katholischen Soziallehre für die Interessen von Familien und des Lebensschutzes ein. Der Familienbund der Katholiken in Deutschland und der Katholische Familienverband Österreich sind Mitglieder der FAFCE.

Europäisches Parlament hebt Immunität von Marc Tarabella auf


Straßburg (ALfA) Vergangene Woche haben die Mitglieder des Europäischen Parlament per Handzeichen die Immunität des belgischen Europaabgeordneten Marc Tarabella und seiner italienischen Kollegin Andrea Cozzolino aufgehoben. Ersucht worden war das EU-Parlament darum von der belgischen Staatsanwaltschaft. Die ermittelt bereits gegen beide Parlamentarier im Zuge der Ausweitung des als „Katargate“ bekannt gewordenen Korruptionsskandals.

Tarabella ist kein Unbekannter. Der 59-Jährige, der beschuldigt wird, 120.000 Euro für wohlwollende Äußerungen über das an der Ostküste der Arabischen Halbinsel gelegene Emirat Katar angenommen zu haben, ist bestens bekannt als Namensgeber einer Entschließung des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2015. Mit dem sogenannten Tarabella-Bericht gelang dem belgischen Sozialisten, der jetzt von seiner Partei ausgeschlossen wurde, damals erstmals, was seiner portugiesischen Kollegin Edite Estrela zwei Jahre zuvor noch verwehrt geblieben war. Nämlich die Aufnahme vorgeburtlicher Kindstötungen – obgleich getarnt und subsumiert unter die „Rechte auf dem Gebiet der sexuellen und Gesundheit“ – als Menschenrecht in ein offizielles Dokument des Europäischen Parlaments.

Sollten sich die gegen Tarabella jetzt erhobenen Vorwürfe bestätigen, drängt sich die Frage, ob der Belgier schon damals käuflich war, ganz von alleine auf. Es ist jedenfalls auffällig, dass zahlreiche der Abgeordneten, gegen die im Zuge von „Katargate“ nun ermittelt wird, auch Verbindungen zur internationalen Abtreibungslobby pflegen. Ihr politischer Arm in Europa wird von dem „European Parliamentary Forum for Sexual and Reproductive Rights“ (ERF), einem Netzwerk koordiniert, das eigenen Angaben zufolge unter anderem von der „International Planned Parenthood Federation“ (IPPF), einem der größten Anbieter von Abtreibung weltweit, unterstützt wird.

US-Präsident Biden will weiterhin „Roe vs. Wade“ wiederherstellen


Washington (ALfA) In seiner traditionellen „Rede zur Lage der Nation“ hat der amerikanische Präsident Joe Biden erneut seine Unzufriedenheit mit der neuen Abtreibungsgesetzgebung zum Ausdruck gebracht. In seiner Ansprache am Dienstagabend forderte Biden dazu auf, das im vergangenen Jahr vom Obersten Gerichtshof gekippte Grundsatzurteil in der Abtreibungsfrage, „Roe v. Wade“, durch ein bundesweites Gesetz wiederherzustellen.

Der Kongress müsse „das Recht, das der Oberste Gerichtshof letztes Jahr genommen hat, wieder etablieren und ,Roe v. Wade‘ gesetzlich verankern, um das Verfassungsrecht jeder Frau zu schützen, sich für oder gegen eine Abtreibung zu entscheiden“, so Biden.

Biden betonte, gemeinsam mit seiner Vizepräsidentin Kamala Harris unternehme er „was wir nur können“, um den Zugang zu „reproduktiver Gesundheitsversorgung“ zu schützen und die Privatsphäre von Patienten zu gewährleisten. Er kritisierte, dass „mehr als ein Dutzend“ konservativ regierter Staaten bereits „extreme“ Abtreibungsverbote durchgesetzt hätten. Falls der Kongress ein landesweites Verbot verabschieden wolle, „werde ich mein Veto einlegen“, betonte Biden.

Dieses Szenario gilt als äußerst unwahrscheinlich, da die Demokraten in der oberen Kongresskammer, dem Senat, über eine Mehrheit verfügen. Die traditionelle „Rede zur Lage der Nation“ stellt einen der wenigen Anlässe dar, bei denen der amtierende US-Präsident vor dem Kongress spricht. In seiner diesjährigen Ansprache äußerte sich Biden darüber hinaus zu einer Reihe von innen- und außenpolitischen Themen.
Megafon

Termine

13.02.2023 | Zoom-Online-Fortbildung der „Seelsorge für das Leben“

Thema: Chancen und Risiken einer am Lebensschutz orientierten Liturgie
Referent: Professor Dr. Cornelius Roth
Beginn: 19.30 Uhr

Anmeldung & mehr Informationen unter: seelsorge@alfa-ev.de
21.02.2023 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb

Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr
7. – 11.03.2023 | Didacta
Auf der Bildungsmesse in Stuttgart wird die ALfA wieder mit einem eigenen Stand präsent sein.

21.03.2023 | Rosenkranzgebet für den Lebensschutz auf Radio Horeb
Jeden Dienstag wird bei Radio Horeb der Wundenrosenkranz für den Lebensschutz gebetet. Einmal im Monat beten ALfA-Mitglieder oder Mitarbeiterinnen vor.

15.00 Uhr – 15.20 Uhr

 

 

Lifetalks – Der ALfA-Podcast


Du willst über die aktuellen Entwicklungen im Lebensrecht informiert bleiben? Dann hör bei unserem Podcast „Lifetalks“ rein, in dem wir uns regelmäßig mit Interviewpartnern aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft über die brennendsten Themen unterhalten.

 
 
Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle
Kitzenmarkt 20 | D-86150 Augsburg
E-Mail: info@alfa-ev.de 
Telefon: 0821-512031 
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